Arge Dortmund förderte Webshop der rechten Szene

Begonnen von Kater, 19:34:25 Di. 23.Juni 2009

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Kater

ZitatArge Dortmund förderte Webshop der rechten Szene
Öffentliche Mittel für rechte Propaganda

Seit drei Jahren verkauft ein Dortmunder im Internet rechtsextremes Propaganda-Material und Kleidung für "nationale politische Aktivisten". Bei seiner Existenzgründung wurde er von der Arge Dortmund gefördert - die möchte jetzt ihr Geld zurück.

Die Produktpalette des Internet-Shops reicht von Aufklebern mit der Aufschrift "National - Sozialistisch - Revolutionär" bis hin zu Schleudern und dazu passenden Stahlkugeln. Mit den Erlösen aus dem Verkauf werden diverse Gruppen und Projekte der rechtsextremen Szene unterstützt, ist auf der Startseite des professionell angelegten Webshops zu lesen. Der Betreiber des Internet-Unternehmens, Dennis G., gilt als einer der Wortführer der "Autonomen Nationalisten" (AN) in Dortmund. Das besondere Gewaltpotential dieser Gruppe war auch Thema des diesjährigen NRW-Verfassungsschutzberichts.

Einstiegsgeld gezahlt
Im Jahr 2006 hatte G. nach Aussage der Arge Dortmund für einen "gewissen Zeitraum" Einstiegsgeld zur Existenzgründung erhalten. Zu der Höhe der Förderung könne man sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. In der Regel erhalten Langzeitarbeitslose dabei 50 Prozent des ALG II-Satzes für zwölf Monate. Anders als in Medienberichten dargestellt, habe es aber keine Förderung einer Ich-AG über den Zeitraum von drei Jahren gegeben.

Zum Zeitpunkt der Förderung habe es aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gegeben, erklärte die Arge. Auch aus dem von G. vorgelegten Business-Plan sei so etwas nicht hervorgegangen. Die Arge will nun die Fördermittel vor Gericht zurückfordern. Wenn das Gericht dem nicht folge, ist der Pressemitteilung zu entnehmen, sei auch geklärt, dass man die Förderung damals rechtlich nicht verweigern konnte. Auf jeden Fall werde die Arge den Vorfall zum Anlass nehmen, ihre Mitarbeiter besser zu "informieren und zu sensibilisieren".

Freiwillige Leistung
Ob die Arge Dortmund eine Chance hat, ihr Geld zurück zu bekommen, ist unsicher. Schließlich begeht Dennis G. allein mit dem Betrieb seines Internet-Shops zunächst keine strafbare Handlung. Allerdings hätte er wohl auf keinen Fall eine Förderung erhalten, wenn er im Vorfeld nicht wichtige Aspekte seines Geschäftskonzepts verschwiegen hätte - nämlich den Vertrieb von rechtsextremistischen Gedankengut.

Neben einem Businessplan muss der Antragsteller stets eine so genannte "Tragfähigkeitsbescheinigung" vorlegen. Diese wird zum Beispiel von der städtischen Wirtschaftsförderung oder der IHK ausgestellt. Wer in dem konkreten Fall für den positiven Bescheid verantwortlich zeichnet, war am Dienstag (23.06.09) noch unklar.

IHK konnte neuen Fall verhindern
Nach Ansicht von Ulrich Weber, Referatsleiter Existenzgründung an der IHK Dortmund, stehen die Berater in solchen Fällen vor einem Problem. "Bei einer Ich-AG wird die politische Gesinnung natürlich nicht erfragt." Auch aus einem Business-Plan ginge meist nicht hervor, um was für Produkte es sich genau handle. Manchmal habe man aber Glück: "Erst Anfang 2009 sollten wir für die Agentur für Arbeit eine Stellungnahme abgeben zu einem geplanten T-Shirt-Vertrieb." Dabei habe sich herausgestellt, dass der Antragsteller in der rechten Szene aktiv war und T-Shirts mit fragwürdigen Aufdrucken vertreiben wollte. "Aufgrund unserer Recherchen wurde das schließlich abgelehnt", sagt Weber.

http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/rechtsextremismus/090623.jhtml

Workless

ZitatSchließlich begeht Dennis G. allein mit dem Betrieb seines Internet-Shops zunächst keine strafbare Handlung.
Sag ich in dem Fall zwar nicht gerne. Aber ich fürchte, genau das ist der einzige zulässige Punkt, der entscheidend ist.
Seriöse Berichterstattung würde übrigens auf subtile Meinungsmache durch Formulierungen wie "zunächst" verzichten.

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