§8.6

Begonnen von kiska1973, 10:56:05 Sa. 11.Juli 2009

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kiska1973

Meinem Kollege wurde gekündigt.

Kann er für zwei Jahre rückwirkend  durch Anwendung von §8.6 Verlüste bei ZAF (R.....)  geltend machen?

Was mein Ihr dazu?

brettermeier

Zitat von: kiska1973 am 10:56:05 Sa. 11.Juli 2009
Meinem Kollege wurde gekündigt.

Kann er für zwei Jahre rückwirkend  durch Anwendung von §8.6 Verlüste bei ZAF (R.....)  geltend machen?

Was mein Ihr dazu?

Würde man die Anwendung des 8.6 rückwirkend rückgängig machen, müsste er Geld nachzahlen, anstatt was raus zu bekommen. Ebenso wie die ZAF hätte er dann rückwirkend Steuern und SV-Beiträge nachzuzahlen.

Durch den 8.6 hat er MEHR NETTOGELD bekommen, dafür wurde weniger in Arbeitslosenversicherung/Rentenversicherung/Krankenversicherung eingezahlt und auch weniger an Steuern bezahlt.

kiska1973

Ich hatte dieses "mehr Netto " als Fahrtkosten,also anders,betrachtet,ok

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