Altenpflegerin wegen Maultaschendiebstahl entlassen

Begonnen von MizuNoOto, 11:34:02 Mo. 13.Juli 2009

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MizuNoOto


ZitatKonstanz – 16 Jahre lang arbeitete die Altenpflegerin in einem Altenpflegeheim der Konstanzer Spitalstiftung. Jetzt steht die Frau aus dem westlichen Bodenseekreis auf der Straße – weil sie im April ihren Hunger mit vier Maultaschen stillen wollte, auf die die Heiminsassen offensichtlich an diesem Tag keinen Appetit mehr hatten, und packte diese ein. Die Spitalstiftung kündigte der langjährigen Mitarbeiterin fristlos. Die Frau zog jetzt vors Arbeitsgericht. Sie will ihren Arbeitsplatz behalten. Zumal bereits eine Alters-Teilzeit-Vereinbarung bis Mai 2014 getroffen worden ist. Soll sich das alles jetzt in Nichts auflösen, nur wegen der vier Maultaschen, die ohnehin im Müll gelandet wären?
...
Sie habe an diesem Abend noch zu einer betriebsinternen Fortbildung gemusst, erklärt sie. Eine Stunde Pause habe nicht ausgereicht, um schnell nach Hause zu fahren und etwas zu essen. Nun wird von der Gegenseite in den Raum gestellt, dass es wohl vier bis sechs Maultaschen gewesen seien, wovon sie einige zur Bevorratung eingesteckt habe.
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Ihr Anwalt meint, dass die Spitalstiftung überreagiert hat: ,,Ich habe den Eindruck, dass hier eine Entsorgung alter Arbeitskräfte betrieben werden soll", stellt er unter Hinweis auf die Alters-Teilzeit-Vereinbarung fest.

südkurier

Workless

Natürlich geht es hier um billigste Entsorgung.
Andererseits - wie dumm kann man eigentlich sein? Ist doch nicht mal 6 Monate her, dass es einen ähnlichen Fall gab. Nur ging es dabei um Bares (Pflaschenpfand) und nicht um Naturalien.
Wer jetzt seinem Arbeitgeber trotzdem noch so eine Steilvorlage liefert, der hat es fast schon nicht besser verdient.

MizuNoOto


Langfristig schneiden sich die Staat und Kapital ins eigene Fleisch. Noch betrachten die meisten Arbeiter ihren AG nicht als Feind. Hört diese "Dummheit" erstmal auf, sinkt nicht nur die arbeitsproduktivität. Aufrührerischen Ideologien wird der Boden bereitet.

Kater

ZitatAltenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen

Radolfzell (dpa) - Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist.

Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Die Klage ist nun abgewiesen worden, wie das Gericht mitteilte.

Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Außerdem sei es gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung Konstanz, betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, eine Weiterbeschäftigung unmöglich, hatte der Anwalt der Stiftung betont.

Arbeitsrichterin Sabine Adam gab ihm Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58-Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen.

Adam betonte, dass die Pflegerin damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen habe. Es verboten gewesen, sich mit Essen der Heimbewohner zu bedienen. Für das Personal werde täglich eine Extra-Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten. «Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen», hieß es im schriftlichen Urteil.

Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen. Das Arbeitsgericht hatte zuvor zu vermitteln versucht. Die Pflegerin sollte eine Abfindung von 25 000 Euro bekommen, wenn sie die Kündigung annimmt. Das lehnte die Frau jedoch ab. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten.

Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Zuletzt machte der Fall einer 59-jährigen Sekretärin des Bauverbands Westfalen in Dortmund Schlagzeilen. Sie hatte eine für den Chef und seine Gäste bestimmte Frikadelle mit zwei Brötchenhälften gegessen und kämpft nun um ihren Job.

http://de.news.yahoo.com/26/20091016/twl-altenpflegerin-verliert-job-wegen-ma-a362a63.html

Abraxas

es ist vorbei sich mit der firma zu indentifizieren. keum noch einer klaubt den schuß den sie erzählen. höchstens noch ein paar junge frisch von uni oder schule. den kolleginnen ist aufgegangen daß sie nur mittel zum zweck sind. die große verweigerung beginnt. "klaut wie die raben aber lasst euch nicht erwischen" sagte neulich ein kollege zu mir.
"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"

DerAutor

Das Logo mit dem knüppelschwingenden Chef ist zutreffend. Wenn der Arbeitnehmer aufmuckt, gibts eins übergebraten. Bemerkenswert finde ich: Niemand redet von dem Zeitdiebstahl der Arbeitgeber: den vielen, häufig unbezahlten, Überstunden. Dies sogar ganz ungeniert per Arbeitsvertrag vereinbart. Eine Frechheit der Arbeitgeber ist es für verzehrte Frikadellen und Brotaufstrich im Centbereich die Welle zu machen. Häufig geht es dabei nur schlicht und einfach um Machtgelüste der Unternehmer und der Vorgesetzten. Die Hierachie muss gewahrt bleiben. Exempel werden dafür statuiert. Sie sollen abschrecken.

Liebe Grüße,
DerAutor
Das Buch: "Ausgenutzt und ausgegrenzt"
Cover, Inhalt, Vorwort: http://www.obergassel.com/wissen/neoliberalismus.htm

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: DerAutor am 19:47:50 So. 18.Oktober 2009
Das Logo mit dem knüppelschwingenden Chef ist zutreffend. Wenn der Arbeitnehmer aufmuckt, gibts eins übergebraten. Bemerkenswert finde ich: Niemand redet von dem Zeitdiebstahl der Arbeitgeber: den vielen, häufig unbezahlten, Überstunden. Dies sogar ganz ungeniert per Arbeitsvertrag vereinbart. Eine Frechheit der Arbeitgeber ist es für verzehrte Frikadellen und Brotaufstrich im Centbereich die Welle zu machen. Häufig geht es dabei nur schlicht und einfach um Machtgelüste der Unternehmer und der Vorgesetzten. Die Hierachie muss gewahrt bleiben. Exempel werden dafür statuiert. Sie sollen abschrecken.

Liebe Grüße,
DerAutor

Wenn Henkel bei der Illnern behauptete, es gäbe unter Familienbetrieben auch solche, die die Arbeit ihrer Belegschaft achten und anerkennen würden, so muß man sagen: Durch den steigenden irrsinnigen Konkurrenzdruck zwischen den Firmen und gegenseitiger Angebotsunterbieterei jenseits vernünftiger Kostendeckung, geht auch in derartigen Betrieben das Arbeits- und Betriebsklima immer mehr vor die Hunde. Viele Chefs kehren dann den autoritären Patriarchen heraus, der sich in jede Kleinigkeit der Arbeitsorganisation und Abstimmung zwischen Mitarbeitern selbstherrlich einmischt und sie wie dumme Schulbuben, aber nicht wie berufserfahrene Erwachsene behandelt. Solche Unternehmer machen auf Gutsherr.

Neben Zeitraub gibt es noch den unternehmerisch organisierten Lohnraub nach Mafiaart. Bescheißen von Lieferanten, Belegschaften und Kunden gehört immer mehr zum normalen Geschäftsprinzip. Die Gepflogenheiten und guten Sitten eines ehrbaren Kaufmann sind schon längst über die Wupper oder den Jordan gegangen.

Firmentreue kann man unter solchen Umständen getrost vergessen, wenn man wie beliebig austauschbares, lohndrückbares Arbeitsvieh behandelt wird. Grad bei 1-Euro-Jobs, Minijobs, Kombilöhnen, Leih- und Zeitarbeit ist der Mensch für den Unternehmer nichts mehr wert. Der Mensch wird reduziert auf einen Kostenfaktor, den es niedrig zu halten gilt. Auf Dauer schneiden sich bei solchen Führungsmethoden die Unternehmer ins eigene Fleisch, wenn sie ihre Belegschaft nur noch durch Angst und Schrecken beherrschen und schikanieren. Diebstahl und Sabotage ist dann noch die Geringste der Gegenwehrmaßnahmen.

Kater

christliche Nächstenliebe...

ZitatCaritas entlässt Pflegerin wegen Teewurst

Hannover (dpa) - Die Caritas in Hannover hat eine schwerbehinderte Pflegehelferin entlassen, weil sie eine Portion Teewurst aus der Heimküche gegessen hat. Die Körperbehinderte werde gegen ihre fristlose Kündigung klagen, teilte das Arbeitsgericht Hannover am Donnerstag mit. Der Wohlfahrtsverband Caritas organisiert die soziale Arbeit der katholischen Kirche in Deutschland.

Die Pflegehelferin habe die Wurst gegessen, obwohl die Caritas verboten habe, dass das Personal sich in der Küche des Heimes selber bedient. Der Vorwurf an sich sei unstrittig, erklärte der Anwalt des Heimbetreibers. Obwohl die Wurst nur einen geringen Wert habe, sei das Verhalten der Pflegerin nicht akzeptabel. Auch Bewohner der Senioreneinrichtung hätten beobachten können, dass die Frau sich bei den eigentlich für die Bewohner bestimmten Lebensmitteln bediente. Das Gericht verhandelt am 1. Dezember über den Fall.

Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.
http://de.news.yahoo.com/26/20091119/caritas_entlassung_teewurst.html

Kater

hier hat wohl die breite Berichterstattung über den Fall geholfen...

ZitatKündigung wegen Verzehr von Teewurstbrot zurückgenommen

Hannover (AP) Die umstrittene Kündigung einer Altenpflegerin wegen des Verzehrs eines Teewurstbrotes ist zurückgenommen worden. Zwar sei ein Diebstahl nicht rechtens, aber man sei kein allein nach juristischen Kriterien entscheidenden Unternehmen, begründete am Freitag in Hannover der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts Berlin, Wilfried Wesemann, die Entscheidung. Das Johannesstift hatte die Einrichtung im Sommer von der Caritas Hannover übernommen.

Als kirchlicher Arbeitgeber stehe man zu christlichen Werten wie Nächstenliebe, sagte Wesemann weiter. «Wir stehen auch dazu, in unseren Augen falsche Entscheidungen revidieren zu können», fügte er hinzu. «Deshalb ziehen wir die Kündigung aufgrund des Diebstahls zurück und suchen eine andere, gemeinsame Lösung.»

Nach Angaben des Johannesstifts soll die 41-jährige körperbehinderte Pflegerin, die seit 18 Jahren in dem Hannoverschen Altenheim arbeitet, nun zunächst bei vollen Bezügen freigestellt werden. Anschließend wolle man für sie eine neue Tätigkeit außerhalb der Pflege suchen. Es habe neben dem Streit um das Wurstbrot noch weitere Konflikte gegeben, die auch die Patienten in der Einrichtung belastet hätten.

Erinnerung an ähnliche Kündigungsfälle

Die 41-Jährige hatte mit der Teewurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert. Sie erhielt am 23. Oktober die fristlose Kündigung und erhob Kündigungsschutzklage.

Nach den Worten ihrer Rechtsanwaltes Rolf Schaefer war es in dem Pflegeheim «den Mitarbeitern keineswegs untersagt, überschüssige Lebensmittel der Patienten zu verzehren». Zwar habe der Arbeitgeber in der Kündigung auf eine entsprechende Dienstanweisung verwiesen. «Solche Dienstanweisungen haben aber oft rein steuerliche Gründe», betonte der Verteidiger. Die Praxis in dem Pflegeheim habe der Anweisung nicht entsprochen.

Der Deutsche Caritasverband wies in einer Erklärung ausdrücklich darauf hin, dass die Kündigung nach dem Eigentümerwechsel erfolgt sei und dass dafür der neue Träger die Verantwortung trage.

Der Fall erinnert an zahlreiche andere Kündigungen dieser Art in der jüngsten Zeit. So hatte beispielsweise die Mitnahme von sechs übriggebliebenen Maultaschen eine Altenpflegerin aus Konstanz nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren Job gekostet.

http://de.news.yahoo.com/1/20091120/tde-kndigung-wegen-verzehr-von-teewurstb-3fc80be.html

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