Sanktionen gegenüber Arbeitslosen

Begonnen von Troll, 11:38:29 Do. 23.Juli 2009

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Troll

ZitatIm Bundestag notiert: Sanktionen gegenüber Arbeitslosen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung genauere Informationen darüber, in welchem Umfang die Träger der Grundsicherung Sanktionen gegenüber Arbeitslosen verhängt haben. In einer Kleinen Anfrage (16/13340) erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Sanktionen bis zur höchsten Stufe, der Leistungskürzung auf Null Euro, insgesamt verhängt wurden. Außerdem möchte die Fraktion Angaben über die Gründe der Sanktionen erhalten.

Quelle: hib-Meldungen

Kleine Anfrage (PDF)


Antwort der Bundesregierung (PDF)
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

anti-hartz4

Weg mit den meschenfeindlichen Hartz Dreck. Man sollte Sanktionen im Reichstag(Bundestag) einführen.
Widerstand dem Kapitalgesindel

besorgter bürger

so werden die Arbeitslosen von zwei Seiten aufgerieben. Einerseits der Druck sich  X mal im Monat zu bewerben (wo eigentlich wenn es nichts gibt?).
Andererseits werden Hartz 4 Empfänger mittlerweile nicht eingestellt WEIL sie Hartz 4 Empfänger sind.

ZitatKnapp zwei Drittel (59 Prozent) der Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen haben offene Stellen bislang noch nie mit Hartz-Empfänger besetzt. Das ergab eine Umfrage von TNS Emnid, die BILD.de vorliegt.

Wesentlicher Grund: Fast die Hälfte der Firmen meldet ihre offenen Stellen nicht bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. nutzt private Vermittlungsagenturen. Rund ein Viertel der Unternehmenschefs hat zudem Vorbehalte gegen Hartz-IV-Empfänger, ergab die Untersuchung.

http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2009/07/22/hartz-iv-empfaenger-keine-jobs/erschwerter-wiedereinstieg-neue-studie.html
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: anti-hartz4 am 12:05:42 Do. 23.Juli 2009
Weg mit den meschenfeindlichen Hartz Dreck. Man sollte Sanktionen im Reichstag(Bundestag) einführen.

Man sollte die Diäten abschaffen und leistungsorientierte Arbeitsvergütung mit Lohnsteuern und Sozialpflichtbeiträge in den Parlamenten einführen. Wer seine Leistung nicht bringt und viel nutzloses Zeug quatscht oder politische Nebelkerzen anzündet, erhält nur einen mickrigen Grundlohn in Höhe von 359 Eur/Monat und dann sollte auch noch über ein 3monatige Sperre des Grundlohnes nachgedacht werden.

Die Bande ist doch so nächstenfreundlich und bibelfest: "Auge um Auge, Zahn um Zahn!"

Und dann sollte man auch man nachdenken, Berufsverbote bei solchen Leuten zu verhängen, denn sie stützen ein menschenverachtendes und volksfeindliches Machtsystem. Eben genau dasselbe Verhalten und die dieselben Unterstellungen, die sie uns Ossies entgegenbrachten.

Auferstanden

Das Groteske ist, dass keine der perfiden Logik der Agenda 2010 zutreffenden Defintionen  ( gemeinwohl, zusätzlich )
besser geeignet wäre, wie bei einem Parlamentarier oder Bediensteten des öffentlichen Dienstes.
Wo bleibt hier die Umsetzung der Tätigkeiten als EEJ?

Die Arbeit macht frei Reform gilt scheinbar doch nicht universell  

CubanNecktie

ZitatBA Quoten Vorgabe bei Hartz-IV Sanktionen?

"Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen. Diese Quote soll erbracht werden unabhängig davon, wie sich die Arbeitslosen konkret verhalten", teilte unlängst das Radiomagazin ,,Politikum" mit (WDR 5, Sendung vom 23 Feb. 2009). Sonst berichten große Teile der Medien zu diesem Thema meistens unter dem Motto: ,,Arbeitsunwillige Hartz IV-Empfänger werden verstärkt sanktioniert." Es gibt also reichlich Anlass, sich näher mit diesen umstrittenen Maßnahmen zu befassen.

Ein Beispiel
Herr G soll sich auf fünf Vorschläge seines Arbeitsvermittlers umgehend bewerben. Vier Bewerbungen erledigt er in den nächsten Tagen. Für die fünfte fehlen ihm Foto, Mappe usw. Da er bis zum Ende des Monats wenig Geld hat, bewirbt er sich erst vierzehn Tage später. Bei der folgenden Anhörung wird dieser Grund nicht akzeptiert und sein Regelsatz wird für die nächsten drei Monate um 30 Prozent gekürzt, da er die Arbeitsaufnahme vereitelt habe. Es stellt sich aber heraus, dass die Arbeit noch gar nicht vergeben war. Der Arbeitgeber entschied sich erst viel später für einen anderen Bewerber, nachdem Herrn Gs Unterlagen längst eingegangen waren.

In Deutschland wurden also bei der Einführung von Hartz IV härtere Sanktionsmöglichkeiten beschlossen, um die Bereitschaft der Betroffenen zu erhöhen, ihren Pflichten nach dem SGB II nachzukommen, was vor allem auch bedeutete, unterqualifizierte und schlechter bezahlte Arbeiten anzunehmen. Nach verbreiteter Meinung leben Arbeitslose auf Kosten der Arbeitenden. Doch tatsächlich sind sie Leidtragende einer ungerechten Verteilung der Arbeit. Statt gegenzusteuern wurden in den letzten Jahren die Wochenarbeitszeit und die Lebensarbeitszeit verlängert, auch zum Schaden der Arbeitenden; denn deren Lebensqualität leidet unter zunehmendem Leistungsdruck und verstärkter Angst um den Arbeitsplatz fast so wie die der Erwerbslosen.

Der Wettbewerb der ARGEn
Die Hartz IV-Behörden (ARGEn) stehen in einem Wettbewerb um die geringsten Kosten pro Hartz IV Hilfeempfänger. Diese können gesenkt werden durch Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, aber auch, indem man Leistungen vorenthält, z.B. mithilfe von Sanktionen. Auch in diesem Zusammenhang sind also die Sanktionen zu sehen und wohl auch das Ausmaß der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide. Letzteres wird aber nicht verbucht als ein durch Hartz IV verursachter Schaden, sondern gleichsam als Leistungsmissbrauch der Betroffenen. Obwohl etwa die Hälfte der Klagen erfolgreich ist, hat man in NRW zunächst die Rechtsberatung eingeschränkt durch Finanzierungsstopp unabhängiger Beratungsstellen. Als nächstes ist geplant, die Klageflut durch Einführung erheblicher Gebühren einzudämmen. So wird der Rechtsstaat ausgehebelt.

Und in anderen Ländern?
In manchen Ländern kamen auf eine offene Stelle zehn Arbeitslose und mehr. Trotzdem befassten sich Wissenschaftler mit der Frage, ob man die Arbeitswilligkeit mit Druck fördern könnte. Einige wenige ermittelten in begrenzten Untersuchungen einen positiven Effekt von Sanktionen – hungernd akzeptiert man jeden Job – und gaben die Empfehlung, diese zu verschärfen (Schneider 2007; Konle-Seidel 2008, 86 - 87). Viele OECD-Länder setzten diese Empfehlung um (Schneider 2007). – Man tat so, als habe man ein Vermittlungsproblem und kein Arbeitsmarktproblem, und man beschloss tatsächlich, die Arbeitslosen – Opfer der Entwicklung – stärker zu drangsalieren. Das war wissenschaftlich begründet, so dass niemand ein schlechtes Gewissen haben musste.

Kein Vertrauen zum Arbeitsvermittler
Mehrere Beratungsstellen wiesen darauf hin, dass Arbeitsvermittler auf 400 betreute ,,Kunden" kaum richtig eingehen können mit diesem Effekt: Die Hilfebedürftigen entwickeln kein Vertrauen, über ihre körperlichen, psychischen und sonstigen Schwierigkeiten zu sprechen. Die Schwierigkeiten können aber der Grund für die Ablehnung einer Arbeit und das Versäumen von Terminen sein und damit für Sanktionen. Statt Hilfen anzubieten, werden dann zusätzliche Probleme bereitet. Es gibt allerdings auch einige Fallmanager, die eine geringere Anzahl besonders belasteter Personen etwas intensiver betreuen. Doch viele, die es nötig hätten, wechseln nicht dorthin, da sie Angst haben, zunächst mit ihren Vermittlern über ihre Probleme zu sprechen.

Dürftige Vermittlungserfolge
Im November 2008 hat die Arbeitsverwaltung in Münster 146 Arbeitslose durch eigene Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt integriert, inkl. Leiharbeit und beim Arbeitslosengeld I und II zusammen (Agentur für Arbeit Münster 2008, 11). Im selben Monat wurden 215 Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I und 391 Sanktionen bei Hartz IV neu festgestellt (BA 2009 a, b). Das sind 4,2-mal mehr Sanktionen als Vermittlungen.

Auch mit den härtesten Sanktionen kann man eben in nur eine Stelle keine 10 Arbeitssuchende zwingen, was vorauszusehen war, die konkreten Zahlen: 1 595 offene Stellen, 15 803 Arbeitssuchende (Agentur für Arbeit Münster 2008, 7 f). Den Arbeitslosen wird das
aber als persönliches Versagen angelastet nach dem Motto: ,,Wer Arbeit sucht, der findet auch welche."

Die Vermittlungsstrategie
Meldeversäumnisse sind der wichtigste Sanktionsgrund und hatten 2008 bundesweit einen Anteil von etwa 54 %, gefolgt von Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme mit etwa 22 % (BA 2009 a). Warum die vielen Meldeversäumnisse? Bei der Zumutbarkeit von Arbeit gibt es fast keine Einschränkungen mehr. Jeder muss fast jede Arbeit
annehmen. Einige Beispiele nach Angabe von Betroffenen, nicht nur aus Münster:

-Ein Ergotherapeut sollte nach dem Wechsel seines Vermittlers als erstes in einer Steinbrechanlage arbeiten und Fremdkörper aus zerkleinertem Bauschutt aussortieren. Einige Monate später erhielt er einen Vermittlungsvorschlag für eine Leihfirma und sollte in
einer Müllsortieranlage eingesetzt werden.

- Als eine Diplom-Sozialpädagogin einer Vermittlerin sagte, sie habe sich für einen 400- Euro-Job bei einer sozialen Einrichtung beworben und hoffe, dort später eine feste Stelle zu erhalten, wurde sie verhöhnt: ,,Hoffentlich wird das nichts! Darauf ruhen sie sich nur aus!" Sie wurde aber vorgeschlagen für einen 400-Euro-Job als Bäckereiverkäuferin.

- Nach erfolgreichem Studienabschluss meldete sich eine junge Dame arbeitslos und wurde als erstes mit Vermittlungsvorschlägen aus dem untersten Lohnsektor überhäuft, Verkäuferin, Regalauffüllerin, Produktionshelferin usw. Als sie protestierte, wurde sie
zurechtgewiesen: ,,Welche Ausbildung Sie gemacht haben, interessiert hier nicht!"

- Ein Arbeitsloser mit einem Magister in Politologie wurde vorgeschlagen für eine Zeitarbeitsfirma in Mönchengladbach. Als Aushilfskraft sollte er an Büros verliehen werden. Seine tägliche Pendelzeit hätte etwa sechs Stunden betragen, da ein Umzug
wegen der befristeten Tätigkeiten unzumutbar gewesen wäre.

 Eine alleinerziehende Frau mit Kind, die mit einem 400 Euro-Job zu ihrem Lebensunterhalt beitrug und deren Kind in der Nachbarschaft und einem Kindergarten gut integriert war, wurde vorgeschlagen für eine Putzstelle in Potsdam.

 Eine Frau, die jahrelang als Lehrerin in einer Schule gearbeitet hat, erhielt den Vorschlag, in derselben Schule zu putzen. So wird die Arbeitswilligkeit getestet und wer solchen Vorschlägen nicht Folge leistet, wird sanktioniert. Trotz propagierten Facharbeitermangels wird vor allem dequalifiziert. Systematisch zwingen Jobcenter die Arbeitslosen in prekäre Beschäftigungs- verhältnisse. Dr. Gahlen, ehemaliger Geschäftsführer der ARGE Münster, teilte mit, in Münster würde zu 70 Prozent in Leiharbeit vermittelt. Bei einem früheren Anlass nannte er sogar 80 Prozent.

Nach und nach sorgen die ARGEn so für ein Heer billiger, jederzeit verfügbarer ,,Sklavenarbeiter".
Eine ganze Branche entstand unter der Regie des damaligen Superministers
Wolfgang Clement, der nun ausgerechnet in dieser Branche Leiharbeit einen hochdotierten
Posten hat.

Die schädliche Wirkung der Sanktionen
Ohne das Sanktionsverfahren, ohne diesen Zwang hätten die Leiharbeit und die übrigen schlecht bezahlen Arbeitsverhältnisse nicht das derzeitige Ausmaß erreicht; denn die Vermittlungspraxis der ARGEn gab den Unternehmen Anreize, reguläre Arbeitsplätze durch
prekäre zu ersetzen (Beispiele bei Spindler 2009). Das verursachte mehr Armut und führte zur Niedriglohndebatte.

Bei mehreren Beratungsstellen sah man einen Zusammenhang zwischen Sanktionen und Wohnungsnotfällen. Bereits bei einer 30 %igen Sanktion überlege man spätestens im dritten Monat, ob man hungert oder die Miete nicht bezahlt. Möglicherweise erklärt das die Zunahme der Räumungsklagen in Münster um 20 % im letzten Jahr, von der die Presse berichtet hat.

Mehr als 10 Forschungsinstitute untersuchen die Folgen der Umstellung auf Hartz IV. Doch bei den Sanktionen interessiert man sich nur für mögliche Effekte auf die ,,Arbeitsmarktperformance" der Betroffenen. Eine Studie belegt, ,,dass die Sanktionsquoten kaum etwas über die Qualität der Arbeit der Träger der Grundsicherung ... aussagen. Insbesondere ist ein Zusammenhang zu Eingliederungserfolgen ... nicht eindeutig zu belegen." (con_sens 2008, 15) Eine hohe Quote ist also ebenso unwirksam wie eine niedrige. Weiteres Ergebnis der Studie: Die Hilfebedürftigen, die arbeiten und ergänzende Leistungen beziehen, nahmen bundesweit von Januar bis September 2007 um 16,9 % zu (Ebenda, 10). Das zeigt, dass vorwiegend in prekäre Beschäftigung vermittelt wird.
Bei den o.g. Untersuchungen ist aber vor allem zu bemängeln, dass man mögliche Schäden durch Sanktionen völlig ignoriert, z.B. durch mehr Obdachlosigkeit, durch mehr Erkrankungen, durch einen Mehrbedarf an psychologischer Betreuung, durch höhere Kosten bei den Sozialgerichten, durch mehr Vernachlässigung von Kindern, durch mehr Kriminalität, durch höhere Suizidraten, durch Umwandlung regulärer Arbeitsplätze in prekäre, durch
entsprechende Verluste an Kaufkraft und Steuereinnahmen, durch mehr Armut usw.
Fazit
Menschen wird systematisch Schaden und Leid zugefügt, als ob Arbeitslosigkeit nicht schon Strafe genug wäre. Das Vermitteln in prekäre Beschäftigung unter Zwang verletzt die Würde des Menschen, verstößt gegen das Recht auf freie Berufswahl und erinnert eher an Versklavung.

Weltweit gibt es ein Wettrüsten um die höchste Produktivität. Deshalb ist Vollbeschäftigung nur durch eine gerechte Aufteilung der Arbeit zu erreichen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber benachteiligten Menschen. Doch die Regierenden machen gemeinsame Sache mit den Verursachern der Arbeitslosigkeit zum Schaden der Betroffenen und der Gesellschaft. Anders als Suchtkranke können die Verantwortlichen keine verminderte Schuldfähigkeit für sich in Anspruch nehmen. Deshalb wären sie eigentlich zur Rechenschaft zu ziehen. Doch wenn ein Unrecht eine überragende Dimension erreicht und die Verantwortlichen kein
Unrechtsbewusstsein haben, dann ist das ,,nur" Politik.


Hartz IV Sanktionen
Grundzüge des Sanktionsverfahrens Beim Arbeitslosengeld II wird bei Meldeversäumnissen der Regelsatz von 351 Euro drei
Monate um 10 % gekürzt, bei weiteren Verstößen in einem Jahr um 20 %, 30 % usw. Bei den übrigen Verstößen ist die Situation uneinheitlich: Sind die Betroffenen älter als 25 Jahre, wird der ALG II Regelsatz drei Monate zunächst um 30 % gekürzt und dann um 60 %. Beim dritten Verstoß in einem Jahr entfallen der Regelsatz und die Unterkunftskosten ganz. Sind die Betroffenen bis 25 Jahre alt, wird der Regelsatz sofort ganz gestrichen und im Wiederholungsfall auch die Unterkunftskosten. Sich überschneidende Sanktionen werden addiert. (03.08.2009, Auszüge aus "Sperre" das Arbeitslosenmagazin)


Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-quoten-vorgabe-bei-hartz-iv-sanktionen3329.php
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

Auferstanden

Quoten, Vorgaben, Sanktionen,
welch` Verniedlichung für die hinter den Kulissen eigentlich vermeinende Selektion von Menschen,
Neusprech- Vokabular des Menschenhasses.
Die so genannte Agenda 2010 und ihre "Reformen" sind die Inkarnation einer erkrankten Gesellschaft.

Eine Gemengelage aus der Arbeithauspädagogik des 19. Jahrhunderts, der Arbeit macht frei Ideologie
des Dritten Reiches, einer Überwachungsmentalität einstiger Kasernenhof-Planwirtschaft und
unbegrenzten Geiz ist Geil Religion des Mammons der Jetztzeit.

aber nicht, dass man es nicht schon längst wüsste...
einfach erschreckend wohin die Reise des frühen 21. Jahrhunderts uns geführt hat
 


ManOfConstantSorrow

ZitatSanktionen für junge Arbeitslose zu streng
In die Kriminalität gedrängt

Selbst Arbeitsvermitter halten die gegen junge Arbeitslose ausgesprochenen Sanktionen für zu streng. Ein Anstieg der Kleinkriminalität und Verschuldung sind die Folgen.




Hartz-IV-Empfänger unter 25 darf die Unterstützung bis
zu drei Monaten komplett gestrichen werden.


NÜRNBERG apn | Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren werden nach Einschätzung von Arbeitsvermittlern bei Verstößen oft zu streng bestraft. In einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kritisieren die Job-Vermittler, das harte Vorgehen gegen junge Arbeitslose, denen die Regelleistungen bei Verstößen sofort vollständig gestrichen werden, fördere den Anstieg der Kleinkriminalität und der Verschuldung der Betroffenen.

Laut IAB sieht das Sozialgesetzbuch II vor, die Unterstützung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren für drei Monate vollständig zu streichen, wenn sich diese weigern, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Für diese Zeit können die Betroffenen zwar Lebensmittelgutscheine beantragen, haben aber keinen Anspruch darauf. Bei einem erneuten Verstoß werden ihnen auch die Kosten für Wohnung und Heizung nicht mehr erstattet.

Die IAB-Studie, für die Vermittler und Fallmanager interviewt wurden, ergab, dass die meisten von diesen auch bei den jungen Hartz-IV-Empfängern für eine stufenweise Kürzung plädieren, wie sie bei älteren Arbeitslosen vorgesehen ist. Sonst bleibe nicht einmal das Existenzminimum.

Die scharfen Sanktionen förderten den Anstieg der Kleinkriminalität und der Verschuldung der Betroffenen, kritisierten die Jobvermittler. Würden junge Arbeitslose zu stark bestraft, tauchten sie auch häufig unter. Der Kontakt der Arbeitsvermittler zu ihnen breche dann vorübergehend oder auch längerfristig ab. Einige der befragten Arbeitsvermittler stellten auch in Frage, dass es sinnvoll sei, junge Menschen in den nächstbesten Job zu drängen, statt auf nachhaltige Integration und Qualifizierung zu setzen.

Arbeitssuchende unter 25 Jahren werden tatsächlich nicht nur besonders scharf, sondern auch vergleichsweise häufig sanktioniert – laut IAB mit zehn Prozent rund dreimal so oft wie die 25- bis 64-Jährigen. Dies sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Vermittler sich hier um weniger Fälle kümmern müssten und daher höhere Anforderungen stellten, die öfter nicht erfüllt würden. Zudem stünden junge Arbeitslose am Beginn ihres Erwerbslebens und würden – wie vom Gesetzgeber gewollt – auch aus pädagogischen Gründen sanktioniert.

Für die aktuelle Studie befragten die IAB-Forscher 2008 und Anfang 2009 insgesamt 26 Arbeitsvermittler und Fallmanager. Die Umfrage sei daher nicht im statistischen Sinne repräsentativ, liefere aber wegen Länge und Umfang der Befragung einen differenzierteren Einblick in das Sanktionsgeschehen, betonen die Autoren.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert mehr Ermessensspielräume für die Berater sowie die Einführung gestufter Sanktionen. Die rigiden Sanktionsregelungen seien unsozial und verantwortungslos. Außerdem sollten künftig nur noch Berater mit pädagogischer Qualifikation für die Jobvermittlung von jungen Menschen eingesetzt werden.

"Es ist unverantwortlich, wenn Sachbearbeiter vor Ort gesetzlich dazu genötigt werden, junge Menschen in die Kleinkriminalität zu treiben", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Ein Gesetzgeber, der solche Regelungen als erzieherische Maßnahmen rechtfertigt, regiert an der Lebensrealität junger Menschen vorbei und sollte sich schämen."
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kuddel

ZitatHartz IV:
Langzeitarbeitslosen entgehen Millionen durch Sanktionen

Allein im vergangenen Jahr haben die Jobcenter 170 Millionen Euro einbehalten. Der Hauptgrund für Kürzungen waren Verstöße gegen Meldepflichten.
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-05/hartz-iv-sanktionen-millionen-langzeitarbeitslose

Kuddel


Hartz IV: Falsche Angaben werden teuer

Falsche Angaben werden teuer – Wer dem Jobcenter falsche Angaben macht, riskiert, dass sämtliche Leistungen zurückverlangt werden


Der Fall: Der Mann (Kläger) wohnt zusammen mit seinen erwachsenen Kindern und deren Familien auf einer Hofstelle. Die beiden Töchter des Klägers leben mit ihren Familien im Haupthaus und einem ausgebauten Wirtschaftsgebäude. Beim Jobcenter gab der Mann an, mietfrei bei seiner Tochter im Nebengebäude zu wohnen und alleinstehend zu sein. Er bezog daraufhin ab Dezember 2005 Hartz IV-Leistungen. Im Mai 2013 erhielt das Jobcenter einen Hinweis, dass der Kläger tatsächlich nicht bei seiner Tochter lebe, sondern durchgängig bei seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn gewohnt haben soll. Darauf hin hob das Jobcenter die Leistungsbewilligung rückwirkend auf. (...) Das Landessozialgericht: Wegen falscher Angaben muss der Mann Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48 000 Euro zurückzahlen. Trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen ist unklar geblieben, wann der Mann in welcher Wohnung gewohnt hat und ob er eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin gebildet hat. Das muss zu seinen Lasten gehen, da er jedenfalls den jetzt behaupteten Wohnungswechsel 2006 hätte mitteilen müssen. Nicht das Jobcenter muss nachweisen, wo er gewohnt hat, sondern er selbst."

http://www.dgb.de/themen/++co++de2f299a-e3e3-11e7-9b8a-52540088cada

BGS

Es ist ein himmelschreiender Skandal, wie heute mit "Arbeitslosen" umgegangen wird.

Wer die Ausbeutung nicht mitmachen will, wird bestraft wie ein Verbrecher.

Wie kann es angehen, dass "Arbeitslosen" noch die Schuld an ihrem Los aufgepackt wird, obwohl es hierfuer nachweislich andere Ursachen gibt?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

counselor

Ja, und man riskiert noch ein Strafverfahren wegen Betrugs. Leider.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

Zitat von: BGS am 17:46:47 Do. 21.Dezember 2017
Wie kann es angehen, dass "Arbeitslosen" noch die Schuld an ihrem Los aufgepackt wird, obwohl es hierfuer nachweislich andere Ursachen gibt?

Was soll denn dieser Scheiß schon wieder? Was für ein "Los" soll das denn sein??
Was sind das für "Ursachen"?
Ist es so, daß wir bidde, bidde und unbedingt arbeiten wollen und die hartherzige Wirtschaft uns einfach nicht arbeiten läßt?
Ich für meinen Teil hab mir öfter im Leben die Arbeit vom Hals gehalten und bin stolz drauf.


Kuddel

Zitat von: counselor am 17:54:38 Do. 21.Dezember 2017
Ja, und man riskiert noch ein Strafverfahren wegen Betrugs. Leider.
Klassenjustiz der untersten Schublade.

BGS

Zitat von: Kuddel am 17:55:49 Do. 21.Dezember 2017
Zitat von: BGS am 17:46:47 Do. 21.Dezember 2017
Wie kann es angehen, dass "Arbeitslosen" noch die Schuld an ihrem Los aufgepackt wird, obwohl es hierfuer nachweislich andere Ursachen gibt?

Was soll denn dieser Scheiß schon wieder? Was für ein "Los" soll das denn sein??
Was sind das für "Ursachen"?
Ist es so, daß wir bidde, bidde und unbedingt arbeiten wollen und die hartherzige Wirtschaft uns einfach nicht arbeiten läßt?
Ich für meinen Teil hab mir öfter im Leben die Arbeit vom Hals gehalten und bin stolz drauf.

Wieso denn "dieser Scheiß schon wieder?!". Gemeint ist, dass den "Arbeitslosen" auch noch eine Art "Schuld" regelmässig unterstellt wird, dass dies nicht in Ordnung sein kann.

Falls es interessiert, strebe auch ich an, so wenig wie nötig fuer Geld zu arbeiten. Es sind dieses Jahr um die hundert Tage und seit drei Monaten habe ich gekuendigt.

MfG

BGS
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Nikita

Die Unschuldsvermutung ist also mit den Hartz-Reformen umgekehrt worden. Zum Glück nur ein Landessozialgericht ... Irgendein asozial-gestörter Richter findet sich immer, um so etwas durchzudrücken.


Kuddel

ZitatHelena Steinhaus
Die Hartz-4-Hackerin

Hartz-4-Sanktionen sind falsch - davon ist Helena Steinhaus überzeugt. Mit ihrem Verein Sanktionsfrei unterstützt sie Hartz-4-Empfänger - und sorgt dafür, dass Strafen ins Leere laufen.


Das Schreiben des Jobcenters kommt am 20. des Monats: Leistungseinstellung, das war's, Ende. Am 28. hätte das Amt eigentlich 424 Euro überweisen sollen. Stattdessen wird kein Geld kommen. Warum? Was ist mit Miete, Essen und Trinken? Panik.

Knapp zehn Prozent aller Menschen, die Hartz 4 beziehen, werden jedes Jahr sanktioniert. Oft wird das Geld gekürzt, manchmal komplett gestrichen. Gründe gibt es viele, oft sind es Missverständnisse, oft geht es schnell: Die alleinerziehende Mutter verpasst einen Termin bei der Arbeitsagentur, weil das Kind krank ist. Die Selbstständige ist überfordert, der Langzeitarbeitslose hat den Überblick verloren – und die finanzielle Absicherung bricht weg.

Hartz-4-Sanktionen; ein Leben mit dem Minimum, ein Leben in Angst, dass selbst das nicht reicht. Das darf so nicht sein, findet Helena Steinhaus. (...)
https://www.fr.de/wirtschaft/hartz-4-sanktionen-helena-steinhaus-kaempft-berlin-bedingungsloses-grundeinkommen-13120668.html

Kuddel


Nikita

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-hartz-iv-sanktionen-101.html

Bundestag setzt Hartz-IV-Sanktionen aus
ZitatHartz-IV-Empfängern können Kürzungen drohen, wenn sie etwa Jobangebote ausschlagen. Mit ihrer Mehrheit im Bundestag hat die Ampel-Koalition nun einige Sanktionen befristet gestrichen. Die Union und der Städtetag üben Kritik.Hartz-IV-Empfänger müssen bis Mitte kommenden Jahres weit weniger Sanktionen fürchten, wenn sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Nach heftiger Kritik der Opposition beschlossen die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP im Bundestag die teilweise Aussetzung dieser Sanktionen. Die Linke enthielt sich. Die Union und die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei Meldeversäumnissen muss man ferner für ein Jahr erst im Wiederholungsfall Sanktionen in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs fürchten. Das kann etwa greifen, wenn man sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet.
...


tleary

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Nikita


BGS

Zitat
Artikel 25, Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."
Zitat
Artikel 20 Grundgesetz. "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ... sozialer Bundesstaat."

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat2. SGB II – "Sanktionsmoratorium" am 1.7.2022 für ein Jahr
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Im Bundesgesetzblatt wurde nun das 11. SGB II-ÄndG = Sanktionsmoratorium veröffentlicht, damit wird das Gesetz zum 01.Juli 2022 wirksam.
Veröffentlichung im Gesetzesblatt mit Bewertungen dazu bei der LAG Schuldnerberatung HH: https://t1p.de/0u8my

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Hier noch die "Fachlichen Weisungen" zur konkreten Ausgestaltung des Moratoriums:


https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202206014_ba147528.pdf

Einige wichtige Passagen daraus:

Zitat
2.1.1 Am 01.07.2022 laufende Minderungen wegen Pflichtverletzungen
Bereits beschiedene Minderungen von Leistungsansprüchen für Zeiträume nach dem 30.06.2022 sind für die Zeit ab dem 01.07.2022 aufzuheben. Es ist ein Aufhebungsbescheid für die Zukunft bis zum 28.06.2022 zu erlassen.

Zitat
Die maximale Minderungshöhe wird auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt.

Zitat
Bezüglich der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen – wie z. B. fehlenden Eigenbemühungen oder der Weigerung, die Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen bzw. eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, – sind die leistungsberechtigten Personen bis zum 01.07.2023 daher grundsätzlich nicht mehr zu belehren.
"Nicht mehr zu belehren" = "nicht mehr zu sanktionieren".

Zitat
2.1.3.2 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Lediglich bei Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die über den 01.07.2023 hinausgehen, ist eine Rechtsfolgenbelehrung zu erteilen. Dasselbe gilt für die Bewilligung der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (beispielsweise Gutscheinverfahren). Die leistungsberechtigten Personen sind in diesen Fällen auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die eintreten können, wenn sie die Mitwirkungspflichten nach dem 01.07.2023 verletzen.

Zitat
Bei einem ersten Meldeversäumnis im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 01.07.2023 tritt keine Minderung nach § 32 SGB II ein.

Zitat
Bei einem wiederholten Meldeversäumnis tritt die in § 32 SGB II vorgesehene Minderung in Höhe von 10 Prozent ein.

Zitat
Bei jedem weiteren Meldeversäumnis kann erneut eine Minderung in Höhe von 10 Prozent eintreten, soweit dadurch ein Gesamtminderungsbetrag von 10 Prozent nicht überschritten wird.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Aber was etwas aus dem Fokus bei diesem Sanktionsmoratorium gerät, ist jenes Drittel der Arbeitslosen, die ja ALG-1 beziehen. Deren Sanktionen, dort "Sperrzeiten" genannt, bleiben auch ab dem 01. Juli 2022 weiterhin unverändert bestehen. Oder irre ich mich da?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Draisine

Zitat von: tleary am 17:03:40 Sa. 16.Juli 2022
Aber was etwas aus dem Fokus bei diesem Sanktionsmoratorium gerät, ist jenes Drittel der Arbeitslosen, die ja ALG-1 beziehen. Deren Sanktionen, dort "Sperrzeiten" genannt, bleiben auch ab dem 01. Juli 2022 weiterhin unverändert bestehen. Oder irre ich mich da?

Das Moratorium ist Folge dessen:

ZitatHintergrund des Sanktionsmoratoriums ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2019. Die Richter in Karlsruhe hatten damals entschieden, dass nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig seien und es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer Übergangslösung bedürfe. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Mitwirkungspflichten von Hartz-IV-Empfängern.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/hartz-iv-arbeitslosengeld-sanktionen-aussetzung-buergergeld

Und das besagte Urteil ist keines mit Bezug zu ALG I.

ALG Ier sind meistens insgesamt besser gestellt. Denn Widersprüche gegen Sperrzeiten haben beispielsweise aufschiebende Wirkung. Sie müsen auch nicht JEDE Arbeit annehmen. Zudem haben sie in den Augen der AG  einen besseren Stand und nachweislich (noch) bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Und viele auch angespartes Vermögen usw.

tleary

Zitat von: Draisine am 17:31:13 Sa. 16.Juli 2022
ALG Ier sind meistens insgesamt besser gestellt. Denn Widersprüche gegen Sperrzeiten haben beispielsweise aufschiebende Wirkung. Sie müsen auch nicht JEDE Arbeit annehmen. Zudem haben sie in den Augen der AG  einen besseren Stand und nachweislich (noch) bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Und viele auch angespartes Vermögen usw.
Das halte ich größtenteils für unbewiesene Behauptungen. Ein gehöriger Teil der ALG-1-Bezieher hat nämlich vorher auch Niedriglohn bezogen. Evlt. Leiharbeit, wo es ein ständiges "heuern und feuern" Gang und Gebe ist. Und genau da ist der höhere Lohn, der dann die Ablehnung von schlechter bezahlten Stellen beim der Arbeitsagentur nur ermöglicht, oft nicht gegeben. Da muss derjenige dann von Anfang an auch "alles" annehmen, was das Amt so für zumutbar hält.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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