Bundessozialgericht: Stromkostenerstattung mindert Sozialhilfe

Begonnen von Kater, 15:36:32 Do. 23.Juli 2009

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Kater

toller Anreiz zum Stromsparen  ::)

ZitatStromkostenerstattung mindert Sozialhilfe

Kassel (ap). Der Staat muss Sozialhilfeempfängern die Sozialhilfe um den Betrag
kürzen, den die Betroffenen als Rückzahlung von ihrem Stromanbieter erhalten.
Die Stromkostenerstattung sei als Einkommen anzurechnen, entschied das
Bundessozialgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Dies
verletze auch nicht den Gleichheitsgrundsatz. In dem verhandelten Rechtsstreit
hatte die Stadt Bielefeld einem Sozialhilfeempfänger die Hilfeleistung für
Februar 2006 um 205 Euro gekürzt. (Az.: B 8 SO 35/07 R)

http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/Stromkostenerstattung-mindert-Sozialhilfe/46304

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