Schwarzarbeit aus gutgläubigkeit ... nun kein Lohn?

Begonnen von next, 02:53:39 Sa. 05.September 2009

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Hallo,

meine Freundin war bis vor kurzem ca. 3-4 Monate arbeitslos.
In der Zeit wurde Sie von einer Nachbarin aus ihrer alten Arbeitsstelle angesprochen,
ob Sie nicht ab und zu mal in der Boutique die Stellung halten könnte...

Die Mutter hätte Krebs, müsste dauernd ins Krankenhaus und sie als Stewardess hätte selten Zeit usw....
Alles sehr emotional usw... Es wurde ausgemacht, dass Sie halt ca. 160€ im Monat bekommt und falls mehr angefallen ist, halt den Monat
drauf auch nochmal obwohl sie dann nicht arbeitet ...

Nun hat es sich auf ca. 400€ angehäuft.. Chefin und Tochter verleugnen sich entweder oder reden sich raus...
Da auch oft Mahnungen ins Haus kamen und sogar Fensterputzer etc. schon im Laden Stress wg. ausstehender Rechnungen gemacht haben, denke ich, dass die sich drücken wollen...

Nun, für 400€ kann man ja schlecht einen Anwalt ohne Rechtschutz engagieren und außerdem besteht die Angst, z.b. kürzungen vom Arbeitsamt zu bekommen ohne diesen Lohn überhaupt erhalten zu haben ...


Was kann man tun?
Nichts tun ist ja echt frustrierend...
Aber unüberlegt mit dem Hammer da alles kurz machen is ja bestimmt auch nich der Königsweg ...

Jemand schonmal Erfahrungen gemacht oder hat ne Idee wie man solche Leute relativ diplomatisch in Bewegung bringt oder wirkungsvoll Druck aufbaut??

Danke für eure Zeit :)
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

unkraut

Ganz erhlich ... sie hat die Arschkarte gezogen und kann sich das Geld abschminken .
Selbst wenn man einen AV auf Stundenbasis hat .

Bei mir ging es in einem ähnlich gelagerten Fall um 1200 !!! Mücken .

Ein friedlicher Lösungsvorschlag wäre das sie sich mit der Ladenbesitzerin einigt von dieser Waren im Gegenwert zu erhalten .

Sie könnte sich auch " so " was  raussuchen . Das wiederum ist dann aber Diebstahl und solche Leute die um den Lohn bescheißen machen auch schnurstracks ne Anzeige .
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

ColinArcher

wieso Schwarzarbeit? Die Frau ist in einer Boutique angestellt und arbeitet dort in einem 400 € Arbeitsverhältnis. Ob die Arbeitgeberin sie angemeldet hat oder nicht hat die Bekannte überhaupt nicht zu interessieren. Ab zum Anwalt und das Geld einklagen und das Arbeitsgericht wird der Arbeitgeberin schon ihre Pflichten beibringen.

Augen zu und durch!

Workless

Ganz im Gegenteil. Der Anwalt wird ihr raten, das Geld zu vergessen.
Einerseits hat sie sich selber nämlich strafbar gemacht und andererseits entstehen aus sittenwidrigen Rechtsgeschäften keinerlei Ansprüche.

Und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Arbeitgeberin auspackt. Ärger wegen der versäumten Anmeldung wird sie ja ohnehin kriegen. Viel hätte sie also nicht zu verlieren, auch wenn für den Auftraggeber die Strafen höher ausfallen.

Zitat...das Arbeitsgericht wird der Arbeitgeberin schon ihre Pflichten beibringen.
Achso ist das. Hast du nicht zufällig dabei vergessen, dass der Arbeitnehmer auch Pflichten hat, die ihm das Arbeitsamt oder die Arge bei Gelegenheit gerne beibringen möchte?
Nämlich jede Einkommensänderung unaufgefordert mitzuteilen.

ZitatAugen zu und durch!
Jo - und nach mir die Sintflut. Bei Tipps sollte man vielleicht nicht vergessen, auch auf mögliche Risiken und negative Konsequenzen hinzuweisen.
So einfach, wie du hier behauptest, ist der Fall nämlich nicht.

Carpe Noctem

Hi!

Lohninkasso persönlich durchführen. Mit 3 Leuten rein in den Laden, mitteilen wieviel man zu bekommen hat und Zahlung abwarten. Notfalls die Forderung vor Kunden wiederholen. Ob der Ladenbesitzer die Polizei holt um sein Hausrecht durchzusetzen, halte ich für fraglich. Man kann sich dann rechtzeitig vom Acker machen und beim nächsten mal mit 5 Leuten wiederkommen, 2 davon andere Lieferanten die dort ebenfalls Aussenstände haben.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Pinnswin

Deine Freundin könnte evtl. ihr persönliches Spendensparschwein auf den Boutique-Tisch stellen. Wenn am Ende des Arbeitstages genügend Spenden eingegangen sind - weitermachen, ansonsten wegbleiben. Nur bares ist wahres. Wenn deine Freundin Erwerbslos gemeldet (Hart4) ist, darf sie bis zu 100,-€ ohne Abzüge dazuverdienen, ohne das es Ärger gibt. Wenn deine Freundin regulär arbeitet, und regulär nebenbei in der Boutique mithilft, braucht sie evtl. ne 2te Lohnsteuerkarte und müsste das Ganze nochmal durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.
Ist des nun Schwarzarbeit oder Nachbarschaftshilfe?

Tipp: Rechtschutz gibts im Sozialverband oder Gewerkschaft, einfach  ::) Mitglied werden. Ansonsten siehe Carpe Noctem...
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Carpe Noctem

Zitat von: Pinnswin am 22:02:57 Sa. 21.November 2009
Wenn deine Freundin Erwerbslos gemeldet (Hart4) ist, darf sie bis zu 100,-€ ohne Abzüge dazuverdienen, ohne das es Ärger gibt.

Sofern die Tätigkeit bei der ARGE rechtzeitig angemeldet wird, dürfen es 165,-- Euro sein, anrechnungsfrei. Hier geht es ja gerade darum, dass die Dame einer Tätigkeit ausserhalb der Legitimität *hüstel* nachgegangen ist ^^

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Workless


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