Welche Rente für erwerbsunfähigen psychisch Kranken?

Begonnen von Jaybird, 13:43:52 Di. 23.September 2008

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Jaybird

Hallo,

wie ich hier schon einige male erwähnt habe, habe ich einen nahen Angehörigen, der seit dem 18. Lebensjahr psychisch krank ist.

Mittlerweile geht er auf die 30 zu, und alle Beteiligten haben so ziemlich versagt, was eine Anbindung an ein "normales" Leben angeht.

Leider ist er aber immer noch in einer Mühle gefangen, wo alle Möglichen öffentlichen Akteure ständig in seinen Angelegenheiten herumgraben und ihm vor allem bei jeder neuen Schwierigkeit (Rückfall, Termine nicht einhalten usw.) die Kostenübernahme und damit die Existenz gestrichen wird.

De facto wird hier ein schwer kranker Mensch, der es schwer mit sich hat, ca. jedes Jahr erneut gegen seinen Willen verpflanzt und zum Teil obdachlos gemacht. Und ich rede hier nicht von akuten Krankheitsschüben, das ist ein anderes Thema, es geht um reine Alltagsschwierigkeiten die gegen ihn ausgelegt werden damit man ihm sein Recht auf Aufenthaltsbestimmung und eigene Wohnung absprechen kann. Was für den Betreuer praktisch ist, weil eine Unterbringung in einer betreuten WG seine Arbeit mit dem Klienten um die Hälfte reduziert, der Alltag wird dann ja in der WG geregelt, der Betreuer kriegt aber weiter das gleiche Geld pro Nase.

Daß der Klient in diesen WG´s nicht klarkommt und zwar schon seit 10 Jahren nicht, ist offensichtlich egal.

Naja, verzeiht die lange Rede, es regt mich so auf... ich überlege seit einiger Zeit, wie man diesen Zirkel durchbrechen kann, und das einzige was mir einfällt ist: es muß eine Existenzsicherung her, die nicht immer nur periodisch entschieden wird und quasi alle halbe Jahre wieder gekippt werden kann - sondern ein dauerhafter Bezug. Damit eine dauerhafte Wohnlösung in Form von eigener Bude, evt. unter heranziehen von ehrenamtlicher Betreuung etabliert werden kann.

Das einzige was mir einfällt ist eine Rente. Erwerbsunfähigkeit dürfte kein Problem darstellen, die Krankheit ist schwer genug dafür.

Hat jemand Erfahrung mit solcher Rente? Läuft die nach Bewilligung dauerhaft? Oder kann weiterhin permanent in seinen Verhältnissen rumgepfuscht werden?

Und wie ist diese Rente bemessen? Klein natürlich, klar. Er ist ja auch nie ins Arbeitsleben gekommen. Keinen einzigen Tag.

Eventuell könnte ein Schwerbehindertenausweis vergünstigungen erwirken die die Rente etwas "aufbessern" (durch verringerte Kosten).  Sonst noch Ideen? Wie kann man das maximale für ihn rausholen?

DAnke fürs lesen bis hierher - Tips sind hochwillkommen.

BakuRock

Hm - gruebel - von was lebt er denn jetzt?

Eine Berufs- oder Erwerbsunfaehigkeitsrente kommt deshalb nicht in Frage, weil er ja noch keinen Tag gearbeitet hat. Deshalb hat er auch nichts in die Rentenversicherung einzahlen koennen, und deshalb bekommt er von da auch nichts ausgezahlt.

Fuer solche Faelle kommt doch eigentlich nur das sog. Sozialgeld in Frage. Habe da mal gelesen:

ZitatUm Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man u.a. erwerbsfähig sein, nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld. Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (ggf. aber nach SGB XII). Nicht erwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Leistungen sind genauso hoch wie beim Arbeitslosengeld II.

Guggst du vielleicht hier?: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_xii.htm
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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

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Ratrace

Das hier wäre die entsprechende Leistung für Deinen Kollegen.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Jaybird

Hab ich mir schon gedacht - Grundsicherung also.

Lebt er jetzt ach von, nur wie gesagt steht permanent die Streichung im Raum, weil das alleine Wohnen nach wie vor als Experiment angesehen wird.

Würde man nun das ganze als Rente anpacken, wären die Ambitionen des Betreuers ausgehebelt, ihn noch zur arbeitenden Bevölkerung hinzu zu fügen, diese Vorhaben sorgen nämlich ständig dafür daß er betreut wohnen soll, in eine Werkstatt soll, Zwangsentzug und anderes das jedesmal mit Wohnungsverlust einhergeht.

Ratrace

So lange er alleine wohnen kann und dauerhaft erwerbsunfähig ist, hat der Betreuer doch gar nix zu melden, was seine Erwerbsunfähigkeit angeht. Da hat ein Arzt drüber zu befinden.
Es sei denn, der Fall stellt sich komplizierter dar, als ich das gerade so absehen kann.

Es gibt nur drei soziale Auffangnetze in D:

1. ALG II (uns allen bekannt, bei Erwerbsfähigkeit)
2. Hilfe zum Lebensunterhalt (bei vorübergehnder Erwerbsunfähigkeit, auch bei vorübergehendem stationärem Klinikaufenthalt v. sechs Monaten)
3. Grundsicherung (bei anhaltender Erwerbsunfähigkeit)

Also kann nur 2 oder 3 für Deinen Kollegen infrage kommen. So, wie es sich anhört, eher 3.

Oder ist der Betreuer so'n übereifriger Spinner, dem an nichts mehr gelegen ist außer der Verwertbarmachung Deines Kollegen? In dem Falle ist ein guter Arzt, der ihm die Erwerbsunfähigkeit bescheinigt, noch wichtiger.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Jaybird

Die Erbwerbsunfähigkeit ist zwar gegeben, es ist aber als so eine Art "Therapieziel" ausgemacht worden (durch Druck auf den Patienten - entweder ins Ziel einwilligen, sonst nicht alleine wohnen sondern stationär) daß die Eingliederung in den 2. Arbeitsmarkt angestrebt werden soll. Die Wahrheit ist aber daß mein Bruder derzeit eigentlich gar nichts will außer Ruhe, das darf man aber nicht sagen, sondern er muß immer brav nicken daß er alles mögliche anstrebt damit er das nötigste bewilligt bekommt (Betreuer sitzt auf den Antragsverfahren).

An sich ist der Gedanke, die Alltagsfähigkeiten (inkl. leichte Tätigkeit) zu verbessern, ja auch völlig okay, er hat auch massive Defizite die man angehen muß. Wenn dabei aber nichts anderes herauskommt als einen normal intelligenten, aber durch Psychosen und starke Medikamente gestressten, sensiblen und scheuen Menschen in eine überfüllte, laute Behindertenwerkstatt* zu schicken damit er irgendwann mal als 1-Euro-Job-Sklave einem Stadtreinigungsmitarbeiter die Stelle wegnehmen kann - nein Danke.

*(Bitte nicht als behindertenfeindlich verstehen, ich halte es lediglich für schwierig, als sehr empfindlicher Mensch in die Gesellschaft von vielen eher lauten, sehr unmittelbaren und manchmal schwer einzuschätzenden Leuten gesteckt zu werden.)

Diese sogenannten "Ziele" sind es, die dem Betreuer einen Hebel geben, die Situation ständig umzumodeln, weil nämlich in Verbindung mit den Maßnahmen immer irgendeine Kostenübernahme dabei ist, und die wird nur für kurze Zeiträume festgelegt. Verhält mein Bruder sich dabei nicht so wie gewünscht ist "das Ziel" nicht erreicht und es muß wieder was neues probiert werden.

Spinner würde ich noch nicht dazu sagen, aber in jedem Fall zu ambitioniert. Ich weiß aus direkter Quelle, daß es z.B. in Dänemark für solche Fälle direkt das Mittel "Ruhe" gibt - das ermöglicht dem Betreuer, nach Rücksprache mit der Gemeinde (die den Lebensunterhalt dauerhaft zuteilt) mit einem Mausklick im System alle laufenden Angelegenheiten für einenmehrmonatigen Zeitraum auszusetzen. Damit die betreffende Person eben erst mal gar nichts MUSS. Sondern sich sortieren kann.

Das hat hier nie stattgefunden, deutsche Betreuer scheinen das nicht zu kennen und offensichtlich wird es in unserem Fall auch nicht erkannt, daß er neben seiner Krankheit auch massiv erschöpft ist. Wie auch nicht, ständig will einer was von ihm, ohne daß überhaupt mal die Erkrankung verarbeitet worden ist. Es muß immer irgendwas stattfinden.

Mir kommt das immer so vor als wenn jemand auf eine Landmine getreten ist, dabei den Fuß verloren hat und der Sanitäter hetzt ihn als erstes durch nen Halbmarathon.

Es ist total haarsträubend.

Daher meine Idee, eine Situation zu schaffen wo der Lebensunterhalt gesichert ist, ohne ständige Revision, und auch noch Hilfen zur Weiterentwicklung gegeben sind, aber der Arbeitsmarkt als heiliger Gral und Ziel aller Hoffnungslosen außen vor bleibt.

Motte


BakuRock schreibt
Zitat
Eine Berufs- oder Erwerbsunfaehigkeitsrente kommt deshalb nicht in Frage, weil er ja noch keinen Tag gearbeitet hat. Deshalb hat er auch nichts in die Rentenversicherung einzahlen koennen, und deshalb bekommt er von da auch nichts ausgezahlt.

Ich hatte den ersten Erörterungstermin bei Gericht
Der Rechtsanwalt überreichte mir folgende Medieninformation

Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten zu mindern. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck und wird durch entsprechende Vorschriften für den bereich der landwirtschaftlichen Altersversorgung zusätzlich belegt. Die Gegenmeinung missachtet den systematischen Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit. Diese begünstigt Versicherte bzw. Hinterbliebene nur, wenn Erwerbsminderung bzw. Tod vor dem 60. Lebensjahr eintreten, sodass auch die Vorschriften über den Rentenabschlag so zu verstehen sind, dass sie die Rentenminderung vorher bewirken sollen.
Der Senat konnte sich nicht davon überzeigen, dass der Rentenabschlag für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gegen die Verfassung verstößt. Sodass der Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen gewesen wäre. Nachdem Altersrentner wesentlich höhere Rentenabschläge hinzunehmen haben, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ebenfalls einer Kürzung unterworfen werden, wenn mit einer längeren Bezugszeit zu rechnen ist. Der Umfang der Kürzung steht zur höheren Kürzung bei den Altersrenten nicht in einem unangemessenen Verhältnis.
Hinweise zum rechtlichen Hintergrund, SGB VI § 77 Zugangsfaktor.


Keine Erwähnung findet der Abs. (2) des SGB VI § 77
1. bei Renten wegen Alters, die mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnen, 1,0,
Wichtig jedoch ist, die Vorleistungsbezogenheit ist keine Beitragsbezogenheit.
Beitragsbezogene Renten sind Altersrenten
Eine Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus
1. EP ist der Wert der Vorleistung die erbracht worden ist. § 63 1 bis 3
2. Sicherungsziel ist der Ausgleich vom Arbeitsverdienst. § 63 Abs. 4, § 67 Satz 3
3. Der Rentenwert wird anhand des mittleren Einkommens der aktiven Renteneinzahler ermittelt. §§ 63 Abs 7, 68, 69 SBG
Erkrankt jemand und hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, werden  die bis dahin eingezahlten Rentenbeiträge als Ausgangspunkt für das ,,Sicherungsziel" genommen, es wird so gerechnet als wenn der Mensch noch bis zum Ende seines 60. Lebensjahres gearbeitet und eingezahlt hat. Erst dann beginnt die Altersrente. Seit 1957 gibt es diese Leistungsbezogenen Rente, eine soziale Absicherung.
Verringert das Gesetz die Leistungsbezogenheit, so vernichtet es gleichzeitig diese soziale Absicherung, weil die bis dahin erbrachten ,,Leistungen" keine Berücksichtigung mehr finden. Die Würdigung der ,,Leistung" der Menschen die erkranken wird herabgesetzt.
Je früher erkrankt desto größer der Vorteil, weil man länger Rente bekommt.
Der besondere soziale Aspekt dieses Gesetzes und das es sich dabei um einen soziale Absicherung handelt ist erkennbar an der einen Ausnahme, der systemwidrigen Vermögensvorteile. Nun wird ja auf die Rentenabschläge der Beitragsbezogenen Altersrente besonders hingewiesen und auf dem damit entstandenen ,,systemwidrigen Vermögensvorteil" hingewiesen.
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragsbezogenen Rente ging es um die Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Innanspruchnahme der Altersrente.
Der ,,systemwidrigen Vermögensvorteil" bezog sich nur auf die Altersrente, als eine gänzlich andere Rentenart.
Nach dem § 77 Abs 2 Satz 1 Nr. 3, gibt es drei Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern.
63-65 keine Kürzung
Älter als 35 und 2 Monate Minderung des Rente
Bis 35 und 2 Monate nichts.
Somit gibt es eine volle Regelerwerbsminderungsrente
Eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente
Und gar keine Erwerbsminderungsrente.
Wenn man erkrankt und Anspruch hat dann ist man ab 63 Krank, bis 63 vorzeitig Krank und vorher gar nicht krank, nach neustem Gesetz.
Art. 20, Abs. 1 kommt hier zum Ausdruck.
Wie im SGB VI § 77 (2) 1. steht gibt es bei der Erwerbsminderungsrente (der neue Name) nur den Faktor 1.0,
Aus dem Urteil des 4. Senat
31. a) Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme zum RRG 1992 vom 21. 04.1989 die Bundesregierung aufgefordert, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum RRG 1992 eine Änderung des Rechts der Erwerbsminderungsrenten vorzubereiten, die ua verhindert, dass die im RRG 1992 vorgesehene ,,Anhebung der Altersgrenzen" und die Einführung von Rentenabschlägen durch niedrigere Zugangsfaktoren für den vorzeitigen Bezug von Altersrenten durch ein ,,Ausweichen in die Erwerbsminderungsrente" unterlaufen wird.
Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern, ließt man die Argumentation.
Was für ein Glück für alle, keine Rente, eine niedrigere Rente und das ganze für einen längeren Zeitraum für den Vorteil der frühen Erkrankung.
Dieser soziale Stützpfeiler der Rentenversicherung wird abgesägt und das soll nicht verfassungswidrig sein, erinnert man sich an den Art. 20 des Grundgesetzes.

Mittwoch, 03.09.2008, zu früh, aber alle anderen Beteiligten warteten schon.
Schon im Zug auf dem Weg nach Hause begann ich, die Verhandlung in meinem Kopf Revue passieren zu lassen und kam zu dem Schluss alles aufzuschreiben.
Eine nicht öffentliche Sitzung.
Die Richterin erfragte meinen Namen, bat mich hereinzukommen.
Ich fragte ob mein Sohn anwesend sein dürfte.
Vor uns die Richterin, rechts neben mir mein Sohn und links an einem anderen Tisch ein junger Rechtsanwalt und ein älterer Herr.
Der ältere Herr sagte nichts. Später fragte ich meinen Sohn was er da wohl gewollt hat.
Mein Sohn meinte, seinen neuen Anzug spazieren führen.
Nein, er hätte einige Male genickt und mitgeschrieben.
Kaum das wir platz genommen haben habe ich schnell meine Ergänzung doppelt ausgefertigt, abgegeben. Zuerst dem jungen Anwalt dann der Frau Richterin. Ergänzend, in aller Ausführlichkeit zu meinen Gedanken von Heute.
Die Richterin: ich denke es ist ersichtlich, dass ich nicht jetzt hier lesen kann.
Sie sprach in ihr Diktiergerät hinein.
Die Richterin erklären, worum es geht, dass alle bis 2006 das Gesetz so richtig fanden, bis der 4. Senat sein Urteil sprach.
Irgendwie habe ich sie unterbrochen und habe erzählt wie ich dazu gekommen bin die Rentenversicherung anzuschreiben. Das ich das Urteil im Internet gefunden habe und den Anweisungen gefolgt bin. Das ich die Antwort der Rentenversicherung dann nicht mehr lesen konnte und mir Hilfe bei der Auskunfts- und Beratungsstelle gesucht habe.
Das wir die Treppe heruntergegangen sind, ich sehe mich noch hinterherlaufen, das er sehr freundlich war.
Er erklärte mir das BSG als ein Haus mit vielen Räumen wo jedes Zimmer abgefragt werden muss. Derweilen habe ich meine Unterlagen herausgeholt, bemerkt dass ich das Schreiben nicht lesen kann, er schaute rein und meinte ich hätte meine Rente gekündigt.
Der junge Anwalt meinte daraufhin, dass man mit einem solchen Schreiben die Rente nicht kündigen kann. Die Richterin meinte dann das kann nur ein Missverständnis gewesen sein.
Eine Störung der Kommunikation.
Das habe ich verneint, ich war ja voller Vertrauen.
Ich habe ihn dann gefragt ob man das Rückgängig machen kann, wenig später erhielt ich von der Rentenkassen die Mitteilung das ich mich in einer Warteschleife befinde und wenn ein neues Urteil ergangen wäre bekäme ich Bescheid.
Dieses Urteil das dann gefällt wird bezieht sich nur auf mich.
Ich konnte nicht glauben was ich da hörte und fragte immer wieder nach.
Dann habe ich meinen Block herausgeholt und mir aufgeschrieben das ich nur für mich klagen kann.
Es gibt keinen Weg ein Grundsätzliches Urteil zu erlangen.
Dann fragte ich warum die Rentenkasse, obwohl der 4. Senat der Rentenversicherung bescheinigt hat, dass die Kürzung des Zugangsfaktors Verfassungswidrig ist, diese trotzdem so weiter verfährt.
Der Anwalt meinte daraufhin:" Für Sie hat sich doch nichts verändert.
Das Urteil des 4. Senats Bezieht sich auf ein Gesetz.
Das dieses Gesetz etwas schlampig formuliert sei und es deshalb verschieden Auslegbar".
,,Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht das schlecht, weiter kam ich gar nicht, wurde sofort unterbrochen.
Nicht schlecht, Missverständlich.
Wenn der Gesetzgeber ein Missverständliches Gesetz macht, der 4. Senat dieses für verfassungswidrig erklärt, wieso darf die Rentenkasse so weitermachen, als wenn keiner etwas gesagt hat.
Ich wurde nicht verstanden, nach mehreren Anläufen nicht.
Die Richterin meinte dann wohlwollend zu mir: Wenn endlich mal ein Gericht ein Urteil fällt mit dem ich zufrieden bin, dann regt es mich schon sehr auf, oder verärgert mich wenn die Rentenversicherung dann anderer Meinung ist.
Wenn ich mit den Steuergesetzen nicht zufrieden bin, kann ich nicht einfach hingehen und sagen, ich zahle keine Steuern mehr, habe ich als Beispiel angeführt.
Der 4. Senat hat ganz unten festgestellt dass die Verfassungsmäßigkeit des Urteils ihm zu überprüfen untersagt worden ist. Diesen Satz musste ich sagen weil ja gerade von dem 5a Senat in Zusammenarbeit mit den anderen Senat, entweder 11 oder 13 die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Ich bekam dann auch eine Pressemitteilung vom Anwalt und die Erklärung das schon zwei Senate anderer Meinung seien als der Senat 4
Die Rentenversicherung hat auch geschrieben, dass alles Verfassungskonform sei.
Zwischendurch sprach die Richterin in ihr Diktiergerät und meinte dann, das die Frage ob die Rentenkasse so handeln durfte wie sie gehandelt hat, bis spätestens Ende diesen Jahres geklärt würde. Dazu bräuchte ich nicht erscheinen, worum ich jedoch ausdrücklich gebeten habe.
Irgendwie hatte ich das Gefühl das jetzt Schluss sei, aber ich hatte doch noch einiges zu sagen.
Ich habe dann erzählt das ich mit 13 Jahren vor ein Auto gelaufen bin,  das hinter einer vollen Erwerbsminderungsrente ein Schicksal steht und es von daher keineswegs einem Vorteil sei früh zu erkranken.
Immer noch wurmte mich die Geschichte mit dem 4. Senat.
Ich habe dann berichtet das ich mir alles mühsam erlernen musste, jeder Begriff aus der Rentensprache für mich ein Fremdwort war, ich denke das es vielen so geht, die Sprache der Rentenversicherung eine unverständliche sei, wir kein Volk der Juristen.
Nachdem die Klägerin das Sozialgericht, das LSG hinter sich hatte und beim BSG gelandet ist, wo immerhin 5 erfahrene Richter ein Urteil gesprochen haben, ich kann das nicht verstehen das jetzt dieses Urteil überprüft werden muss. Ich habe dann meine eigenen Vermutungen geschildert, nämlich das so lange gefragt und geklagt wird bis das richtige Urteil dabei herausgekommen ist.
Dann bin ich noch einmal, diesmal in Bezug auf die Zeit, zur Beratungs- und Auskunftsstelle zurückgegangen.
Wichtig war mir auch noch auf meine Klageschrift hinzuweisen, die Frage speziell ob dieses Gesetz eine Richtlinie oder Verordnung aus der EU sei. Denn dann wäre es Verfassungswidrig, laut Art. 20 GG, aber zu dem GG steht sehr viel in meiner genauen Ausführung, schon alleine deshalb weil ich schon länger mit dem Petitionsausschuss kommuniziere.
Ich habe mein Arbeit bei der Montagsdemo beschrieben, mitgeteilt wie viel Elend es inzwischen in diesem Land gibt und das ich selber seit Dezember von 160 € im Monat lebe.
Ich kann immer noch nicht verstehen, dass das Urteil nur für mich ist.
Fragen betreffend der Beratungs- und Auskunftsstelle müsste ich der Rentenversicherung stellen, teilte die Richterin mir mit.
Alle Fragen können nicht beantwortet werden, nur die die sich direkt auf mich beziehen.
Herr Flegelskamp, kann das Richtig sein?
Ich schicke Ihnen mal meine ergänzenden Gedanke, aber fallen Sie nicht in Ohnmacht, es sich einige Viele, zumindest meinte das der Rechtsanwalt als er mit spitzen Fingern verschiedene Seiten anhob.
So ich habe so gut ich kann diesen Termin beschrieben.



kollegiat08

Hallo,
ich bin ein neues Mitglied. Den Artikel "Welche Rente für erwerbsunfähigen......." habe ich mit großem Interesse gelesen. Ich selbst bin auch Angehöriger eines psychisch Kranken Menschen. Die Geschichte könnte fast auf meine Nichte zutreffen. Bei ihr wurde eine Erkrankung im 16. Lebensjahr festgestellt. Ihre Ausbildung und auch darauf folgende 4 Berufsjahre hat sie noch als offiziell "Gesunder" gearbeitet. Sie ist jetzt 32. Und hat trotz einer Reha, bei der alle weiteren Schritte festgelegt werden müssten enorme Schwierigkeiten das zu bekommen was ihr eigentlich zusteht.
Sei es bei der Bewilligung einer Rente oder jetzt bei der Bewilligung einer Umschulung. Ständig werden ihr Steine in den Weg gelegt. (Anmerkung: die Reha selbst ist 3 Jahre her.) Seit Ende der Reha wohnt sie in einer betreuten WG. Sozialpädagogen und ihr Arzt betreuen sie ambulant. Von deren Seite erhielt sie bisher immer wieder versichert, daß es keinerlei Problem darstellt sofort eine Umschulung ect. und alle anderen Maßnahmen genehmigt zu bekommen. Neuerdings wird aber aus einem unerfindlichen Grund, zu unrecht bei allem und jedem psychologischer Druck ausgeübt. Alle Versprechungen die man ihr im Vorfeld gemacht hat, werden nicht eingehalten oder es ergeben sich mit einem Mal Probleme, mit der Bewilligung oder Befürwortung der Maßnahmen. Meine NIchte wollte sich alle Aussagen, die die Rente als auch die Umschulung betreffen, schon vor Jahren schriftlich geben lassen. Man weigerte sich jedoch beharrlich und bezeichnete sie deshalb sogar als Schizophren und als zu misstrauisch.
Wie kann man sich gegen ein solches Vorgehen wehren? Wie kann sie vor allem ihr Recht einklagen? Ihre eigenen Versuche einen Rechtsanwalt zu finden, der sie vertritt schlugen fehl. Zum einen gehen viele Rechtsanwälte auf Abstand, wenn sie hören, daß eine psychisch Kranke vor ihnen sitzt. Zum anderen ist meine Nichte leider auch sehr unbeholfen und konnte ihre Anliegen nicht richtig darlegen. Von den WG Betreuern erhielt sie keinerlei Hilfe. Eher im Gegenteil. Zu ihrem Lebensweg nach der Reha ist unbedingt noch zu sagen, daß sie nicht unmittelbar, schon vor 3 Jahren in eine Umschulungsmaßnahme gehen wollte. Sie bezieht seither Erwerbsunfähigkeitsrente und arbeitet auf 400 Euro Basis. Sie hat vor 2 Jahren begonnen ihr Abitur nachzuholen. Das erste Jahr in einem Vorbereitungskurs und im kommenden Schuljahr ist abzusehen, daß sie ihren Abschluß mit guten bis sehr guten Noten schreiben wird. Sie hatte einen kleineren körperlichen und psychischen Einbruch. Durch einen Klinikaufenthalt in den Ferien konnte dies aber gut behoben werden. Sie möchte nicht studieren, da ihr das zu aufwändig und anstrengend ist.
Kann mir jemand bei diesen Problemen weiterhelfen? Wer hat Erfahrung mit so einer Problemlage?


Grüße

Vollhonk

Jupp, was will denn Deine Nichte denn nun?
Rente, Reha oder Umschulung? Wer hat wann etwas geäußert? Welcche Krankheitsbilder liegen vor?
Das ist mir aus Deinen Thread nicht ganz so ersichtlich.
Es wäre vielleicht auch angezeigt, wenn Du für das Thema mal einen eigenen Thread eröffnest, die Materie ist nunmal hochkompliziert

Gruß


kollegiat08

Hallo Vollhonk,

gut, die ganze Sache ist etwas komplizierter. Eigentlich möchte meine Nichte endlich eine Umschulung machen. In und auch nach der Reha wurde es ihr bis vor 1 Jahr freigestellt, ob sie weiter Rente beziehen möchte oder eine Umschulung / neue Ausbildung machen will. Dies richtete sich nach ihrer persönlichen Einschätzung. (ich kenne die Vorgehensweise des Psychiaters nicht ganz, und ich kann jetzt auch nicht einschätzen, was üblich in der Psychiatrie ist.) Aufgrund dieser sehr frei gehaltenen Vorgehensweise, stellte sie sich auch auf keinerlei weitere Schwierigkeiten ein. Ihr Ausgangsberuf ist Chemielaborantin.
Es liegen folgende Diagnosen vor:
schizophorme Psychose, Phasenweise Depressionen, und psychosomatische Beschwerden, wie Neurodermitis aber auch Essstörungen.
Soweit ich weiß interessiert sie sich für die Berufe: Augenoptiker, oder Technischer Zeichner

Vollhonk

ZitatWie kann man sich gegen ein solches Vorgehen wehren? Wie kann sie vor allem ihr Recht einklagen? Ihre eigenen Versuche einen Rechtsanwalt zu finden, der sie vertritt schlugen fehl. Zum einen gehen viele Rechtsanwälte auf Abstand, wenn sie hören, daß eine psychisch Kranke vor ihnen sitzt.

Grundsätzliches: Bei Erkrankungen aus den Schizophenen Formenkreis klingeln bei mir auch immer alle Glocken. Aus äußerst schlechten Erfahrungen mit diesem Personenkreis (heute so eine Meinung, morgen eine Andere etc.) lehne ich ebenfalls gewisse Handlungen ab!

Um sich gegen das "Vorgehen" zu wehren, bedarf es doch erst einmal eines Tatbestandes/Sachverhaltes, oder?

Ergo: habt ihr einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt? ( link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15796/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true
Ist Deine Nichte überhaupt voll geschäftsfähig, oder müssen die Betreuer generell ihr OK geben, zb. auch bei Antragstellungen an die DRV?

Generell geht REHA immer vor Rente (und deswegen gibt es auch kein Wünsch_Dir_Was von wegen Umschulung oder Rente)), wenn Deine Nichte derzeit Rente bezieht, muss Sie schon der DRV die Möglichkeit geben, das derzeitige Leistungsvermögen zu überprüfen. Ohne Gutachterliche Überprüfung wird das nicht gehen! Dazu werden selbstverständlich auch die behandelnden Ärzte UND Betreuer Deiner Nichte befragt.

Also, erstmal zur DRV-Beratungsstelle, Formulare aushändigen lassen und den weiteren WEG dort erfragen, die haben schließlich alle Unterlagen und kennen den Fall genau, dort kannst Du auch erfahren, ob ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben für Deine Nichte überhaupt Sinn macht, sprich ob überhaupt die formalen Voraussetzungen gegeben sind.

Habe bitte Verständnis dafür, dass ich Dir nicht mehr posten kann, die Infolage ist mir zu dünn!
Habe Dir noch eine PN geschickt, alles weitere dort.

Gruß




Jaybird

Sorry Vollhonk, aber Dein Tonfall kann leicht mißverstanden werden. "Heute eine Meinung, morgen ne andere", "Wünsch Dir was" usw. klingt irgendwo vorwurfsvoll, und auch wenn ich selber (als Angehöriger) genau weiß wie sehr einem solche Betroffenen auf die Nerven gehen können, sollte man diese Menschen nicht nicht als Querulanten-"Personenkreis" umschreiben.

Die Probleme die Du beschreibst sind nicht mutwillig von ihnen begangen oder beibehalten sondern gehören leider zum Krankheitsbild. Insofern eher traurig als unverschämt.

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