agb änderung

Begonnen von chefduzenfan, 07:21:17 Fr. 11.September 2009

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chefduzenfan

was ist davon zu halten? ???

Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD !NEU!
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!

Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen AGB mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse:
"Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a.
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die
SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking."

Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:

"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."


Damit erfolgt eine Umstellung auf "Deutsches Recht", und das ist definitiv das Werk der Firma BRD, denn das sog. deutsche Recht ist die juristische Schiene für die BRD.
Später folgt ein "abstraktes Pfandrecht", denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.
Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die Firma BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, sie kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die Firma BRD, eine personell und institutionell eindeutig als faschistisch erkennbare Vereinigung, das sogenannte volle Durchgriffsrecht gesichert. Wenn wir als Kunden diese AGB akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.

Damit kann sich die akut von der Pleite bedrohte Firma BRD über die Bankvermögen der ihr unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Und auf Garantie werden das die Menschen in unserem Lande am eigenen Leibe erfahren dürfen, denn wenn die Nachkommen der Faschisten in akute Bankrottgefahr kommen, dann werden Merkel, Steinmeier und Co. ihr wahres Gesicht zeigen. Gleichgültig wer, wie und warum auch immer zum Kanzler erkoren wird. Das zum Vorschein kommende Gesicht wird übrigens exakt jene Fratze sein, die vor 76 Jahren ihr Unwesen trieb.

Eigentlich müßte hier ein längst ein landesweiter Protestschrei erfolgen, wenn die Leute nicht unselig vor sich hinpennen, sowie sich ihres Hirns und insbesondere ihres Herzens berauben ließen.

Bitte MASSIV ÜBERALL verbreiten. Danke.

gruß

BakuRock

Zitat.... . So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.......

Gibst du bitte auch noch mal die Quelle an....?
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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

Eigentumsfragen stellen!

Wer sind FAUistas


chefduzenfan

21:00] Leserzuschrift zu den Banken-AGBs:

Ich habe aufgrund der Diskussion um die Banken-AGB´s diese nachgelesen (die alten und die neuen). Diese AGB dürften von Bank zu Bank differieren. Beim Bankenverband gibt es einen Muster-Entwurf.

Resultat: Im besprochenen Bereich hat sich nichts geändert!

Aber: Die Diskussion um den Umfang des Pfandrechtes (Nr. 21 (1)) greift zu kurz. Wichtig sind auch die weiteren Punkte.

In Nr. 22 (1) wird das Nachsicherungsrecht angesprochen. Danach kann die Bank die Verstärkung von Sicherheiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener Verschlechterungen eine Veränderung der Risikolage ergibt.

Woher soll das Geld dazu kommen bei steigenden Kosten, reduzierten Gehältern oder Arbeitslosigkeit. Dies ist die typische Situation einer Immobilie in einer Depression!!!

In Nr. 26 (2) wird das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund angesprochen. Die Bank kann die gesamte Geschäftsbeziehung jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Solche Gründe sind insbesondere gegeben, wenn b) der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 (1)) nach Aufforderung durch die Bank nicht innerhalb einer Frist nachkommt. Und dann greift Nr. 21, das Pfandrecht.

Die Immobilie dürfte damit in der Depression für viele Leute die Qualität eines Futures erlangen. Und dementsprechend tödlich werden.


Hier haben wir es: die Banken haben Angst vor Kreditausfällen und wollen ihre eigenen Rechte verstärken. Der Schuldner wird immer mehr zum Sklaven.

Kreditsklaven, schüttelt Eure Fesseln ab, indem ihr die Kredite zurückzahlt!

http://www.hartgeld.com/infos-DE.htm

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