Inventurhilfe=Schwarzarbeit ???

Begonnen von dunklefee23, 12:06:37 So. 20.September 2009

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dunklefee23

Hallöchen,
da es ja zum Ende des Jahres zugeht stellt sich mir mal wieder die Frage:
Sind manche Inventurhilfen schwarzarbeiter?(sorry wenn sich das ein wenig gemein anhört )
Weil so wie ich das sehe,meldet man sich für eine Inventur an,macht diese,bekommt sein Geld und fertig. Oder seh ich das falsch.
Was passiert z.b. mit einem Hartz4 Empfänger der sich was dazu verdienen will und sich für eine Inventur anmeldet?
Gibt es Freigrenzen,oder leiten die Betriebe das an zuständige Ämter etc.
Ich habe gar keine Ahnung davon und wäre über jede Info dankbar!

LG

Kater

Zitat von: dunklefee23 am 12:06:37 So. 20.September 2009
Was passiert z.b. mit einem Hartz4 Empfänger der sich was dazu verdienen will und sich für eine Inventur anmeldet?
Gibt es Freigrenzen,oder leiten die Betriebe das an zuständige Ämter etc.

@dunklefee23

mit den Freigrenzen beim Zuverdienst bei Hartz4 Empfängern sieht es so aus:

ZitatZuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II 2
Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html

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