Mitarbeiter A vermutet Kündigung oder er trifft "Abkommen" mit Chef, div. Fragen

Begonnen von programmer77, 23:16:41 Di. 17.November 2009

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programmer77

Hallo,

ich hoffe ich bin hier in diesem Forum richtig mit meinen Fragen.

Also, es geht um folgendes:

Arbeitnehmer A arbeitet seit 1 Jahr und 8 Monaten in einem Software-Unternehmen als Programmierer. Firma hat 90 Mitarbeiter. Vertrag unbefristet.

Die ersten 1,5 Jahre lief alles gut. Dann kam ein neuer Abteilungsleiter. Dieser ist ein relativ harter Managertyp. Da A etwas schlechter als seine direkten Kollegen (2 Überflieger, 1 etwas besser) ist, wurde ein Feedback-Gespräch einberufen. Es sollte an gewissen "Schwächen" gearbeitet werden, was auch erfolgte. Beim nächsten Gespräch war "alles gut" laut Aussage des Chefs. Ein paar Wochen später erfolgte ein weiteres Gespräch, wo A attestiert wurde, dass zwar eine Entwicklung stattgefunden hätte, aber sie nicht ausreichend sei und man sehe kein weiteres Entwicklungspotenzial. Für A ist dies eine Farce, da die gesamte "Entwicklung" innerhalb von 2 Monaten stattfinden sollte. Er vermutet als Hintergrund vielmehr, dass er sich nicht zum Überflieger entwickelt hat, die Firma aber nur Genies haben möchte und er somit unbrauchbar ist.)

A solle sich überlegen ob denn die Branche das richtige für ihn wäre und ob er sich nicht vorstellen könnte in einem anderen Software-Haus zu arbeiten. A sollte einfach mal "in sich gehen". Nach einer Woche das nächste Gespräch. A sagte, dass er sich nicht vorstellen könnte in einer anderen Branche zu arbeiten. Wohl aber sagte er, dass er sich in einigen Jahren EVENTUELL vorstellen könnte, auch mal die Firma zu wechseln oder einen anderen Job zu machen (Produktmanager z.B.). Der Chef sagte, man könne sich einigen dass A nach einer gewissen Zeit das Unternehmen verlässt (eine Frechheit, da A einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, aber A könnte sich diese Lösung tatsächlich vorstellen).

Der Chef sagte auch, dass man A wohl nicht mehr als Programmierer einsetzen wolle sondern in einer anderen Abteilung (Support), wofür A überqualifiziert ist (Demütigung). Als A jedoch sagte er wolle nach ein paar Jahren eh vielleicht gehen, sagte der Chef auf einmal dass man ihn ja vielleicht doch noch eine gewisse Zeit als Programmierer einsetzen könnte, da dann ja das Verhältnis "viel entspannter" sei.

Während der Zeit wo A im Unternehmen arbeitete, wurden 3 Programmierer entlassen. Sie waren laut Chef-Aussage deutlich schlechter als A. Bei ihnen lag keine Wertschöpfung vor, da man ihnen so viel helfen musste dass es ein Nullsummenspiel war. Bei A wäre dies deutlich besser. Aber nicht genug, da man ja nur die besten haben wolle.

A vermutet, dass der Chef entweder auf das "Abkommen" eingeht und A noch 1-2 Jahre in dem Laden bleibt, was für ihn erträglich wäre.
Oder aber, A wird gekündigt (s. unten). Eine betriebsbedingte kündigung ist unwahrscheinlich, da die Firma gerade 2 neue Programmierer eingestellt hat, an Geld fehlt es also nicht. A vermutet, dass die beiden bereits sein "Ersatz" sind.

So, nun die Fragen:
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1. könnte man A entlassen aufgrund von Schlechtleistung/personenbedingt (A erscheint dies sehr unwahrscheinlich, da er alle Aufgaben bewältigt hat, manchmal zwar länger gebraucht hat aber nicht wesentlich. Es gibt zwar bessere Kollegen, aber auch viele auf dem gleichen Niveau.). Ein anderer Kollege wurde gekündigt, Begründung: "...entwickelte sich nicht so wie erwartet". Das ist doch kein Grund oder?


2. könnte man A entlassen mit folgendem Trick, der schon bei früheren Entlassungen angewendet wurde: A wird in ein anderes Team versetzt. Nach 6 Monaten kündigt man ihm mit Begründung: Umstrukturierung, dieses Team fällt weg. Ist das zulässig? Sonst irgendwelche Möglichkeiten wegen Umstrukturierung einem Mitarbeiter geschickt zu kündigen?


3. Wenn A gekündigt wird, wird er auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage per Anwalt einreichen. Hierzu folgende Fragen:

3.0. wie lange dauert es bis das Gericht über eine kündigungsschutzklage entscheidet (ungefähr)?

3.1. kann A erzwingen, dass er während der Kündigungsschutzklage (also während das Gericht sie bearbeitet), weiterbeschäftigt wird?

3.2. muss man sich direkt nach der Kündigungs arbeitslos melden, auch wenn Klage eingereicht wird? Kriegt man Arbeitslosengeld?

3.3. wenn A die Klage gewinnt, die Firma A aber nicht weiterbeschäftigen möchte. Kann A dann trotzdem erzwingen, dass er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat? Dies ist für A nämlich sehr wichtig, da er für den Lebenslauf noch 1-2 Jahre bei der Firma haben möchte. Eine Abfindung ist zu diesem Zeitpunkt eher zweitranging, in 2 Jahren denkbar.

4. sonst noch irgendwelche Tipps?

So ich etwas lang geworden, würde mich aber trotzdem freuen wenn mir vielleicht jemadn die Fragen (oder teilweise) beantworten kann!

Danke

Programmer77

Workless

Zitat3.2. muss man sich direkt nach der Kündigungs arbeitslos melden, auch wenn Klage eingereicht wird? Kriegt man Arbeitslosengeld?
Die Frage sollte sich ein logisch denkender Programmierer eigentlich selbst beantworten können. ;)
Besser meldet man sich allerdings schon vor einer Kündigung arbeitslos, keinesfalls aber erst Wochen später.
Klick

Zitat3.0. wie lange dauert es bis das Gericht über eine kündigungsschutzklage entscheidet (ungefähr)?
Anwalt fragen. Fehlen mir aktuelle Erfahrungswerte. Und an meine Kündigungsschutzklage erinnere ich mich nicht mehr. Wäre eh zu lange her.

Zitat3.1. kann A erzwingen, dass er während der Kündigungsschutzklage (also während das Gericht sie bearbeitet), weiterbeschäftigt wird?
Ich würde mal sagen nein. Deshalb wurde dir ja gekündigt. Damit das Vertragsverhältnis beendet ist. Und durch die Klage soll eine gerichtliche Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Kündigung klären.
Du kannst aber deine Arbeitsleistung weiterhin anbieten und der AG sie annehmen. Damit wäre die Klage aber automatisch hinfällig.

Zitat3.3. wenn A die Klage gewinnt, die Firma A aber nicht weiterbeschäftigen möchte. Kann A dann trotzdem erzwingen, dass er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat?
Na den Anspruch hast du ja schon dadurch, dass die Klage erfolgreich durch gezogen worden ist. Die Frage ist nur, wie du deine Ansprüche durchsetzen willst oder kannst. An was dachtest du eher? Pistole, Baseballschläger...?
Du könntest höchstens das Gehalt einfordern bzw. wieder klagen, wenn du deine Arbeitskraft nachweislich zur Verfügung stellst.

Aber arbeiten lassen wird dich dein Ex-AG vielleicht trotzdem nicht. Und wenn, dann vermutlich nur bis zur nächsten Kündigung.
Und einen Grund wird er immer finden. Ich vermute auch mal ganz stark, dass deine "Feedback-Gespräche" längst mitsamt dem Ergebnis (nämlich ausreichende keine Verbesserungen der Arbeitsleistung) in der Personalakte stehen.

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