AU zu spät ! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?

Begonnen von Gibson1979, 20:31:19 Sa. 21.November 2009

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Gibson1979

Hallo zusammen  :)

Mich quälen seit langem immer dieselben Gedanken und zwar versucht mein Chef mich immer einzuschüchtern, wenn meine Krankmeldung (also die AU) erst z.b. am 4 oder 5 Tag bei ihm auf dem Schreibtisch liegt.

Natürlich hab ich mich bereits am 1. Tag, telefonisch gemeldet, um ihm die Dauer der Krankmeldung mitzuteilen. (Einen Einzelverbindungsnachweis bekomme ich ebenfalls jeden Monat von meiner Telefongesellschaft).

Manchmal gebe ich die AU einem Kollegen mit und die ist dann am 2. Tag schon da, aber manchmal schicke ich sie auch per Post d.h. immer nur per Einschreiben um einen Nachweis zu haben.

Wenn ich dann z.B. Montags wieder da bin kriege ich immer zu hören =>


Sie können froh sein, daß ich ein Auge zudrücke usw. normalerweise gibt das Ärger wenn die AU nicht pünktlich ist etc.


Ich muss dann immer ganz kleinlaut sein etc. um ihn in dieser Situation, nicht zu verärgern, was mir persönlich extrem stinkt !!!! >:D


So nun zu meinen Fragen =>


1.) Was kann eigentlich im schlimmsten Fall passieren ??? Also was könnte mein Chef machen, wenn die Laune auf mich noch schlechter wird ???

2.) Gibts es einen Unterschied in der Wichtigkeit/Dringlichkeit bezüglich "Erstmeldung" und "Folgemeldung" bei der AU ? Also ich meine damit ob die Folgemeldung nicht "so flott" zugestellt werden muss ?


P.S. Zur Info => Mein Chef und ich sind uns leider nicht grün  :(

Vielen Dank fürs lesen und ich bin gespannt auf eure Antworten  :)


Pinnswin

Vorauseilender Gehorsam - oder was betreibst du da grade? Das ist jetzt nicht ironisch gemeint. Wenn du eine AU hast, krank bist  und dein Chef auch (teflonisch) Bescheid weiß, das du ab dem*und*dem Tag krank bist und nicht kommst... wenn krank - dann krank und keine Diskussionen. Basta! Auskurieren.

Achso - bei der AU ist doch so ein Durchschlag dabei, den du bestenfalls an die Krankenkasse schicken sollst. Schick den Durchschlag einfach nicht an die KK sondern behalte ihn, für deine Akten, dann hast du immer was zum kopieren, falls das nötig sein sollte. Die KK braucht den Duchschlag nämlich nicht wirklich.

vg  :)
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

unkraut

Erst mal herzlich willkommen ...

Eigentlich ganz einfach :
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html#BJNR106500994BJNE000500307

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.

Also so gesehen ist es schon richtig so wie Du es machst umgehend den Chef telefonisch über die AU zu informieren und dann ab zur Post damit .
Auf die dummen Bemerkungen solltest Du dann nicht weiter eingehen .
Ruhig mal selbstbewußt dem Chef gegenübertreten .
Für den einen oder anderen nicht einfach aber so sind die Fronten geklärt .

MfG Unkraut
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Gibson1979

Danke ersteinmal für die Antworten  :)

Würde ja nicht so ne Welle machen hätte mein Chef nicht mal das Wort Abmahnung in dem Zuge erwähnt !!! Ist das denn möglich wenn die AU zu spät ankommt ?

MfG

Hedgegina

Hallo,

meiner Meinung nach riskierst du eine Abmahnung, wenn du deine Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich dem Arbeitgeber meldest. Da in deinem Fall sowieso ein sehr ungesundes Betriebsklima vorzuherrschen scheint, würd ich mich streng an das Entgeltfortzahlungsgesetz halten, welches hier schon zitiert wurde - und ARbeitsunfähigkeit auf dem üblichen Weg in der Firma unverzüglich rückmelden.

unkraut

ZitatIst das denn möglich wenn die AU zu spät ankommt ? 
ja
zumal der Chef eh stinkig zu sein scheint
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Gibson1979

Mhhh und wenn ich die Bestätigung habe das, daß einschreiben am 16.11 abgeschickt wurde und am 17.11 zugestellt wurde ???

Zählt das nicht ???

MfG

P.S. Sagt mal meint ihr die schriftliche AU oder die telefonische AU ? Ich meinte nur die schriftliche die manchmal etwas später ankommt ! Telefonisch melde ich mich IMMER am ersten Tag !

Senor_Ding-Dong

He Gibson1979, mach Dich mal nicht heiß...Wenn Deine schriftliche AU einen Tag später zugestellt wurde, ist doch alles in Ordnung. Wenn Dein Chef seine Post erst ne Woche später öffnet, ist das nicht Dein Problem.

Hedgegina

Dazu gibt das Entgeltfortzahlungsgesetz Auskunft (§ 5 (1)):
Wenn du krank wirst, musst du das - auf dem in deinem Betrieb üblichem WEge - dem Arbeitgeber sofort / unverzüglich mitteilen. Also: Anrufen, etc. Soviel zur mündlichen Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit. Wenn diese länger als drei Kalender(!)tage dauert, musst du, so sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung (welche Auskunft über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer gibt) spätestens am darauffolgenden (also am 4. Tag), vorlegen. Zu beachten ist hier, deshalb mein Ausrufezeichen bei "Kalendertage", dass das Wochenende bei dieser Rückmeldung mitzählt.

Da dein Chef nu aber eh stinkig zu sein scheint, und dein Bauchgefühl dir sagt, dass er aller Voraussicht nach nach Gründen sucht, um dir zum Beispiel eine Abmahnung zu erteilen, würde ich nichts riskieren und immer schön fein anrufen und gelbe Zettel regnen lassen, dann ist doch alles paletti...  ::)

P.S.: Ansonsten gebe ich Senior-Ding-Dong recht - keine unnötige Panik schieben, denn dein Arbeitgeber kann auch nicht erwarten, dass du - in Vorausahnung eines mööööglicherweise zu langen Postwegs deiner AU - dir die Nächte mit dem Studium des Entgeltfortzahlungsgesetzes um die Ohren schlägst, .....  :)

Gibson1979

Naja vlt. mach ich mir ja zuviel Gedanken, aber ich wollte einfach mal nur hören, was ihr dazu meint  :)

Na dann....Werd ja sehen was am Montag passiert ! Werds berichten...

Danke euch !

:)

P.S. Das telefonische melden am ersten Tag scheint mir mit das wichtigste zu sein....und dann die AU in die Post  :)

Hedgegina

ZitatP.S. Das telefonische melden am ersten Tag scheint mir mit das wichtigste zu sein....und dann die AU in die Post  Smiley

yup, seh ich auch so - dann isser informiert und kann anschließend nach dem gelben Zettel in den nächsten Tagen Ausschau halten  ;D

Mehr kann man / und muss man nu wirklich nicht tun... wird schon. Nicht unterkriegen lassen!    ;)


Gibson1979

Danke, ich werds versuchen, auch wenn es manchmal einfach nur nervig, sich ewig gegen solche Menschen, behaupten zu müssen...... :)

Soooooowerde mal ins Bettchen zum Frauchen und Söhnchen Krabbeln  :)

Jute Nacht euch allen  ;)

Workless

Wichtig ist halt das Datum der Zustellung. Und so lange die AU innerhalb der nötigen Frist zugestellt wurde, bist du raus.

ZitatAuf die dummen Bemerkungen solltest Du dann nicht weiter eingehen .
Dumme Bemerkung ist gut...

ZitatSie können froh sein, daß ich ein Auge zudrücke usw. normalerweise gibt das Ärger wenn die AU nicht pünktlich ist etc.
Mit etwas bösem Willen könnte man hier schon eine Abmahnung unterstellen. Der Chef weist ja hier auf ein Fehlverhalten hin.
Eigentlich fehlt halt nur der konkrete Hinweis darauf, dass eben dieses Fehlverhalten in der Zukunft nicht mehr hingenommen wird. Dann wäre die Abmahnung (ist selbstverständlich auch mündlich gültig) im Sack.
Ich würde auf jeden Fall nichts mehr anbrennen lassen und die AU (mündlich und schriftliche) jeweils fristgerecht abgeben.

Gibson1979

So ich bins nochmal,

also es war gottseidank ein relaxter Wochenstart  :) Keine komischen Bemerkungen etc.....Sogar relativ verständnisvoll.....Naja mein Chef hat auch bald 4 Wochen Urlaub  ;)

Die AU war trotz Post pünktlich da und sonst gab es auch keinen Stress....Viele meiner Kollegen waren auch krank gewesen oder sind es noch  ;)

MfG

Hedgegina

Das freut mich für dich!  :D Einen typischen "Montagsstart" in die Woche kann wohl niemand gebrauchen....  :]

milly

gut dass es geklappt hat!

also nur mal so´n tip für die zukunft: heutzutage hat jeder feld-wald-und-wiesen-arzt ein faxgerät. wenn er nur halbwegs in ordnung ist, wird er sich niemals weigern, die au kurz aufs fax zu legen und an alle faxnummern zu schicken, die du ihm angibst. ich bin damit immer gut gefahren, ist stressfrei und sicher.

lasse dir die faxbestätigung mitgeben. damit ist auf jeden fall die frist gewahrt, und du hast erstmal alle zeit der welt, in krankem zustand briefmarken, umschläge und briefkästen oder post für einschreiben zu organisieren... wofür ist man sonst krank  ;)

Hedgegina

Zitatund du hast erstmal alle zeit der welt, in krankem zustand briefmarken, umschläge und briefkästen oder post für einschreiben zu organisieren..

Hallo,
ich finde den Tipp mit dem vorabfaxen grundsätzlich gut, Sendebericht einpacken ist auch gut - aber man muss sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass der Arbeitgeber dann - wenn der 4. Tag Kranksein anbricht - JEDERZEIT die Vorlage des Originals verlangen kann.  Hier ist also Fingerspitzengefühl gefragt und eine genaue Analyse, wie relaxt mein Arbeitgeber ist. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der AG sogar berechtigt, die AU VOR Ablauf der 3 Tages-Frist zu verlangen. Obacht ist also geboten, aber wenn man den Bogen nicht überspannt, klappt alles.

Ansonsten gute Idee mit dem Faxen.

milly

schön, dass du keine weiteren gegenargumente gefunden hast...
Zitatwenn der 4. Tag Kranksein anbricht - JEDERZEIT die Vorlage des Originals verlangen kann
WO steht das geschrieben?

nix für ungut.

lg
milly

Hedgegina

Zitat
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von Krankengeld durch die gesetzliche KV (§ 46 Satz 1 Nr 2 SGB V).

Für den kassenärztlichen Bereich sind in Bezug auf die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien maßgebend. Eine Regelung hierzu findet sich in § 5 EFZG. Der Arbeitnehmer frühzeitig dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung zugeht. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original zu übersenden. MüKomm zum BGB, Band 4, § 5 EFZG, Rndr. 25.

Soweit der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax vorlegt ist dies zunächst ausreichend. Verlangt der Arbeitgeber jedoch das Original, hat der Arbeitnehmer dies unverzüglich vorzulegen. Hess. LAG 13. 7. 1999 AuR 2000, 75 f.; KDZ/Däubler Rn. 104, Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht,3. Auflage 2007, Rndr. 243).

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsunf%C3%A4higkeitsbescheinigung-__f38195.html

milly

thx für die quelle, über deren seriösität ich nun nicht streiten will ;)

du hast da etwas rotmarkiert, wo etwas von "unverzüglich" steht. wenn ich als "kranke/r" mich zum arzt schleppe, ist mir das erstmal wurscht, wie ich meine postmodalitäten angelegenheiten bewerkstellige.

viel interessanter finde ich in deinem ausgewählten urteil den satz:
ZitatDer Arbeitnehmer frühzeitig dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung zugeht. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original zu übersenden.
da scheinst du also deine "4 tage" herzuhaben. das war in diesem "fall" für dieses urteil ja evtl. "angemessen".

trotzdem ist das kein GRUNDSATZURTEIL, so wie du behauptest.

d.h., grundsätzlich hat jede/r das recht, seine original-au DANN nachweislich zu verschicken sobald er/sie in der lage dazu ist, und zwar ohne zeitliche bedingungen.

jeder arzt/ärztin verschickt GRUNDSÄTZLICH auf bitte und hinweis auf evtl. repressalien anstandslos ein FAX an jede notwendige adresse.

das ist wichtig und sollte zur kenntnis genommen und unter uns allen, egal ob arbeitnehmer/innen, hartzler/innen, prekär beschäftigte oder/und sonstige bedrohte menschen so weit verbreitet werden wie möglich.

lg
milly


Hedgegina

hallo milly,

ich deutete weiter oben an, dass "obacht" geboten sei, und dass jeder selbst zu entscheiden habe, wir relaxt der eigene Arbeitgeber ist. in einem anderen thread wurde bereits darauf hingewiesen, dass per fax versendete arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht immer leserlich ankommen. jeder sollte für sich selbst entscheiden, wieviel zeit er/sie für das versenden der AU sich nimmt. jedoch wollte ich hier auf mögliche konsequenzen oder einspruchsrechte des arbeitgebers hinweisen, das finde ich wichtig. ich habe nicht behauptet, auf ein grundsatzurteil zu verweisen (ehrlich gesagt weiß ich überhaupt nicht, was das ist). In diesem Falle hat das Hessische Landesarbeitsgericht wohl "Recht" gesprochen.

Alleine vom gesunden Menschenverstand her finde ich es nachvollziehbar, dass ein penibler Arbeitgeber, der es mit den Formalitäten sehr genau nimmt, auf das Recht, eine Original-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu sehen, pocht. Und versteh mich bitte nicht falsch, ich selbst argumentiere im Zweifelsfall immer Arbeitnehmergünstig, weil die - wenns hart auf hart kommt - das schwächere Glied in der Kette sind. Ich bin jedoch dafür, dass bei Nachfragen zu einem bestimmten Thema ALLE möglichen Konsequenzen benannt werden, damit der Fragende sich darauf einstelllt, was passieren KÖNNTE. Mehr nicht.

Wie oben schon gesagt, finde ich die Idee mit dem Faxen grunsätzlich gut und habe mich auch nicht Dagegen ausgesprochen.

:))

milly

schön, dass wir so friedlich miteinander plaudern können...
Zitatin einem anderen thread wurde bereits darauf hingewiesen, dass per fax versendete arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht immer leserlich ankommen
du beziehst dich hier auf:
www.chefduzen.de/index.php/topic,20302.0.html
in welchem es darum geht, die "letzten konsequenzen" einer "verspäteten" krankmeldung zu beackern. argumentativ schade für dich, dass ausgerechnet ICH es bin, der klargestellt hat, dass die "LESERLICHKEIT" einer au rechtlich irrelevant ist.

"OBACHT" ist immer geboten. und DIESE empfehle ich DIR ganz besonders, wenn du weisst was ich meine...


Hedgegina

Zitat"OBACHT" ist immer geboten. und DIESE empfehle ich DIR ganz besonders, wenn du weisst was ich meine...

ne, weiß ich nicht. Klärst du mich auf?  ;)

Zitatargumentativ schade für dich, dass ausgerechnet ICH es bin, der klargestellt hat, dass die "LESERLICHKEIT" einer au rechtlich irrelevant ist.

eine klarstellung deinerseits der rechtlichen irrelevanz der leserlichkeit eines faxes konnte ich in dem von dir angegebenen thread nicht finden. verbessre mich gern, wenn ich da was übersehen habe. beziehst du dich auf dieses von dir verfasste posting?

Zitatdas mag sein, die frage ist nur, ob die "sauberkeit des schriftbilds" rechtlich relevant ist, und nur darum geht es m.e.

für rechtliche relevanz von faxen und faxbestätigungen gab´s hier glaub ich auch schon irgendwo nen thread. bin mir sogar nicht sicher, ob sich die gerichte nicht immer noch darüber streiten, vielleicht weiss hier jemand mehr...

ansonsten "in dubio pro reo" - oder wie war das noch  Wink

Quelle: www.chefduzen.de/index.php/topic,20302.0.html

Bei unserem Disput liegen offensichtlich zwei unterschiedliche Auslegungen des Entgeltfortzahungsgesetzes vor. Ich finde es richtig und in Ordnung, beide Meinungen hier darzulegen. Welcher Auffassung sich jemand anschließt - der hier Rat sucht - bleibt der Person doch selbst überlassen. Dabei sollten wir es bewenden lassen, denke ich.  :)


milly

gratuliere, du hast den richtigen thread auf meine "linkangabe" gefunden.

ZitatBei unserem Disput liegen offensichtlich zwei unterschiedliche Auslegungen des Entgeltfortzahungsgesetzes vor
es tut mir leid, ich kann weit und breit keinen disput erkennen. meine auffassung ist klar.

wenn du endlich zugeben würdest, dass du der meinung bist, dass kranke menschen zuallererst an die obrigkeit denken müssten, wäre ein evtl. disput gegeben.

ich glaube nicht, dass du dich das traust.

Hedgegina

Zitatich kann weit und breit keinen disput erkennen. meine auffassung ist klar.

Disput und klare Auffassung widersprechen sich m. E. nicht.

Zitatwenn du endlich zugeben würdest, dass du der meinung bist, dass kranke menschen zuallererst an die obrigkeit denken müssten, wäre ein evtl. disput gegeben.

hier ein definitives NEIN. Ich denke nicht, dass kranke menschen zuallererst an die obrigkeit denken müssen. ich argumentiere entlang bestehender gesetze. das zugrundeliegende ziel dieser argumentation ist, jemandem, der krank ist, hilfestellung zu geben, was für rechtliche grundlagen bestehen und erfahrungsberichte zu geben. ich habe darauf hingewiesen, dass jeder selbst beurteilen muss, wie "relaxt" der arbeitgeber ist. ich bin kein fachmensch für rechtsfragen im personalbereich, jedoch lässt m. E. das Entgeltfortzahlungsgesetz wenig Spielraum für diejenigen Arbeitnehmer, die einen stressigen, autoritären Chef haben.
Ich bin stets dafür, sich den Gegebenheiten des realen Lebens zu stellen, auch wenn sie nicht so sind, wie man sie haben will.

milly

"entlang bestehender gesetze" wäre es mir als arbeitgeber/in auch sehr wichtig, zu wissen, wann, wo und wie sich meine sklaven aufhalten. und WENN sie denn dann krank wären, so schnell wie möglich zu erfahren worum es sich handelt und wie lange es dauern kann.-.-

nur leider bist du mit dieser sicht der welt - welche ja auch nicht gänzlich ignoriert werden darf - an der absolut falschen adresse hinsichtlich dieses forums.

trotzdem schönen dank für die plauderstunden

lg
milly

Aloysius

Milly, du schreibst, dies wäre ein Disput. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Es ist eine fachliche Frage und eine ebenso fachliche Klärung.

Es werden die entsprechenden Gesetzestexte zitiert, um dem Fragenden Themenstarter Hilfe und Klärung zu leisten.

Diese stehen fest und sprechen für sich. Nun können einige unter usn aus ihrem persönlichen - fachlichen - Erfahrungsstand noch einige Erläuterungen dazu geben. Ich kann dies beurteilen, da auch ich in dem Bereich tätig war.

Hier sind allgemeine systemkritische Betrachtungen und persönliche Feldzüge nicht nur unsinnig, sondern auch kontraproduktiv, weil sie der fachlichen Klärung im Wege stehen.

Im Zweifelsfall, wenn du sauer bist, schlaf mal drüber. Da sehen viele Dinge schon ganz anders aus.
Reden wir drüber

Erkah

Zitat von: Pinnswin am 21:36:23 Sa. 21.November 2009
Achso - bei der AU ist doch so ein Durchschlag dabei, den du bestenfalls an die Krankenkasse schicken sollst. Schick den Durchschlag einfach nicht an die KK sondern behalte ihn, für deine Akten, dann hast du immer was zum kopieren, falls das nötig sein sollte. Die KK braucht den Duchschlag nämlich nicht wirklich.



Die KK benötigt die AUB schon. Nämlich immer dann, wenn der AG bei der KK nach anrechenbaren Vorerkrankungen für die Entgelfortzahlung anfragt.
Und wenn die AU über 6 Wochen besteht, hat der Erkrankte Anspruch auf Krankengeld, allerdings ruht dieser solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird

Gruß

milly

Zitat von: Aloysius am 15:10:03 Mi. 16.Dezember 2009
Milly, du schreibst, dies wäre ein Disput. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Es ist eine fachliche Frage und eine ebenso fachliche Klärung.

Es werden die entsprechenden Gesetzestexte zitiert, um dem Fragenden Themenstarter Hilfe und Klärung zu leisten.

Diese stehen fest und sprechen für sich. Nun können einige unter usn aus ihrem persönlichen - fachlichen - Erfahrungsstand noch einige Erläuterungen dazu geben. Ich kann dies beurteilen, da auch ich in dem Bereich tätig war.

Hier sind allgemeine systemkritische Betrachtungen und persönliche Feldzüge nicht nur unsinnig, sondern auch kontraproduktiv, weil sie der fachlichen Klärung im Wege stehen.

Im Zweifelsfall, wenn du sauer bist, schlaf mal drüber. Da sehen viele Dinge schon ganz anders aus.

"...Milly, du schreibst, dies wäre ein Disput. Dies ist allerdings nicht der Fall..."

da hast du was falsch verstanden. wenn du genauer liest, habe ich ausdrücklich festgestellt, dass ich keinen "disput" bemerken kann. vielleicht projezierst du ja deine eigene schlechte laune auf mich :P, aber ich habe hier nirgendwo angezweifelt, dass die weiterleitung der au an die relevanten stellen wichtig ist.

- übrigens ist für eine entgeltfortzahlung im notfall tatsächlich auch die benachrichtigung der kk notwendig, das stelle ich überhaupt nicht in frage. für die benachrichtigung der kk besteht "meiner erfahrung nach" keine akute fristenregelung, sondern diese kann schlimmstenfalls auch nachgeliefert werden. - hier gings ja um meldungen an ag/afa/argen.

mir ging es hauptsächlich darum, den zeitpunkt der zustellung der au´s zu "entspannen", um so den druck, der jeden überfällt, der krank beim arzt sitzt, wenigstens hinsichtlich der "übersendungsmodalitäten" etwas zu lockern. deshalb meine idee, vorab die info per fax zu senden, um auf jedenfall zunächst evtl. fristversäumnisse zu vermeiden. - war nur gut gemeint, und ich selbst bin mit dieser methode immer gut gefahren ;)


Aloysius

Ich versteh dich schon.

Aber es ist wichtig, dass diese Entspannung auch zur sofortigen Kündigung führen kann.

Ich empfehle, einen frankierten Umschlag zum Arzt mitzunehmen, den man am ersten Krankheitstag besuchen sollte. Dann direkt den ersten Durchschlag rein und ab dafür.

Da ist man üblicherweise auf der sicheren Seite. Ausnahme: Die Fronten sind bereits verhärtet, dann empfehle ich eine persönliche Übergabe im Sekretariat des Arbeitgebers gegen Quittung oder per Einschreiben mit Rückschein.

Ich hab das in meiner Ex-Firma schon gehabt, dass dan einfach ein Teamleitzer gesagt hat, er habe das Attest nie gekriegt und dann hiess es 'Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlens'

Also, lieber etwas zu vorsichtig, gerade in diesen Tagen, wo viele Chefs nur auf solche Vorlagen warten, wie verspätete Atteste usw.

Ach so un dnoch mal zum Disput :) Du schreibst, dass du keinen führst, aber du vermischt das dann im weiteren mit persönlichen Angriffen. Und da widersprichst du dir dann selber.
Reden wir drüber

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