Videotexttafel 117, MDR, Do.10.02.05 13:09:20
Ländertarife: Konflikt mit ver.di droht
Bei den anstehenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bundesländer deutet sich ein harter Konflikt an.
Ver.di-Chef Bsirske lehnte heute längere Arbeitszeiten strikt ab. Angesichts von fünf Millionen Arbeitslosen wäre das der falsche Weg. Länder-Verhandlungsführer Möllring hatte nach dem Tarifabschluss für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen erklärt, dass eine Übernahme nicht in Frage komme. Diese Einigung gehe nicht weit genug.
Die Länder wollen längere Arbeitszeiten sowie Öffnungsklauseln beim Weihnachts und Urlaubsgeld durchsetzen.
Videotexttafel 140 bis 145, MDR, Do.10.02.05 12:43:17
Tarifreform im Öffentlichen Dienst I
Nach 40 Jahren haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften auf eine Reform des Tarifrechts geeinigt. Die Länder waren aus den Gesprächen ausgestiegen. Der neue Tarifvertrag gilt ab 1.10.05 und für 35 Monate.
Besitzstand: Wer schon im öffentlichen Dienst arbeitet, darf durch das neue Tarifrecht keine Nachteile haben.
Gehälter
Ost - bis 2007 Anhebung von jetzt 92,5 auf 97% des Westniveaus; pro Jahr +1,5% West-Beschäftigte erhalten 2005, 2006 und 2007 je 300 Euro als Einkommensererhöhung (je 100 Euro zum 1.4., 1.7., 1.10.05, je 150 zum 1.4, 1.7. 06/07)
Bezahlung nach Leistung
8% des Gehalts hängen künftig davon ab. Schrittweise Einführung, beginnend mit einem Prozent im Jahr 2007. Die Kriterien soll eine Kommission erarbeiten. Das Geld kommt u.a. durch den Wegfall
des Verheiratetenzuschlags oder aus den Budgets für Jahresendzahlungen zusammen
Bezahlung künftig nicht mehr nach
- Lebensalter
- Familienstand
- Zahl der Kinder (deshalb auch die Strafsteuer der Kranken- und Pflegekassen für Alleinstehende und Kinderlose in der gesamten Bundesrepublik)
Bezahlung künftig nach
- Leistung
- Berufserfahrung (Berufsjahre)
Einstufungen
Keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Es gibt 15 Entgeltgruppen nach Qualifikation und Berufsbild sowie sechs (Berufs-)Erfahrungsstufen. Die bisher 17.000 Eingruppierungsmerkmale entfallen.
Niedriggehalt
Eine neue niedrige Einkommensgruppe für "einfachste Tätigkeiten" wird eingeführt. Ziele: Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Privatwirtschaft erhöhen; Auslagerungen von Jobs vermeiden.
Führungskräfte
auf Zeit (bis zu 12 Jahren) und Probe (bis zu 2 Jahren) einsetzbar.
Arbeitszeit
Wird flexibler gestaltet. Möglich ist ein "Arbeitszeitkorridor" bis zu 45 Wochenstunden, wenn die Tarifparteien dies im jeweiligen Betrieb vereinbaren.
Bund: Wöchentlich durchschnittlich 39 Stunden. Für Ost-Bedienstete ist das eine Stunde weniger als bisher, für ihre West-Kollegen eine halbe Stunde mehr
Kommunen: Verlängerung auf bis zu 40 Stunden pro Woche möglich. Im Osten ist das bereits so, im Westen bisher 38,5.
Überstunden: Zwischen 6 und 20 Uhr ohne Zuschläge anordbar. Ausgleich durch Freizeit (innerhalb zwei Wochen).
Jahressonderzahlung
2005/2006: Höhe wie bisher. Neu: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu einer Jahresendzahlung addiert.
ab 2007 Senkung abhängig von Verdiensthöhe auf
- 90% eines Monatsgehaltes für die künftigen Entgeltgruppen 1-8,
- 80% für 9-12 und
- 60% für die Höchsteinstufungen 13-15.
In Ostdeutschland werden jeweils 75% der Sonderzahlung West gewährt.
Unkündbarkeit bleibt
Beschäftigte ab 40 Jahren sind weiterhin nach 15 Jahren im öffentlichen Dienst unkündbar.
Ausnahmen: Verhaltens- oder betriebsbedingte Entlassungen.
Urlaub
Bei den bisherigen Beschäftigten ändert sich nichts.
Bei Neueinstellungen gilt:
- bis zum 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage frei pro Jahr
- ab dem 40. Lebensjahr 29, später 30 Tage.
Damit ist die Zahl der Urlaubstage nicht mehr von der Vergütungsgruppe abhängig.