Zusatzbeiträge für Krankenkasse

Begonnen von Alan Smithee, 22:42:11 Mo. 25.Januar 2010

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Alan Smithee

So, da haben wir den Salat. Offensichtlich müssen sich gesetzlich Versicherte auf einen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse einstellen..

Zitat aus der WirtschaftsWoche

ZitatZusatzbeiträge  Krankenkassen verlangen bis zu 37 Euro mehr

Gesetzlich Versicherte müssen sich schon bald auf Zusatzbeiträge einstellen. Bis zu 37 Euro werden zusätzlich fällig. Lohnt sich jetzt ein Kassenwechsel? wiwo.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen planen Zusatzbeiträge auf breiter Front. Sie kommen nicht mit dem Geld aus, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilt wird. Ohne Einkommensprüfung können bis zu acht Euro im Monat zusätzlich bei den Versicherten abkassiert werden, mit Prüfung bis zu 37 Euro. Wie kam es zu der neuerlichen Finanzmisere der Krankenkassen und wer ist betroffen?

Fragen und Antworten:

Wo bekommen die gesetzlichen Krankenkassen ihr Geld her?

Zum 1. Januar 2009 wurde der Gesundheitsfonds als Geldsammeltopf eingeführt. In den Fonds fließen die Krankenkassenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - derzeit zusammen 14,9 Prozent des Bruttolohns - sowie Steuermittel und das Geld aus den Zuzahlungen der Patienten.

Wie wird das Geld verteilt?

Der Fonds verteilt das Geld an die derzeit rund 160 Krankenkassen. Jede Kasse bekommt für jeden Versicherten eine Zuweisung. Der Betrag richtet sich nach Alter und Geschlecht. Zuschläge gibt es für Patienten mit einer von 80 schweren Krankheiten, die teure Behandlungen brauchen.
Krise verursacht Fehlbetrag

Warum spielten 2009 Zusatzbeiträge keine Rolle?

Für das Startjahr 2009 wurde der Einheitsbeitrag im Oktober 2008 so ausgelegt, dass sämtliche erwartete Ausgaben der Kassen gedeckt sind. Die Rechnung ging zwar nicht ganz auf: Wegen der Wirtschaftskrise lag die Arbeitslosenzahl höher, als vor einem Jahr angenommen. Es fehlten Beitragseinnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro. Der Fehlbetrag wurde aber über ein Darlehen des Bundes ausgeglichen, das die Kassen erst ab 2011 zurückzahlen müssen.

Wie sieht die finanzielle Lage des Fonds in diesem Jahr aus?

Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung hat für 2010 ein Defizit von 7,9 Milliarden Euro prognostiziert. Vom Bund erhält der Fonds zum Ausgleich der krisenbedingten Einnahmeausfälle einen einmaligen Zuschuss von 3,9 Milliarden Euro. Es bleibt aber ein Defizit von vier Milliarden Euro.

Warum werden nicht einfach die Beiträge erhöht?

Erst wenn zwei Jahre hintereinander die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr zu mindestens 95 Prozent decken, muss laut Gesetz der allgemeine Beitragssatz angehoben werden, um mehr Geld in den Fonds zu bekommen.

Und wie funktioniert das mit dem Zusatzbeitrag?

Die Kassen dürfen auf eigene Rechnung Geld auftreiben. Dazu dienen die Zusatzbeiträge, die sie direkt bei ihren Mitgliedern einfordern können. Derzeit gilt eine Obergrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze, also etwa 37 Euro im Monat. Bis acht Euro monatlich geht das ohne Einkommensprüfung.

Experten erwarten Zusatzbeiträge bei allen Krankenkassen

Müssen alle Versicherte den von ihrer Kasse geforderten zusätzlichen Beitrag zahlen?

Nein. Kinder und mitversicherte Partner zahlen nichts. Für Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe übernimmt den Zuschlag das zuständige Amt.

Können die Kassen die Zusatzbeiträge einfach vom Konto abbuchen?

Nein. Die Versicherten werden in einem Schreiben gebeten, dafür eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Oder sie überweisen den Zusatzbeitrag.

Wie kann man dem Zusatzbeitrag entgehen?

Nur durch Wechsel der Krankenkasse. Denn wenn eine Versicherung erstmals den Zuschlag erhebt, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings könnte auch die neue Versicherung demnächst Zuschläge von ihren Versicherten verlangen.

Ist der Wechsel der Versicherung ratsam?

Experten gehen davon aus, dass fast alle Kassen 2010 oder spätestens 2011 Zusatzbeiträge erheben werden. Wer später erhöht, könnte möglicherweise kräftiger zulangen. Auf jeden Fall sollte aber der Versicherte prüfen, ob ihm die Leistungen seiner Kasse die Zusatzbeiträge auch wert sind.

Wie lange kann man denn wechseln?

Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht gilt: Jeder kann alle zwei Monate seine Krankenversicherung kündigen.


Na, da bin ich aber mal gespannt:

Zitat Kinder und mitversicherte Partner zahlen nichts. Für Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe übernimmt den Zuschlag das zuständige Amt.


...still dreaming of electric sheep...

Tante Maria

Den Beitrag habe ich auch schon geschrieben.Wie sieht es mit Alg 1 ,Alg2 und Krankengeldbezieher aus.Müssen die auch die 8 € Zusatzbetrag bezahlen? >:(Kann das hier einer beantworten? ::)Hatte die frage schon mal gestellt.

Eivisskat

ZitatHartz IV: Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag kommt

Hartz IV: Der KV-Zusatzbeitrag kommt - ALG II-Empfänger müssen zahlen oder wechseln

Die "Jagd" ist eröffnet, auch für Hartz IV Betroffene. Die Pharmaindustrie verdient Milliarden und der Beitragszahler muss dafür bluten. Die DAK erhebt ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro je Monat gemäß § 242 SGB V. Da die DAK ihre Versicherten nicht rechtzeitig vor Einführung des Zusatzbeitrages darüber informiert hat, diese ihr Sonderkündigungsrecht nicht vor Einführung des Zusatzbeitrages warnehmen können, müssen alle DAK-Versicherten diesen Zusatzbeitrag mindestens einmal bezahlen - auch ALG II-Empfänger. Ein Geniestreich(?)!

Das SGB II sieht in § 26 Abs. 4 SGB II die Übernahme dieses Zusatzbeitrages nur dann vor, wenn der Wechsel seiner Krankenkasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde. Mit anderen Worten: zuerst muss der Hilfebedürftige versuchen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Nur wenn er das nicht kann, muss der SGB II-Leistungsträger diesen Zusatzbeitrag übernehmen.

Da die Krankenkasse diese Forderung lt. Gesetz direkt an den Versicherten stellt, muss dieser die Übernahme des Zusatzbeitrages dann bei seinem SGB II-Leistungsträger beantragen und darlegen, warum er seine Krankenkasse nicht wechseln kann. Kann er das nicht begründen, akzeptiert sein Leistungsträger den Grund nicht, oder will er nicht wechseln, muss er den Zusatzbeitrag aus seinem ALG II bezahlen.

Weitere Krankenkassen, u.a. die KKH-Allianz, haben ebenfalls für 2010 die Erhebung dieses Zusatzbeitrages angekündigt. Eine wahre Völkerwanderung der 5 Millionen ALG II-Bezieher von einer Krankenkasse zur nächsten wird die Folge sein.
Die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, sagte im Deutschlandfunk: Sie erwarte in diesem, spätestens aber im kommenden Jahr eine flächendeckende Erhebung des Zusatzbeitrages. Es steht also zu erwarten, dass innerhalb eines Jahres jeder einzelne der 5 Millionen ALG II Bezieher mindestens einmal, vermutlich sogar mehrmals seine Krankenkasse wird wechseln müssen. Erst wenn tatsächlich alle Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erheben, wird dieses Krankenkassenhopping ein Ende finden. Allerdings gilt hier: der Letzte verliert.

Konkret ausgedrückt: die Krankenkasse, die zuletzt diesen Zusatzbeitrag erhebt, wird zwangsläufig (fast) alle 5 Millionen ALG II-Bezieher zu ihren Mitgliedern zählen, da die ALG II-Bezieher ja aufgrund § 26 Abs. 4 SGB II gezwungen sind, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln.

Hier muss der Gesetzgeber umgehend tätig werden und die "Völkerwanderung" von 5 Millionen ALG II-Beziehern von einer Krankenkasse zur nächsten durch eine Regelung zur generellen Übernahme dieses Zusatzbeitrages verhindern. (25.01.2010)


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-krankenversicherungs-zusatzbeitrag-kommt-651.php

anti-hartz4

Wieviel hat denn die AOK der cdU/fdP gependet???  ;D
Ich werde nicht wechseln!Da könn die sich auf den Kopf stellen. Bin noch mit der IKK zufrieden.
Widerstand dem Kapitalgesindel

Alan Smithee

@ Tante Maria: Sorry für das Doppelposting; da habe ich leider etwas gepennt.

Zitat von Eivisskat:

ZitatEs steht also zu erwarten, dass innerhalb eines Jahres jeder einzelne der 5 Millionen ALG II Bezieher mindestens einmal, vermutlich sogar mehrmals seine Krankenkasse wird wechseln müssen. Erst wenn tatsächlich alle Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erheben, wird dieses Krankenkassenhopping ein Ende finden. Allerdings gilt hier: der Letzte verliert.

Das ist ja wohl die absolute Frechheit: so lange Krankenkassen-hopping, bis man alle durch hat..---->aber warum "der Letzte verliert"? Ich denke, dass die letzte Krankenkasse eine sein wird, die NUR noch Hartz IV-Empfänger als Mitglieder hat. Entsprechend werden die Leistungen sein...  X(

ZitatKonkret ausgedrückt: die Krankenkasse, die zuletzt diesen Zusatzbeitrag erhebt, wird zwangsläufig (fast) alle 5 Millionen ALG II-Bezieher zu ihren Mitgliedern zählen, da die ALG II-Bezieher ja aufgrund § 26 Abs. 4 SGB II gezwungen sind, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln.

Und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn diese "letzte Krankenkasse" heute noch gar nicht existiert...So spart man sich die Übernahme von "normalen Krankenkassenmitgliedern"..

Inoffiziell wird die Bild-Zeitung und wie sie nicht alle heißen dann vor Gründung schon den Namen dieser besagten "Letzten Krankenkasse" nennen können; in der fetten Schlagzeile steht dann:

Die neue Krankenkasse blablabla versteht sich als reine Hartz IV-Krankenkasse...

(Damit dann auch der letzte Depp außerhalb Hartz IV nicht dort hinüberwechselt; aber wahrscheinlich wird das noch ein bestimmtes neu erlassenes Gesetz verhindern.)

Ich glaube, man ist tatsächlich besser damit bedient, die monatlichen  Beiträge als Hartzie irgendwie zusammenzukratzen; vor allem wenn man chronisch krank ist und/oder eine Behinderung hat; oder man schon älter ist / weiß, dass gesundheitsmäßig noch einiges anfallen wird..ich jedenfalls werde versuchen, es finanziell zu wuppen, sofern es nicht mehr als die benannten 8 € sind. Falls natürlich ein Gesetz erlassen wird, dass Hartz IV-Empfänger grundsätzlich in diese "letzte Krankenkasse" wechseln müssen, habe ich natürlich Pech gehabt...
...still dreaming of electric sheep...

Pinnswin

http://www.krankekasse.de/
Zitat... Du schwimmst lieber im Geld als mit Rentnern im Heilbad Füssing? Dann ist der “Kohle statt Schnickschnack”-Tarif genau das Richtige. Du verzichtest auf ein paar (evtl. durchaus verzichtbare) Leistungen und kriegst dafür Bares zurück. Nämlich 300€ jährlich, falls du mehr als 1600€ brutto im Monat verdienst (bei zwölf Gehältern natürlich), oder 20% des Jahresbeitrags zur Krankenversicherung, falls du weniger verdienst. Ein Student beispielsweise spart pro Jahr immerhin 128€.

Und natürlich hast du trotzdem Anspruch auf die höchsten Präventionszuschüsse auf dem Markt...
Die KRANKE KASSE ist eine Marke der CITY BKK...

..warten, auf Godot, *äh*... den Tod
.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

marvin_gate-way

Hab da was in der Glotze vernommen:
Gesundheits"kassen"-Minister Rößler will die Kosten für Arzneimittel senken!

Klar, Plazebos sind in der Herstellung bedeutend billiger, ´n bischen Puderzucker oder Stärke zusammenpressen, dazu ´n löffel voll Lebensmittelfarbe und fertig sind die Herztabletten!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

thaijo

Also, nun mal langsam und genau überlegen: Als ALG II - Empfänger zahlt für mich die ARGE den Beitrag zu meiner Krankenversicherung. Also bin ich versichert! Den Zusatzbeitrag von 8 Teuros verlangt die Kasse von mir, den zahl ich aber nicht! Also kann sie den nur bei mir EINKLAGEN. Das klappt aber nicht, selbst wenn sie (UN) RECHT bekommt (was leider zu erwarten ist!!) und gewinnt, ist bei mir nichts zu holen, da das lächerliche ALG II  weit unter der Pfändungsgrenze liegt. Wichtig ist aber: Wenn nur 5 % der gesetzlich Versicherten und BETROFFENEN so handeln, bricht das ganze System dieser miesen Abzocke zusammen, da die Gerichte das gar nicht schaffen. Daraus folgt:

ZUM BOYKOTT DER ZUZAHLUNGEN AUFRUFEN!  JEDE KLAGE UND JEDE GERICHTSVERHANDLUNG EINER KRANKENVERSICHERUNG GEGEN ALG II - EMPFÄNGER ÖFFENTLICH MACHEN! JEDEN BUNTESTAGSABGEORDNETEN DES ZUSTÄNDIGEN WAHLKREISES ANSCHREIBEN UND AUF DAS PROBLEM AUFMERKSAM MACHEN!

Das die Betroffenen den Kopf in den Sand stecken, erwarten die Erfinder dieser neuesten Abzock - Idee, machen wir Ihnen also einen Strich durch Ihre miese Rechnung!  >:D

anti-hartz4

Widerstand dem Kapitalgesindel

Zoe

ZitatZUM BOYKOTT DER ZUZAHLUNGEN AUFRUFEN!

Das ist ein guter Ansatz und noch besser wäre, eine gute Begründung für die Verweigerung zu haben. Gibts da nicht auch irgendein Gesetz, dass man anwenden könnte?
In Doofland ist doch alles gesetzlich geregelt und wie komme ich dazu, als Stinknormalo der Kasse einfach einen Betrag x überweisen zu müssen?
Da könnte ja in Zukunft jeder kommen und mir einen Überweisungsträger schicken, auf der eine fiktive Summe zu bezahlen ist.

Findet jemand was dazu?

Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Carpe Noctem

Zitat von: Zoe am 12:51:22 Mi. 27.Januar 2010
Gibts da nicht auch irgendein Gesetz, dass man anwenden könnte?

Unzulässige Kürzung des Existenzminimums:

Beantrage formell die Kostenübernahme bei der ARGE, widerspreche dem Ablehnungsbescheid mit o.g. Floskel. Wenn alles nichts hilft, wird das SG angerufen zwecks Abhilfe des Widerspruchs. Das liesse sich mit einem Boykott kombinieren. Wozu gibt es die PI?

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Arwing

,,Auch Menschen, die die Beiträge nicht mehr zahlen können, behalten ihren Versicherungsanspruch. Notfalls springt das Sozialamt ein, so die Verbraucherschützer. In Ausnahmefällen können die nachzuzahlenden Beiträge ermäßigt, gestundet oder erlassen werden. Allerdings haben Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, keinen Anspruch auf die vollen Kassenleistungen. Nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft bleiben gesichert. Erst, wenn die Rückstände nachgezahlt sind, besteht wieder voller Leistungsanspruch."

Quelle: http://www.banktip.de/News/21153/Recht-auf-Krankenversicherung-muss-man-einfordern.html

Sicherlich gibt es dazu in der Sozialgesetzgebung auch einen Passus, der das Recht und die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge explizit aufführt. Den müsste man aber nochmal rausfinden und hier veröffentlichen, falls vorhanden. Und da Hartz-IV unter dem pfändungssicherem Existenzminimum liegt, kann sich die Krankenkasse die 8€ vom Staat holen oder muss klagen, und einen Titel erwerben, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht. Ein weiterer Nebeneffekt dürfte die damit verbundene bereitwillige Dauerabsicherung des Hartz-IV-Empfängers im sozialem Netz sein. Warum sollte man sich mit einem Schuldenberg, der durch eine ungerechte Gesetzgebung enstanden ist, herumschlagen und ihn zeitlebens mit einer stressigen Arbeit im vermutlichen Niedriglohnbereich abtragen?

Dann lieber noch ein Bier auf Hartz-IV ;D
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Ferenz

ZITAT 1: "ZUM BOYKOTT DER ZUZAHLUNGEN AUFRUFEN!"

ZITAT 2: "Das ist ein guter Ansatz und noch besser wäre, eine gute Begründung für die Verweigerung zu haben. Gibts da nicht auch irgendein Gesetz, dass man anwenden könnte? Findet jemand was dazu?"



Nach meiner Meinung könnte bei der derzeitigen Anwendung der Regelung des § 242 Abs 1 Satz 3 SGB V gegenüber ALG-II - Empfängern ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz vorliegen. Denn es ist nicht begründbar und unverhältnismäßig, daß Leistungsberechtigte nach SGB II ungleicher behandelt werden als diejenigen nach SGB XII.

Die lapidare Möglichkeit zur Ausübung des Wechselrechts bringt dem ALG-II-Empfänger doch in absehbarer Zeit keine Garantie, daß er von der neuen Krankenkasse, bei der er vorübergehend Zuflucht gefunden hat, nicht auch Monate  nach seinem Beitritt eben doch genauso zur Leistung des Zusatzbeitrages aufgefordert wird wie es DAK und andere BKKs es jetzt schon dreist verlangen.

Wenn per Gesetz die Sozialhifeträger verpflichtet sind, die Zusatzbeiträge für die SGB XII-Empfänger zu übernehmen, muß eine gleichartige gesetzliche Pflicht der ALG-II-Träger für die "Hartz IV-Empfäger inkl. der Aufstocker neu in das SGB V bzw. SGB II aufgenommen werden!  

Und deswegen beziehe ich mich hier und in einem späteren Widerspruchsverfahren (bei Ablehnung eines wohl aussichtslosen Kostenübernahmantrages durch die ARGE und darauf folgenden Rechtsstreit beim Sozialgericht) auf Art. 3 Abs. 1 GG.

Die gleiche Begründung werde ich gegenüber meiner Krankenkasse (DAK) in einem Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren erheben.

Für mich ist es einen Versuch wert bis die Politik dem öffentlichen Druck der Betroffenen auf entsprechende Änderung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen nachgibt. Ich zahle den Zwangsobulus nicht und sehe keinen Anlaß zum Krankenkassenhopping.

Denn es besteht keine gesetzliche Pflicht für den Versicherten zu wechseln. Es ist lediglich eine vom Gesetzgeber eröffnete "freiwillige Schadensminderungsmaßnahme" des Krankenkassenmitgliedes mit unsicherer Zukunftsperspektive. Das reicht mir nicht. Und deswegen mache ich diese Springprozession nicht mit.

Mein Appell an die Krankenkassen:

Schlagt eure Zusatzforderungen gegen die Hartz IV-Versicherten schon aus Gründen unnötiger Verwaltungskosten sowie vorhersehbar uneinbringlicher Vollstreckungskosten nieder. Stellt eure Forderungen auf Anhebung der für ALG-II-Empfänger derzeit nicht kostendeckenden KV/PV-Monatsbeiträge (ca. 126 Euro) direkt an das BMAS in Berlin. Die müssen der Bundesagentur die zusätzlichen Mittel der SV-Beiträge für Hartzis zuweisen.

Macht eure Kostensenkungsbemühungen und Kalkulationen öffentlich transparent. Ansonsten glaube ich keinesfalls, daß nachvollziehbare wichtige Gründe für die Erhebung von Zusatzbeiträgen vorliegen. Die 8 Euro Zusatzbeitrag reichen nie und nimmer aus und füllen nur die "Kriegskasse" für zukünftige Verhandlungen/Auseiandersetzungen mit dem Bundesversicherungsamt. Denn in einer Stellungnahme der GKV-Spitzenverbände zum Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gab es schon Hinweise. daß auch 12-15 Euro monatliche Zusatzbeiträge die Finanzprobleme der Krankenkassen nicht beseitigen würden. Und bei diesen Beträgen müßten in der Regel bei den Versicherten Einzelfallprüfungen der Einkommensverhältnisse vorgenommen werden, mit dem möglichen Ergebnis, daß von vielen Mitgliedern mit geringem Einkommen weniger als  8 Euro ZB gefordert werden dürften.

Rechnet sich in solchen Fällen das ganze Theater für die KK langfristig bei angenommenen Verwaltungskosten in Höhe von 2-3 Euro?

Kaum. Aber es geht wohl um den Versuch auszuloten wie weit man die Versicherten ausquetschen kann.












Pinnswin

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Zoe

ZitatUnd da Hartz-IV unter dem pfändungssicherem Existenzminimum liegt, kann sich die Krankenkasse die 8€ vom Staat holen oder muss klagen, und einen Titel erwerben, was wiederum zusätzliche Kosten verursacht.

ZitatBeantrage formell die Kostenübernahme bei der ARGE, widerspreche dem Ablehnungsbescheid mit o.g. Floskel. Wenn alles nichts hilft, wird das SG angerufen zwecks Abhilfe des Widerspruchs. Das liesse sich mit einem Boykott kombinieren. Wozu gibt es die PI?

und was ist mit denen, die weder H4 noch Alg I beziehen? Ich kann ja schlecht bei der ARGE vorsprechen wenn ich nicht mal "Kunde" bin. Ich werde mich auf alle Fälle weigern, diesen Abzockgroschen zu bezahlen aber es fehlen die Argumente, es auch zu begründen.

Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

marvin_gate-way

´ne Bekannte von mir ist bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert, nee, nicht privat, sondern gesetzlich.
Die hat mir hier heute ´ne Broschüre angeschleppt, da steht drinn, daß die Knappschaft keine Zusatzbeiträge von den bei ihr Versicherten erhebt.
Wäre ja mal ´ne Überlegung wert.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Troll

ZitatGrüne fragen nach Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen

Gesundheit/Kleine Anfrage - 15.12.2009
Berlin: (hib/STO/CHE) Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen und deren Auswirkungen auf Personen mit geringem Auskommen sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/174). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, ab wann und in welchem Umfang die Bundesregierung im kommenden Jahr die Erhebung solcher Zusatzbeiträge erwartet.

Ferner erkundigen sie sich danach, wie oft pro Jahr

ALG-II-Beziehern, deren Zusatzbeiträge nicht übernommen werden, zugemutet werden könne, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge zu wechseln. Zudem werfen sie die Frage auf, ab wann eine Wechselmöglichkeit faktisch nicht mehr bestehen werde, "da die Zahl der Kassen ohne Zusatzbeiträge zu gering ist, um den Wechsel von Hunderttausenden ALG-II-Empfängerinnen und Empfängern zu bewältigen".

Quelle: hib-Meldungen

Kleine Anfrage komplett als PDF (59KB)
Antwort der Bundesregierung als PDF (87KB)

ZitatFrage 7.a) Wie oft pro Jahr kann Versicherten, die Arbeitslosengeld II (ALG  II) beziehen und deren Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, zugemutet werden, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln?

Ein Wechsel der Krankenkasse wird immer geboten sein, wenn dies zur Minderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. § 26 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht jedoch vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag nach § 242 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für Bezieher von ALG II oder Sozialgeld übernehmen kann, wenn für diese der Wechsel der Krankenkasse nach § 175 SGB V eine besondere Härte bedeuten würde oder die betroffenen Personen alleine durch den Zusatzbeitrag hilfebedürftig würden.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

thaijo

So, heute ist ein toller Tag! Noch nie in meinem Leben hat mir ein VORSITZENDER EINES VORSTANDES, in diesem Fall Herr INGO KAILUWEIT von der KKH Allianz, geschrieben! Nach seinem Briefkopf kann man ihn sogar kostenlos anrufen: 0800.5548640500 oder ihm mailen: kkh-allianz.de/zusatzbeitrag
Herr Kailuweit schreibt mir sehr betrübt, daß auch seine Kasse - wie auch viele andere - ab dem 1.3.2010 von mir einen Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich erpressen möchte, " dieser Zusatzbeitrag muß vom Mitglied selbst bezahlt werden, so hat es der Gesetzgeber bestiommt!" Meine 1. Zahlung ist also bis zum 15.04.10 fällig! Nötig ist dies "wegen stetig steigender Leistungsausgaben". Welche meint er wohl damit?? Gerade habe ich in der Tagespresse gelesen, daß unsere Regierung 3,4 Milliarden aus Steuermitteln an die Kassen als Zuschuß zahlt. Er weist mich auch auf mein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT hin, dies will ich aber gar nicht nutzen, weil ich als langjähriges Mitglied der KKH gar nicht daran denke, zu irgend einer anderen Kasse zu wechseln. Als Leckerbissen bietet er mir noch folgendes an: Wenn ich 1 Jahr im Voraus zahle, bekomme ich 8 % Rabatt!! Da würde ich glatt 7,68 Teuros sparen! Das hätte mich ja fast überzeugt, schließlich ist das mein Verpflegungssatz für 2 Tage. Aber seis drum: Ich werde ich ihm trotzdem  folgendes antworten: Ich werde nicht zahlen, jeden weiteren Schriftwechsel öffentlich machen und als 1. Schritt zur Minderung der anscheinend  dramatischen Verluste der KKH werde ich ihm die Halbierung aller Vorstandsbezüge empfehlen, das solte ja schon etliches einsparen!  Ob er darauf wohl antwortet? Fortsetzung folgt.....  :evil:

Kuddel

Rund eine  Million Krankenversicherte haben die Zahlung von Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung boykottiert. Nun droht Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit hohen Säumniszuschlägen als Strafe von mindestens 30 Euro über drei Monate. Diese Strafe sei "Teil der Gesundheitsreform", die derzeit im Kabinett in Berlin beraten wird. Bei den 16 Krankenkassen in Deutschland liegen die Zusatzbeiträge derzeit zwischen 8 und 37,50 Euro im Monat.

http://www.rf-news.de/2010/kw33/18.08.10-roesler-droht-mit-strafen-gegen-verweigerung-von-zusatzbeitraegen

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