Selbstbestimmtes Leben Behinderter - schlechte Betreuung durch Arbeitsagenturen, Sozial- und ...

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 15:32:32 Sa. 26.Februar 2005

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Wilddieb Stuelpner

... Integrationsämter aus Haushaltsgründen

Ohne Rücksicht auf Verluste werden die Quadratmetervorgaben der Wohnungen, die Vermögensverhältnisse in der Prüfung auf angemessenen Wohnraum bei behinderten Alg-II-antragstellern durchgepeitscht. Eine Einzelfallprüfung wird zunächst generell unterlassen. Nur bei Widerspruchs- und Klagekandidaten nimmt die Behörde bzw. das Gericht Rücksicht. Wer sich als Behinderter nicht wehrt, fällt durch die schon groß gestrickten Maschen des angeblichen Sozialnetzes.

Den Mitarbeitern in den Arbeitsagenturen, Sozial- und Integrationsämtern ist nicht bewußt, daß die behinderten und arbeitsuchenden Erwerbslosen entsprechend ihrer jeweiligen Behinderungsart und Hilfsmittel einen größeren Wohnraum als dieses starr vorgegeben Wohnflächenmaß brauchen. Behinderte mit Rollstuhl brauchen z.B. mehr Bewegungsraum als Nichtbehinderte.

Ich frage mich, wie setzen sich Behindertenverbände, Sozialverbände, Hilfsorganisationen und Parteien gegen die dogmatischen Hartz-IV-Verfügungen zur Wehr?

Ein anderer, ähnlich gelagerter Fall:

MDR Sendung "selbstbestimmt": Wann kommt das Gesetz? Kampf um Assistenz



Sie ist weitestgehend selbstständig und soll aus finanziellen Gründen trotzdem ins Pflegeheim eingewiesen werden.

Monika Krätzschmar ist schwerstpflegebedürftig. Um ihren Alltag zu bewältigen, ist sie rund um die Uhr auf die Hilfe Dritter angewiesen. Die 50-Jährige leidet an progressiver Muskeldystrophie. Seit dem achten Lebensjahr schränkten sich ihre Bewegungsmöglichkeiten schrittweise ein, schließlich ging ohne Rollstuhl nichts mehr. Die Eltern waren für sie da, ihr gesamtes Leben. Heute sind Mutter und Vater bereits über siebzig, ihre Kräfte lassen nach. Was ist, wenn die Eltern nicht mehr können?

Durch ein Leben mit Assistenten könnte Frau Krätzschmar in den eigenen vier Wänden bleiben, ihre Selbstständigkeit erhalten und die Eltern entlasten. Deshalb stellte sie 2003 beim Sozialamt Dresden den Antrag auf Übernahme der Kosten für die persönliche Assistenz. Dieser Antrag wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt und stattdessen, als Alternative, die Einweisung in ein Pflegeheim vorgeschlagen. Frau Krätzschmar hat Widerspruch eingelegt und einen Rechtsanwalt beauftragt, ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben durchzusetzen. Verbündete fand sie im Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V. "selbstbestimmt!" wird diesen Fall weiter begleiten!

zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2005 | 17:13

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Monika Krätzschmar
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Fax.: 0351 / 849 10 64

Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e.V.
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01217 Dresden
Tel.: 0351 / 472 49 42
Fax.: 0351 / 472 96 52
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04360 Leipzig
Email: Selbstbestimmt@mdr.de
Internet: www.mdr.de/selbstbestimmt/

Wilddieb Stuelpner

Zeitungstipp:

JurAss Juristische Zeitschrift für Assistenz & Selbstbestimmung
Herausgeber: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.-ISL
Hermann-Pistor-Str.1
07745 Jena
Tel.: 03641 / 23 47 95
Fax: 03641 / 39 62 52

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