Ich bekomme jetzt eine Umschulung...

Begonnen von Vincent_Vega, 15:39:38 Mo. 10.Mai 2010

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Vincent_Vega

...weil ich Glück hatte und meinem EEJ in einer super Bude machen durfte. ich hab da ne super beurteilung erhalten und das jc findet nun, daß mir ne umschulung zusteht.

am 4.06. soll ich vorbei kommen und mir mit dem sb erstmal einen überblick verschaffen, womit es ab september losgehen soll.

ich halt euch dann aufm laufenden.

nur mal so zum hoffnung wecken! ich freu mich :)

gruss
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Sir Vival

super! Glückwunsch! :) ;)
Und als was nochmal?
Gefällt es dir auch?
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Vincent_Vega

was ich machen werde, weiss ich noch nicht.

ich will mir anfang juno erstmal einen überblick verschaffen.

gruss
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Onkel Tom

Gratulation  :D

Seltenheitswert hat es, das Du es über einen Ein-Euro-Job geschafft hast..
Alle Achtung.. Ein Glück unter ca. 600-1000 Unglücken.

Interessiert mich brennend, wie es weiter geht.. Daumndrück, Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Vincent_Vega

ja denke auch, daß ich da eher die ausnahme bin.

wie ich auch die ausnahme war mit meinen qualifikationen in der ersten eej-bude.

danke onkel tom-wenn sich was tut, schreib ichs hier rein.

viel glück nochmal für dich morgen.
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Onkel Tom

Vincent..

Am 21. Mai habe ich meinen Tag..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Vincent_Vega

In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Alan Smithee

Ja, gratuliere! Das wird immer seltener, dass Umschulungen genehmigt werden.

Achte halt darauf, dass du in nix reingedrängt wirst, was du eigentlich gar nicht willst. Und schau, dass du eine "Vollwertige" Ausbildung bekommst; und nicht so eine halbjährige "Helferausbildung". Also mit richtigem IHK-Abschluss. In der Erwachsenenbildung werden Ausbildungsberufe in der Regel innerhalb 2 Jahren durchgezogen. Kriegst dennoch den gleichen Prüfungstermin und die Prüfungsbögen bei der IHK wie die Teenager mit ihren 3 - 3,5 Jahren Ausbildungszeit.
...still dreaming of electric sheep...

Vincent_Vega

hiho,

geht auf jeden fall über 2 jahre, wurde im vorfeld schon geklärt.

ich lass mich schon zu nix drängen :)

ich würd gern fahrlehrer machen, muss ich aber erstmal sehen, ob das überhaupt dabei ist. am 4. weiss ich mehr :)

gruss
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Vincent_Vega

Leute, ich bin vielleicht sauer!

ich hab im september das jobcenter gewechselt. die neue sb sagt mir jetzt, daß der mir vorher vom "alten" jc zugesagte bildungsgutschein ne luftnummer ist. sie hätte sich mit dem teamleiter beraten und sie sind darüber übereingekommen, ich solle mich weiter in meinem alten beruf bewerben.  :(

auf nachfragen beim alten sb liess dieser durchklingen, daß wohl die mittel für dieses jahr erschöpft seien (dazu passt auch gut, daß die neue sb mich erst im DEZEMBER sehen will  ::) ). klageerfolgsaussichten lägen gegen null, da alles "ermessenssache" sei.

ich fühle mich so verarscht! 9 monate ein euro job plus anschliessend 6 monate rennerei und telefoniererei... soll das alles für den arsch gewesen sein??? ich hab die zusage zur weiterbildung hier liegen, am 19.11. sollte es losgehen und jetzt macht das jc nen rückzieher???

HILFE!!!
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

schwarzrot

Hmm, naja, vielleicht ist noch nicht alles verloren:
Zitatdie neue sb sagt mir jetzt
Du weisst doch, dass die viel 'sagen' wenn der tag lang ist.

Das ganze musst du ihnen nicht so leicht machen. Mach alles schriftlich!
Du könntest so tun, als hättest du die 'absage' nicht gehört/richtig verstanden ($13-15 SGB I, erklärungspflicht), oder einfach eine schrifltiche begründung für das gesagte fordern, ev. zitieren, dass dir gesagt wurde, dass 'kein geld mehr da wäre' und dann ev. deine weiterbildung vor gericht erstreiten:
'Daß wohl die mittel für dieses jahr erschöpft seien' ist jedenfalls keine begründung, die sie vor gericht bringen dürften. Das zeigt schon, sie können es nicht begründen.
Und wenn die weiterbildung dir bereits zugesagt wurde (und du kannst das auch beweisen) und du bist gar in vorleistung gegangen, sollte ihr rückzieher nicht so einfach möglich sein. Zumindest spätestens vor einem sozialgericht.

Mach alles was wichtig ist mit dem amt schriftlich. 'SB sagt mir' ist für leute, von denen sie denken, dass sie sie verarschen können.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Vincent_Vega

Soll ich dann als erstes von ihr eine schriftliche stellungnahme zu der sache fordern? und was mache ich, wenn sie sich weigert?
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

schwarzrot

ZitatSoll ich dann als erstes von ihr eine schriftliche stellungnahme zu der sache fordern?
Nein, sachen 'fordern' könnte schwerer werden als 'bitte mir dies zu erklären', 'bisher ist mir der grund ihrer entscheidung nicht verständlich'. Hast du dir den $13-15 SGB I durchgelesen? (link oben) Wenn ja, lies ihn nochmal, dann eine stunde sacken lassen und nochmal zwischen den zeilen lesen.  ;)
Zitatund was mache ich, wenn sie sich weigert?

Sie hat dich umfassend und erschöpfend über deine rechte und pflichten und ihre entscheidungen aufzuklären.
Fristsetzung bei nichtreagieren, untätigkeitsklage danach vor gericht.
Ach ja, fang mal mit akteneinsicht und kopieren von allem zu dem vorgang aus ihrem computer an.
Immer viel fragen und aufpassen, dass ihre 'antworten' beweisbar sind.  ;)
Immer mit beistand mindestens.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Vincent_Vega

danke für deine info so weit, schwarzrot. hilf mir doch bitte, einen schlachtplan zu entwerfen.

als erstes muss ich ja die gelegenheit bekommen, bei der dame persönlich vorzusprechen. sie hatte das am telefon für dezember anberaumt. kann ich darauf bestehen, daß das eher statt findet? und falls ja, wie?

ich würde bei dem termin dann ein schreiben mitbringen, von dem ich eine kopie von ihr gegenzeichnen lassen würde mit meiner bitte um stellungnahme und begründung in der sache nach §§ 13-15 SGB I. . als beistand würde ich dann meine partnerin mitnehmen. wie lang soll ich ihr in dem schreiben als frist setzen?

wie stell ich das mit der akteneinsicht an und wie würde das dann genau ablaufen?

danke schonmal so weit :)

In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

schwarzrot

Zitatals erstes muss ich ja die gelegenheit bekommen, bei der dame persönlich vorzusprechen
Wieso das denn?
Habt ihr in eurem amt 'agentur' denn keinen 'tresen'? Da das schreiben abgeben, stempel auf kopie, damit du beweisen kannst, dass du das abgegeben hast (es nicht 'verschwindet').

Zitatsie hatte das am telefon für dezember anberaumt. kann ich darauf bestehen, daß das eher statt findet? und falls ja, wie?
Du kannst immer in die arge wenn es dringend ist (zauberwort 'notfall', nicht abweisen lassen!), bekommst dann aber u.u. nicht 'deine' SB, oder musst u.u. lang warten. Ist aber auch eh wurscht:
Was willst du denn schon wieder mit auge zu auge mit deiner SB, das führt doch nur wieder zu 'reden', alles was die braucht kannst du schriftlich machen, einziger problempunkt, du musst es beweisen können.

Zitatbegründung in der sache nach §§ 13-15 SGB I.
Gewöhn dir an, nicht die paragraphen zu nennen. Als juristischer laie ist sowas nicht sinnvoll. Was du machen musst, immer viel fragen 'ich habe gehört, sie sind verpflichtet ihre entscheidungen zu begründen, stimmt das?'.  ;D
Falls sie das verneint kannst du immer noch mit paragraphen kommen. 'kennen sie den §..., in wie fern verträgt der sich mit dem, was sie mir in ihrem letzten schreiben/eben erklärt haben'.

Zitatals beistand würde ich dann meine partnerin mitnehmen.
Nein, ganz schlecht!
Nimm kontakt zu deiner lokalen elo-ini auf (oder mach da mit!). Da sitzen leute die für sowas besser geschult sind.
Ausserdem zählt als verwandt/lebensgefährtIn nur halb so viel als zeuge vor gericht.
Und bitte niemals die begleitung vorstellen. Die muss sich (nach §13 SGB X abs.4-7) auch nicht ausweisen. 'Dies ist meine begleitung' und fertig.
Wenn SB rumzickt, 'wollen wir dazu mal ihren teamleiter holen und ihn/sie fragen was er/sie dazu sagt?' sollte das klären.

Zitatwie lang soll ich ihr in dem schreiben als frist setzen?
Zwei wochen. Die frist für eine untätigkeitsklage ist aber Drei-Monats-Frist.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=620269
Ich würd das erste schreiben aber erstmal ohne eine frist setzen.  ;D Wenn sie nicht reagiert auf deine bitte dir vorgänge/entscheidungen zu erklären, auf deinen antrag zur weiterbildung schriftlich zu reagieren, bringt sie das in die defensive und ist vor gericht u.a. später vorteilhaft (SB reagierte nicht auf schreiben, will wohl dinge verschleppen ;)).

Zitatwie stell ich das mit der akteneinsicht an und wie würde das dann genau ablaufen?
Irgendwo hatte hier jemand einen vordruck gepostet, find ich jetzt nicht, aber CN erklärt u.a. recht gut wies geht. Mal die suche bemühen:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22292.0.html
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,13800.0.html
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Huch.. das finde ich aber auch ätzend, auf einmal seine Chance mit der lapidaren Begründung, die "Mittel seien aufgebraucht" verbaut wird.

Diese Begründung allein verstehe ich als haltlos und denke, wenn Vincent am Ball bleibt, mit vielen W-Fragen die Sachbearbeitung löchert, könnte nach dem Jahreswechsel die Umschulung doch zu retten sein. Meistens fangen die so Mitte Januar bis Februar an..

Wurde bereits ein Bildungsgutschein ausgestellt ? Was hat Du denn bereits an Belegen, die den bisherigen Gang zu einer Umschulung beweisen und eventuell begründen ?

Schei. Ars..amt  >:( 
Lass Dich nicht verhartzen !

Vincent_Vega

hey onkel tom, schön von dir zu hören :)

ich hab halt die beurteilung nach dem ein euro job, da steht das ganz klar drin
und die einladung vom alten jobcenter zur umschulungsmesse.

ich bleib da auch jetzt am ball, das will ich mir einfach nicht bieten lassen von der!

have a nice day :)
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Vincent_Vega

Also ich hab das jetzt SO verfasst:

XXXXXBG000XXXX – Unser Telefonat am 08.10. 2010




Sehr geehrte Frau Kxxxxx,

in unserem Telefonat am vergangenen Freitag erklärten Sie mir, der Bildungsgutschein für die zuvor vom JobCenter XXX bereits zugesagte Weiterbildung könne Ihrer Ansicht nach, auch nach Rücksprache mit Ihrem Teamleiter nicht ausgestellt werden. Eine Begründung dazu habe ich nicht erhalten und wollte daher auf diesem Wege um eine schriftliche Stellungsnahme von Ihnen in der Angelegenheit bitten.

Meine gesamte Chronik Juli 2009 (Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit - ,,Ein – Euro - Job") beinhaltend das Abschlussprotokoll zur weiteren Förderung und auch das anschließende Vorgehen meines Fallmanagers (Herr Xxxxxx als Vertretung für Herrn Xxxxxx) mit dem protokollierten Besuch der Umschulungsmesse im BFZ am 12.08.2010 sehen eine Zusatzqualifizierung vor.

Da ich die Zusage zur Weiterbildung bei der XXX bereits zum 18.11. 2010 erhalten habe, würde ich mich über eine schnelle Bearbeitung der Sache freuen.

Fristsetzung im nächste Schreiben, dachte ich mir. Und Akteneinsicht nachdem ich die schriftliche Begründung erhalten habe, gegen die ich dann schriftlich Widerspruch einlege  ;D
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Onkel Tom

Jo, Dein erstes Schreiben klingt schon ganz gut, habe da nix hinzu zu fügen.
Damit kitzelst Du zumindest beim SB das Zugeben heraus, das Dir ne Umschulung
zugesagt wurde...

Doch, mir fällt noch was ein.

Ich bitte Sie num um schriftliche Stellungnahme, wiso das Intregrationskonzept bei
mir nun gestoppt wurde und welche Alternative Sie nun für mich vorsehen.

Daher inzwischen viel Zeit für das bisherige Integrationskonzept verstrichen sind, bitte ich Sie,
mir bis zum (14-21-Tage) meine Anfrage zu bearbeiten.


Das mit dem Eintag in der Beurteilung hat rechtlich betrachtet wenig Fundament, da dies leider
nur eine Empfehlung ist. Aber wenn das mit der Beweismittelbeschaffung funzt, könnte Mensch
daran basteln.

L.G. Tom

Lass Dich nicht verhartzen !

Pfiffi

ZitatEine Begründung dazu habe ich nicht erhalten und wollte daher auf diesem Wege um eine schriftliche Stellungsnahme von Ihnen in der Angelegenheit bitten.

Dies Ablehnung wurde von ihrer Seite nicht begründet. Daher fordere ich Sie auf gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I
dies bis zum (14 Tage) nachzuholen.

Nicht bitten und betteln, sachlich fordern, damit kommen die meisten nicht klar.

Worauf das hinauslaufen wird steht allerdings schon vorher fest, nämlich telefonisch besprochen, da wird sich der SB nicht selbst ins eigene Fleisch schneiden.Selbst wenn er das Telfonat zugibt, wird er behaupten über das schöne Wetter gesprochen zu haben, dies habe ich bei verschiedenen SBs mehrfach erlebt, daher nichts mehr mündlich.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

ZitatPfiffi:
Worauf das hinauslaufen wird steht allerdings schon vorher fest, nämlich telefonisch besprochen, da wird sich der SB nicht selbst ins eigene Fleisch schneiden.Selbst wenn er das Telfonat zugibt, wird er behaupten über das schöne Wetter gesprochen zu haben

Deswegen ja meine idee, das nachträglich schriftlich zu fixieren (indem man den sachverhalt beschreibt) und die frage 'lieb und nett' zu formulieren. In der hoffnung, dass ev. die SB sich (schriftlich) versabbelt.
Das klappt natürlich nicht, wenn du gleich alle paragraphen auffährst, Pfiffi. :-*  ;)
War also nicht 'bitten und betteln', sondern eine falle für die SB.
Finde auch nicht, dass Vincent_Vega das zu unterwürfig formuliert hätte. Ansonsten hast du natürlich recht. Zu lasch mit denen vom amt ist auch nicht gut.  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Jo, den Telefonischen Inhalt so fixieren, das er auch nicht mehr vom SB abweichend gedeutet werden kann  ;D

Die Paragraphen sollen sich SB's in dieser Phase besser selber rauskramen.. "Kostet Zeit"..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Endii

Zitat von: Alan Smithee am 16:35:59 Mo. 17.Mai 2010
Ja, gratuliere! Das wird immer seltener, dass Umschulungen genehmigt werden.

Achte halt darauf, dass du in nix reingedrängt wirst, was du eigentlich gar nicht willst. Und schau, dass du eine "Vollwertige" Ausbildung bekommst; und nicht so eine halbjährige "Helferausbildung". Also mit richtigem IHK-Abschluss. In der Erwachsenenbildung werden Ausbildungsberufe in der Regel innerhalb 2 Jahren durchgezogen. Kriegst dennoch den gleichen Prüfungstermin und die Prüfungsbögen bei der IHK wie die Teenager mit ihren 3 - 3,5 Jahren Ausbildungszeit.

Habe bei jemand Bekannten schon so eine Umschulung miterlebt - unter aller Sau. Vor allem das hier nur 2 Jahre angesetzt werden ist ein riesiges Manko. Denn viele, die umgeschult werden, haben es auf anderem Wege einfach nicht geschafft. Man kann hier also nicht davon ausgehen, dass der Erwachsene die Umschulung in nur 2 Jahren und mit nur wenig Unterstützung auf die Reihe bekommt.

Vor allem finden diese Umschulungen oft bei gewissen "Maßnahmenträgern" oder "Beschäftigungsgesellschaften" statt, deren Angestellte dann oft Freiberufler sind, die nichts Besseres gefunden haben, schlecht bezahlt werden und dann auch eine dementsprechend magere Leistung abliefern.

Onkel Tom

Jo, ich habe ja auch eine, schon die zweite Umschulung bei "gewissen Maßnahmenträger"..
(So, habe Schnautze voll und nenne sie beim Namen.) Namens BFW - Hamburg gemacht.
"Unter aller Sau" ist noch milde ausgedrückt.

Von 2009 bis 2010 habe ich dort QM (Quallitäts-Fachmann) erlernt. Anfänglich wollte ich nur
ein CNC-Schein für Tischler machen, was z.B. für die Programmierung von Fräsungen bei
Küchenmöbeltüren gut ist.
Nach Angabe des BA-Leistungsservice (so schimpfen sie sich und ohne ihrem OK geht nix)
gäbe es kein Lehrgang, der explizit auf CNC für Holz fixiert ist.

Nun kam ja auch ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter für die Technichen Schulungen zu
Gange. Daraus hat sich ergeben, das es besser wäre, was neues zu erlernen. Ich habe
ihm vertraut und dachte erst ok, versuche ich mal.
Nach weiterer K(r)ampfzeit darum, mich fortbilden zu können, ging das nach gut einem
Jahr endlich los. Ich dachte erst schön, das das geklappt hat, aber dann, schon am
ersten Tach kam das böse Erwachen.

Alle Umschüler bekommen auch ein Schülerausweis. Einen orangen für die Tagespendler
(den ich auch erwartet habe und als einziger in der Klasse nicht bekahm) oder ein blauen
für die Leutz, die auch Internatmäßig dort wohnen. Es unterscheidet darin, wer zu Mittag
oder den ganzen Tach in der BFW-Kantiene kostenfrei futtern kann.

Ich habe nun halt die Umschulung gemäß § 77 SGB-III (Bildungsgutschein) bewilligt
bekommen und hatte zur Folge, das ein Mittagessen oder sonstige Möglichkeiten für
mich nicht einkalkuliert wurde. (Nur Schulung und ansonsten besser die Fresse halten)

Das hieß für mich, mit ALDI-Pappstullen 8 Stunden Lernen überstehen.. Kein Zusammen-
sitzen mit meinen Kollegen bei Mittag. Die soziale Ausgrenzung und auch einhergehender
Diskrimminierung, die ich unerwartet regelrecht durchhalten musste, wurde in den kalten
Jaheszeiten auch eine Gefahr für meine Gesundheit.

Von daher bin ich auf das BFW ganz schön sauer und kann nur davor warnen, sich mit
einem Bildungsgutschein (AZWV) an einer Umschulung zu wagen. Die Ungleichbehandlung
geht echt an die Substanz.. Nur H4 und Fahrkosten statt zusätzlich ein Mittagessen und
ca 100 Euronen Mehraufwand.

Jo, Herr A.. Nun das musste einfach mal gesagt werden, wat bei dem BFW in allen Nider-
lassungen so los ist, wie Ihr mit den Leuten umgeht, die durch H4 in die Umschulung
kommen.. 2 Jahre habe ich für neue Perspektive und Hoffnungen mein Hintern aufgerissen
und was habe ich davon ? Nichts, weil nur soweit geschult wird, das Umschüler unbedingt
gerade noch mit einer 4 durchkommen sollen.. (Qualllität gleich Mangelhaft)

Also haltet in euren Prospekten besser mal die Klappe darüber, wie toll das BFW sei..
Ihr wart mal gut, aber seid H4 wars das auch.. Gesellt Euch in die Hartz 4 Erwerbslosen-
industrie. Das währe ehrlicher und weniger gelackt.

Ich denke, das ein erfahrender Arbeitgeber auch weis, was im Bezug BFW Sache ist und
das eine Langzeitarbeitslosigkeit anschließend weiter geht, brauche ich mich wohl nicht
zu wundern und Schuld daran, trage ich entgenengesetzt der BFW-Phyllosopie ganz
bestimmt nicht..
Seid 2005 kann man das einfach nur noch in der Pipe rooken und das qualmt noch nicht
einmal..

Danke BFW..

Ihr habt Asche gemacht und ich kann mir mit den daraus erzielten Papieren den Hintern
abwischen..
Nu habt ihr auch ne Antwort auf Eure lästigen Fragebriefe, die ihr für eure Beschönigungs-
statistiken nach Beendigungen von Umschulungen versendet..

Ach, Ihnen schmekt diese Wahrheit nicht ?.. Kannst mich ja gern anzeigen.. Und dieses Forum
übernimmt hiermit auch keinerlei Haftung für den Inhalt dieses Beitrages !!

Da musst Du Dich schon direkt an mich wenden und ich denke, das könnte ein geiler Prozess
werden, wo sich die Zuschauer mal ein klares Bild darüber machen könnten was aus dem
damals guten BFW so geworden ist.    :P
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

@Onkel Tom,

sehr interessant. Ich möchte nämlich nächstes Jahr über die Rentenversicherung zur beruflichen Wiedereingliederung bei der BFW-Nürnberg eine Umschulung zur Fachkraft für Abwassertechnik machen. Ich habe nämlich keine Lust, bis zu meinem Lebensende von 700 EURO monatlich zu leben und mein nervenärztliches Gutachten hat eine positive Prognose betreffend Arbeitsfähigkeit. Aber ich möchte nach der Umschulung auf keinen Fall wieder beim Mobcenter landen! Denn dann kann ich mir die Umschulung sparen und gleich in Rente bleiben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Wenn Du das über die Schiene Reha / § 33 SGB 9 machst, ist das mit Mittagessen
u.s.w. ok. Dann kostet die Umschulung gut das doppelte.
Hast sogar ärtztliche Anlaufstellen und so.

Wovor ich jedoch warne, betrifft den Weg über den Bildungsgutschein.

Wie gut es doch war, das meine ehemalige Anwältin den Haftungspassus in der
dazu unumgänglichen EGV so geändert hat, das der "wichtige Grund" auch auf
die Zumutbarkeit hin als wichtiger Grund anerkannt wurde. Hatte 90 Euronen
gekostet aber im Nachhinein gelohnt. (Rein Sicherheitstechnich)

Für den Fall, das eine EGV das Hindernis der Umschulung ist, bitte von mir per
PN checken / korregieren lassen, damit der Belastungsgedanke "Höre ich einfach
auf, muss ich die Kosten zu 30% selbst blechen" schon mal finie ist.

Die Dozenten beim BFW bemühen sich, aber wenn Du merkst, das die Fachrichtung
nicht Dein Ding ist und willst umdisponieren, wird es schwierig aber es geht doch.
Vorab sich um die Fachrichtung genauer zu recherchen ist gut, statt wie bei mir
sich vom BFW darin beschwatzen zu lassen, eine Umschulung an zu treten, wo noch
für die näxte Runde zu viele Pläze zu besetzen gilt.

Wenn Du jedoch zur Alternative in Rente gehen kannst und einigermaßen mit der
Rente über die Runden kommst, ist ein Hobby zur Rente besser, als eine Umschulung.
Ich hab sen Schei.. jetzt zum 2.ten Mal durch.. Hab nun genug Fachjobber-Papiere,
aber eine passende Einstellung finde ich nicht.
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Zitat von: Onkel Tom am 17:43:31 Sa. 17.März 2012Wenn Du das über die Schiene Reha / § 33 SGB 9 machst, ist das mit Mittagessen u.s.w. ok. Dann kostet die Umschulung gut das doppelte. Hast sogar ärtztliche Anlaufstellen und so.
Es soll eine Umschulung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung sein. Ziel wäre ein Vollzeitjob als Abwassertechniker in einer kommunalen Einrichtung wie zB einer Kläranlage.

In meinem nervenärztlichen Gutachten steht drinnen:
"Von einer Besserung ist innerhalb des nächsten Jahres auszugehen. Es wäre dann eine Berufsförderungsmaßnahme, zB. im Rahmen einer Maßnahme über das BFW einzuleiten, um eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen."

Der zweite Weg zur beruflichen REHA wäre ein Jahr Arbeitstherapie (ist so ein Mist, wie Rammstein ihn in einem anderen Thread geschildert hat, wo man 15 Stunden pro Woche arbeitet und 100 Euro im Monat dazuverdient) und dann der Wechsel in die Werkstatt für Behinderte usw.

Mit der Rente alleine komme ich nicht hin. Ich muß die Rente ohnehin mit Grundsicherung aufstocken und das sind dann 700 EURO pro Monat (also genausoviel wie ich mit H4 hatte).
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Bei Mitschüler von der RV oder BG, habe ich nicht sone Dinge vernommen, wie
bei denen von der ARGE.

Das BFW hat ne Vereinbarung mit der BA, das im Ramen einer Umschulung oder
Trainingsmaßnahme nur die reinen Schulungskosten und Schulungsmaterial
finanziert werden.

Bei mein damaligen Versuch, die Ungleichbehandlung zu beheben, hat es lange
gedauert, bis ich erfur, was da im Hintergrund stand. Alternativ hätte ich für ein
Mittagessen 6 Euronen bezahlen müssen. Einzige Entgegenkommen des BFW
in meinem Fall war, das ich für 42 Euronen ein Zehnerblock bekommen konnte.

Mit 84 Euronen pro Monat wäre das erledigt gewesen, aber knapse das mal von
H4 ab.. Ging einfach nicht..

Ach ja, hier noch ein schönen Gruß an meine ehemaligen Klassenkollegen, die
damals auf dem Geschmack von Chefduzen gekommen sind und weiter hier
stöbern  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

CubanNecktie

Hallo, hoffe ich bekomme auch eine Umschulung. Beschäftige mich schon seit längerem mit 3D Modellierungen. Fast alles habe ich mir selber angeeignet, doch richtig gut beherrsche ich in dem Bereich vlt. nur 10-20% ... es fehlt halt der das Geld für teure Hardware/Software*. Und es gibt zwar sehr viele Tutorials im Internet, aber habe auch mit einer verdammt miesen Internetleitung zu kämpfen (Katastrophen-DSL 384)... 


*gibt zum Glück BLENDER  ;D

nichts desto trotz, hoffe ich auf eine Umschulung in diesem Bereich ....

auch ich will nicht für ewig einen 800€ Hilfsarbeiterjob bzw. ALG II kassieren  machen und meine kaufmännischen Ausbildung war schlichtweg eine falsche Jugendentscheidung!



dieses kerlchen habe ich selber modeliert :) ... aber noch nicht fertig!




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Mirkosch

Hey coole Sache! Talent ist ja definitiv vorhanden :) Ausreichend Eigenmotivation ist und bleibt das Wichtigste, will man wieder aus dieser verfahrenen Alg II Situation herauskommen. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück und Erfolg bei deinen Bemühungen um eine Umschulung!
"Ich hoffe mein Schaden hat kein Gehirn genommen." (Homer Simpson)

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