DGB will gegen Schikane vorgehen - Ausbildungsprobleme

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 17:38:21 Fr. 04.März 2005

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Wilddieb Stuelpner

Neues Deutschland: DGB will gegen Schikane vorgehen

Ausbildungsprobleme sind keine Einzelfälle

Von Uwe Witt

»Lehrjahre sind keine Herrenjahre!«, hören junge Leute seit Generationen. Meist soll der Spruch nur augenzwinkernd über Routinearbeiten hinweghelfen, die gerne mal bei Lehrlingen landen. Nicht selten steckt dahinter aber Schikane und Vernachlässigung der Ausbildungspflichten. Dagegen will der DGB nun vorgehen.

»In der Weihnachtszeit hatte ich 60 Stunden in einer Woche, ohne einen Cent mehr zu bekommen. In der Regel habe ich 50 Stunden in der Woche ...« Dieser Hilferuf eines Kochlehrlings landete auf der Web-Seite des Online-Beratungsprojektes »Doktor Azubi« der DGB-Jugend. Hunderte ähnliche E-Mails gehen in der Berliner Gewerkschaftszentrale eingegangen.

Neben solch krassen Fällen von Ausbeutung findet sich noch eine lange Liste von Vernachlässigung, Gedankenlosigkeit oder schlicht Unfähigkeit auf Seiten mancher Firmen, berichtete DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock. So beklagte ein Lehrling: »Ich habe eine kaufmännische Ausbildung absolviert und in eineinhalb Jahren nicht ein Word-Dokument erstellt ...« Andere Azubis berichteten, dass sie im Unternehmen folgende Aufgaben hätten: 1. Toilettenreinigung, 2. Botengänge zu Fuß, 3. Autoreinigung des Geschäftsführerwagens und 4. Telefonzentrale.

Sehrbrock räumte ein, die Beispiele seien nicht repräsentativ, viele Lehrlinge würden ordentlich ausgebildet. Dennoch seien es offensichtlich keine Einzelfälle. »Moderne Dienstleistungsgesellschaften setzen aber gut qualifizierte Fachkräfte voraus«, meint die DGB-Frau, die gleichzeitig Vorstandsmitglied der Christlichen Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) ist. Sie fordert, die Möglichkeiten des neuen Berufsausbildungsgesetzes zu nutzen, um Standards durchzusetzen und parallel dazu insbesondere Klein- und Mittelbetrieben (KMU) Hilfen für eine gute Ausbildung anzubieten.

Mangelnde Ausbildungsleistungen müssten im Extremfall zum Entzug der Ausbildungsberechtigung führen, fordert der DGB. Gerade bei KMUs sei es aber oft der betriebliche Alltag, der wenig Spielraum für eine qualifizierte Anleitung und Begleitung lasse. Dazu käme die Unkenntnis der geltenden Ausbildungsordnung oder fehlende Kenntnisse im Umgang mit Jugendlichen. Der Ausbildungsberater komme oft erst »wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist« – sprich wenn das Ausbildungsverhältnis abgebrochen werden muss.

(ND 04.03.05)

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Meine Meinung: Der DGB wacht erst auf, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt. Der Entzug der Ausbildungsberechtigung ist auch nicht das Gelbe vom Ei.Deshalb erhält der Lehrling auch keine bessere Qualifizierung oder seinen Facharbeiterbrief. Man sollte dem Ausbildungsbetrieb mit einer saftigen Geldstrafe überziehen und öffentlich brandmarken. Aber da macht sich der Datenschützer wieder ins Knie.

Ich bin allerdings der Meinung: Betriebe die ihre gesellschaftlichen Pflichten fortgesetzt verletzen, gehören an den Pranger. Gleichzeitig gehören sie von der Vermittlung bei Arbeitsagenturen, IHKs und HWKs ausgeschlossen.

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