ALG II und Urlaub/Ortsabwesenheit

Begonnen von Sanlibong, 13:51:20 Mi. 21.Juli 2010

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Sanlibong

Dem normalen ALG II Bezieher stehen im Jahre 3 Wochen Ortsabwesentheit / Urlaub zu. Jetzt gibt es ja noch die Aufstocker. ALG II + MiniJob bis 400 euro , und über 400 euro, sowie ALG II + Selbstständig sowie noch alle Kombiversionen. Dem reinen ALG II Bezieher stehen 3 Wochen Ortsabwesenheit zu. Dem ALG II + Minijob angeblich auch nur 3 Wochen weil es keine Sozial versicherungspflichtige Tätigkeit ist, auch wenn im Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub vereinbart sind, den Resturlaub muss er dann zu Hause verbringen.  Dem ALG II + > 400 euro stehen mindestens die vertraglich vereinbarten Urlaubszeiten zu. ALG II + Selbständige können eigentlich immer Urlaub machen. Jedem Angestellten stehen nach Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Werktage Urlaub zu. Das Gesetz ist unabdingbar. d.h. es kann nicht durch ein anderes Gesetz zum Nachteil des Angestellten geändert werden. Kennt einer die genauen Urlaubsregelungen und welchen Bedeutung haben Reisefreiheit. Freizügigkeitsgesetz und übergeordnetes EU-Recht. ?

Fantomas

Deine Frage ist sehr spezifisch. Daher werde ich sie dir nicht beantworten können. Alles, was ich dazu beitragen kann, ist folgendes:

- Einen gesetzlichen Anspruch auf Ortsabwesenheit hast du als Leistungsbezieher nicht. Man KANN dir bis zu 3 Wochen gewähren. Man muss es aber nicht. Wenn man es nicht tut muss man es aber auch begründen, deshalb wird das Ablehnen eines solchen Ersuchens auch oft für einen SB nicht so einfachen. Vorausgesetzt man macht es ihm nicht einfach.

In den fachlichen Hinweisen zum § 7 SGB-II unter Rz. 7.59 steht:
Zitat(2) Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht arbeitslos sind (z.B. bei bestehender sozialversi-cherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Ein-gliederung in Arbeit). Jedoch ist es zweckmäßig, auch während der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit zu erheben, da auch während einer sol-chen Maßnahme die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich ist.

(3) Besonderheiten bezüglich der Dauer der möglichen Bewilligung einer Ortsabwesenheit können bei älteren Arbeitnehmern, Nicht-sesshaften und Aufstockern gelten (Vgl. Rz. 7.77 ff)

Soweit erst mal von mir. Vielleicht äußert sich noch jemand zu deinen anderen Fragen.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Mario Nette

Speziell ist es auch dadurch, dass der Umfang des Urlaubs in diesem Minijob ungewöhnlich hoch ist, siehe http://www.minijob-zentrale.de/nn_10678/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/02__Urlaub/InhaltsNav.html?__nnn=true

Mario Nette

CubanNecktie

Sagt mal, wie verhindert man, dass man auf dem KONTOAUSZUG den URLAUBSORT erkennt?! Keinem geht etwas an wo man seine 3 Wochen verbringt, egal ob innerhalb oder ausserhalb von D.

LG
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
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Eivisskat

Kontoauszug + Urlaubsort???

Meinst du wegen Automaten-Abbuchungen von auswärts?

Kannst du nicht genug Bargeld einstecken, damit die nicht nötig sind oder musst du (vermutlich...) zum Abheben erst auf die knappe ÜW des JC warten, egal wo du nun bist?

mousekiller

Schwärzen! Wenn eine SB Kontoauszüge verlangt, dann entweder geschwärzt als Kopie zur Akte geben oder nur Einsicht nehmen lassen. Einen Anspruch auf ungeschwärzte Kopien für ihre Akte haben die nicht.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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