Eilt!!! SB möchte EinV unterschrieben zurück haben - Wie reagieren???

Begonnen von Fantomas, 14:52:49 Di. 17.August 2010

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Fantomas

Servus allerseits,

ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass man mich mal wieder eingeladen hatte. Die ganze Story ist hier nachlesbar. Nun bekam ich einen Anruf vom SB. Auf die Frage hin, woher man denn diese Nummer hätte bekam ich nur die Antwort, dass das jetzt nicht relevant sei. Wahrscheinlich ist das die Nummer, die ich in meiner blauäugigen Anfangszeit mal hinterlassen hatte. Nun. Man sagte mir, dass ich ja genug Bedenkzeit gehabt hätte und man die EinV nun brauche.

Daraufhin sagte ich, dass die EinV zu "unbestimmt" sei und ich mich speziell an den Passagen störe, die da lauten:

- eHb verpflichtet sich an angeboten- eHb  Maßnahmen teilzunehmen.
- eHb verpflichtet sich an angeboten Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen.

Nun ja. Wir quatschten locker miteinander. Ich machte klar, dass ich so einen Quatsch nicht brauche, weil ich bereits gebildet genug sei und ich auch wissen, wie man arbeitet und seinen Tag strukturiert usw. Somit fielen auch diese Arbeitsgelegenheiten flach. Ich sagte, dass ich schlicht und ergreifend Arbeit brauche von der man leben kann und ich vermisse, dass seitens der ARGE nicht wirklich vermittelt würde. Naja, wie dem auch sei. Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch. Einerseits möchte ich dieses Ding nicht unterschreiben, andererseits möchte ich denen auch mal die Chance geben was zu machen. Wenn ich das Ding aber unterschreibe ist das ein Himmelfahrtskommando, deshalb mal die Frage an euch: "Wie soll ich reagieren?" Ich habe gesagt, dass ich das zuschicken werde. Ich habe mir schon mal überlegt, dass Ding mit "Unter Vorbehalt" zu unterschreiben, dann abzuwarten was kommt und ggf. dann dagegen anzugehen. Was meint ihr?

In erwartungsvoller Hoffnung.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

ThePoor

tja
mußt entscheiden:)
kannst unter vorbehalt unterschreiben, dann verzögerst das ganze:)

also, ich würde generell keine EGV unterschreiben mehr in denen 1€ job drinsteht, oder andere nicht genau definierte maßnahmen

Ich würde schreiben das du in der EGv leider keine für Dich  weiterführende eingliederung erkenn kannst, und deshalb leider nicht unterschreiben kannst.
Aber gerne bereit bist, an sinnvollen , dich weiterführenden Maßnahmen, mitzuwirken.
*
diese egv ist das papier nicht wert.., evtl will dich dein SB vom schreibtisch haben denn er soll ja egv abschließen.
kommt aber nicht in frage, einwilligung für nicht definierte maßnahmen blanko zu geben

wenn er unbedingt eine EGV machen will/muss, sag ihm, ok, alles raus, 3-5 eigenbemühungen im durchschnitt pro monat rein ,oder ganz ohne zahl, und fertig,  dann hat er ne egv und du kein problem.

wenn er dann detaillierte Vorschläge hat, kann man ja weitersehn

so gehts jedenfalls nicht.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15.pdf

In diesem Rahmen bietet die EinV ein wirkungsorientiertes Instrument
zur Erzeugung von Verbindlichkeit im Integrationsprozess mit
dem Kunden. Sie soll von einem Mitarbeiter des zuständigen Trägers
und vom eHb gemeinsam erarbeitet werden (§ 15 Abs. 1 S. 1
SGB II). Sollen im Falle der Nichtbeachtung der Vereinbarung die
eintretenden Sanktionen rechtswirksam sein, muss die EinV konkrete
und verbindliche Aussagen zum Fördern und Fordern des eHb
enthalten (§ 15 Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Eingliederungsvereinbarung
konkretisiert das Sozialrechtsverhältnis zwischen dem eHb und dem
Träger der Grundsicherung.
Es sollen insbesondere die abgesprochenen Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit, die der eHb erhält, und die Mindestanforderungen
an seine eigenen Bemühungen für die berufliche Eingliederung nach
Art und Umfang festgehalten werden. Wegen der bei jedem eHb unterschiedlich
anzutreffenden konkreten Einschränkungen im Hinblick
auf die Integrationschancen am Arbeitsmarkt bedarf die Eingliederungsvereinbarung
einer individuellen Ausgestaltung (§ 15 Abs. 1
SGB II).

Cronos

Am besten garkeine Eingliederungsvereinbarungen mit der ARGE unterschreiben.
Die bringen einem selbst meistens nix, nur der ARGE bessere Möglichkeiten für Sanktionen.
Ausserdem kann in der BRD keiner gezwungen werden mit jemandem einen Vertrag zu  vereinbaren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

Marco*

Du könntest erstmal die Tel. - Nummer löschen lassen und die EGV ignorieren.
Dann wird das als VA kommen, dagegen kannst du widersprechen.

NewEnd

Mein SB hatte mich auch schonmal wegen der EGV angerufen und ich habe ihn gesagt,dass ich sie ihm zuschicken werde. Allerdings hab ich dies nie getan,weil in meiner EGV auch so ein schöner Satz drin war ala``Die MÜSSEN aktiv an alle Maßnahmen teilnehmen`` .

Das ist jetzt einige Wochen her und ich habe bis jetzt nichts mehr von denen gehört.
Das einzige was er von mir zugeschickt bekommt,sind die Eigenbemühungen.




Tante Maria

Hallo Fantomas ,bitte bitte keine EGV unterschreiben
.Schon bist du in der Zwangsmühle ,das die Arge dich in der Hand hat.Du hast denn ja den Vertrag unterschrieben.Hälst du dich nicht daran ,wirst du sanktioniert.
Die meisten denken ,die hätten ihre Ruhe.Nein dann,fängt das Theater mit der Arge erst an. >:

( Aus meine Erfahrung der aktiven Ämterbegleitung ,kann ich nur sagen ,die Arge SB wollen ,die Erwerbslosen unter Kontrolle mit der EGV haben.Und die haben ihre Ziele dann erreicht

So unterstütz man den Sklaven Markt der Billig jobs (Leiharbeit ,1 € Arbeitsgelegenheiten ,Maßnahmen) . Da es keine bezahlbaren Jobs in deutschland mehr gib(wo der Mensch noch gut von leben kann.)Das Job Wunder Deutschland ist schon lange vorbei.Der ganze Mist dient dazu dich zu verarschen ,und dir deine Grundrechte zu nehmen.Schau dir mal bei you Tube ein Video für Hartz4 Empfänger an,und http://www.dielinke-in-pirna-.de/Arge.htm#EGV

.Dann bist du schlauer. ;)also ich kann dir nur raten ,egal was der knack SB dir sagt ,immer Widerstand leisten.Der ist nicht dein Freund ,sondern Feind.Also bitte niemals eine EGV unterschrieben,wenn du dich nicht in die eignen Scheisse reiten willst. >:und niemals alleine zum amt ,immer Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X .Ich dein gutes Recht. ;)


schwarzrot

Hi Fanto,
unschön ist, dass du ihm das am telefon 'gesagt' hast. Da ist nämlich nix zu beweisen, dein SB kann nun wenn er möchte behaupten was er will und sich auf dieses telefongespräch beziehen.

Ich würde deshalb meine 'fragen' zu der EGV noch mal schriftlich formulieren und dem zuschicken.

'bezüglich unseres telefongesprächst am ... '... ' sind bei mir noch folgende fragen zur EGV aufgetaucht. Bisher konnten sie mir nicht erklären, wie ein nicht näher spezifiziertes 'eHb verpflichtet sich an angeboten- eHb  Maßnahmen teilzunehmenteilzunehmen.' und ' eHb verpflichtet sich an angeboten Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen' mich in den 1.arbeitsmarkt integrieren sollen, noch was sie mit 'arbeitsgelegenheiten meinen.
'Auch verstehe ich vor dem hintergrund des 'förderns' nicht, in welcher form die kaum vorhandenen vorschläge seitens der arge, mich wie fördern werden.'

So in etwa.
Das ganze mit bestätigung abgeben (damit es nicht 'plötzlich' verschwindet und aktenkundig wird).

Damit sollte er erstmal schauen, ob er lust auf mehr hat.
Falls er den selben mist dann in einer VA erlassen will und dir auf diesen brief nicht antwortet, hat er seiner beratungspflicht nicht entsprochen.
Ein grund mehr das er seinen VA in die tonne treten kann.

Die telefonNr würde ich schnellstens löschen lassen, gibt wie du weisst nur generve.  ;)

@Tante Maria, der link funst nicht. Ich vermute mal du meintest:
http://www.dielinke-in-pirna.de/Arge.htm#EGV
(die infos dort sind aber nicht mehr auf dem neusten stand: Die arge ist laut gerichtsbeschluss nicht mehr 'verpflichtet' zu verhandeln, noch gibt es ein wirkliches recht auf 'profiling'.)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Tante Maria

Ja Fanto ,da kann ich Schwarzrot nur zustimmen. ;)niemals am Telefon auskunft geben.du kannst die Telefonnummer bei der Arge löschen lassen.Dazu gibs auch eine § .Such mal hier nach der Suchfunktion.Es gehts nähmlich un dein Informelles Selbstbestimmungrecht. ;),und den Datenschutz. ;)

Dann hat dein knack SB erst mal Arbeit mit dir .Und muß auf dein Schreiben reagieren ,und wenn nicht kommt der Scheiss per VA ,wo man Widerspruch einlegen kann ,und beim  Sozialgericht Aufschiebene Wirkung beantragen muß .Kann aber auch sein das dein SB auf den Va kein Bock hat ,und nichts unternimmt.

ThePoor

ist doch egal das telefon solange die nicht nerven,er hat gesagt was ihm nicht passt.
unterschrieben hat er auch noch nix
deshalb fragt er ja

also kann er das schriftlich immer noch machen, ablehnen, oder sich nen Termin geben lassen.

was mich interessieren würde, wenn son schwachsinn dann als EGV-VA kommt, kann man dann wegen Unbestimmtheit widersprechen?

kann mir allerdings schwer vorstellen das die sowas bescheuertes als Va schicken

Tante Maria

Hallo Schwarzrot ,sorry hab wohl ein Zeichen ,beim Link zuviel reingeschrieben.Gut das du es korrigiert hast. ;)Ich bin gestern auf den link gestossen,und fand sehr gut das dort steht ,das was in den EGV steht scheisse ist ,das alles alles bereits im SGB steht.Z.b die Berwerbungskosten.Die müssen konkret in der EGV drin stehn ,wie viel und für welche Bewerbung.?
Gut das du ,noch darüber aufklärst ,das die Arge nicht mehr verpflichtet ist ,zu verhandlen ,und das man kein wirkliches Recht auf Profiling hat. :)
Machmal sind anscheind eigene Erwerbslosen Forum nicht mehr auf den aktullesten Stand. :(
Vielleicht sollte man das mal den Linken miteilen.Ich werde den mal eine email schreiben. ;)

Fantomas

@ All

Erst mal danke für die schnellen und zahlreichen Zuschriften. Ich habe mir die Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen und muss sagen, dass eine EinV nach wie vor von jeder Faser meines Körpers abgestoßen wird. Ganz besonders, wenn sie so unbestimmt ist und einen gewissen Blankoscheckcharakter hat wie diesen. Ich bastle derzeit an einem Antwortschreiben. Die Rohfassung hätte ich hier:
ZitatSehr geehrter ...,

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom XX.XX.2010 stelle ich fest, dass ich Ihrem Vertragsvorschlag kein Integrationskonzept entnehmen kann, das einerseits eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt vorsieht, andererseits die individuelle Lage berücksichtigt und ich folglich nicht unterschreiben kann.

Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine zulässige, klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben, die eine zielgerichtete Förderung/Verbesserung meiner Lage fördert.

Mit freundlichen Grüßen

Das Sache mit der Telefonnummer werde ich da noch mit rein nehmen. Ich würde euch bitte das vielleicht mal gegen zu lesen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu machen, denn ich sehe derzeit den Wald nicht ::)
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

ThePoor

anfang find ich ok
aber soweit würde ich nicht schleimen..
*
Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, eine zulässige, klare Eingliederungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben, die eine zielgerichtete Förderung/Verbesserung meiner Lage fördert.
*
Es gibt keine verpflichtung zum abschluss einer EGV, ebenso hast du nach dem BSG Urteil kein Anrecht auf eine individuelle EGV, also würde ich denen das Wort E G V auch nicht auf dem tablett servieren.
sondern unbestimmter, wie ich oben schon schrieb, ansonsten schon richtig, mitwirkungsbereitschaft ausdrücken, nimmt luft raus,

Wenn die nicht wissen was se machen sollen, lassen se dich evtl in Ruh.

Ich weis gar nicht wo dein problem ist, wenn du keinen 1€ job machen willst, und ne maßnahme nur wenn du sie kennst, dann ist die dir vorligende EGV schlichtweg für den müll
Ich hab denen gesagt die sollen mir mit bescheuerten maßnahmen die nix nützen und 1€ jobs vom leib bleiben, unterschreiben tue ich da nix, wenn se son mist wollen, dann sollen die den anordnen.
das haben die verstanden.

kannst denen auch sagen :), das die Rechtmäßigkeit von 1€ jobs angezweifelt wird und diesbezüglich dem EUMR eine Beschwerde vorliegt. 14.07.2010 eingereicht (Beschwerde-Nr. 40187/10)

Tante Maria

Hallo Poor ,hast du genau so den SB Arge gesagt ?:Sie sollen dir mit den blöden Maßnahmen und 1 € Job vonm Leib bleiben,und das du nichts unterschreiben wirst ,wenn se son mist wollen ,sollen sie es anordnen.
Wenn du es denen so gesagt hast ,und die es verstanden haben klasse.Dann werde ich bei Begleitungen versuchen ,den Erwerbslosen es so zu vermittlen.
Die SB müssen auch verstehn ,das sie es nicht mit jeden machen können.Und wie wollen sie es anordnen?Dazu gib dann ja keine Rechtliche Handhabe. ;)

Klasse ,ist doch ein perfekter Zukunft tipp(Natürlich hängt es auch vom SB ab ,wie korrupt der ist ,und die Erwerbslose schikanieren will) >:(
Aber ein Tipp ist es alle mal. :D ;)

ThePoor

Zitat von: Tante Maria am 17:20:03 Di. 17.August 2010
Hallo Poor ,hast du genau so den SB Arge gesagt ?:Sie sollen dir mit den blöden Maßnahmen und 1 € Job vonm Leib bleiben,und das du nichts unterschreiben wirst ,wenn se son mist wollen ,sollen sie es anordnen.
Wenn du es denen so gesagt hast ,und die es verstanden haben klasse.Dann werde ich bei Begleitungen versuchen ,den Erwerbslosen es so zu vermittlen.
Die SB müssen auch verstehn ,das sie es nicht mit jeden machen können.Und wie wollen sie es anordnen?Dazu gib dann ja keine Rechtliche Handhabe. ;)

Klasse ,ist doch ein perfekter Zukunft tipp(Natürlich hängt es auch vom SB ab ,wie korrupt der ist ,und die Erwerbslose schikanieren will) >:(
Aber ein Tipp ist es alle mal. :D ;)
Witz wohl....in etwas andrem stil:)
.......
Ich bin an maßnahmen die unter meinem niveau liegen nicht interessiert, so etwas will ich nicht mehr machen., nur per anordnung., gegen "1€" jobs habe ich prinzipiell nicht einzuwenden, solange dies normal bezahlt wird , und dann auf Alg2 angerechnet wird.

so oder so ähnlich

die wissen doch beim Amt selbst, das gar nicht genug jobs da sind,


aber nie und nimmer bekäme jemand meine unterschrift unter eine EGv der Art um die es hier im thread geht


ich hoffe das das EUMR diesen 1€ jobs einen riegel vorschiebt, wenn der hundt auch einen macht, kann man ja mal neu drüber nachdenken.



@Maria, klar können die Maßnahmen und 1€ job anordnen, die Bedingung ist allerdings das es deiner Eingliederung in den arbeitsmarkt dient, und das ist sehr relativ.,bzw das der 1€ job überhaupt die gesetzlichen bedingungen erfüllt, was meist nullo der fall ist
Dann kömmen ja die noch relativeren aktivierungsmaßnahmen noch dazu, die sind besonders schwammig, aber ohne EGv stehn die da immer kurz vor nem Verfahren.
das muß man dann halt von fall zu fall sehn
wenn du zb länger schon gearbeitet hast, dann sollen se einem richter mal erzählen welchen sinn eine aktivierung zb haben soll.

Thomas_Kallay

Liebe Leute,

habe grad diesen Fred hier gelesen, mußte danach heftigst in meinen Tisch beissen, und nun, nachdem ich mich etwas beruhigt und die Splitter ausm Mund gezogen habe, erkläre ich folgendes nochmals (zum zigmillionsten Male) in Kürze, was man überall hier auf cd und anderorts im Internet an jedem Baum lesen kann:

1. Man telefoniert nicht mit ARGE-SBs. Niemals!

2. Man geht nicht alleine zu Terminen mit denen. Niemals!

3. Man verkehrt mit diesem Pack ausschließlich schriftlich. Immer und generell ohne Ausnahme!

4. Jedes Schreiben gibt man immer und ohne Ausnahme bei der ARGE gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens ab, die Empfangsbescheinigung kann der Eingangstempel der ARGE mit Datum und Bezeichnung der ARGE sein, dafür aber auf jeder Seite der Kopie des Originalschreibens. Diese Kopie wird mit heimgenommen und ordentlich abgeheftet. Einzige Alternative: Einschreiben mit Übergabe, besser mit Rückschein. Dann aber von dem Schreiben vorher auch ne Kopie machen und ordentlich abheften, dazu dann den weißen Einlieferungsschein und, falls Rückschein, den ebenfalls, wenn er zurück kommt.

5. Schreiben gibt man nur im Beisein von mindestens zwei Zeugen ab, was bedeutet, daß man sich einer örtlichen Erwerbslosen-Ini anschließt und dort um Begleitung bittet, (und sie selbst auch anbietet) oder eben man organisiert sein privates Umfeld entsprechend. Das mit der Begleitung gilt auch für den Punkt 2. Wer nach 6 Jahren Hartz-IV immer noch alleine zu ARGEn usw. geht, sollte, ginge es nach mir, wegen gröblichster Dummheit bösartigst gewürgt werden!!!!!

6. Man unterschreibt nie etwas in der ARGE, sondern steckt immer (!!!!!) alles ein, um es Zuhause oder in der Erwerbslosen-Ini in Ruhe zu lesen.

7. Eingliederungsvereinbarungen unterschreibt man grundsätzlich NICHT!!!!! Man steckt sie ein, nimmt sie mit heim, heftet sie ordentlich ab - und das wars dann. Schicken diese ARGE-Ärsche einen EGV als VA (= Ver/ge/waltungsakt), legt man dagegen Widerspruch ein.

8. Wer nicht weiß, wie man was macht, darf soll und muß ständig fragen - und zwar vor Ort bei der örtlichen Ini, oder in Foren wie diesem. Vorher aber erstmal lesen, und lesen und lernen schadet überhaupt nix. Es macht nix, wenn man nicht Bescheid weiß, aber man muß wissen, wo man nachlesen UND DANACH wen man fragen kann. Kopf hängen lassen und jammern gilt nicht - aber nach 6 Jahren Hartz-IV alle naslang immer wieder dasselbe neu fragen, anstelle zunächst erstmal 1-2 Tage sich selbst bemühen und nachzulesen, geht echt auf die Nerven, Leute!!!

9. Jeder Hartzi sollte, nein, MUSS sich in Bezug auf Hartz-IV weiterbilden, z.B. mit den verschiedenen Leitfäden, die es gibt, und wer kann, durch ständige, ruhig stundenlange Lektüre in den diversen Foren im Internet. In jedem Fall immer lernen, lernen und nochmals lernen!!!!!

RTFM = read the fucking manual - lest die verdammten Bücher (und Foren)!!!!

Hrmpfgrmbl!

Thomas




Fantomas

@ Thomas

Danke für deinen Beitrag. Ich bin mit dir auf selber Linie. Und ja. Ich bilde mich fort, lese, lerne und wende es auch erfolgreich an. Trotzdem frage ich immer wieder mal nach, weil man schnell mal was übersieht in seiner Betriebsblindheit. Da meine ARGE scheinbar noch über Kontaktdaten verfügt, die über die der Erreichbarkeitsanordnung hinaus gehen, werde ich ohnehin nicht drumherum kommen die Löschung meiner nicht relevanten Daten schriftlich einzufordern und um einen schriftlich Nachweis über diesen Vorgang zu bitten.

Wenn ich schon mal dabei bin, kann ich diesem Pack auch direkt mitteilen, dass ich diese EinV NICHT unterschreibe. Wobei die das eigentlich aus der Vergangenheit wissen sollten. Ich sehe da jetzt nichts schlimmes bei, oder übersehe ich etwas Thomas? Natürlich war es nicht korrekt mit dem SB am Telefon zu reden und eigentlich ist das das auch nicht meine Art, weil ich das schriftliche vorziehe. Aber gestern hat es sich angeboten. Wir alle wissen ja wie gut mündliche Absprachen belegbar sind, daher bot es sich für mich auch an, dass ich dem SB mal reinen Wein eingeschenkt habe. Nur für den Fall, dass nach all den Klagen, Beschlüssen und Widersprüchen die Fronten noch nicht eindeutig geklärt waren.

Ich verstehe deinen Beitrag nicht als Angriff, wollte lediglich darauf antworten.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

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ThePoor

da gibts nix schlimmes,
Du bist mit der EGV nicht einverstanden, also unterschreibst Du die nicht, fertig

das würde ich denen mitteilen per eingangskopie, und dann ist der fall EGV  für dich erst mal erledigt.

je mehr dieses verlogene Dreckszeug nicht unterschreiben, desto eher ist es vom tisch

ob du mit deinem sachbearbeiter telephonierst oder nicht , das entscheidest auch Du, mir haben se schon 2 mal per tel nen Meldetermin abgesagt, fand ich prima, andere Sachen würde ich nicht prima finden:)

Thomas_Kallay

@Fantomas:

Warum sag ich, daß man mit den SBs nicht telefonieren oder allein mit denen reden soll?

Aus zwei Gründen:

1. weil Du nix beweisen kannst über den Inhalt der Telefonate oder Alleingespräche mit dem SB

2. weil die ARGE Dir alles beweisen kann, da Du mit dem SB telefoniert oder allein geredet hast.

Denn der SB ist stets Zeuge für die ARGE, in der er arbeitet.

Geht mal was vor Gericht, lügt der SB dem Richter zu Deinen Lasten das Blaue vom Himmel herunter, und Du, weil Du mit dem telefoniert und/oder alleine (in dessen Büro oder woanders) geredet hast, stehst dann vor Gericht absolut Scheisse da!

Und auch sonst verwendet der SB Aussagen von Dir gegen Dich oder dichtet sich zu Deinem Nachteil was zusammen - denn er ist immer Zeuge für seine ARGE!!!!!

Jetzt verstanden?

Und verstehst jetzt auch, warum ich manchmal zum Tischbeisser werde?

Ist, wie gesagt, kein Angriff gegen Dich, Fantomas, aber das saugt man ja schon fast mit der Muttermilch auf, daß man mit Leuten, die einem übel wollen, nie telefoniert und schon gar nicht alleine mit denen redet, vor allem dann nicht, wenn die dann über das Gesagte auch noch falsches Zeugnis abgeben können.

Mich regt das auch deshalb so auf, weil sich leider, leider, leider, sehr viele Leute mit sowas um Kopf und Kragen geredet hatten oder reden, und dann weder wir als erfahrene Erwerbslosensozialarbeiter, noch ein guter Sozialrechtsanwalt denen da raus helfen können.

Und nicht nur mich regt das auf, sondern auch viele, den Betroffenen wohl gesonnene Sozialrichter, die dann aber der ARGE Recht geben müssen, weil sich der Leistungsbezieher so dämlich angestellt und stets alleine mit den SBs geredet oder eben mit ihnen telefoniert hat.

Sorry vielmals, aber so isses!!!

Grüsse,
Thomas

Fantomas

@ Thomas

Zu 1.

Das kann der SB auch nicht.

Zu 2.

Was kann die ARGE denn konkret beweisen? M.m.n. nichts. Eine mündliche Absprache ist nicht belegbar. Ob die Person nun für die ARGE arbeitet oder für den CIA, dass spielt erst mal keine Rolle. Genau so wie  sich ein SB was zusammen spinnen kann, genau so kann ich alles Spinnerei abtun.

Selbst wenn es vor Gericht geht. Na und? Aussage gegen Aussage. Beweis ist, bis auf eine Verbindung zu einer Rufnummer nichts. Ob der SB tatsächlich mit der gewünschten Person gesprochen hat ist doch nicht belegbar? Und selbst wenn, muss das, was eine SB absondert nicht stimmen, nur weil er SB ist. Um fernmündliche Aussagen belegen zu können müsste der SB das Gespräch aufzeichen. Das ist jedoch ohne meine Einwilligung eine Straftat und hat vor einem Gericht keine Beweiskraft. Ferner würde es nie als Beweismittel zugelassen. Der SB könnte einen Kollegen ins Zimmer bitten, damit dieser Mithört. Aber selbst dann gilt das bereits geschriebene.

Ich verstehe deine Aufregung aber in meinem Fall ist doch nix passiert. Ich habe zu nichts eingewilligt, ich habe nichts unterschreiben und zu nichts Ja und Amen gesagt. Aber ich kann und möchte meine Erfahrungen nicht mit denen deinen vergleichen, weil ich einfach denke, dass bei dir viel mehr negatives gelaufen ist und du daher serh vorsichtig bist. Ganz besonders als Kläger gegen dieses Regime. Da bin ich mit mener EinV ein kleines Licht. Trotzdem sehe ich das hier anders.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Alien2k

*ganz kleinlaut* Ich habe niemanden der mich begleiten kann. Alle infrage kommenden haben eine Arbeit und eine Elo-ini gibts hier im ort leider nicht. :( ^^
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

ThePoor

Zitat von: Alien2k am 20:29:36 Di. 17.August 2010
*ganz kleinlaut* Ich habe niemanden der mich begleiten kann. Alle infrage kommenden haben eine Arbeit und eine Elo-ini gibts hier im ort leider nicht. :( ^^
solange man dich beim amt korrekt behandelt, ist das ja auch kein drama,
ich bin da auch immer alleine mit einigen sachbarbeitern, letztes mal warens 3.
Die müssen eh alles schriftlich machen, und dann hilft zur not ein anwalt., oder das Forum hier.
Du mußt halt vorsichtig sein was Du sagst, also besser zu wenig als zuviel.
wenns nötig ist mußt dir halt einen Beistand suchen, kann ja nicht schwer sein beim amt etwas auf und abzulaufen und jemand zu finden, stelle ich mir vor, also ich kenne mehrere arbeitlose,
in frage kommt praktisch jeder der sich benehmen kann und über gedächtnis verfügt, und logo Dir gegenüber loyal ist.

Alien2k

Rumlaufen tun da auch genug. Aber ob diese Menschen meine Sprache verstehen wage ich größtenteils zu bezweifeln. Und nicht jedem möchte ich im Detail mein Leben offenbaren. Ein gewisses Vertrauen gehört ja dann doch noch dazu. Und wenn wir schon dabei sind ... ich lese in letzter zeit öfters was über Protokolle.
Und ich meine nicht mein Gedächtnissprotokoll nach dem bewährungsgespräch.^^ Was hat es damit auf sich. Muss der SB dieses führen und ich gegenzeichnen? Oder kann ich verlangen das er eins führt? Oder hab ich mich da total verlesen?
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

ThePoor

Zitat von: Alien2k am 20:52:08 Di. 17.August 2010
. ich lese in letzter zeit öfters was über Protokolle.
Und ich meine nicht mein Gedächtnissprotokoll nach dem bewährungsgespräch.^^ Was hat es damit auf sich. Muss der SB dieses führen und ich gegenzeichnen? Oder kann ich verlangen das er eins führt? Oder hab ich mich da total verlesen?

Der Sb protolliert während oder nach des Gepräches,
deshalb sollte man wissen was man sagt

im falle eines verfahrens bekommt man akteneinsicht bzw der anwalt, sonst werden die das wohl verweigern

SGB 10 § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
http://www.global-help.de/sozialgesetzbuch-10/378.shtml

Alien2k

Ah, ok, Danke.

BTT: Einschreiben mit Rückschein würde ich auch NIE MACHEN. Kann ja nur en leeres Blatt im Umschlag gewesen sein. ;)  Es sei den jemand bezeugt die Eintütung und den Einwurf... -.-
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

ThePoor

Zitat von: Alien2k am 21:06:52 Di. 17.August 2010
Ah, ok, Danke.

BTT: Einschreiben mit Rückschein würde ich auch NIE MACHEN. Kann ja nur en leeres Blatt im Umschlag gewesen sein. ;)  Es sei den jemand bezeugt die Eintütung und den Einwurf... -.-
jenau
wie thomas oben sagte
*
4.  Jedes Schreiben gibt man immer und ohne Ausnahme bei der ARGE gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens ab, die Empfangsbescheinigung kann der Eingangstempel der ARGE mit Datum und Bezeichnung der ARGE sein, dafür aber auf jeder Seite der Kopie des Originalschreibens. Diese Kopie wird mit heimgenommen und ordentlich abgeheftet.
*
Eingangskopie mit stempel vom amt ist das beste, wenn es sich um wichtige dinge handelt.
ich schicke da nie was mit der post, wenn werfe ichs persönlich ein, falls ich keinen stempel brauche

Tante Maria

Hallo Poor ,das mit den Posting ,das du den SB genau gesagt hast ,die werden von dir keine Unterschrift unter der EGV bekommen ,sondern können das anordnen ,die Frage dazu war nicht als Witz gemeint. ???

Bitte nicht falsch verstehen.Ich habe bei der Begleitung schon unterschiedliche Reaktion der SB gesehen,und es geht immer darum eine EGV zu verhindern.,und zweimal konnten wir eine egv verhindern.Natürlich stimme ich dir voll zu ,auch die SB wissen ,das es keine Jobs gibs,aber denen ist es egal ,und die versuchen die Leute zu verarschen.

Wollte einfach nur damit sagen ,das es auch auf den Erwerbslosen ankommt ,wie er es rüberbringt ,um die EGV zu verhindern.
sondern falls du meine Posting dazu gelesen hast ,werde ich auch nie und nimmer eine EGV unterschreiben ,dann müssten die mir schon unter Zeugen eine Waffe an die Schläfe halten ,und damit machen die sich strafbar.Und ich würde immer die Agentur für Arbeit oder die Arge verklagen .Ich bin nähmlich gerne klagfreundlich(hab 2 meiner Arbeitgeber verklagt ,und würde ich immer wieder machen). ;)

Und wollte noch erwähnen ,das ich meine Rechte voll kenne .Und Thomas hat vollkommen recht ,mit seiner Aussage ,das die Leute sich mit der Situation Hartz4 auseinander setzen sollen,und sich schlau machen sollen.,und lesen sollen ,und aktiv mit begleiten ,da kann man viel dazu lernen.

Leider sind ja auch viele zu faul.Aber die sind selber schuld.Man muß eben selbst Veranwortung übernehmen.
Leider ist ein größtenteils der Leute zu feige ,und haben Angst.Man bekommt ja in Hamburg ,nicht mal genug unterschriften zur Privatisierung (Verdi Aktion) z.b Wasser ,Schwimmbäder sollen in Hamburg privatisiert werden.Ich hatte einige unterschriften für ein Voklsentscheid gesammelt,und nicht immer postive Reaktionen darauf bekommen.

Nur so am Rande erwähnt.So müde ist sorry ,muß jetzt leider wieder speziell sagen ist  der Deutsche. >:So lange der Deutsche Michel sein Auto ,Haus und was zu Essen hat ,regt sich nichts.Oder wenig.Leider. >:(


Dora

Hallo Fantomas,

seh ich auch so: Es ist ja Nichts passiert und du hast nicht unterschrieben!

Und dabei will ich es auch belassen.

Du musst auch nicht begründen, WARUM du nicht unterschreibst. Deine bloße Weigerung eine Dir konkret angediente EGV zu unterschreiben stellt bereits einen "atypischen" Fall dar. Und in einem atypischen Fall ist vom Abschluss einer EGV abzusehen.

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21440.msg201678.html#msg201678

Den Kollegen Thomas kann ich auch verstehen. Wer wiederholt sich schon gerne?
Andererseits ist es schwierig und Zeit raubend ein so großes Forum zu durchforsten.

Deshalb hab ich mal bei meinen Beiträgen zum Thema hier im CD-Forum nachgeschaut und dir ein paar Links zusammengestellt.

Hoffentlich funzen die jetzt richtig beim Klick drauf...

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21440.msg201599.html#msg201599

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,22103.msg210419.html#msg210419

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21654.msg203623.html#msg203623

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21440.msg201660.html#msg201660

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21538.msg203170.html#msg203170



Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg und bin bei dir auch guter Dinge, dass du das hinkriegst.    :)

LG
Dora
.


Arwing

Hallo Leute,

zum Thema EGV kann ich sagen, dass ich bei meinen zwei EGVs zwar eine Unterschrift leistete, auch nach Rückfrage und einstellen ins Forum. Da stand dann auch nicht Gemeines oder Schickanierendes  drin. Es gibt also auch ,,faire" EGVs. Vermutlich sind die selten, deshalb will ich sie eher als Ausnahme und nicht als Regel beschreiben.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

ThePoor

Zitat von: Tante Maria am 00:21:20 Mi. 18.August 2010

Bitte nicht falsch verstehen.Ich habe bei der Begleitung schon unterschiedliche Reaktion der SB gesehen,und es geht immer darum eine EGV zu verhindern.
Wollte einfach nur damit sagen ,das es auch auf den Erwerbslosen ankommt ,wie er es rüberbringt ,um die EGV zu verhindern.
leider ist ein größtenteils der Leute zu feige ,und haben Angst.
Ja, es hängt viel von den Alg2s und den Sachbearbeitern ab, aber bei Sb-Idioten lohnt es erst recht nicht ne EGV zu unterschreiben, da man mit denen ja sowieso nicht verhandeln kann, dann sollte man eine VA erreichen oder auch nicht, jedenfalls etwas was rechtlich prüfbar ist.
Wenn die Atmosphäre erst mal vergiftet ist, bleiben dann nur noch die rein rechtlichen Positionen.
Mir fällt es halt nicht so schwer mich schnell an Situationen anzupassen, und ich schaffe es normal ne lockere Stimmung  zu erzeugen.
Unverstritten verhandelt es sich besser.

Klar die meisten unterschreiben aus Angst, oder Unwissenheit, ich habe jedenfalls festgestellt, das die SB gar nicht erst mit größerem Mist anfangen, wenn sie wissen, daß man sich rechtlich einigermaßen auskennt.


In jedemfall bleibt es aber dabei, es ist Unsinn eine EGV zu unterschreiben die nicht mit dem SB verhandelt ist, und mit der man nicht einverstanden ist, denn dann ist es keine EGV. Ansonsten muss jeder selbst entscheiden ob er sowas unterschreibt, man sollte halt wissen worums geht, und daran fehlts halt vielen.

Also im zweifelsfall, keine Unterschrift unter EGV und gerichtsverwertbaren VA abwarten
nichts anderes

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