Kann/Darf sich die Kirche ALLES erlauben?-Mobbing?-

Begonnen von ohnegeld, 14:16:50 So. 12.September 2010

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ohnegeld

moin moin!
ersteinmal möchte ich mich kurz vorstellen:
berufstätig auf steuerklasse 2, steuerklasse 6 und einen mininjob. drei kinder.

ich könnte nun einen rat gebrauchen!
geschichte (es handelt sich hier nur um einen arbeitgeber:kirche):
seit drei wochen bin ich wegen eines bruches krank geschrieben. bereits im märz hatte ich einen arbeitsunfall und war drei wochen krank. damals zitierte man mich ins büro und "warnte" mich, ich sei sehr oft krank. so bin ich also trotz fieber weiter zur arbeit gegangen, damit ich meinen job nicht verliere. nach einer woche war ich recht geschafft und stürtzte unglücklich und brach mir ne rippe; dadurch  nun die neue krankmeldung. meine familie hat die arbeiten für mich weitgehends übernommen, und dieses auch vor ort besprochen; trotzdem kündigte mir der arbeitgeber, angeblich in der probezeit.....die jedoch am 01.09. abgelaufen ist. ebenso habe ich dort bereits seit 2008 gearbeitet, mit jeweils vertragsverlängerung. meine tochter ist dort auch angestellt. nun zum vorfall: meine tochter und ich sitzen mit dem chef im büro, er spricht mir die kündigung aus. im gleichen atemzug bietet er meine stunden meiner tochter an! IST DAS MOBBING??? nach einem gespräch mit der personalabteilung, zog man die kündigung mündlich zurück.....
für mich irgendwie ohne worte!
?(  8o

Thomas_Kallay

Hi,

was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, ist, warum Du alleine mit Deinen Chefs redest, anstelle Dir sachlundige Begleitung, z.B. von der Gewerkschaft (in der Du Mtglied sein müsstest, und bitte nicht die Christengewerkschaften) mit zu nehmen.

Was die Probezeit angeht: selbst, wenn im Arbeitsvertrag nur 3 Monate vereinbart sind, gilt gesetzlich immer 6 Monate Probezeit. Guck also in den Arbeitsvertrag und dann weißt Du, ob sie Dir in der Probezeit gekündigt haben, oder nicht.

Wichtig ist: wenn die Kündigung nicht mehr innerhalb der Probezeit erfolgt ist, hast Du drei Wochen Zeit, mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft (müsste ver.di sein) Kündigungsschutzklage einzureichen. Denn wenn die KÜndigung schriftlich erfolgt ist, und nur mündlich zurück genommen wurde, dürfte die schriftliche Kündigung weiter in Kraft sein.

Grundsätzlich solltest Du auch anwaltlich oder über die Gewerkschaft mal prüfen lassen, ob Du durch die häufigen Zeitarbeitsverträge nicht ohnehin einen gesetzlichen Anspruch auf Festanstellung hattest - und wenn Du schon dabei bist, nachzuprüfen, dann sollte auch geprüft werden, ob man Dir überhaupt jemals Tarif gezahlt hat.

Zum Schluß: traue niemandem, vor allem keinem Arbeitgeber, und erst recht nicht den Kirchenleuten.

Grüsse,
Thomas

ohnegeld

hey thomas,

ich hatte einen termin mit dem pastor, er erzählte mir vorher nicht worum es gehen soll!
anwalttermin ist gemacht. in meinem vertrag steht eine probezeit von 6 monaten, die ja am 01.09. abgelaufen ist. den anderen vertrag habe ich bereits im april 2008 abgeschlossen, er war befristet bis 31.12.08; danach neuen vertrag vom 01.01.09-31.01.09; danach vorrübergehenden vertrag bis 31.03.10, danach unbergrenzt, jedoch mit sechs monaten probezeit.....hmm, frag mich nur, warum die mich nach zwei jahren noch proben?????
ich werd mal berichten, was der anwalt morgen sagt!

lg
nicole

ohnegeld

so.....
;D  :rolleyes: anwalt hat sich gefreut......hat erstmal ne stunde gebraucht um die ganzen verträge zu verstehen :o tja, jedoch ist es war, das die kündigung wirksam bleibt, so das wir uns natürlich innerhalb der drei wochen regen werden! es gab keine sechs monatige probezeit, da das arbeitsverhältnis bei DEM GLEICHEN ARBEITGEBER ja schon seit 2008 besteht! Ich bin also fest angestellt und habe anspruch meinen arbeitsplatz zu behalten! hinzu kommt, das die kündihung nicht von dem (mehreren Kirchenvorstehern) unterschrieben wurde! tz tz, also, da bin ich mal gespannt......

schönen abend noch!

ohnegeld

kurzes statement:

eben anruf aus der anwaltskanzlei: vertretung abgelehnt, da gegenseite (arbeitgeber) schon mal von der kanzlei vertreten wurde. jetzt suche nach nem neuen anwalt. nerven liegen blank.

:'(

Thomas_Kallay

Zitat von: ohnegeld am 11:56:58 Di. 14.September 2010
kurzes statement:

eben anruf aus der anwaltskanzlei: vertretung abgelehnt, da gegenseite (arbeitgeber) schon mal von der kanzlei vertreten wurde. jetzt suche nach nem neuen anwalt. nerven liegen blank.

:'(

Deine Nerven müssen nicht blank liegen, denn Du kannst vorher nachfragen. Tip: wende Doch mal bei Euch vor Ort an den Ortsverband der Partei DIE LINKE - die kennen sicherlich einen Anwalt, der mit Kirchens nichts am Hut hat.

Ich hoffe aber, daß Du dem bisherigen Anwalt keine Unterlagen dagelassen hast, vor allem nicht im Original?

Grüße
Thomas

captain chaotika

Hallo ihr beiden,

@ohnegeld,

Kündigungsschutzklage ist klar, denn da gibt es bei dir meiner Meinung nach eine Menge Ungereimtheiten, z.B. die mit den Stunden auf deine Tochter überschreiben. Ich habe sowas nämlich noch nie gehört.
An deiner Stelle würde ich morgen direkt mit allen Unterlagen von diesem "netten" Arbeitgeber direkt zum Arbeitsgericht gehen und fristwahrend Klage einreichen, sowie, falls du pleite bist, keine Rechtsschutzversicherung hast, die bei sowas greifen sollte und auch nicht grade eine schwerreiche Oma im Kreuz oder einen gut verdienenden Angetrauten oder gar Gewerkschaftsmitglied bist ;) Prozeßkostenhilfe beantragen. Im Gericht sitzen Rechtspfleger, die dir beim Aufsetzen der Klageschrift helfen können und erstinstanzlich gibt es auch dort zunächst keinen Anwaltszwang, dieser gilt erst bei der nächsthöheren Instanz. Danach hast immer noch Zeit, dir immer noch in Ruhe einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Beim antrag auf prozeßkostenhilfe prüft das Gericht die Erfolgsaussicht des Verfahrens. Falls du Gewerkschaftsmitglied bist, dann hat Thomas dazu einiges gesagt.

@Thomas,

Gewerkschaft ist gut, aber da muß ohnegeld ersteinmal mindestens drei Monate Mitglied sein, bevor er/sie mit einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ankommen kann und selbst dann ist die Gewerkschaft verpflichtet, in einem Vorverfahren ( so wie in einem Gerichtsverfahren mit Prozeßkostenhilfe) die Erfolgssaussichten zu prüfen. Hat die Sache dann Aussicht auf Erfolg, dann wird die Gewerkschaft ohnegelds Verfahren, Mitgliedschaft länger als drei Monate allerdings vorrausgesetzt, vor dem Arbeitsgericht vertreten.

meint captain chaotika

ohnegeld

hallo mal wieder!

jetzt will die kirche es wieder mal wissen.......
nachdem die Kündigung in der gesetzten frist, also vor der kündigungsschutzklage, schriftlich zurück genommen wurde, habe ich heute eine erneute kündigung bekommen! ja, recht sozial die kirche! die kündigung umfasst meine  beiden tätigkeiten dort, gekündigt wurde zum 31.12.2010 ohne angabe von gründen. aber nun der hammer: auch meiner tochter wurde gekündigt! ebenfalls ohne angabe von gründen.....ist diese kündigung diesmal denn rechtswirksam?

>:D >:D >:D

ohnegeld, die jetzt echt nen scheiß wochende hat!

Kuddel


ohnegeld

....da hab ich mal eben die zeitung studiert,.....und siehe da: die kirche sucht neue mitarbeiter! alle drei stellen, die meine tochter und ich inne haben, sind ausgeschrieben!
Da soll mal einer sagen, kirche hätte irgendwas mit "sozial" zu tun......... :o :evil:
meine tochter haben sie mittlerweile mürbe gekocht. ich jedoch, würd meine arbeit ja gern weiter machen......aber so????
zudem wissen wir immer noch nicht den kündigungsgrund......bewußt ist uns, das man uns einfach nicht mehr haben will; jedoch- WARUM???
beim letzten mal keine angabe, und dieses mal auch nicht....

mich ärgert das alles mal richtig! ist die kündigung nun wirsam, oder nicht? was müssen wir uns denn noch gefallen lassen? also, seelisch haben die uns nun echt erwischt  ;(

ohnegeld

Aloysius

Hallo,

entschuldige bitte, daß ich dieses Thema erst jetzt finde.

Ich habe auch Erfahrung mit der Kirche als Arbeitgeber. Aber im Vergleich zu dir hab ich da wirklich Glück gehabt.

Zurück zu deinem Thema.

Wenn ich das richtig verstehe, hast du derzeit keine juristische Vertretung. Das musst du schnell ändern. Der Rat, die örtliche Linke in ihrem Büro zu kontaktieren ist sehr gut, aber auch die Rote Hilfe kann wahrscheinlich weiter helfen.

Auf jeden Fall kein Gespräch mit dem Arbeitgeber und von ihm Beauftragten ohne Beistand, und sei es auch nur ein guter Bekannter, der dann als Zeuge fungieren kann.

Bist du noch krank geschrieben? Falls nicht: geh zur Arbeit. Denn sonst haben die eine Handhabe wegen Arbeitsverweigerung.

Erfülle deinen Arbeitsvertrag ganz genau, und wenn die sagen, Geh nach Hause oder was auch immer, sag, tut mir leid, ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag, ich muss arbeiten. Falls die dich dann spontan in ein Gespräch zitieren wollen, ruf den Bekannten an, jemanden der mit rein geht, oder falls du einen Kollegen hast, der vertrauenswürdig ist, nimm den mit.

Reden wir drüber

ohnegeld

hallochen,

so, nun ist eine kündigungsschutzklage raus. zwischenzeitlich habe ich kontakt mit der mitarbeitervertretung aufgenommen; diese, wie soll es auch anders sein, übernimmt hier keine verhandlungen und rät zur klage.
ich arbeite nun seit 18.10. schon wieder, gehe so zur arbeit, das ich nicht dem pastor über den weg laufen kann.....na ja, letzte woche zitierte er  mich und meine tochter dann zur kirche; er trug mir arbeiten auf, die innerhalb zweier vormittage erledigt werden sollten. ich wies ihn darauf hin, das ich am folgetag einen arbeitsamt termin habe und mir somit nicht viel zeit zur verfügung stehen würde. naja, ich erledigte die arbeit, soweit es mir möglich war. wie soll es anders sein, erhielt ich darauf eine abmahnung, aus der hervor geht, ich würde meine  ;(arbeit nicht ordnungsgemäß verrichten.......gelder wolle man für unzureichende arbeit nicht zahlen und gegebenenfalls sofort kündigen. morgen hab ich dann wieder einen termin bei meinem anwalt, der die klage erweitern will. ist hier natürlich die frage, in wie weit das arbeiten für mich unter diesem psychoterror möglich ist........bin auf jedem fall schon an meiner grenze angekommen! in der letzten woche war ich drei tage zuhause, weil meine kleine tochter krank und ihne aufsicht war; dieses wochenende hatte ich magen-darm; morgen ist wieder der schreckliche montag.....mir dreht sich schon jetzt der magen......


Aloysius

Ich habe auch schon eine Kündigungsschutzklage durch, allerdings bei einem Wohlfahrtsverband. Anderer Klüngel, die gleiche Scheisse.

Hast du evtl. einen Schwerbehindertenstatus? Wenn ich deine Posts lese, hast du wahrscheinlich einen Anspruch aufgrund deiner psychischen Situation. Sprich mal mit einem Psychiater darüber.

Bei mir hat das sehr geholfen. Denn mit dem Status als Schwerbehinderter (mehr als 50% Grad der Behnderung) oder Gleichgestellt (Geht ab 30%) bist du noch einmal besser geschützt.

Es hört sich schrecklich an, aber du hast halt noch ein Gewissen und bist kein Mensch aus Stein wie dein Pfaffe. Der hat zuhause garantiert schon sämtliche spiegelnden Flächen entfernt, sonst könnte der wohl kaum noch seine armselige Existenz ertragen.
Reden wir drüber

goodie

Hallo ohnegeld,

schau mal auf stepstone oder monster und suche Dir schleunigst eine neue Arbeit.

;)

Laß Dir von den scheinheiligen Verbrechern bloß nicht alles bieten!

:P

Goodie


LADY-UNDERSTOOD

Zitat von: Thomas_Kallay am 19:33:27 So. 12.September 2010
Hi,

was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, ist, warum Du alleine mit Deinen Chefs redest, anstelle Dir sachlundige Begleitung, z.B. von der Gewerkschaft (in der Du Mtglied sein müsstest, und bitte nicht die Christengewerkschaften) mit zu nehmen.

Was die Probezeit angeht: selbst, wenn im Arbeitsvertrag nur 3 Monate vereinbart sind, gilt gesetzlich immer 6 Monate Probezeit. Guck also in den Arbeitsvertrag und dann weißt Du, ob sie Dir in der Probezeit gekündigt haben, oder nicht.

Wichtig ist: wenn die Kündigung nicht mehr innerhalb der Probezeit erfolgt ist, hast Du drei Wochen Zeit, mit Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft (müsste ver.di sein) Kündigungsschutzklage einzureichen. Denn wenn die KÜndigung schriftlich erfolgt ist, und nur mündlich zurück genommen wurde, dürfte die schriftliche Kündigung weiter in Kraft sein.

Grundsätzlich solltest Du auch anwaltlich oder über die Gewerkschaft mal prüfen lassen, ob Du durch die häufigen Zeitarbeitsverträge nicht ohnehin einen gesetzlichen Anspruch auf Festanstellung hattest - und wenn Du schon dabei bist, nachzuprüfen, dann sollte auch geprüft werden, ob man Dir überhaupt jemals Tarif gezahlt hat.

Zum Schluß: traue niemandem, vor allem keinem Arbeitgeber, und erst recht nicht den Kirchenleuten.

Grüsse,
Thomas
DEINEN LETZTEN SATZ FINDE ICH SEHR LEHRREICH-UND WEISE >:DEN FIND ICH GUT UND WERDE MIR DIES  WEITERHIN ZU HERZEN NEHMEN

Aloysius

Es ist hal eine klassische Arbeitgeberstrategie, daß sie 2 zu 1 Situationen herstellen in Personalgesprächen.

Neben dem psychologischen Vorteil ist hier wichtig, daß sie dann hinterher in arbeitsrechtlichen Konflikten immer einen Zeugen haben, und du dann nicht.

Wenn du auch jemanden dabei hast, dann gleichst du das aus. Du hast dann teils sogar einen kleinen Vorteil, denn wenn sie versuchen, das zu verhindern und du setzt dich durch sind sie etwas im Nachteil, weil der erste Schritt ihrer Strategie schon versagt hat.

Es geht noch weiter mit:

Wer sitzt mit dem Rücken zum Fenster (Der andere, der ins Licht blicken muß, ist permanent irritiert)

Wer stellt die Fragen (offene oder geschlossene)

Wenn man weiß, was den anderen stört (Wir hatten einen Personalvorstadn, der hat allergisch auf Knoblauch reagiert, also haben wir vor jedem Termin eine Zehe roh gekaut, da hat ihm dauernd das Auge getränt, da hat ja jeder so seine weichen Stellen ^^ )

usw.

Da lohnt es sich, sich bissl damit zu beschäftigen
Reden wir drüber

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