Schikane mal andersrum...

Begonnen von Tonideus, 09:23:35 Do. 11.November 2010

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Tonideus

Hallo,

ich hatte schon mal erwähnt, das ich seit ca.3,5 Jahren bei der tollen Sklavenfirma R.....d bin. Ich wurde eingestellt, mit dem Versprechen, das ich bei ein und dem selben Kundenbetrieb in meiner Nähe, als Staplerfahrer eingesetzt werde(und ohne PKW-Führerschein). Das war auch so, bis Ende August diesen Jahres. Durch höhere Naturgewalt, musste mich mein Kundenbetrieb abmelden. Seitem hab ich nur noch Probleme mit der Sklavenfirma.

Mittlerweile hab ich auch mein Führerschein wieder und jetzt schicken die mich sonst wo hin. Gestern haben die mich Nachmittag angerufen, ich solle mal diese und nächste Woche so ca. 65km einfache Strecke, zu einem neuen Einsatz fahren. Was ich dort genau machen soll wusste mein Dispo (Herr W. aus B.)nicht wirklich. Bei der Frage zum Kilometergeld, ist er auch gleich ausgewichen. Ich solle doch nach dem Einsatz ihm die Kilometer mitteilen und dann wird er sich kümmern,aber das kennen wir ja schon(lächerliche 5Euro pro Tag oder so änlich). Da ich mir diese Fahrtkosten bei meinem lächerlichen Gehalt (EG2) wohl kaum leisten kann/will, hab ich heute Nacht, warscheinlich durch den Streß, Magenkrämpfe bekommen. Bin zum Arzt und erst mal krank die Woche. Mein Dispo war nartürlich nicht so begeistert. >:D Befinde mich jetzt sozusagen in einer Zwickmühle;
Der Kundenbetrieb in meiner Nähe, will mich nartürlich sofort wenn es wieder los geht (warscheinlich nächstes Jahr) wieder zurück und das will ich auch.
Ich will aber nicht in der Zwischenzeit sonst wieviel km sonstwo hinfahren. Ich hätte ja nie bei ner Sklavenbude angefangen, wenn kein Kundenbetrieb in meiner Nähe wäre.(damals ohne Führerschein) Was mach ich da am besten? Kündigen lassen?(wäre warscheinlich das beste). Schließlich will ich Arbeiten um zu leben und nicht leben um zu arbeiten.

Wenn wenigstens die Kilometer ordentlich vergütet würden(§670BGB), wäre alles halb so schlimm. Aber da beiß ich bei dieser Firma in Granit. Sollte ich eventuell, wenn ich so weit fahre, die km nach §670BGB einklagen? Ich würde ja sogar Kurzarbeit machen(80%Lohn), bis es in meinem Stammbetrieb wieder weiter geht, aber das macht wohl die Sklavenfirma nicht mit.

Hab echt kein Bock mehr mit diesem Verbrecherpack zu arbeiten.

Mfg
Toni

DJ1980

Hm...Scheint für dich ja ne echte Zwickmühle zu sein. Komischerweise....
Ich kann soetwas ja nicht nachvollziehen. Aber bitte...

Dir wird wohl nicht viel anderes übrigbleiben, als dich kündigen zu lassen!

Aber bitte, bitte fall nicht auf einen Aufhebungsvertrag rein!!! Da kannste dann, ohne triftige Ausrede, mal ganz schnell eine Sperre deiner ARGE bekommen. (Bei der EG 2 gehe ich jetzt mal nicht davon aus, das du ALG I bekommen wirst, da dafür deine Einkünfte nicht ausreichen)

Fakt ist, das ICH persönlich, abgesehen davon, das ich gar nicht erst bei ner Sklavenbude anfange, bei deinem Gehalt ohne vollen Fahrtkostenersatz die 65 km nicht fahren würde! Das Amt wird das jedoch anders sehen, da sich 65 km noch im "Tagespendelbereich" befinden.

Frag doch einfach mal bei deinem alten Entleiher, ob die dir nicht nen festen Job anbieten. Notfalls halt auch auf Teilzeitbasis. Vielleicht haste ja Glück.
Ansonsten bleibt dir wohl nur der beständige Weg zum Arzt.....

Das mit dem §§ 670 BGB halte ich für einen Schuß in den Ofen. Da gibt es bereits Gerichtsurteile zu, insbesondere für den Kostenersatz bei Leihsklaven!  Ich kanns nur immer wieder sagen: Was nicht im AV steht, kannste vergessen. Fahrtkosten können, müssen aber nicht von diesen widerlichen Ausbeutern übernommen werden.
Bei dir könnteste allerdings auf die Unzumutbarkeit plädieren, da du die insgesamt 130 km pro Tag wohl kaum von der EG2 bezahlen kannst.
Hab mir das mal gerade ausgerechnet:
Ausgehend davon, das du warscheinlich keinen Neuwagen hast, sondern ein älteres Modell mit ca 9l Verbrauch pro 100km, und einer monatlichen Arbeitstagezahl von 21, würdest du im MOnat gute 245, 7 Liter Benzin verpulvern.

130km*21 Arbeitstage= 2730 km im Monat. 2730/100*9l Verbrauch ergibt 245,7 Liter/ Monat.

Bei einem Benzinpreis von durchschnittlich 1,40€ ergäbe das monatliche Benzinkosten in Höhe von 343,98€!

Ich gehe nun übertriebenweise mal davon aus, das es sich also bei den Benzinkosten schon fast um die Hälfte deines Netto- Einkommens handelt!
Dazu käme dann noch der Verschleiß am Auto, die Steuer, die Versicherung ect ect.....
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

DJ1980

Nachtrag: Welche Tarifvertrag gilt bei Stadtrand?
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Thomas Jefferson

Tonideus


brettermeier

Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Fahrgeld, bin mir aber nicht ganz sicher.

Ich würde den Betriebsrat mit in's Boot holen und eine ähnliche Rechnung aufmachen wie DJ.

Zieh Dir aus dem Internet Tabellen, wieviel Kosten bei Deinem PKW pro km entstehen. Einmal nur der reine Spritverbrauch, einmal das Gesamtpaket incl. Verschleiss, etc. Für die Argumentation muss man sicherlich Versicherung und Steuern rausrechnen, da Du diese Kosten auch hättest, wenn Du nicht fährst.

Du kommst dann auf eine nachweisliche Summe von XX Cent pro km.

Anschliessend ermittelst Du per Routenplaner die Entfernung Wohnung-Niederlassung und die Entfernung Wohnung-Einsatzort.

Für die Differenz sind Dir die tatsächlichen Kosten zu erstatten und genau das solltest Du (mit Kopie/Info an Betriebsrat) auch verlangen.

Desweiteren solltest Du mitteilen, dass Du aufgrund des geringen Einkommens nicht in der Lage bist, die Fahrtkosten vorzustrecken, so dass Du z.B. wöchentlich im Voraus einen entsprechenden Abschlag benötigst, um Tanken zu können.

Ohne Abschlag/Fahrtkosten kannst Du Deinen PKW nicht einsetzen und man möge Dir eben ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel zukommen lassen oder sonstwie (Fahrdienst, Fahrgemeinschaft, Dienstwagen, was auch immer) dafür sorgen, dass Du ohne Mehrkosten zum Einsatzort kommst.

Jedes Gericht würde Dir Recht geben, dass man Dir zumindestens die Mehrkosten nach obiger Berechnung erstatten muss. Selbst wenn nix davon im Arbeitsvertrag steht, kann man es Dir nicht als Arbeitsverweigerung oder dergleichen ankreiden, wenn Du finanziell nicht in der Lage bist, diese Kosten zu tragen, somit wäre jedwede Kündigung nicht zu begründen, da Du ja grundsätzlich den Einsatz nicht ablehnst.

Letztlich wäre es für Dich ja nicht so schlecht, etwas Zeit zu gewinnen/zu überbrücken, da es ja eine Chance gibt, zurück zum alten Entleiher zu kommen.




Tonideus

Das Problem ist, das ich eigentlich garnicht so weit fahren will, egal ob sie es bezahlen oder nicht. Schließlich büße ich durch die lange Fahrzeit, ein Teil meiner wertvollen Freizeit ein.

Könnte nicht auch das Auto kaputt gehen? (Werkstatt mit Kostenvoranschlagszettel wäre vorhanden ;) ) Schließlich haben die mich auch ohne Führerschein und Auto damals eingestellt. Im Prinzip will ich da keine Arbeit machen die nichts mit meinem alten Entleihbetrieb zu tun hat außer sie wäre in meiner Nähe(dh.<25km). Am liebsten würde ich ja selber kündigen aber das geht ja nicht wegen Sperre.

DJ1980

Na ja, Fakt ist: In der heutigen Zeit und mit der derzeitigen Regierung/Arbeitsmarktpolitik ist es völlig wurscht was DU willst! Zählen tut nur noch das, was dein Sklavenhalter von dir will!

Friß oder Stirb lautet die Devise! In deinem Fall isses aber wohl so, in Anbetracht deiner EG, das es auch völlig wurscht ist, ob du den Job hast oder tatsächlich Hartz IV bekommst! Aber das ist deine Entscheidung.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Thomas Jefferson

Tonideus

So, es gibt Neuigkeiten;

war heut Krankenschein abgeben und musste gleich mal zum Gespräch mit Dispo und Niederlassungsleiter.
Hab meine Situation geschildert, hab für einfache Fahrt 60km 15Euro pro Tag verlangt(was nartürlich noch zu wenig ist).
Abgelehnt! Können die sich nit leisten. Habe dann außdrücklich geschildert, das ich den Auftrag nicht nicht Annehme sondern ich es mir nicht leisten kann.
(die haben sozusagen auf ne fristlose Kündigung gedrängt). Dann haben sie nen vorbereiteten Zettel rausgeholt.

Überschrift:
Regelabsprache zur Beschäftigungssicherung von überbetrieblichen Mitarbeitern

Die wollen mich sozusagen fristgerecht kündigen mit Wiedereinstellungszusage ohne Nachteile für den Mitarbeiter.
Unterschrieben hab ich noch nichts.

Hat jemand Erfahrung mit sowas?

sleepy5580

Nichts unterschreiben, das ist ja quasi nen Aufhebungsvertrag mit dem Wortlaut und da kann dir dann durchaus ne Sperre drohen, dann lieber auf Kündigung warten und auf "Wiedereinstellung" klagen.

Tonideus

Ist kein Aufhebungsvertrag, haben sie jedenfalls gesagt. Werde ja auch fristgerecht gekündigt.

"Im Unterschied zu Kündigungen durch den Arbeitgeber hat der Betriebsrat bei einem einzelnen Aufhebungsvertrag kein Mitbestimmungsrecht."
Und das ist nicht der Fall. Diese Regelabsprache wird dem Betriebsrat vorgelegt und er muss zustimmen.

Hab den Betriebsrat angerufen und der hat gesagt das es kein Aufhebungsvertrag ist und ich keine Speere bekommen würde.

DJ1980

Nicht Unterschreiben!!!

Das ist nämlich DOCH soetwas wie ein Aufhebungsvertrag! Zumindest für das Amt! Und das ist das einzige, was hier für dich wichtig ist! Und dein Betriebsrat ist anscheinend auch nur ein Speichellecker deines Sklavenhändlers!

Für das Amt zählt unterm Strich nur eins: DU stimmst deiner Kündigung (und um die handelt es sich letztendlich ja bei dem Klopapier, welches die dir vorgelegt haben, auch, wenn es eine "Wiedereinstellungsoption gibt) zu! Und schon ist es soetwas wie ein Aufhebungsvertrag, ganz egal, was diese Verbrecher dir erzählen!
Wenn ich diesen Rotz schon höre: Können die sich nicht leisten! Stadtrand gehört ja wohl zu den Marktführern im Menschenhandel mit Milliardenumsätzen! Aber wehe, da ist einer so frech und will auch Geld dafür haben! AAAAAAAAARRRRRRRRRRRRRRRRRGGGGGGGGGGGGGGGGGHHHHHHHHHHH

Da bekomme ich so eine Hasslatte!!!!!!!!

Die sollen dich kündigen! Und dann verlangste ne ordentliche Abfindung oder klagst vor Gericht auf Wiedereinstellung! (Ich persönlich würde da eher auf Abfindung gehen, freiwillig würd ich im Leben nicht für solche Geldgeilen Arschlöcher malochen!)
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Tonideus

Noch ist es keine Kündigung, die würde ich dann erst bekommen wenn ich diese Regelabsprache unterschreibe.
Und die Kündigung welche ich dann erhalten würde wäre eine ordentliche, fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung.
Da kann das Arbeitsamt doch eigendlich nichts machen, oder.

Jonny79

Die könnten dir ja auch ohne Regelabsprache kündigen, und nächstes Jahr wieder einstellen und bei deinem Entleibetrieb weiter beschäftigen. Aber das wird sich das Amt u.U. nicht gefallen lassen. Die wollen dich da nur billig los werden, und wenn dein Entleihbetrieb dich nächstes Jahr wieder brauchen kann, darfste gerne wieder "anschaffen" gehen.
Ich bin arm, aber sexy!

brettermeier

Diese Regelabsprache ist absolut nix Schlimmes und kommt nicht von Arbeitgeberseite sondern vom Betriebsrat.

Sie wurde in der Krise 2009 vom BR durchgesetzt und legt fest, dass Abfindungen in bestimmter Höhe bei betriebsbedingten Kündigungen zu zahlen sind.

Die Unterschrift bestätigt lediglich, dass der Inhalt zur Kenntnis genommen wurde und dient letztlich dem BR zur Kontrolle, dass jeder Mitarbeiter, der betriebsbedingt gekündigt wird, davon weiss, dass er eine Abfindung zu bekommen hat.

Hintergrund waren die vielen betriebsbedingten Entlassungen 2009. Natürlich hat jeder Mitarbeiter bei betriebsbedingter Kündigung bei einer Klage eine gute Chance, eine Abfindung zu erhalten. ABER es klagen vielleicht 1-3 Prozent der Leute und das weiss auch der BR. Durch diese Regelabsprache wird sichergestellt, dass auch die anderen 97-99 Prozent eine Abfindung erhalten.

@Tonideus :

Bei der betriebsbedingten ordentlichen Kündigung hast Du keine Sperre zu befürchten.

Ich würde an Deiner Stelle die Variante OHNE Wiedereinstellungszusage verlangen (wenn sie das nicht wollen, wieder BR in's Boot holen), da die zugesicherte Abfindung dann höher ist (und man Dich auf Wunsch des alten Entleihbetriebs wahrscheinlich trotzdem wieder einstellen würde, wenn der entsprechende Auftrag kommt).

Mir persönlich ist diese Wiedereinstellungszusage rein rechtlich und überhaupt viel zu schwammig. Wenn Du Dich irgendwann später darauf berufst, gibt es sicher Tausend Schlupflöcher und Begründungen, warum das gerade nicht greift.

Wenn Du irgendwann später wieder gefragt und erwünscht bist, wird man Dich eh wieder einstellen, auch ohne diese Zusage.

Von daher solltest Du (falls Du die Variante betriebsbedingte Kündigung mitgehst) auf jeden Fall zusehen, dass Du die höhere Abfindung, also die Variante OHNE Wiedereinstellungszusage bekommst.

Wenn die das nicht wollen, BR involvieren und ganz klar sagen, dass Du ansonsten klagen wirst und vor Gericht in jedem Fall eine höhere Abfindung bekommen würdest.

Fakt ist, dass erwünschte gefragte Leute so oder so wieder eingestellt werden und Leute, die man nicht so wirklich will, eben nicht wiedereingestellt werden.

Vergiss also die Wiedereinstellungszusage, reines Blendwerk und wahrscheinlich ein Zugeständnis des BR an die Geschäftsführung.

Aloysius

Ich unterstreiche die Aussagen meiner Vorredner:

Keinen Vertrag unterschreiben, in dem es um Kündigung etc geht.

Die sollen dich, wenn sie keine passende Arbeit haben, ordentlich kündigen.

Reden wir drüber

Tonideus

Danke Brettermeier, für den Tipp mit der Wiedereinstellungszusage :)

Dann gibts noch ein Problem;
kann die Sklavenfirma Kurzabeitergeld einfach so zahlen ,wenn man weniger wie 131 Stunden im Monat zsammen bekommt?

Alex22

ZitatIst kein Aufhebungsvertrag, haben sie jedenfalls gesagt
Leihbuden sind kriminelle Schmarotzer!

Ich bin edel und gut. Überweise mir 50 Euro und ich meditiere für Dich.

Hast Du mich verstanden? Lass Dich nicht verarschen.
Geh zum Betrieb, wo Du als Sklave für Deinen "Zuhälter" angeschafft hast und
biete ihm ein Befristetes Arbeitsverhältnis an. Zum Preis der Leihbude.
Schließlich kennen sie Dich und Du hast gut gearbeitet.
Etwas mehr Mut und Selbstvertrauen musst Du Dir schon anschaffen, sonst bleibt nur der "Zuhälter" (Manager  ;D)
Viel Erfolg

Tonideus

@Alex22

ZitatGeh zum Betrieb, wo Du als Sklave für Deinen "Zuhälter" angeschafft hast und
biete ihm ein Befristetes Arbeitsverhältnis an. Zum Preis der Leihbude.
Schließlich kennen sie Dich und Du hast gut gearbeitet.

Genau das hab ich nächste Woche vor, obwohl die Chancen schlecht stehen da fast das gesamte Lager plus innerbetrieblicher Transport mit Leiharbeitern vollgestopft ist.

dejavu

ZitatGeh zum Betrieb, wo Du als Sklave für Deinen "Zuhälter" angeschafft hast und
biete ihm ein Befristetes Arbeitsverhältnis an.
Das ist eine echt gute idee! Und vergiss nicht uns auf dem laufenden zu halten. Mich interressiert brennend wie das ausgeht ::)
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

brettermeier

Zitat von: Tonideus am 13:31:27 Sa. 13.November 2010
Danke Brettermeier, für den Tipp mit der Wiedereinstellungszusage :)

Dann gibts noch ein Problem;
kann die Sklavenfirma Kurzabeitergeld einfach so zahlen ,wenn man weniger wie 131 Stunden im Monat zsammen bekommt?

Dazu solltest Du den BR befragen.

Sicher ist, dass Kurzarbeit vom BR genehmigt werden muss und natürlich auch von der Agentur für Arbeit. Der BR muss jedoch zustimmen, bevor der AG überhaupt einen Antrag auf Kurzarbeit bei der Agentur stellen kann.

Tonideus

So, jetzt nochmal zum Thema Abfindung.

In der Regelabsprache steht unter Punkt 4:
Der überbetriebliche Mitarbeiter erhält eine Wiedereinstellungszusage, vorrausgesetzt die zuvor individuell vereinbarte Probezeit ist bereits abgelaufen.
Sollte der Mitarbeiter eine Wiedereinstellungszusage wünschen und länger als ein Jahr bei R......d beschäftigt sein, erhält der Mitarbeiter bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine Ausgleichzahlung nach folgender Beschäftigungsstaffel:
-mehr als 1 Jahr beschäftigt=320Euro
-mehr als 2=520Euro
-mehr als 3=800Euro

und unter Punkt 7:
Überbetriebliche Mitarbeiter die aus dem Unternehmen betriebsbedingt ausscheiden und nicht für eine Wiedereinstellung in Frage kommen oder das selber ablehnen, erhalten für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 460Euro pro abgelaufenen Jahr der Betriebszugehörigkeit.

@brettermeier
Kurzarbeit ist angemeldet bis zum Jahresende, aber wo steht das mit diesen ominösen 131h? Da werd ich Montag nochmal anrufen müssen.

Ich bin jetzt sozusagen im dritten Jahr beschäftigt. Was haltet ihr davon? Also, 800Euro plus verbindliche Wiedereinstellungszusage oder 920Euro Abfindung ohne Wiedereinstellungzusage?

dejavu

Ach, da Fällt mir noch was ein, du kannst ja mal fragen ob dein Verleiher vom Entleiher eine Vergütung verlangt, dafür das du zum Entleiher wechslt(wenn du das tun willst).

920 Euro ist doch ein bischen dünn, da würd ich mehr verlangen, bei 3.5 Jahren Beschäftigung. Handel eine Bescheinigung raus die vorsieht das der Verleiher keine "angemessene Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung" verlangt.
Damit steigen deine Chancen auf Direkteinstellung bei einem deiner ehemaligen Entleiher auf etwas über null denke ich. Du solltest dir aber nix abschwatzen lassen dafür. So wie ich das verstanden habe warst du relativ lange bei dem Entleiher von dem du gerne eingestellt werden möchtest, und das könnte bedeuten das die "angemessene Vergütung" ohnehin gegen Null geht. Wollen die doch eine Vergütung, könntest du vielleicht dagegen klagen.

Ob der Vorschlag gut ist, hängt davon ab wie die Chancen sind beim ehemaligen Verleiher eingestellt zu werden . Weise diesen darauf hin das er höchstwahrscheinlich keine "Vergütung" oder "Ablösesumme" bezahlen muss.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

dejavu

Och ne, bin ich wieder tüffelig?
Zitatich hatte schon mal erwähnt, das ich seit ca.3,5 Jahren bei der tollen Sklavenfirma R.....d bin. Ich wurde eingestellt, mit dem Versprechen, das ich bei ein und dem selben Kundenbetrieb in meiner Nähe, als Staplerfahrer eingesetzt.

ZitatIch bin jetzt sozusagen im dritten Jahr beschäftigt. Was haltet ihr davon? Also, 800Euro plus verbindliche Wiedereinstellungszusage oder 920Euro Abfindung ohne Wiedereinstellungzusage?

3,5 Jahre, also sozusagen im 4. Jahr -> 800 Euro + Zusage
Oder:
460Euro* 3 = 1380Euro.Oder nich?

Auf die Zusage würd ich mich nicht einlassen. Was soll das überhaupt sein? Befristete Arbeitslosigkeit oder was?
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Tonideus

Zitat460Euro* 3 = 1380Euro.Oder nich?

Sorry, hab mich bisschen verechnet. Ich bin jetzt im 3. Jahr. (seit Mai 2008)
Also;
520Euro+Zusage
und
460*2=920Eiro (460Euro pro abgelaufenen Jahr der Betriebszugehörigkeit.)

ZitatAuf die Zusage würd ich mich nicht einlassen. Was soll das überhaupt sein? Befristete Arbeitslosigkeit oder was?

Das ist ja hier die Frage...

Globalloser

ich denk mal er sollte zum doc gehn und sich feuern lassen ,der entleiher will in nur als sklave also vergebene liebesmuehe bei dem vorstellig zu werden um festanstellung nach ueber drei jahren solltest du das aber schon wissen ;D ,seine verhandlungsposition ist extrem schwach staplerfahren ist keine besondere faehigkeit und leicht zu finden,auf dem markt frag dispo bretti der wird das bestaetigen ;)  good luck bei deiner suche nach einem neuen job
no country for old man

unkraut

Ich war vor 14 Tagen beim Anwalt ( Fachanwalt für Arbeitsrecht spez. auf Leiharbeit )
Wenn ichs richtig geschnallt habe gehts sozusagen um Abfindung ?
Da muß man erst mal KSK einreichen . Keine ZAF rückt freiwillig was raus .
Mit KSK schiebt sich das Beschäftigungsverhältnis nur raus .  Selbst mit dieser 3 Monats -Klausel wo die ZAF sich um ( nachweislich ) neuen Einsatz bemühen muß .
Da wird so lange gedreht und getrickst ... vieleicht wird dem LAN sogar was untergeschoben oder es wird gemobbt ... Alles schon miterlebt
Nicht jeder hat Kampfkraft und Efahrung wie user Ziggy .
http://sbedv.de/leihkeule/mystory.pdf


Bei mir ist es etwas verzwickter da die Holänder noch dazwischen hängen . Bieten die mir nun via meiner dt ZAF zu gleichen Konditionenn direkt einen AV an hat sichs eh .

In deinem Fall würde ich KSK einreichen .
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Ziggy

ZitatNicht jeder hat Kampfkraft und Efahrung wie user Ziggy

Genau DAS hatte ich damals eben nicht, deswegen verstehe ich es sehr gut, wenn LAN völlig ahnungslos und eingeschüchtert vor ihrem Disponenten sitzen. Ich war damals geprägt von langer Arbeitslosigkeit, froh, überhaupt wieder Arbeit zu haben, auch wenn's nur Leiharbeit war, und dann verreckt mir das Kreuz. Ich war ziemlich verzweifelt. Und alles, was ich dann an "Erfahrung und Kampfkraft" angesammelt habe, folgte erst aus dieser Geschichte. Wenn ich die Story heute lese, fasse ich mir oft selbst an den Kopf, wie naiv ich damals war. Heute würde ich mit denen ganz anders verfahren, und vor allem nicht während der Krankheit in die Niederlassung zu einem Gespräch kommen, um gut Wetter zu machen. Heute gäb's den Gelben und große Funkstille, alles andere über den Anwalt!

Wenn heute irgend etwas ist, und sei es nur eine Kleinigkeit, schreibe ich sofort einen Brief, und am Ende des Briefes steht der Hinweis, daß der nächste Brief vom Anwalt kommt. Telefonisch gibt's gar nix mehr, höchstens noch E-Mail mit Empfangsbestätigung (z.B. Krankmeldung) oder Fax.

Kleinste Unstimmigkeiten bei Abrechnung, AZK, Urlaub etc. werden von mir sofort beanstandet, und zwar schriftlich.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Tonideus

ZitatMit KSK schiebt sich das Beschäftigungsverhältnis nur raus .

Ich will die Kündigung nicht aufschieben, ich will ja dort weg ,solange es noch keinen Einsatz in meinem Stamm-Entleihbetrieb gibt. Aber der Einsatz wird kommen, spätestens Anfang des Jahres.(Zusage vom Manager und die Chipkarte und diverse Schlüssel vom Entleihbetrieb hab ich ja auch noch.) Hab eben bloß keine Lust mich sonstwohin schicken zu lassen.

unkraut

ZitatAber der Einsatz wird kommen, spätestens Anfang des Jahres.(Zusage vom Manager und die Chipkarte und diverse Schlüssel vom Entleihbetrieb hab ich ja auch noch

Schlüssel usw. solltest Du in dem Moment abgeben wo dein letzter Tag beim Entleiher ist  !!!

Und Pferde kotzen vor der Apoteke . Lass Dir doch nix erzählen vom Pferd .

Ich kann Dich sehr gut verstehen aber mach die Augen auf .

@ Ziggy , bei mir auch nur schriftlich Und jetzt wo ich die Kündigung habe nur per Einschreiben .
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

brettermeier

@tonideus:

Wenn Du derzeit in Kurzarbeit bist (also auch für Dich persönlich Kurzarbeit angesagt wurde), hat sich das mit der Kündigung erledigt. Wärend der Kurzarbeit ist keine betriebsbedingte Kündigung möglich. Wenn sie die Kurzarbeit beenden, um Dir im gleichen Atemzug die betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, machen sie sich komplett gegenüber der Agentur unglaubwürdig.





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