Eine Sperrung bzw. Sanktion in diesem Fall wäre rechtswidrig, da in deiner Bedarfsgemeinschaft ein Kind lebt, das dann für die Fehler der Eltern bestraft werden würde.
WENN die Arge das herausfindet, und das wird sie früher oder später, ist es zu spät. Um dem ein wenig vorzubeugen, wäre meine Vorgehensweise:
Selbstanzeige bei der Arge. Anbieten, vom Regelsatz immer einen kleinen Teil zurückzuzahlen. Da du bei deinen Eltern nicht mehr wohnst, dürfen die auch nicht fremde Konten, die nicht Personen der Bedarfsgemeinschaft gehören, einsehen. Insofern ist das Konto außen vor. Wie die Arge in deinem Fall entscheiden wird wegen der "Geldgeschenke", und als solche würde ich das deklarieren, kann ich so ad hoc natürlich nicht vorraussagen.
Bevor du aber jetzt handelst, würde ich vorschlagen, du holst dir fachkräftigen Rat und Hilfe. Entweder bei einer Erwerbsloseninitiative oder einem Anwalt für Sozialrecht. Ein Anwalt wird dir auch helfen, einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe auszufüllen.
Bei deiner Situation kann ich dir das nur empfehlen. Du brauchst dringend Unterstützung, damit du den Überblick behalten kannst, und der psychische Druck ein wenig verringert wird.
Ich wünsche dir gute Besserung und viel Erfolg.