Reform der Privatinsolvenz: Neue Versagungsgründe für Restschuldbefreiung

Begonnen von convar, 21:02:00 So. 03.Juni 2012

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convar

Die geplanten neuen Versagungsgründe sind kompliziert und ich möchte daher an dieser Stelle stichwortartig einige Fälle nennen:

Rechtskräftige Verurteilung wegen Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil der antragstellenden Gläubiger
hierunter fallen u. a. auch Fälle des. sog. Eingehungsbetruges, so dass entsprechend geschädigte Gläubiger  zukünftig die Restschuldbefreiung verhindern können.
Erstreckung der Versagung wegen Verletzung von Auskunfts- u. Mitwirkungspflichten nach § 290 Abs. 1 Ziff. 5 InsO auf die Phase vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit im eigentlichen Insolvenzverfahren (und nicht nur wie bisher in der Wohlverhaltensperiode).
Die geplante Einführung eines § 297a InsO soll es zukünftig ermöglichen, die Restschuldbefreiung zu Versagen, wenn den Gläubigern erst nach dem Schlusstermin Versagungsgründe nach § 290 Abs. 1 InsO bekannt geworden sind.

Es wird also nicht nur "alles besser" für betroffene Schuldner, wenn die geplanten Änderungen für Privatinsolvenzen tatsächlich – voraussichtlich im Jahr 2013 – umgesetzt werden. Wegen der geplanten Verschärfung der Versagungsgründe und des steigenden Risikos, dass nach einer Durststrecke von 6 Jahren (in den meisten Fällen wird die Verkürzung auf 3 Jahre wie gesagt nicht greifen) die Restschuldbefreiung letztlich versagt wird, bleibt es sinnvoll, über einen Gläubigervergleich zumindest nachzudenken und sich von einem Insolvenzanwalt über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung und Vermeidung eines Insolvenzverfahrens beraten zu lassen.
Nach meiner Erfahrung ist die Bereitschaft vieler Gläubiger groß, einem vernünftigen Gläubigervergleich zuzustimmen, statt auf die anhaltend geringen Quoten von wenigen Prozentpunkten (in der überwiegenden Zahl der Privatinsolvenzen wird gar keine nennenswerte Quote erzielt, da zunächst die Verwaltervergütung entnommen wird) zu hoffen.

Quelle: http://www.insolvenz-news.de/feed

jo - fascho shit wie gehabt, wird in Wirklichkeit noch schlimmer - is alles am Arsch kriegste noch richtig was verpasst damits auch reicht


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