Kündigen lassen im öffentlichen Dienst?

Begonnen von blackiguana, 08:10:02 Mo. 19.September 2011

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blackiguana

Hallo zusammen,

also normalerweise kenne ich es, dass man mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, dass sie einem kündigen, wenn man einfach "nett" fragt. Die wissen ja selbst, dass man ansonsten einfach alle zwei Wochen zum Arzt rennt.

Aber wie ist das eigentlich mit dem öffentlichen Dienst? Kennt sich damit jemand aus?

Danke

jacha

Wenn es sich um AN handelt: Dauerpoestcheninhabern kann außerordentlich gekuendigt werden, wenn sie ihren arbeitsvertraglichen Obliegenheiten dauerhaft nicht mehr nachkommen koennen, z.B aus gesundheitlichen Gruenden.  Und natürlich fristlos wegen gravierender Verfehlungen. Das ist altbekannt. Ansonsten sehe ich den Aufhebungsvertrag als die hier einzig anwendbare Form des "lieb fragens".

Auf Beamte treffen diese Begrifflichkeiten nicht zu. Sie werden entweder aus dem Dienstverhältnis entfernt - dazu muessen sie nur eine hinreichend schwere Straftat oder Pflichtverletzung begehen und verurteilt werden - oder koennen ihre Entlassung nach §30 BGG beantragen. Wenn Du das unter "lieb fragen" verstehst...
cetervm censeo h.IV esse delendam

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