Entsorgt in der Psychiatrie…

Begonnen von Kuddel, 13:00:50 Di. 01.März 2011

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Kuddel

In der (auch linken) Öffentlichkeit ist vielfach unbekannt, wie einfach Menschen in Deutschland hinter den Mauern der Psychiatrie verschwinden können. Wie schon vor einigen Jahren an anderer Stelle berichtet
( http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/sozia/wZ908x.shtml
http://de.indymedia.org/2008/03/211923.shtml)
reichen kleinste ,,psychische Auffälligkeiten" mitunter aus, um von Gerichten in die Psychiatrie gesperrt zu werden.

Heute soll die Rede sein von einem Fall, der sich im Landgerichtsbezirk Chemnitz 2010 zutrug

Vorgeschichte


Der 1972 geborene Betroffene steht seit 2006 unter Betreuung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§1896) kann ein Volljähriger unter Betreuung gestellt werden, sobald er/sie ,,auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann".


Am 01.06.2010 beantragte die Betreuerin des hier Betroffenen beim Amtsgericht (AG) dessen Unterbringung in der Psychiatrie. Das AG ordnete die Einholung eines Sachverständigengutachtens an und beauftragte hiermit die Hausärztin des Betreuten, eine Fachärztin für Allgemeinmedizin und Akupunktur.
Mit Formularbeschluss vom 17.06.2010 verfügte das AG eine Unterbringung in der Psychiatrie bis zum 17.09.2010. Zudem genehmigte es die ,,zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung (...) durch mechanische Vorrichtungen, nämlich Fixierung der Extremitäten, (...) bis zur Entscheidung der Betreuerin."
Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde zum Landgericht Chemnitz, welches am 21.07.2010 diese zurückwies.
Nunmehr wandte er sich in seiner Verzweiflung an den Bundesgerichtshof (BGH); und dieser hob am 15.09.2010 den Beschluss des Landgerichts Chemnitz auf und ordnete eine neue, gründliche Prüfung an (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 520-522, Az. XII ZB 383/10).


Zu den Entscheidungsgründen des BGH



Zwar hielt es der BGH für unbeachtlich, dass die Hausärztin des Beschwerdeführers das zur Unterbringung führende Gutachten erstattet hatte, denn nur in Fällen mit einer Unterbringungsdauer von mehr als vier Jahren soll kein behandelnder Arzt das Gutachten erstatten, und somit sei das Gutachten der Hausärztin verwertbar, denn die Unterbringungsdauer betrug ,,nur" drei Monate, jedoch beanstandete das Gericht, dass die Gutachterin keine Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie habe, obwohl eine solche vom Gesetz gefordert werde.
Freilich hatte am 03.06.2010 der Amtsrichter einen ,,Telefonvermerk" gefertigt, aus welchem sich ergab, dass auf Nachfrage des Richters bei der Ärztin, diese ihm versichert habe, sie verfüge über ,,genügend Erfahrung", um die Erforderlichkeit einer Unterbringung beurteilen zu können. Dies ließ der BGH nicht gelten. Erforderlich sei die objektive Qualifikation und nicht die bloße Selbsteinschätzung des Gutachters. Ist ein Gutachter nicht hinreichend qualifiziert, so der BGH weiter, ist dessen Gutachten unverwertbar, mithin war die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Chemnitz rechtsfehlerhaft und musste aufgehoben werden.
Des Weiteren beanstandete der BGH, dass dem Betroffenen, nachdem er in der Psychiatrie gelandet war, nicht mitgeteilt wurde, dass nunmehr eine Stationsärztin gutachterlich vom Landgericht angehört würde.


Völlig unverständlich für den BGH war darüber hinaus, dass das Amtsgericht die Fesselung ans Bett genehmigt hatte, denn weder wurde dies von der Betreuerin jemals beantragt, noch hätte das Gericht die Beendigung der Fixierung in das Ermessen der Betreuerin stellen dürfen.


Bewertung des Geschehens


Hätte sich der Betreute nicht bis zum BGH durchgekämpft, er läge vielleicht heute fixiert im Bett einer geschlossenen Psychiatrie. Verräterisch ist doch schon die Wortwahl: ,,Formularbeschluss", so nennen die Juristen in der Tat ein mit dem Wort ,,Beschluss" überschriebenes Formular. Dort brauchen die Richter nur noch Kästchen anzukreuzen, mit jeweils vorformulierten Textbausteinen – und das ist dann die Grundlage für eine angeblich ,,rechtmäßige Freiheitsentziehung", denn nichts anderes bedeutet die zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie.


Wie sollen Patienten Vertrauen zu einem Arzt haben, der gegebenenfalls vor Gericht für die Einweisung des eigenen Patienten plädiert? Hier wird das Vertrauensverhältnis ad absurdum geführt. Interessant ist hier die Argumentation des BGH. Er macht deutlich, dass wenn ein Patient seinen Arzt nicht von dessen Verschwiegenheitspflicht entbindet, der Arzt sich zwar ggf. strafbar mache, wenn er sich eines Bruchs des Berufsgeheimnisses schuldig mache, daraus folge jedoch nicht, dass dessen Gutachten nicht verwertet werden dürfe.


Betreuungsverfahren, wie auch Unterbringungsangelegenheiten sind Massenverfahren; zigtausende Menschen werden pro Jahr gewissermaßen (wie es früher hieß) entmündigt und/oder in geschlossene Heime oder Psychiatrien gesperrt. Die unteren Gerichtsinstanzen missachten dabei selbst grundlegendste Formalien. Wer dann nicht die Kraft, den Mut und auch Unterstützung hat, sich bis zum Bundesgerichtshof, mitunter aber auch bis zum Bundesverfassungsgericht durchzukämpfen, der liegt mit Psychopharmaka ruhiggestellt oder von Gurten fixiert in der Psychiatrie.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Kuddel

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie wurden Grenzen gesetzt

Nach dem Bundesverfassungsgericht greift die Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein


http://www.heise.de/tp/artikel/34/34588/1.html

Sunday


Kennt ihr schon das Forum des Blogs www.meinungsverbrechen.de ? Ist meiner Meinung nach eine gute Anlaufstelle, wenn man sich als Betroffener gegen die Psychiatrie wehren will. Die haben auch eine große Rubrik mit dem Thema Recht.

Lg

Sunday

Lefat

Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Onkel Tom

Per Zufall bin ich auf eine Seite gekommen, die dieses Thema anspricht.
Das auch politisch unbequeme über diesen Weg mit ihrem Leben bezahlen
mussten wird leider nicht erwähnt.. Dank des Beschwerdezentrum des
SSK konnte die tötung nach langwieriger Recherche etc.. gestoppt werden.

Bevor Du das Dokumennt liest, bitte auf sicheren Sitz achten.


http://armeirre.blogsport.de/images/Brauweiler_MenschenwieViehgehalten_Geschichtswettbewerb2011.pdf

Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Der Fall Gustl Mollath

Ich darf mich kurz vorstellen: Gustl Mollath, mein Name.
Mein Anliegen: Fairness für mich, Fairness für andere, für uns alle: ein entgleistes Justiz- und Regierungssystem wieder in die richtige Spur zu bringen.

Nachdem mein Kontakt zur Außenwelt auf perfide Weise derzeit so gut wie unterbunden ist, benötige ich dazu Ihr Interesse.

(M)eine unglaubliche Geschichte oder: wie es einer Bank mit Regierungsbeteiligung fast gelungen wäre, Schwarzgeldverschiebungen zu vertuschen und einen Kritiker ohne Lobby über den Missbrauch forensischer Psychiatrie und fachlicher Gutachten mundtot zu machen.

Quelle: Gustl for help


XL-Version: Der Fall Gustl Mollath - Unschuldig in der Psychiatrie ?!?
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Eivisskat

Zitat"Empört Euch!" - Podiumsdiskussion mit Gustl Mollath und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gestern in München

Gestern versammelten sich Gustl Mollath, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mollath-Verteidiger Gerhard Strate und der Professor für Kriminologie und Strafrecht, Henning Ernst Müller im Münchner Literaturhaus, um unter der Leitung von Telepolis-Chefredakteur Florian Rötzer über das Staatsversagen im Fall Gustl Mollath zu diskutieren. Anlass der vom Literaturhaus, dem Westendverlag und Telepolis veranstalteten Podiumsdiskussion[1] war die Veröffentlichung des jüngst erschienenen Buches "Staatsversagen auf höchster Ebene?"[2], zu dem Gustl Mollath das Schlusswort geschrieben hat.

Gustl Mollath nutzte sofort die Gelegenheit für einen generellen Rundumschlag gegen das gegenwärtige psychiatrische System in Deutschland. Er schilderte eindringlich seine Verurteilung und mehrjährige Zwangsunterbringung in der Psychiatrie als zwar vielleicht besonders krassen Fall, aber keineswegs als Einzelschicksal nicht nur in Bayern, sondern auch in Deutschland.

Die Situation in der deutschen Psychiatrie sei unkontrolliert, so dass sein Schicksal potentiell jedem drohe, nur sei eben die statistische Wahrscheinlichkeit dafür nicht hoch. Wäre man aber einmal in den Fängen der Psychiatrie, sei man der Willkür des Systems ausgeliefert.

Dieses System nehme Überhand, auch hyperaktive Kinder würde man heutzutage zur Einnahme von Ritalin anhalten und bereits Kindergartenkindern würden Psychopharmaka verabreicht. Uns drohe ein psychiatrisches Desaster, warnte er düster. Mit dem neuesten Standardwerk zur Diagnose von geistigen Störungen aus den USA, dem DSM-5[3], könne fast jedes Verhalten als pathologische Erscheinung interpretiert werden. Falls man zum Beispiel mehr als 14 Tage um sein eigenes Kind trauere, könnte dies bereits einen Grund für eine psychiatrische Behandlung darstellen (Millionen von Menschen könnten fälschlich als psychisch krank diagnostiziert werden[4]).

Brutales Willkürsystem
In Deutschland wäre in diesen Dingen eine Scharlatanie möglich, die im Grunde jeder Beschreibung spotte. Die Beschäftigten in den psychiatrischen Einrichtungen könnten aufgrund fehlender Kontrolle nach Gutdünken agieren, womit sich ein brutales Willkürsystem entwickelt habe. Für Patienten gebe es keine Rechtssicherheit.

Besonders strich er die Willkür heraus, die der Paragraph 63 des Strafgesetzbuches ermöglicht, mit dem Menschen lebenslänglich weggesperrt werden können. Die Bedingungen, die er als Untersuchungshäftling in Deutschland erlebte, wünsche er nicht seinem ärgstem Feind. Er habe Zeiten erlebt, an denen ihm Papier und Bleistift oder der Hofgang verweigert wurde, was ihm aber rechtlich zugestanden wäre. Die Mitpatienten und -häftlinge hätten während seiner Zwangsunterbringung das weit geringere Problem dargestellt. Er forderte vor allem mehr Kontrolle und scheint sein Schicksal und seine Bekanntheit nun dafür einsetzen zu wollen, Menschen zu überzeugen, um politische Veränderungen zu bewirken.

Schwierige Grenzbereiche der Politik
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die direkt neben Mollath saß, führte aus, dass die Frage, welche Regelungen es gibt und wie sie angewendet werden, wenn einem Menschen wegen Gefährdung im Interesse der Allgemeinheit seine Freiheit genommen wird, in die schwierigsten Grenzbereiche der Politik vorstoßen würde.  ::)

Der Fall Gustl Mollath müsse die Politik beschäftigen. Man müsse sich jetzt damit auseinandersetzen, ob das Rechtssystem geändert werden müsse, die Anforderungen strenger und die Kontrolle engmaschiger. Allerdings gebe es, wenn alle Bestimmungen adäquat angewendet würden, keinen großen juristischen Nachholbedarf.

Mollath-Verteidiger Gerhard Strate bestätigte die Befürchtungen von Gustl Mollath über die bevorstehende Psychiatrisierung der Gesellschaft, hinter der auch die Pharmaindustrie mit ihren Milliardenumsätzen stehen würde. Er gestand, die Anzahl der Menschen in Deutschland, die ein ähnliches Schicksal wie sein Mandant erlitten hätten, nicht adäquat einschätzen zu können. Allerdings habe er seit dem Bekanntwerden des Falls Mollath an die 350 Zuschriften bekommen, in denen zum Teil Ähnliches berichtet würde. Weiter legte er dar, wie schwer es in Deutschland ist, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen oder dieses gar zu gewinnen. Die Hürden wären hierfür sehr hoch.

Glücksfall für Mollath
Henning Ernst Müller, von dem im Buch ein Beitrag erschienen ist (Der Fall Mollath, ein Fall für die Rechtswissenschaft?[5]), bezeichnete es als ein Wunder, dass Mollath dieses Jahr bereits frei gekommen ist. Man hätte dies vor einem Jahr noch nicht ahnen können. Vielleicht habe hier auch die Bundestagswahl ein wenig mitgeholfen. Wäre man einmal in der Kategorie "Verrückter" gelandet, würde die Justiz nicht mehr so genau hinsehen. Es wäre dementsprechend ein ausgesprochener Glücksfall für Gustl Mollath gewesen, dass sein Urteil so schlecht begründet wurde. Man hätte nämlich durchaus eine Begründung formulieren können, die das Urteil trotz aller katastrophalen Verfahrensfehler revisionsfest gemacht hätte.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob darauf an, dass die Unabhängigkeit der Justiz (worauf sich die bayerische Justizministerin Beate Merk berief, als sie sich im Fall Mollath mit dem Vorwurf der Untätigkeit konfrontiert sah) in einem Rechtsstaat zwar gewährleistet sein müsse. Das hieße aber für sie nicht, dass man sich Einzelbewertungen von Richtern zu eigen machen müsse. Die Justiz sei ein Teil der Gesellschaft, so müssten natürlich auch höchstrichterliche Entscheidungen debattierbar sein, was auch für Minister gelte.

Henning Ernst Müller erwähnte in diesem Zusammenhang, den Fall Peggy[6], der gleichfalls neu aufgerollt wird, betonte aber gleichfalls die generell immensen Schwierigkeiten, ein Revisionsverfahren zu erwirken, geschweige denn zu gewinnen.

Für Gustl Mollath, der die Menschen dazu aufrief, gegen Unrecht vorzugehen und dabei Stéphane Hessels Schriften "Empört Euch!" und "Engagiert Euch!" empfahl, übte auch Medienschelte. So sei der Punkt, dass er seine Frau bei der Verschiebung von Schwarzgeldern in Ausland erwischte, nicht adäquat ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Er stelle immer wieder die Unlust und Angst von Journalisten fest, sich mit Banken und Bankern zu befassen.

Dank an: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40539/1.html

Zitat
Übrigens: Der bis heute gültige Paragraph 63 wurde sieben Monate nach der Machtergreifung von Adolf Hitler erlassen und ist damals wie heute ein bequemes Mittel, um Gegner verschwinden zu lassen:   http://de.wikipedia.org/wiki/Maßregelvollzug

http://duckhome.de/tb/archives/11561-Aufgelesen-und-kommentiert-2013-12-12.html

MizuNoOto

ZitatFür die Polizei ganz normal
Prozeß gegen den Gießener Linken-Politiker Dennis Stephan zeigt, wie schnell es zur zwangsweisen Einweisung in die Psychiatrie kommen kann
Von Gitta Düperthal

Der Prozeß gegen den Gießener Linken-Politiker Dennis Stephan wird immer mehr zur Farce. Der Tatvorwurf der Brandstiftung, die er angeblich in seiner Wohnung begangen haben soll, besteht vor allem aus haltlosen Gerüchten. Zudem scheint niemand zu wissen, woher diese eigentlich stammen. Auch die befragten Polizisten, die ihn deswegen festgenommen hatten, konnten am Dienstag bei der Verhandlung vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts in Gießen keine plausible Antwort geben.

Von der angeblichen Brandstiftung hätten die Polizisten nur von einem Kollegen namens Fuchs gehört. Dieser habe sie per Funk benachrichtigt, so die beiden Polizeizeugen. Woher er wiederum seine Informationen hatte, konnten sie nicht sagen. Zu erfahren war nur soviel: Am Morgen des 30. Juni 2013 gegen elf Uhr hatten vier Polizisten Dennis Stephan auf der Terrasse einer Vogelschutzhütte im Wald mit einem Laptop sitzen sehen und festgenommen. Zuvor seien sie von vier Spaziergängern informiert worden: »Dahinten ist der Verrückte.«

Die Richterin, der Angeklagte, sein Anwalt – alle bemühen sich vergebens herauszufinden, wer eigentlich als erster eine Brandstiftung behauptet hatte. »Erst heißt es, es hat einen Schwelbrand gegeben, dann plötzlich eine Brandstiftung – ein himmelweiter Unterschied«, insistiert Anwalt Thomas Saschenbrecker. »Schon bitter«, resümiert Dennis Stephan gegenüber junge Welt nach der Verhandlung: »Da wirst du in Handschellen abgeführt, monatelang nach Paragraph 10 des Hessischen Freiheitsentziehungsgesetzes wegen Eigen- oder Fremdgefährdung in die Psychiatrie eingesperrt; später mußt du erleben, daß die Polizisten gar nicht erklären können, warum das alles.«

Der Prozeß ist eine entlarvende Lehrstunde darüber, was Polizisten für normal halten und was nicht – und was daher zur Zwangseinweisung in die Psychiatrie führen kann. Für die damals an der Festnahme beteiligte Daniela Müller ist etwa Anzeichen dafür, daß jemand »nicht normal« ist, wenn er sich mit Polizisten, die zu seiner Festnahme anrücken, nicht gern unterhält und erst im Beisein seiner Lebensgefährtin zu einem aus ihrer Sicht »normalen Gespräch« bereit ist.

»Bedrohlich und verwirrt« habe Stephan gewirkt, »einschüchternd durch seinen starren Blick«. Auf Nachfragen des Gutachters legte sie nach: Er habe weder die Fäuste geballt, noch sei er aggressiv gewesen, vielmehr habe er gar nicht reagiert. Das muß ihren Kollegen, Polizeioberkommissar Matthias Fett, bewogen haben, einen Reizgaseinsatz anzudrohen: »Wenn er nicht das macht, was wir wollen, würde ich Pfefferspray einsetzen, habe ich ihm gesagt«, erklärt er vor Gericht. Zu dem Zeitpunkt war Stephan noch enorm geschwächt, weil der ehemalige Bürgermeister von Fernwald, Dieter Howe, ihn am 20. Mai mit seinem Auto überfahren hatte (jW berichtete).

Fragen hierzu beantwortet Fett mit einer Gegenfrage: »Ist das mit dem Pfefferspray denn so wichtig?«. Es müsse doch nicht »alles immer zum Negativen sein«. Schließlich habe die Drohung auch »zu Stephans Schutz gedient, damit er nicht seine Krücke anwendet«. Auf Stephans Frage: »Wie haben Sie mich körperlich wahrgenommen?«, antwortet der Polizist: »gebrechlich«. Und auf die Erkundigung, was er hätte in dieser Situation richtig machen müssen, um nicht derart bedroht zu werden, antwortet Fett: »nicht da sein«. Unter den Prozeßbeobachtern entsteht Unruhe. »Das ist ja wie Kino hier«, ruft einer.

Was aber hatten die Polizisten beim Anblick des Linken-Politikers als »bedrohlich« empfunden? Von seinem Kollegen Fuchs habe Oberkommissar Fett gehört, Stephan solle »schon mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet« haben. Dies stammt vermutlich aus dem Polizeicomputer. Fuchs habe Fett gesagt, daß er vorsichtig sein müsse, da »der nicht ganz normal sei«. Handschellen klackten und führten, weil trotz seiner Verletzungen zu eng angelegt, laut Stephans Aussage zu großen Schmerzen.

Prozeßbeobachter fragen: »Wie kann es sein, daß einerseits der ehemalige Bürgermeister Dieter Howe straffrei bleibt, Ermittlungen gegen ihn wegen versuchten Totschlags fallengelassen werden – andererseits ein mutmaßlich versehentlich entstandener kleiner Schwelbrand zum ausufernden Verfahren aufgeplustert und ein körperlich schwer verletzter Mann zwangspsychiatrisiert wird?« Anwalt Saschenbrecker empörte sich nach der Verhandlung gegenüber jW und meinte, daß die eigentlichen Brandstifter diejenigen seien, die seinen Mandanten mit Hilfe von Gerüchten zum Brandstifter erklären.

http://www.jungewelt.de/2014/01-16/058.php

ManOfConstantSorrow

ZitatTherapie in der Sicherungsverwahrung

Thomas Meyer-Falk 29.01.2014


Aus Sicht der Gerichte können Sicherungsverwahrte erst dann damit rechnen frei zu kommen, wenn sie eine langjährige Therapie absolviert haben.
An dieser Stelle soll die aktuelle Situation in diesem Bereich näher beleuchtet werden.


Sicherungsverwahrung

Von den Nationalsozialisten mit dem "Gewohnheitsverbrechergesetz" vom 24.11.1933 eingeführt, erlaubt es der Justiz, Menschen auch dann weiterhin in Haft zu halten, wenn diese ihre Strafe längst verbüßt haben. Bis 1998 musste die SV nach spätestens zehn Jahren beendet werden; seit einer Gesetzesänderung der damaligen CDU/FDP-Koalition kann aber die SV lebenslang vollstreckt werden.

Persönlichkeits"störungen"

Nach aktuellen Untersuchungen (vgl. Prof. Kury in 'Behandlung gefährlicher Straftäter-Grundlagen, Konzepte, Ergebnisse', S.57) muss davon ausgegangen werden, dass rund 60 Prozent der Inhaftierten eine Persönlichkeitsstörung aufweisen. Nach der verbreiteten Definition der WHO (Weltgesundheitsorganisation) wird unter einer Persönlichkeitsstörung ein "tief verwurzeltes, anhaltendes Verhaltensmuster" verstanden, welches "sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen" äußert. Es geht um "abnorme Verhaltensmuster" die meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden sind (vgl.Prof.Venzlaff/Prof.Pfäfflin,"Persönlichkeitsstörungen" in: "Psychatrische Gutachten", 4.Auflage: S.248 ff). Viele haben schon von Borderline gehört, oder der paranoiden PS. Im Bereich der Gefängnisse wird dann vielfach die antisoziale/dissoziale PS diagnostiziert.

Einfluss der "Störung" auf Straffälligkeit

In aller Regel wird unterstellt, dass die Persönlichkeitsstörung wesentlichen Einfluss auf die Straffälligkeit gehabt hat, bzw. künftig weiterhin haben wird. Wenn man also diese "Störung" erfolgreich behandelt, so die Vorstellung, reduziert sich auch das Risiko erneuter Straffälligkeit. An dieser Vorstellung gibt es - zu Recht – nachhaltige Kritik; jedoch gebe ich hier nur den herrschenden Meinungsstand wieder. Wird sich, was der Fall ist, fast ausschliesslich auf die Persönlichkeit des Inhaftierten konzentriert, geraten all jene Faktoren, die die Straffälligkeit zumindest begünstigt, vielleicht aber sogar verursacht haben, gänzlich aus dem Blick; d.h. Kriminalität wird individualisiert,anstatt als eingebettet in die komplexen gesellschaftlichen Zusammenhänge wahrgenommen zu werden.

Therapieprogramme

Wie auch in psychosomatischen oder psychatrischen Kliniken üblich, wird mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen versucht, auf die KlientInnen einzuwirken:Einzel-, wie Gruppentherapie, mal- und musiktherapeutische Sitzungen, soziales Kompetenztraining, Entspannungstechniken (wie autogenes Training), angeleitete Freizeitgruppen, gemeinsames Kochen und Essen. Beleuchtet und bearbeitet werden das Gesprächsverhalten, Selbst-und Fremdwahrnehmung, Stressmanagment, Kontakt- und Kommunikationsverhalten, Risikosituationen (die in der Vergangenheit zu Straftaten führten), die Opfer-Empathie soll gestärkt werden (ein erster Schritt das
Verfassen eines "Opferbriefes", d.h. eines Briefes an das/die Opfer; wobei der Brief nicht tatsächlich abgeschickt wird, sondern dann in Gruppen- und Einzelgesprächen analysiert wird).
All das geht aber nicht, wie heute im Rahmen von stationären Klinikaufenthalten in Freiheit üblich, binnen weniger Wochen; sondern die Therapieprogramme erstrecken sich über -meist- viele Jahre.

Erfolgsuntersuchungen

Wie erfolgreich sind nun solche hochkomplexen Interventionen?
Rückfalluntersuchungen weisen eine hohe Zahl an erneuter Straffälligkeit im Allgemeinen nach. Rückfallzahlen von bis zu 80 Prozent werden genannt (Mushoff, "Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung", Seite 157). Das betrifft jedoch (lediglich) die Gesamtschau; d.h. wenn man alle aus der Haft entlassenen Inhaftierten betrachtet, egal ob Erwachsene oder Jugendliche, "Kurzstrafer" oder Menschen die nach langer Haft frei gekommen waren.

Betrachtet man lediglich jene Gruppen von Gefangenen die eine Sozialtheraphie erhalten haben, die also in ihrer Haftzeit therapeutisch behandelt wurden, gibt es zumindest einen geringen Effekt. In einer Studie wurde festgestellt, dass die Teilnehmer einer solchen Therapie um insgesamt 8 Prozent weniger rückfällig wurden (Mushoff, a.a.O. Seite 511). Nach einer Metaanalyse (d.h. es wurden verschieden Untersuchungen zu diesem Thema ihrerseits untersucht und zusammengefasst) ergab sich, dass sozialtherapeutische Maßnahmen wirksam sind, zumindest im Vergleich zu einem bloßem Verwahrvollzug (vgl.Prof. Egg u.a. in "Behandlung gefährlicher Straftäter", Seite 321 ff); wobei die Effekte am deutlichsten sind, während der ersten Zeit nach der Haftentlassung. Nach etwa vier oder fünf Jahren gibt es dann keinen feststellbaren Unterschied zwischen jenen Ex-Gefangenen die Therapie erhalten haben und jenen die keine erhielten.

Kritik und Ausblick

Folgt man den weit verbreiteten Vorurteilen über Inhaftierte, speziell den Sicherungsverwahrten, bringt "Therapie" am Ende nichts. Am deutlichsten positioniert sich zur Zeit die vormalige Leiterin der 'Sozialtherapeutischen Abteilung' in der JVA Straubing (Bayern) Dipl.- Psychologin Susanne Preusker. Sie wurde vor einigen Jahren von einem wegen Sexualmordes einsitzenden, zu lebenslanger Haft verurteilten Patienten als Geisel genommen und vergewaltigt. Seitdem vertritt Preusker pointiert (u.a.im FOKUS, in Talkshows und Büchern) die Forderung "Lasst sie niemals frei!". Ihrer Ansicht nach sei der Therapieoptimismus völlig übertrieben; gerade Sicherungsverwahrte seien nur durch dauerhaftes Wegsperren zu entschärfen. Diese These hat sie kürzlich auch zum Gegenstand eines Romans gemacht und gibt dort tiefe Einblicke in die Denkstrukturen von GefängnispsychologInnen ('Die Verwahrten', erschienen im Krimythos-Verlag, ISBN 978-3-943160-08-6).

Im Ausgangspunkt ist Preusker und ihren MitstreiterInnen sogar recht zu geben: die Therapiewütigkeit und Therapiehörigkeit ist völlig überzogen. Die Wirksamkeit von Therapien auch eher dürftig. Nur rechtfertigt dies gerade nicht, die Betroffenen ihr Leben lang weg zu schließen, denn es gibt genügend Belege dafür,dass gerade die spezielle Gruppe der angeblich so extrem gefährlichen Sicherungsverwahrten, bei nüchterner Betrachtung viel weniger "gefährlich" ist. So belegt eine 2010 publizierte Studie (Michael Alex, 'Nachträgliche Sicherungsverwahrung – ein rechtspolitisches und kriminalpolitisches Debakel'), dass von 77 als extrem gefährlich eingestuften Insassen - man hatte für sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, die aus verschiedensten, meist rechtlichen Gründen frei gelassen werden mussten - 50 während des Untersuchungszeitraums nicht straffällig wurden. Zehn wurden zu Geldstrafen verurteilt, fünf zu Strafen mit Bewährung und lediglich 12 zu Haftstrafen ohne Bewährung (u.a. wegen Betrug, Drogenbesitz). Von diesen 12 Verurteilten, wurden allerdings drei wegen ihrer neuen Taten dann zu Sicherungsverwahrung verurteilt. Trotzdem bedeutet das: die Mehrheit wurde gerade nicht straffällig, und das obwohl Haftanstalten und in aller Regel auch diverse Gutachter eine sehr hohe Rückfallgefahr für jeden Einzelnen prognostiziert hatten.

Die therapeutischen Maßnahmen mögen sicherlich in Einzelfällen für Verwahrte (oder auch Gefangene) sinnvolle Erkenntnisgewinne zur Folge; mehrheitlich handelt es sich jedoch, bei nüchterner Betrachtung, um bloße "Beschäftigung",etwas zynisch formuliert, "Bespaßung" der Verwahrten, um die Freilassung versagen zu können, da es immer noch dieses oder jenes "aufzuarbeiten" gilt. Indem man aber die Weggeschlossenen kontinuierlich in diversen Maßnahmen beschäftigt, haben sie zu tun, sind leicht zu führen (denn sie wissen: ohne die Teilnahme sinkt die sowieso schon geringe Wahrscheinlichkeit entlassen zu werden, fast gegen Null) und bekommt seitens der Justiz immer wieder neues Material, auf welches dann ungünstige Sozialprognosen gestützt werden können. Denn eine Schweigepflicht wie man sie in Freiheit als selbstverständlich ansieht, gibt es im Vollzugsbereich nur sehr, sehr marginal. In der Therapie gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht nur weiter gegeben werden, wenn sie z.B. prognostisch relevant sind; sie müssen zwingend weiter gegeben werden.

Würde man die heute ca. 500 Sicherungsvewahrten frei lassen, wäre zu erwarten, dass über 250 von ihnen gar nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten werden, denn in aller Regel handelt es sich um lebensältere, oftmals auch körperlich kranke Verwahrte, die nach Jahrzehnten der Inhaftierung,die noch verbleibenden Jahre bis zu ihrem Tod, in Ruhe in Freiheit leben wollen.
Von den 500 Verwahrten würden rund 75 Straftaten begehen, die sie neuerlich in ein Gefängnis führen, jedoch mehrheitlich wegen Bagatelldelikten. Aber von rund 20 Ex-Verwahrten müsste man, statistisch gesehen, erwarten, dass sie erneut so schwer rückfällig würden, dass erneut Sicherungsverwahrung verhängt werden müsste. Diese 20 bestimmen letztlich die Diskussion und führen mit dazu, dass hunderte Menschen über Jahre und Jahrzehnte, unter Umständen bis zu ihrem Tod, eingesperrt bleiben.

Und noch gar nicht wurde betrachtet, ob nicht diese Zahl von 20 schweren Rückfällen erheblich dadurch gemindert werden könnte, dass man sie nach der Entlassung adäquat betreut und sie nicht weitestgehend sich selbst überlässt (so wie Ende 2013 Frau F., vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/102741 ); d.h. durch das Unterlassen von angemessener Betreuung und Begleitung faktisch Rückfälle fördert.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abt.), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kuddel


ManOfConstantSorrow

ZitatSie sagten, ich sei verrückt, und ich sagte, sie seien verrückt, und verdammt noch mal, sie haben mich überstimmt.
Der englische Dramatiker Nathaniel Lee, nachdem er 1684 ins berüchtigte Bedlam Hospital eingewiesen wurde, wo er fünf Jahre bleiben musste.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

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