Rechte gegen Streikbruch

Begonnen von Kuddel, 19:32:11 So. 13.März 2011

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Kuddel

ZitatDie wichtigsten Infos rund um Streik

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mehrerer Bundesländer streiken für mehr Geld. Weitere Bundesländer sollen folgen. Doch wer darf eigentlich streiken? Und welche Folgen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat das? News.de klärt auf.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erwarten mehr Tariflohn - und gehen dafür in mehreren Bundesländern auf die Straße. Text Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erwarten mehr Tariflohn - und gehen dafür in mehreren Bundesländern auf die Straße.

Wer darf streiken?

Streiken ist erlaubt, wenn es darum geht, dass Arbeitnehmer Tarifforderungen durchsetzen wollen (Bundesarbeitsgericht, Az. 1 AZR 342/83). Einzuhalten ist dabei eine FriedenspflichtDiese verbietet es Arbeitnehmern, während der Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrages zu streiken. Die Friedenspflicht endet, wenn die Gültigkeit eines Tarifvertrages abläuft. Bei geregelten Ausnahmen kann die Friedenspflicht beispielsweise auch mehrere Wochen nach Ende des Tarifvertrages noch gültig sein.. Auch Auszubildende und Leiharbeiter haben ein Leistungsverweigerungsrecht. Leiharbeiter dürfen jedoch nicht als Streikbrecher eingesetzt werden (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Paragraph 11, Absatz 5). Bei Leiharbeitern muss der Lohn von der verleihenden Firma weiter bezahlt werden. Im öffentlichen Dienst dürfen die Tarifbeschäftigten streiken, Gleiches gilt für Handel, Handwerk und Industrie.

Darf ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen als Streikbrecher eingesetzt werden?


Nein. Derlei abzulehnen, gilt nicht als unberechtigte Arbeitsverweigerung. Der Arbeitgeber darf sich zudem nicht weigern, in diesem Fall Lohn und Gehalt weiter zu bezahlen. Auch Beamte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, obwohl für sie kein Streikrecht besteht.
http://www.news.de/gesellschaft/855135023/die-wichtigsten-infos-rund-um-streik/1/

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