Was tun, wenn der Beistand abgelehnt wird?

Begonnen von Judy, 18:38:19 Fr. 18.März 2011

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Judy

Also nicht mit reindarf ins Zimmer oder wieder rausgebeten wird? Was für Möglichkeiten hat man in so einer Situation?
Muss man sich das gefallen lassen?

DJ1980

Na ja, hat Pfiffi ja schon im anderen Thread gesagt:

Raum verlassen, Termin hat sich erledigt.

Vorher aber natürlich noch die Fahrtkosten beantragen!

Gemäß § 13 SGB X hast du ein Recht auf Beistand!

Man könnte die ganze Sache auch noch unnötig hochschaukeln und sich den "Teamleiter" ranpfeifen und dies dann mit ihm zusammen klären. Desweiteren würde ich auch noch ggf ne Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, hier wäre aber natürlich eine schriftliche Begründung des SB, weswegen er den Beistand nicht hat am Termin teilnehmen lassen, sehr hilfreich, jedoch nicht zwingend notwendig.

Fakt ist: Würde sich das meine SB wagen, hätte se ne Menge Stress im Anschluß und auch schon währenddessen.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Judy

Der wollte den Beistand ja zum Vorgesetzten schicken, weil die es ihm nicht geglaubt haben, dass es verboten ist einen Beistand mitzubringen! Da müßte man dann eher zur nächsten übergeordneten Behörde gehen mit einer Beschwerde, aber was ist denn das für eine Behörde bei einer Optionskommune?
Ich glaube die wittern schon ungehemmte Macht über uns Elos, bisher hatte ich dort auch keine Probleme, einen Beistand mitzubringen und da war der Chef meines SB dabei, den hat er hinzugeholt, damit wieder Aussage gegen Aussage steht, aber das ist jetzt vielleicht anders nach den neuen Richtlinien. Kriegen wir da nicht irgendwann mal was Schriftliches, wie das ist mit den Änderungen?

Aber gut, dass wir die Frage hier noch mal haben, in dieser Rubrik, kann ja für den einen oder andern nützlich sein.

Pfiffi

@judy,

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1016978

http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/beistand.html

Ausdrucken mitnehmen, notfalls Polizei rufen und Anzeige erstatten, natürlich immer lächeln freundlich und sachlich bleiben, allerdings muss ich sagen, das zu so etwas auch ein wenig Mut und "feuerfeste" Unterhose gehört, aber wenn man das durchgezogen hat, wird man merken, das Selbsbewußtsein gut tut.

Das ist eine nicht anfechtbare Entscheidung, und die Anzeige ist ganz einfach Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch, eine Fachaufsichtsbeschwerde wäre auch gleich fällig, hier in EF gibt es bezüglich Beistand überhaupt keine mir bekannten Probleme.

Aber glaube mir auch die JC können lernen, auch wenn es anfangs nicht so aussieht. ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

b.d.

Wenn ein Beistand abgelehnt wird, muss das schriftlich geschehen, genauso muss auch ein ev. Hausverbot schhriftlich bestätigt werden, eigentlich!

Gegen diesen Bescheid sollte man sofort Widerspruch einlegen, und wenn es wegen Terminabbruch zu Sanktionen kommt, hat man sofort die Möglichkeit eines Eilantrags beim SG. Kommt nach dem termin mit Beistandsablehnung ein neuer Termin, sollten sofort dagegen Widerspruch, Eilantrag und Klage zum SG gehen, den Grund dafür hat das JC ja schließlich selbst geliefert, und anders lernen die nicht!

Parallel dazu sollte man sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden und eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den SB oder auch gegen den GF des JC nach Nürnberg schicken.

Judy

Nürnberg ist für Optionskommunen nicht zuständig. Das muss man erst mal rauskriegen, welche übergeordnete Behörde da zuständig ist, auf dem Elo hab ich da mal irgendwo was gelesen, weiß jetzt aber auch nicht mehr genau wo.
Das Einfachste ist jetzt mal den Termin abzubrechen, vor allem weil er ja nun Unterstützung vom RA hat, falls was Blödes kommt. Ansonsten guck ich jetzt mal die Links von Pfiffi an.

Judy

Leider funzen fast alle weiterführenden Links dort nicht mehr.
Also doch einfach nach Hause gehen und wenn 10% Sanktion kommt, RA einschalten.

b.d.

Zitat von: Judy am 10:19:04 Sa. 19.März 2011
Nürnberg ist für Optionskommunen nicht zuständig. Das muss man erst mal rauskriegen, welche übergeordnete Behörde da zuständig ist,

Nürnberg leitet diese Beschwerden sowieso an die zuständige Stelle, die sind sogar dazu verpflichtet!
Oder man ruft einfach bei seiner Gemeinde an, die sagen einem das oder leiten einen weiter, wenn das nicht hilft, die Beschwerden einfach beim nächsten Amt abgeben. Adressat: Vorgesetzter des GF der Optionskommune, muss auch weitergeleitet werden. Wo ist das Problem?

Wenn jeder, dem sowas passiert, immer wieder klein beigibt, sich nicht beschwert, nicht klagt, nicht den Datenschutz einschaltet, ändert sich nie etwas an den Zuständen in den JC. letztendlich sind die Elo's aufgrund ihrer Trägheit/Feigheit selbst schuld an den Zuständen!

schwarzrot

ZitatDJ1980:
hier wäre aber natürlich eine schriftliche Begründung des SB, weswegen er den Beistand nicht hat am Termin teilnehmen lassen, sehr hilfreich, jedoch nicht zwingend notwendig.
Doch, das ist ganz klar im gesetz geregelt und gesetze gelten auch für 'optionskommunen'.
Einfach mal den paragrafen §13 SGB X vollständig lesen:
Zitat§ 13
Bevollmächtigte und Beistände

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu befugt zu sein. Befugt im Sinne des Satzes 1 sind auch die in § 73 Abs. 6 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes bezeichneten Personen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung im Verwaltungsverfahren ermächtigt sind.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1001300

'sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind' bedeutet übrigens sowas wie 'besoffen' oder dermassen aussfallend, behindert, dass kein gespräch möglich ist. Also nur in ganz, ganz seltenen fällen, darf der SB beistände zurückweisen (gleich anzeige wegen beleidigung hinterher).

In jedem falls bestimmt abs.7., dass die zurückweisung schriftlich zu erfolgen hat.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Judy

Muss ich aber nur noch meinen Bekannten dahingehend bearbeiten, dass der da tätig wird und sich beschwert. Ich habe so das Gefühl, dass der erst mal froh ist, dass er da so glimpflich rauskam, bis jetzt jedenfalls. Kann gut sein, dass er Schiss hat, seinen SB noch mehr zu reizen. Aber ich werde es mal auf einen Versuch ankommen lassen, stimmt ja schon, desto weniger sich wehren, desto öfters passieren solche Vorfälle ja.
Zumindest hab ich jetzt mal ein paar ganz gute Ansätze. Ich kann die Dinge ja mal vorformulieren und sie meinem Bekannten rüberreichen.
Ich werde weiter berichten, was sich tut. Nächste Woche hat er Vorstellungsgespräch bei der Reifenfirma und eventuell noch bei andern Firmen.

MacBatch

Neulich, in einem noch etwas verschlafenen JobCenter:

"Sie möchten jetzt nicht wirklich, dass wir am frühen Morgen Ihren Vorgesetzten zuziehen, um Ihnen den Inhalt des  §13(4) SGB X auseinanderzusetzen?"

Mich persönlich wollte ein SB mal mit irgend einem Gebrummel, in dem wohl "Datenschutz" vorkam, wieder vor die Tür schicken. Ich hab mich kurz etwas aufgeplustert und dann mit größter innerer Freude den kontrollierten Choleriker gegeben: "Bevor ich mich zu diesem flagranten Rechtsbruch äußere, halte ich es angebracht, jetzt mal für eine Minute vor die Tür zu gehen und ruhig durchzuatmen. Sie können ja, wenn Sie es für angebracht halten, währenddessen Ihren Vorgesetzten zuziehen, um diese Frage zu klären."

Ich bin dann raus, wieder rein und an den Rest des Gesprächs erinnere ich mich nicht mehr.

Also: Derartige Komplettausfälle der Gegenseite sollte ma verbindlich im Ton, aber unverzüglich und hammerhart  in der Sache angreifen. Wenn gemächlicher Fortgang der Sache im Interesse des Begleiteten ist, gern natürlich Terminabbruch und schriftlich usw., sonst aber: Eine selten gute Gelegenheit, etwaige Wutgefühle gekonnt an die richtige Stelle zu bringen und auch ein bischen was fürs geschundene Aktivisten-Ego zu tun!
   

     
https://twitter.com/#!/MacBatch/status/169077109891940352
Ich bedanke mich auch heute Morgen wieder bei Vater Staat, dass ich auf seine Kosten leben darf.

MacBatch

Ich bedanke mich auch heute Morgen wieder bei Vater Staat, dass ich auf seine Kosten leben darf.

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