Petition wegen Missbrauch einer AGH zur Sanktionierung

Begonnen von Telekom-Richter, 10:23:59 Do. 28.April 2011

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Telekom-Richter

Aktenzeichen Pet 4-17-11-81503-020279

Am 08.02.2011 wurde die Petition (
http://www.beispielklagen.de/Klage029/2011_02_08_Petition_NRW.pdf) zunächst beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereicht.
Der Zuständigkeit halber wurde nach einer ersten Beratung die Petition an den Ausschuss des Bundes weitergeleitet.


Darin heißt es einleitend:

"An der Vollstreckung einer Sanktion auf der Grundlage einer nicht gesetzeskonformen Arbeitsgelegenheit (AGH) kann es kein rechtstaatliches Interesse geben.

Am 02.11.2011 wurde der Unterzeichner für die Zeit vom 01.12.2010 bis 28.02.2011 - unter dem Vorwurf der Weigerung eine zumutbare Arbeitsgelegenheit als Hausmeisterhelfer im evangelischen Kirchenkreis aufzunehmen - sanktioniert, die Regelleistung für drei Monate um 30%, i.H.v. 107,70 € gestrichen.

Richtig ist, dass der Petent als 1. Vorsitzender des Vereins aufRECHT e.V., 58636 Iserlohn, Am Bilstein 10-12, seit eineinhalb Jahren sehr aktiv in der unentgeltlich durchgeführten Arbeitslosenberatung tätig ist und aus dieser Erfahrung heraus Bedenken an der Rechtskonformität der ihm angebotenen Stelle hatte."

In der Begründung zur Anhörung wurde nachgewiesen, dass die aufgezählten Tätigkeiten weder "zusätzlich" noch "gemeinnützig" noch "wettbewerbsneutral" sind und die AGH nicht den Ansprüchen des Gesetzgebers genügt, sondern lediglich zu den Pflichtaufgaben des Träger gehören.


Und in der Begründung des Sanktionsbescheides führte der Sachbearbeiter sogar aus:

"Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von lhnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde.
Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden."


Knapp vierzehn Tage nach Erhalt des Sanktionsbescheides überstellte der Bundesrechnungshof seinen altuellen Bericht an die Bundesagentur für Arbeit. Darin eine vernichtende Kritik an den Trägern der AGHs. 62 % aller geprüften Ein-Euro-Jobs erfüllten nicht die gesetzlichen Vorgaben der Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und der Wettbewerbsneutralität.


http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/BRH_Pruefbericht_AGH_2010_1110.pdf

Widersprüche und anhängige Klagen konnten die Vollstreckung bisher nicht aufhalten.

Der Veröffentlichung der ersten Entscheidungen des BSG zu Arbeitsgelegenheiten ohne Rechtsgrund wird daher mit großem Interesse entgegengesehen.

Der Fall wird auf der folgenden Seite anonymisiert dokumentiert.

http://www.beispielklagen.de/klage029.html

Es wäre schön, wenn sich Kundige fänden, die wissen, wie eine solche Petition unterstützt werden kann.


Auferstanden

eine Petition benötigt ein gesellschaftliches Demokratiebewusstsein, dass die
deutsche Gesellschaft wiederum aber nicht kennt und daraus ableitend keine Petition
wirklich real umsetzt
daher... :'(

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