EU: Pflanzliche Arzneimittel retten!

Begonnen von Efeu, 16:17:07 So. 08.Mai 2011

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Efeu


Die EU hat gerade den Zugang zu vielen pflanzlichen Arzneimitteln blockiert und zahlreiche Hausmittel sind schon von den Regalen verschwunden.

Eine EU-Richtlinie trat diese Woche in Kraft und errichtet hohe Hürden für alle pflanzlichen Heilmittel, die nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin. Die EU-Kommission selbst anerkannte, dass es sich bei dieser Richtlinie um eine übertrieben Regulierung handelt, doch hat nichts unternommen, um sie zu ändern.



Dagegen brauchen wir einen massiven Aufschrei! Gemeinsam können wir mit unseren Stimmen bewirken, dass die EU-Kommission die Richtlinie überarbeitet und damit unsere nationalen Regierungen sich weigern, sie umzusetzen. Außerdem können wir so die eingeleitete, gerichtliche Klage gegen die Richtlinie unterstützen. Bitte unterzeichnen Sie rechts und leiten Sie diese E-Mail an alle weiter, die Sie kennen. Sammeln wir 1 Million Stimmen zur Rettung von pflanzlichen und traditionellen Arzneimitteln:


"An die EU-Kommission und EU-Regierungen:

Als besorgte EU-Bürger rufen wir die Kommission dringend auf, die THMPD-Richtlinie zu überarbeiten und die drakonischen Maßnahmen gegen pflanzliche Arzneimittel auszusetzen und alle Beschränkungen gegen pflanzliche Arzneimittel mit einer langen – inner- und außereuropäischen – Geschichte aufzuheben. Wir rufen unsere Regierungen weiterhin auf, es solange abzulehnen, sich an diese Direktive zu halten, bis sie geändert wurde. Wir haben das Recht, uns die Heilmethoden und Arzneimittel, die uns und unsere Familien gesund erhalten können, selbst auszusuchen."

http://www.avaaz.org/de/eu_herbal_medicine_ban/?cl=1049098565&v=9024

Troll

ZitatSinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG ,,Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel". Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.".
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/24/EG, THMPD, mussten bereits bis 30. Oktober 2005 von den EU-Staaten umgesetzt werden

Quelle und vollständiger Artikel: NDS

Da ging es um eine Petition an den Bundestag, 2010. Ich nehme an das es dieselbe EU-Richtlinie ist, bei avaaz.org habe ich keine nähere Bezeichnung dazu gefunden.

ZitatEuropäische Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate

,,Die EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpräparaten (THMPD 2004/24/EG), die – wie gesagt – schon seit vielen Jahren in den europäischen Ländern umgesetzt wird und bis 2011 endgültig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam. Dazu ist festzustellen, die Europäische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist. Es gibt inzwischen die deutsche und die europäische Registrierung für traditionelle Pflanzenpräparate und diese hat sich bewährt. Alle Pflanzenpräparate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem Anspruch auf Indikationen müssen zugelassen werden. Bei den Zulassungsverfahren sind auch die Vertreter der Arzneimittelkommission in der Zulassungskommission E eingebunden. Die Begrenzung bei der Mischung von Pflanzenpräparaten, Vitaminen und Mineralstoffen in einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn, denn eine therapeutische Gabe unterscheidet sich doch von der Substitution von Vitaminen und Mineralstoffen. Die Verordnung von einzelnen Pflanzendrogen (mit Positiv- oder Nullmonographie) bleibt unverändert und wird in Deutschland auch nicht eingeschränkt.

Die ganze Diskussion ist übrigens eine alte Diskussion, da die Richtlinie schon aus dem Jahr 2004 ist und auch damals waren Arzneimittelkommission und die Heilpraktikerverbände involviert und haben gerade auf die traditionelle Registrierung der Pflanzenpräparate Einfluss genommen. Alles was eine "jahrhundertalte oder jahrtausendalte" Tradition ist, hat doch die Registrierungsmöglichkeit, denn es müssen doch nur 30 Jahre Anwendung da sein."
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

rebelflori

ZitatMenschenrechte von Cannabis-Patienten achten

Am 20. Juni 2013 findet unter dem Motto "Menschenrechte von Cannabis-Patienten achten" eine Kundgebung auf dem Platz vor der Bundesopiumstelle( ist in Bonn) statt. Wir wollen mit Redebeiträgen, Aktionen und Musik auf die schwierige Situation von Menschen, die in Deutschland leben und Cannabisprodukte aus medizinischen Gründen benötigen, hinweisen.

Wir wollen um 14.00 Uhr beginnen und die Veranstaltung gegen 17.00 Uhr beenden. Zu den Rednern zählen unter anderen
- Andrej Hunko (Mitglied des Deutschen Bundestags, Die Linke)
- Andreas Rohde (Piratenpartei)
- Maximilian Plenert (Deutscher Hanf Verband)
- Jost Leßmann (Grüne Hilfe)
- Dr. Franjo Grotenhermen (ACM, IACM)
- Gabriele Gebhardt (SCM)
- N.N. (Cannabis Colonia)

Hier einige der geplanten Aktionen:
- Aktion Krankenhemden: "Sie ziehen uns aus bis auf das letzte Hemd".
- Aktion Cannabisblüten-Dosen: Wir werden leere Döschen von Cannabisblüten, die Patienten für etwa 100 EURo in Apotheken erwerben können und nun mit Leckereien aus Hanf gefüllt sind, markschreierisch mit einem Rabatt verkaufen.
- Übergabe eines von Patienten unterschriebenen Briefes an Mitarbeiter der Bundesopiumstelle. Der Inhalt des Briefes wurde der Bundesopiumstelle, der Bundeskanzlerin, dem Bundesgesundheitsminister und der Bundesdrogenbeauftragten bereits bekannt gemacht. Wir erwarten am 20. Juni eine Antwort auf unsere dort gestellte Frage. Der Brief schließt mit den Worten: ,,Dieser Zustand ist nicht tragbar, und wir hoffen auf Ihre Unterstützung einer praktikablen Lösung. Wir möchten Sie daher fragen: Welche Lösung können Sie uns anbieten, damit wir einen vollständigen legalen Zugang zu der für uns notwendigen Behandlung mit Cannabisprodukten erhalten?"


http://www.gruene-hilfe.de/

Troll

ZitatCannabis gegen Krebs

Cannabisöl soll Krebs heilen, doch für die Herstellung des Öls werden Mengen von Cannabis benötigt, die in Deutschland illegal sind. Wird den Patienten ein wichtiges Heilmittel vorenthalten? Eine Erkenntnissuche

Quelle: 3sat




http://nrodl.zdf.de/none/3sat/16/01/160128_cannabis_wido_436k_p9v12.mp4


ZitatCannabis - Medizin oder Droge?

Hanf, aus dem unter anderem Cannabis gewonnen wird, gehört nicht nur zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschheit, sondern auch zu den medizinisch wirksamsten. Gert Scobel und seine Gäste diskutieren über die Geschichte von Cannabis und warum es verboten wurde.

Quelle: 3sat



http://rodl.zdf.de/none/3sat/16/01/160128_sendung_scobel_436k_p9v12.mp4
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Troll

ZitatEigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

Der 52-jährige Kläger ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an, weil ihm keine Therapiealternative zur Verfügung stehe. Den seit Mai 2000 gestellten Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Selbstversorgung lehnte das BfArM mit Bescheid vom 6. Dezember 2007 und Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010 ab. Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide auf und verpflichtete die Beklagte, den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Die weitergehende Klage wies es zurück. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten vor dem Oberverwaltungsgericht blieben ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat es die Urteile der Vorinstanzen geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die beantragte Erlaubnis zu erteilen. Nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) kann das BfArM eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen. Die Behandlung des schwer kranken Klägers mit selbst angebautem Cannabis liegt hier ausnahmsweise im öffentlichen Interesse, weil nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts die Einnahme von Cannabis zu einer erheblichen Linderung seiner Beschwerden führt und ihm gegenwärtig kein gleich wirksames und für ihn erschwingliches Medikament zur Verfügung steht. Der (ebenfalls erlaubnispflichtige) Erwerb von so genanntem Medizinalhanf aus der Apotheke scheidet aus Kostengründen als Therapiealternative aus. Seine Krankenkasse hat eine Kostenübernahme wiederholt abgelehnt. Eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich. Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, wegen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erneut den sozialgerichtlichen Klageweg zu beschreiten. Eine solche Klage ist ihm unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar. Der Erlaubniserteilung stehen auch keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG entgegen. Nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs hinreichend gewährleistet. Mit den vom Kläger vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung sind die Betäubungsmittel ausreichend gegen eine unbefugte Entnahme geschützt. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung durch ihn selbst. Des Weiteren verfügt der Kläger aufgrund der jahrelangen Eigentherapie inzwischen über umfassende Erfahrungen hinsichtlich Wirksamkeit und Dosierung der von ihm angebauten Cannabissorte. Außerdem stehen der Anbau und die Therapie unter ärztlicher Kontrolle. Die Erlaubnis ist auch nicht mit Rücksicht auf das internationale Suchtstoffübereinkommen von 1961 zu versagen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis wegen der von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass das der Behörde eröffnete Ermessen ,,auf Null" reduziert ist. Davon unberührt bleibt die Befugnis des BfArM, die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen zu versehen.

BVerwG 3 C 10.14 - Urteil vom 06. April 2016

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Schön, ein gehbarer Anfang.
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Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Rudolf Rocker

Passend zu Beginn der Pflanzsaison!
Vielleicht sollten wir einen Gartenbau- Thread aufmachen! ;D

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