Beförderungsstop wg. Streik

Begonnen von Kuddel, 10:15:09 Fr. 22.Juli 2011

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Kuddel

ZitatMinister straft Lehrer ab

Pädagogen aus dem Kreis Segeberg bekommen Quittung für Streik-Teilnahme . Kiel verhindert Beförderungen


Kreis Segeberg. Eine Beförderung gestrichen, eine Bewerbung zur Schulleiterin vereitelt und außergewöhnlich harte Sanktionen für eine Konrektorin, die sich an ihrem freien Tag am Streik beteiligt hatte - auch Lehrer aus dem Kreis Segeberg bekommen jetzt die Quittung dafür, dass sie sich am 3. Juni 2010 am ersten landesweiten Streik der Pädagogen in Schleswig-Holstein beteiligt hatten. Die drei Betroffenen zählen zu den rund 2000 Lehrern in Schleswig-Holstein, die für drei Stunden die Arbeit niedergelegt hatten und auf die Straße gegangen waren, um gegen längere Arbeitszeiten und Stellenabbau zu protestieren.

"Diesen Menschen verbaut das Kieler Bildungsministerium mit seinen Sanktionen die Zukunft oder hat sie ihnen schon verbaut", sagt Sabine Duggen, Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW im Kreis Segeberg. Sie schildert die drei Fälle - die Betroffenen wollen anonym bleiben, weil es sich um schwebende Verfahren handele.

Ein Lehrer an einem Norderstedter Gymnasium sollte befördert werden, das Gehalt um eine Besoldungsstufe auf A 14 klettern. Der Schulleiter habe eine prima Beurteilung geschrieben, der Kollege habe sich beim Ministerium beworben. "Doch am letzten Schultag hat ein Schreiben aus Kiel die Vorfreude zunichte gemacht. Die Behörde hat die Beurteilung heruntergestuft, weil der Kollege sich am Streik beteiligt hatte", sagt Sabine Duggen.

Fall zwei spielt in Kaltenkirchen: Dort hatte sich eine stellvertretende Schulleiterin, die eine Teilzeitstelle hat, an ihrem freien Tag dem Protest angeschlossen. Unterricht fiel nicht aus. Aus Solidarität hatte sich die Konrektorin auf die Liste mit den Namen der Streikenden setzen lassen, die das Ministerium angefordert hatte. "Darauf hin wurde die Kollegin zum Rapport nach Kiel bestellt. Ihr wurde angekündigt, dass sie mit einer schärferen Strafe zu rechnen habe als die Masse. Schließlich sei sie eine Führungskraft mit einer besonderen Vorbildfunktion", sagt die GEW-Sprecherin, die diesen Fall als äußerst skurril bezeichnet und der prognostizierten harten Strafe fassungslos gegenübersteht.

Ministerium: "Wenn Beamte streiken, ist das ein Rechtsverstoß"

Das dritte Beispiel außergewöhnlicher Härte habe eine Pädagogin getroffen, die sich als Leiterin einer Grundschule beworben hatte. Sie bekam dreimal Post vom Ministerium, das zunächst den Sachverhalt feststellen wollte und Sanktionen angekündigt hatte. Die Strafe schlug sich auch hier in der Beurteilung nieder. Die Behörde vergab eine glatte Fünf, obwohl der Bewerberin ausdrücklich gute pädagogische Arbeit und Eignung für die Leitungsposition attestiert worden war.

"Nachdem die Lehrerin gegen die mangelhafte Bewertung protestierte, zeigten sich die Verantwortlichen in Kiel gnädig und stuften die Fünf auf eine Drei hoch. Doch dann hatte die Kandidatin Kraft und Lust verloren. Sie zog die Bewerbung zurück, will jetzt Gras über die Sache wachsen lassen und sich später eventuell neu bewerben", sagt Sabine Duggen.

Das Ministerium verweist auf geltendes Recht: "Wenn Beamte streiken, ist das ein Rechtsverstoß. Sie haben ihrem Dienstherren gegenüber eine Treuepflicht", sagte ein Behördensprecher. "Das ist vollkommen inakzeptabel und unverhältnismäßig", sagt der GEW-Landesvorsitzende Bernd Schauer. Die Gewerkschaft werde die Kollegen, die die Sanktionen nicht hinnehmen wollen, unterstützen.

So wolle die Gewerkschaft gegen den Beförderungsstopp mit einstweiligen Verfügungen vorgehen. "Wir müssen verhindern, dass freie Stellen mit anderen Kandidaten besetzt werden. Ist die Position vergeben, gibt es keine Chance mehr, die Entscheidung rückgängig zu machen", sagt Schauer. Er findet es geradezu skandalös, dass ein liberaler Bildungsminister die Streikteilnehmer dermaßen drangsaliere. Hamburg habe auf jegliche Sanktionen verzichtet, als die Lehrer dort auf die Straße gegangen sind.

"Wir suchen auch in unserem Kreis jetzt Fälle, die sich für den Klageweg eignen", sagt die GEW-Kreisvorsitzende. Die Lehrergewerkschaft verweist auf Europäisches Recht. Im vergangenen Jahr kam das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nämlich zu dem Schluss, dass verbeamtete Lehrer ohne disziplinarische Konsequenzen streiken dürfen (siehe Info-Kasten). Die Richter hatten sich bei ihrem Urteil auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezogen.

Noch wissen viele nicht, mit welchen Sanktionen sie zu rechnen haben

"In anderen europäischen Ländern dürfen Lehrer auch auf die Straße gehen und streiken. Das ist dann auch auf Deutschland übertragbar", sagt Schauer. Die GEW, die zuletzt die vom Kieler Bildungsministerium verhängten finanziellen Sanktionen gegen 23 Schulleiter und Stellvertreter scharf kritisierte, unterstütze derzeit mehrere Kollegen, die von Besetzungsverfahren um Schulleiter- und Konrektorenstellen in Schleswig-Holstein ausgeschlossen wurden.

"Noch immer wissen die meisten nicht, mit welchen Sanktionen sie zu rechnen haben", sagt Sabine Duggen, die kritisiert, dass nach mehr als einem Jahr immer noch keine endgültigen Bescheide aus Kiel eingegangen seien. Das sei wohl Taktik, um die Bereitschaft zum Widerstand zu brechen, vermutet die Gewerkschaftssprecherin. Diese Ungewissheit belaste die Pädagogen auch in den Ferien.
http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article1964303/Minister-straft-Lehrer-ab.html

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