Neue EGV

Begonnen von Rudolf Rocker, 13:49:59 Mo. 27.Juni 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Pfiffi

Ganz einfach, keine Sanktion auf Grundlage einer nicht unterschriebenen EGV.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Hallo Pfiffi!!

Danke!

Aber warum tuen die so als hätte ich die Unterschrieben?
Kennt jemand sowas aus anderen JCs??

Helmy

Hi Rudolf war bei meinen letzten beidenEGV auch so.Steht auch so in der Jobbörse in meinen Unterlagen allerdings ohne Unterschriftenfeld .
Hmmm Warum wohl???Ich hab auch lieber meinen Sabbel gehalten. Ich lass den Dödel in dem Glauben ;D ;D ;D

Rotkaeppchen

Kann das vielleicht sein, dass sie dir einen VA per Post zugeschickt hat und du das nicht erhalten hast?

Ansonsten hat die gute Frau sich geirrt. Wenn du wegen Verstoß gegen diese "unterschriebene" EGV eine Sanktion bekommst, kannst du in die Anhörung reinschreiben, dass du keine EGV unterschrieben hast. Sie möchte dir doch bitte eine Kopie der utnerschriebenen EGV schicken. Und dann ist Ruhe. Vermutlich bekommst du dann eine neue EGV.

Rudolf Rocker

ZitatKann das vielleicht sein, dass sie dir einen VA per Post zugeschickt hat und du das nicht erhalten hast?

Das ist natürlich möglich!!
Aber ich denke, das dann wenigstens mal eine Nachfrage seitens der SB gekommen wäre, warum ich nicht unterschrieben habe
.Erfahren werde ich das wohl erst, wenn mal eine Anhörung eintrudelt, die sich auf einen VA beruft, von dem ich nichts weiß!

Pfiffi

Weißte nicht also mach Dich nicht sinnlos heiß. ;) ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Nö, keine Angst!!
Das lässt mich doch eher kalt!! ;D ;D

horrorexitmytoday

Hallo zusammen,

möchte mich hier anschließen, wenn`s okay ist, denn ich habe auch eine neue EGV bekommen, fasse mal kurz zusammen:

- Termin Mitte Oktober mit Zuweisung zur Maßnahme xy
- Maßnahme angetreten: nette Leute, alles okay
- ein paar Tage später: EGV im Briefkasten, ohne vorherige Absprache

Die Teilnahme an der Maßnahme ist für mich akzeptabel, da geht`s um ein Praktikum, nicht um die üblichen Bauernfängereien.

Nur: Die Fahrtkostenerstattung steht nicht unter "Aufgaben des Jobcenters".
Ich habe den AV per Mail darauf hingewiesen, dass ich diese nicht selber tragen kann, wenn sich der Praktikumsplatz außerhalb des Kreises Düren, also z.B. in Aachen befinden sollte.

Heute hat er mir geantwortet, Zitat: "Dieser Baustein ist nicht Bestandteil der vorgegebenen EGV." >:(
Er meinte, ich möge mich zuerst an den Träger wenden. Sollte dieser die Fahrtkosten nicht erstatten, könne er mir gern ein Formular zur Abrechnung der Fahrtkosten schicken.

Ich weiß nicht, ob ich mich darauf verlassen kann, ob sein Vorgehen rechtens ist, ob ich es lieber auf einen VA ankommen lassen soll, oder ob die EGV trotz meiner Unterschrift hinterher anfechtbar ist.

Laut dem "Aufgewacht"-Blog lachen sich Sozialrichter schief, weil EGVs zu oft auf wackeligen Beinen stehen, ich weiß nur nicht, wie ernst ich das nehmen soll.

LG & vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen.


Tiefrot

Also mal grundsätzlich: EGVen unterschreibt man nicht.
Es handelt sich hier um einen ganz gewöhnlichen Vertrag, bei
dem du nicht zur Unterschrift verpflichtet bist.
Die Maßnahme betreffend bin ich nicht ganz auf dem Stand,
aber nicht unterschreiben schützt dich nicht vor diesem Unfug.

Hier kannst du nur auf der Maßnahme die Papiere einsacken und nichts unterschreiben.
Versucht dir das Amt deswegen eine Sanktion einzudrehen, hast du vor dem SG
wesentlich bessere Karten, wenn du nichts schriftlich zugestimmt hast.

Das mal im ganz Groben.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Onkel Tom

Mal ganz grob, wenn man sich nach der Unterzeichnung einer EGV übers Ohr gehauen fühlt.

Sollte sich in der Nähe deines Wohnort kein Praktika zu finden sein und durch Pendelverkehr
zusätzliche Fahrkosten entstehen, einen Antrag auf Mobilitätshilfen stellen..
Das sollte schon vor dem Antritt des Praktikum geschehen und wenn dann wieder sone miese
Reaktion kommt, die EGV im Sinne des § 119 BGB fristlos kündigen..

Der erhöhte Farkostenaufwand sollte schon kräftig ausfallen, da es sich z.B. für ein Euro
Mehraufwand dieser Federkrieg nicht lohnt.. (EGV-Kündigungsbegründungen müssen
wasserdicht sitzen, sonst beißt man auf Granit..)

Ja, eine EGV unterschreibt Mensch nicht sofort, sondern nimmt sie mit nach Hause und kann
sie z.B. beim Elo-Forum.org prüfen lassen. Weiter kann man darüber verhandeln, was in der
EGV raus oder/und hinzu gefügt werden soll..

Es ist ein VERTRAG ! Eine Willensbekundung, bei der es darum geht, eine Ausgewogenheit
her zu stellen.. Das JC hat diesbezüglich nur Bock drauf, die Sanktionskeule multiflexibel
einsetzbar zu machen / halten..

Im Nachhinein eine EGV plätten, erweist sich oft sehr schwierig..

§ 1 = Autogrammhändchien bei JC-Termine immer zu Hause lassen, egal was SB lamentiert.
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Eigentlich ist dein Vertragspartner in Sachen Fahrtkostenerstattung immer das Jobcenter, nie der Maßnahmenträger. Das natürlich unter der Prämisse, daß du beim MT nichts unterschrieben hast.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

horrorexitmytoday

Prima, danke für Eure Antworten :)

  • Chefduzen Spendenbutton