„Whistleblower“ kündigen

Begonnen von admin, 11:35:54 Do. 21.Juli 2011

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admin

Chefs dürfen kritische Mitarbeiter nicht kündigen

Mitarbeiter, die öffentlich auf Missstände in ihrem Unternehmen hinweisen, sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Arbeitgeber, die ,,Whistleblower" kündigen, verstoßen gegen die Menschenrechte.


StraßburgDie fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte ,,Whistleblower"-Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, des Betrugs beschuldigt. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.

Vivantes, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist, hatte die Altenpflegerin 2005 fristlos gekündigt, nachdem sie Strafanzeige wegen Betruges gestellt hatte. Die Klägerin sah in ihrer Kündigung und der Weigerung der
deutschen Gerichte, ihre Wiedereinstellung anzuordnen, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Straßburger Richter entschieden nun, dass ihre Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden sei. Sie sprachen der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu. Vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht war diese zuvor gescheitert.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/chefs-duerfen-kritische-mitarbeiter-nicht-kuendigen/4417654.html

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