Strafzettel trotz Ausweis Behinderter gegen BehördeStuttgart - Alexander Takacs hat einen orangefarbenen Behindertenparkausweis. Obwohl er damit im Bereich von Parkautomaten kostenlos ohne Zeitbegrenzung parken darf, kassiert er dort ständig Strafzettel. Nun wirft er den Kontrolleueren vor, den Ausweis nicht zu kennen und will es auf einen Prozess ankommen lassen.Behinderte Autofahrer können entweder einen blauen oder einen orangefarbenen Parkausweis bekommen, mit dem sie auch dort parken können, wo nicht Behinderte mit einem Strafzettel rechnen müssen. Anspruch auf die orangefarbene Karte haben Menschen mit bestimmten Handicaps und einem Behinderungsgrad zwischen 50 und 80 Prozent.Seite Ende 2006 hat die Stadt nur 316 solcher Ausweise ausgegebenDer Ausweis berechtigt sie unter anderem zum Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten und von bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot sowie zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und zum kostenlosen, zeitlich unbeschränkten Parken im Bereich von Parkautomaten. Seit Ende 2006 hat die Stadt insgesamt nur 316 solcher Ausweise ausgegeben.Im gleichen Zeitraum wurden sehr viel mehr, nämlich rund 2800 blaue Parkausweise für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen sowie für Blinde und hilflose Personen beziehungsweise deren Fahrer vergeben. Blau gestattet zusätzlich auch das Parken auf den mit einem Rollstuhl gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Mit dem orangefarbenen Ausweis ist das nicht erlaubt. .... Quelle und mehr: StN