Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter

Begonnen von Rudolf Rocker, 13:37:24 Di. 30.August 2011

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Rudolf Rocker


Endii

Nice find!

Sollte verbreitet werden, damit viele EE-Jobber endlich ihre Rechte wahrnehmen Damit der Missbrauch bei EEJ endlich ein Ende findet, ganz offiziell.

Ich frage mich gerade wie überhaupt jemand mit gutem Gewissen in einem EEJ arbeiten kann, der nicht zusätzlich ist? Lassen das tatsächlich viele über sich ergehen und sehen nur die Kohle, die zum ALG2 hinzukommt- nicht die daraus resultierenden Folgen für den Arbeitsmarkt ? Den Job erledigen, Kohle abstauben und sich hinter vorgehaltener Hand über den ganzen Mist beschweren? Ganzheitlich denken Fehlanzeige?

Auferstanden

Gewissen...?

Ein Großteil der Deutschen ist vielmehr schon so manipuliert, sprich neoliberal-pädagogisch umerzogen,
dass weniger ein Widerstand als vielmehr das Dazugehörigkeitsgefühl und Gebrauchtwerden im Sklavenreich
der BRD Massstab aller Dinge geworden ist.
Ein ganzheitliches Denken oder meinetwegen nur der rational ökomische Wertmassstab seiner selbst,
ist ist kollektiv medial mehr als unerwünscht.
Die Arbeit macht frei Mentalität ist logisch betrachtet nicht zu erfassen aber umso erfolgreicher-

Rotkaeppchen

Ich glaube, ihr stellt euch die Angelegenheit "Fehlende Zusätzlichkeit bei EEJobs" etwas zu einfach vor!

Das Klagen wegen "fehlender Zusätzlichkeit" ist so ziemlich eine der schwierigsten Klagen, die meist ohne Erfolg bleibt.

Was ist denn überhaupt ein "zusätzlicher Job"? Gem. § 261 SGB III ist ein Job zusätzlich, wenn er davor nicht, nicht in dem Umfang oder zu einem späteren Zeitpunkt von mind. 2 Jahren gemacht worden wäre.

Gem. dieser Definition sind z.B. Reinigungsarbeiten "nicht zusätzlich". Das Amt argumentiert aber "Diese Wege hätten wir ohne Ein-Euro-Jobber ansonsten nicht gekehrt". Oder "Wir haben den Schnee an diesen Wegen früher nicht geschippt". Oder "Wir haben früher, ohne EEJobber, das Laub liegengelassen", etc. etc.

D.h. im Klartext: Man muss den EEJob erst antreten, Belege für die nicht-Zusätzliche Arbeit einholen (z.B. durch Fotos mit dem Handy), den Job wegen "fehlender Zusätzlichkeit" abbrechen, eine Sanktion einkassieren und dann diese beim Richter einklagen, weil der Job nicht zusätzlich war.

Jetzt muss der Richter entscheiden, ob der Job zusätzlich ist oder nicht. Da Belege für die verrichteten Arbeiten vorliegen (Fotos), kann das Amt nicht behaupten, dass diese Arbeiten nicht verrichtet wurden. Gem. vielen Urteilen sieht der Richter jeden, der keinen EEJ macht und klagt, als einen Drückeberger. Der unterstützt den LE in so einem Fall kaum. Dann bekommt man als LE die Sanktion auch nicht zurück und darf zum LSG gehen. Aber auch das LSG sieht solche Klagen nicht gerne. Dazu müsste der EEJ eindeutig nicht zusätzlcih sein und kein Weg dürfte daran vorbeiführen. Dann könnte es sein, dass der Job als "nicht zusätzlich" eingestuft wird und in einem separaten Verfahren evtl. der Lohn eingeklagt wird (falls möglich, denn der EEJ ist "keine Arbeit"; nur eine "Arbeitsgelegenheit). Das Amt ist hierfür verantwortlich, weil es den Job nicht richtig geprüft hat. Der Job darf danach nicht wieder mit EEJobbern besetzt werden. 

Es gibt nichts schwierigeres, als einen EEJ wegen fehlender Zusätzlichkeit abzulehnen. Das kann nämlich bös in die Hose gehen.


Dearhunter

Du denkst zu eng .. ist aber nachvolziehbar.

Im GEGENSATZ zur Ablehnung und dem ABBRUCH des EEJ, wo du völlig recht hast, das ist sehr schwer, ist die nachträgliche Klage auf reine Lohnnachzahlung wesentlich einfacher. Da kann  inem nichts passieren, man ist auf de sicheren Seite, es kann nur abgelehnt werden, das ist alles.

Dafür kann es auch keine Sanktion mehr geben, denn das ist nur "gutes Recht".

Das sind völlig andere Bereiche, und ich persönlich würde raten, den EEJ durchzuziehen und nicht zu verweigern oder abzubrechen, sondern nachträglich zivilrechtlich tätig zu werden.

Mag zwar nicht so spektakulär oder heldenhaft sein, aber es ist quasi risikofrei.
Und wenn das eine Menge machen, wirkt es sich auch genauso gut (oder gar besser) im Endeffekt aus.

DH.

Rudolf Rocker

Ich hab vor ein paar Jahren auch mal einen EEJ gemacht.
Als Hausmeister im Kindergarten!
Diese Stelle war tatsächlcih zusätzlich, weil die da vorher noch nie einen Hausmeister hatten und auch eigentlich keinen gebraucht hätten.

Jetzt kommt aber der Trick:
Ich habe dort immer mehr pädagogische Aufgaben übernommen, obwohl ich keinerlei pädagogische Ausbildung habe (aber der Einzige war, auf den die Kidds gehört haben! ;D ;D)

Also mit anderen Worten: Ich habe die Aufgaben eines Erziehers übernommen. Und das war nicht zusätzlich, sondern hier konnte definitiv durch EEJ eine Stelle eingespart werden!

Wenn ich jetzt dagegen geklagt hätte, hätten die behauptet, das ich da nur Hausmeistertätigkeiten verrichtet hätte!
Und beweise jetzt mal das Gegenteil!

Da hätte ich das ganze schon mit einer Digicam dokumentieren müssen! Zeugen und alles mögliche!!


Und da hat Rotkaeppchen recht!
Beweist erstmal die Nicht- Zusätzlichkeit!! Das wird nicht einfach!!




Rotkaeppchen

Zitat von: Dearhunter am 03:00:19 Sa. 08.Oktober 2011
Das sind völlig andere Bereiche, und ich persönlich würde raten, den EEJ durchzuziehen und nicht zu verweigern oder abzubrechen, sondern nachträglich zivilrechtlich tätig zu werden.

Hast du das, was du hier rätst, denn schon das einmal vollzogen??? Ich wette nein.

Du musst nämlich erst richterlich prüfen lassen, ob der job wirklich rechtswidrig ist oder nicht. Allein die Behauptung von Forenteilnehmern oder von dir genügt dem Amt nämlich nicht!


ZitatMag zwar nicht so spektakulär oder heldenhaft sein, aber es ist quasi risikofrei.

Sobald es zum SG geht, ist gar nichts mehr "risikofrei", denn nicht du, sondern ein Richter entscheidet und in dem seinen Kopf steckst du nicht drin.

Fazit: Das was du als rechtswidrig siehst, sieht das Amt als rechtskonform. D.h. der Richter muss prüfen, ob der Job rechtswidrig ist oder nicht. Erst dann kannst du es mal mit einem Einklagen des Lohnes probieren.

Und wenn der Richter den Job als "rechtskonform" betrachtet, wirst du auf deiner Sanktion sitzen bleiben.

Dann ist es es schon einfacher, einen EEJ aus anderen Gründen abzulehnen.

Rotkaeppchen

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:30:38 Sa. 08.Oktober 2011
Ich hab vor ein paar Jahren auch mal einen EEJ gemacht.
Als Hausmeister im Kindergarten!
Diese Stelle war tatsächlcih zusätzlich, weil die da vorher noch nie einen Hausmeister hatten und auch eigentlich keinen gebraucht hätten.

Jetzt kommt aber der Trick:
Ich habe dort immer mehr pädagogische Aufgaben übernommen, obwohl ich keinerlei pädagogische Ausbildung habe (aber der Einzige war, auf den die Kidds gehört haben! ;D ;D)

Also mit anderen Worten: Ich habe die Aufgaben eines Erziehers übernommen. Und das war nicht zusätzlich, sondern hier konnte definitiv durch EEJ eine Stelle eingespart werden!

Wenn ich jetzt dagegen geklagt hätte, hätten die behauptet, das ich da nur Hausmeistertätigkeiten verrichtet hätte!
Und beweise jetzt mal das Gegenteil!

Da hätte ich das ganze schon mit einer Digicam dokumentieren müssen! Zeugen und alles mögliche!!


Und da hat Rotkaeppchen recht!
Beweist erstmal die Nicht- Zusätzlichkeit!! Das wird nicht einfach!!


Ohne Belege besteht nur eine "Behauptung". Das nimmt keiner ernst und damit fällst du von vornherein durch.


Dearhunter

Das ist selbstverständlich richtig.

"Risikofrei" meine ich in der Hinsicht, dass sowas nicht sanktioniert werden kann, natürlich kann man den Prozess verlieren, aber das ist eben alles.

Und "hinterher" bezieht sich nicht nur auf Sozialgerichte, da gibt es (Gwerkschaft oder Rechtsschutz fragen!) auch noch die Möglichkeit des Arbeitsgerichtes, wo man "Nachfprderungen" stellen kann.

Zur Frage: Nein, ich habe nie einen EEJ gemacht, aber meine Ex-Frau macht noch heute einen. Sie will es sogar und bewirbt sich bei sowas aktiv ... nun ja. "Besser was tun, was zu was festem führen könnte, als zuahuse rumsitzen" ist ihre Ansicht .. die teile ich so nicht, sie ist voll drauf reingefalen ...


DH

Rotkaeppchen

Zitat von: Dearhunter am 16:34:21 Sa. 08.Oktober 2011
."Risikofrei" meine ich in der Hinsicht, dass sowas nicht sanktioniert werden kann, natürlich kann man den Prozess verlieren, aber das ist eben alles.

Wenn der Richter meint, dass der rechtswidrige Job "zusätzlich" ist, bekommst du deine Kürzung nicht zurück. Erfahrungsgemäß hält bei solchen Angelegenheiten kaum ein Richter zu dir. Schau mal, wie man die Jobs in den Sozialkaufhäusern eingestuft hat: Das gesamte Sozialkaufhaus wurde als "zusätzlich" eingestuft, weil es ohne EEJobbern nicht existieren kann. Dadurch wurden Verkaufstätigkeiten, Lager, Produktion, etc. alles als "zusätzlich" gesehen!

Ähnlich wird das mit Recyclinganlagen gesehen: "Wenn der EEJobber nicht da wäre, würde der Schrott liegenbleiben!" argumentieren die Ämter. Die argumentieren eben anders, du verlierst den Prozess und bleibst auf der Sanktion sitzen.

In den Foren liest man zu der fehlenden Zusätzlichkeit eines EEJobs sehr oft fahrlässige Antworten, sobald ein User seine Zuweisung hier reinstellt. So z.B.: "Den Job brauchst du nicht machen, denn er ist nicht zusätzlich". Fein! Der User bleibt zuhause. Sobald er die Anhörung bekommt, verzweifelt er. Er schreibt dann in die Anhörung rein: "Der Job ist rechtswidrig, denn er ist nicht zusätzlich". Dann bekommt er eine SAnktion, weil das "kein wichtiger Grund" ist. Davon hat der schlaue User, der im Forum beraten hat, gar nichts gesagt. Also geht man zum Anwalt. Der klagt wegen fehlender Zusätzlichkeit und erlebt sehr oft eine Pleite, weil die Ämter und die Sozialgerichte anders argumentieren. Da hilft dir weder Gewerkschaft noch Rechtsschutz! Da hilft dir vielleicht das LSG oder das BSG. Aber auch die argumentieren wie die Ämter. Dazu müsste die Angelegenheit schon sehr eindeutig sein, damit du einen Richter auf deiner Seite hast.

Wenn man wegen fehlender Zusätzlichkeit einen EEJ ablehnt, sollte man das lieber über den Anwalt machen, der dafür dann auch die Verantwortung übernimmt. Das ist nämlich verdammt schwierig.

Dearhunter

Wir haben uns da missverstanden .. ich meinte ... den Job machen und durchziehen und hinterher versuchen, Tarif einzuklagen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass man nur dann gute Indizien sammeln kann, WENN man es macht.

Ich meinte keineswegs, die Maßnahme abzulehnen.

Die bekannten Fälle, wo der Tariflohn zugesprochen wurde, sind alels solche, die es erstmal gemacht haben.
Und mit JEDEM nachträglichen Erfolg werden die VORHER vorsichtiger werden, kommt also im Endeffekt allen zugute.

DH

Rudolf Rocker

Logisch, wenn ich den EEJ abschließe oder meinetwegen auch während des EEJ Klage einreiche  und trotzdem brav hingehe können die gar nichts sanktionieren!
Du kommst Deinen Pflichten doch nach!

Dearhunter

Genau das meinte ich und das ist auch meine Empfehlung.

Manchmal wird es klappen .. je öfter DAS klappt, desto weniger wird es werden.
Und es ist harmlos ...

DH

Rotkaeppchen

Du siehst hier etwas falsch:

Bevor irgend ein Lohn eingeklagt wird, muss der Richter erstmal feststellen, ob der Job wirklich nicht zusätzlich ist. Versuche doch mal eine Feststellungsklage einzureichen:

1) Das geht nicht im Eilverfahren, weil keine Sanktion vorliegt
2) Die Klage wird vermutlich nicht zugelassen, weil der Richter keinen Grund sieht, um einfach auf Antrag eines LE ein Verfahren zu eröffnen, zumal kein Schaden entstanden ist.

Damit rennst du gegen eine Wand.

Dearhunter

Das ist in soweit falsch. Die Gerichte sind voneinander unabhängig, es ist kein Urteil des SG notwendig, damit (zum Beispiel) ein Arbeitsgericht ein Urteil fällen kann anhand Sachlage. Des Weiteren besteht der Weg über die Krankenkassen zur Feststellung auch noch hinterher.

Für die SG hast du sicher recht ... aber das ist ebe NICHT der einzige Weg.
Genau mit diesem Fall hast du den Thread je begonnen .. es wurde nicht verweigert, es wurde nach Absolvierung der Tariflohn eingeklagt, also widersprichst du dir doch im Grund selbst.

DH

Rotkaeppchen

Dann würde ich vorschlagen, du probierst mal aus was du hier behauptest. Erst dann ist dein Weg glaubhaft.

Dearhunter

Das kann ich nicht, ganz ehrlich gesagt .. ich habe keinen EEJ und werde ihn mit etwas Glück nicht bekommen.

Andererseits ist einfach die Frage, ob du denkst, nur das SG kann sowas feststellen und kein anderes Gericht?

Eben das bestreite ich. Gerichte sind unabhängig und nicht unbedingt vom SG abhängig.


DH

Rudolf Rocker

Hallo Rotkaeppchen,
Hallo Deearhunter!

Ich kann mich erinnern, dass wir vor gar nicht allzu langer Zeit eine ganz ähnliche Diskussion hatten!

Da wollte ich Rotkaeppchen eigentlich beweisen, das eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich ist. Aber dann hab ich herausgefunden, das dem wohl nicht so ist.

Ich schau mal, ob ich den Thread noch irgendwo finde!



Hier habe ich was interessantes gefunden:


ZitatBAG-Urteil: Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis


http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrung-organisation/tipps/personal/urteil-ein-euro-job-kein-arbeitsverhaeltnis-einklagen.html


Rotkaeppchen

Zitat von: Dearhunter am 11:02:00 So. 09.Oktober 2011
Andererseits ist einfach die Frage, ob du denkst, nur das SG kann sowas feststellen und kein anderes Gericht?

Dann lese dir doch bitte mal § 51Abs. 1 Satz 4a SGG durch. Hier: http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=44&paid=51&mvpa=54. Da steht: "(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten 4a. in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

Es ist nicht wichtig, was ich denke, denn danach richtet sich keiner. Wichtig ist, was das Gesetzbuch oder BSG-Urteile besagen. Danach richten sich unsere Ämter.

ZitatEben das bestreite ich. Gerichte sind unabhängig und nicht unbedingt vom SG abhängig.

??? Wer meinst du wohl sind "unsere Gerichte", wenn nicht das SG???


Rudolf Rocker

ZitatWichtig ist, was das Gesetzbuch oder BSG-Urteile besagen.

Naja, wenn sich die Gerichte mal an ihre Gesetze halten würden, sehe das alles noch rosiger aus, als es ist!

Rotkaeppchen

Sie halten sich schon daran. Das müssen sie sogar. Sie legen sie nur anders aus. Das ist nämlich Auslegungssache.

Dearhunter

Das mit dem Arbeitsgericht war nur ein Beispiel. Über Krankenkasse ghet auch, und noch einiges.

Es bleibt aber auf jeden Fall festzustellen, dass die Sozialgerichte auch NACHTRÄGLICH, also nach dem Ende des Jobs entscheiden können, bis zur Verjährung. Am Prinzip ändert das als garnichts. Auch da gilt dann: Job zu Ende machen, dann klagen, kein Sanktionsrisiko.


DH

Rotkaeppchen

Das Problem ist, dass - nachdem du den EEJ gemacht hast - die Sozialgerichte keinen Anlass mehr haben, um den absolvierten Job auf fehlende Zusätzlichkeit zu überprüfen, weil du ja nicht mehr beschwert bist und in der Regel dann die Feststellungsklage nicht zulassen. Du benötigst für jede Klage einen Anordnungsgrund und der ist dann, nach getaner Arbeit, futsch.

Dearhunter

Also dazu, dass "Unrechtmäßigkeiten" prinzipiell nicht nachträglich festgestellt werden können, hätte ich jetzt gern Quellen.

Es MUSS da Möglichkeiten geben, denn die Fälle, in denen die Krankenkassen das gemacht haben, waren nachträglich! Der hier bekannte Fall, dass die Arge Tariflohn zahlen musste, wurde nachträglich festgestellt ... denn wenn der Job nicht gemacht worden wäre, gäbe es ja auch nix nachzuzahlen.

Der Job WURDE gemacht und der Tariflohn NACHGEZAHLT, das Verfahren war nach Abschluss des Jobs!

Genau mit so einem fall wurde dieser Thread doch begonnen .. da wurde nix verweigert, da wurde nach Absolvierung des Jobs geklagt, und die Entscheidung lautete auf "Tariflohn zahlen".

Genau darauf basiert doch dieser ganze Thread.


DH

Rudolf Rocker

zak hatte es ja oben schon gepostet:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,23579.msg242029.html#msg242029

Im Arbeitsrecht (nur mal als Beispiel) gibt es bestimmte "Geltendmachungsfristen".
Wenn ich zum Beispiel meine Lohnabrechnung bekomme und dort 10 Arbeitsstunden zu wenig abgerechnet werden, habe ich eine bestimmte Frist (die im Rahmentarifvertrag vereinbart ist), um meine Ansprüche geltend zu machen!

Vermutlich gibt es sowas ihm Sozialrecht auch!

Ich gehe davon aus, das der Kläger schon währen des EEJs (Klagegrund besteht dann noch) Klage einreichte und dann normal weitermachte!
Bis die Klage dann verhandelt wurde, war das halbe Jahr natürlich schon lange um!

Hier noch mal das Urteil:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&sid=0c9c47274597990f2322ccdbd26aca09&anz=5&pos=2&nr=12299&linked=urt

Rotkaeppchen

Zitat von: Dearhunter am 21:20:05 So. 09.Oktober 2011
Also dazu, dass "Unrechtmäßigkeiten" prinzipiell nicht nachträglich festgestellt werden können, hätte ich jetzt gern Quellen.

Eigentlich ergibt es sich aus dem logischen Verstand, dass niemals grundlos geklagt werden kann. Jede Klage erfordert einen Anspruchsgrund und eine Anspruchsanordnung (§ 86 b Abs. 2 SGG i.V.m. § § 920 Abs. 2 ZPO). D. h. du musst dem Richter richtig verklickern, weswegen du klagst und warum er tätig werden muss. Im Falle einer Sanktion schreibt man z.B. "Meine Existenz ist sonst nicht gesichert" in die Klage rein. Das reicht bei einer Kürzung als Anorndungsgrund aus.

Wenn du den EEJ durchgeführt hast, hast du keine Sanktion. Du möchtest nur die Rechtmäßigkeit des durchgeführten EEJobs feststellen lassen. Was auch immer dir für ein Unrecht geschehen ist, ist hier nicht das Strafgericht zuständig. Du hast sogar bewusst einen rechtswidrigen Job mitgemacht!

Zum Anordungsgrund (eine Begründung zu "Warum muss der Richter hier tätig werden") wirst du eine gute Erklärung beim SG benötigen. Wenn du nämlich erzählst: "Ich möchte im Anschluss einen Lohn einklagen", hast du beim Richter verschissen. Der kommt sich ja missbraucht vor.

Gibst du als Anordnungsgrund an: "Der Job ist m.E. rechtswidrig und das darf nicht sein", wird der Richter vermutlich die Klage nicht zulassen, weil du nicht beschwert bist und ja nichts davon hast.

Die meisten Feststellungsklagen wurde wegen fehlendem Anordnungsgrund nicht zugelassen. Dazu benötigst du einen verdammt guten Grund. Am besten lässt du das von einem ausgekochten Anwalt machen.

ZitatEs MUSS da Möglichkeiten geben, denn die Fälle, in denen die Krankenkassen das gemacht haben, waren nachträglich! Der hier bekannte Fall, dass die Arge Tariflohn zahlen musste, wurde nachträglich festgestellt ... denn wenn der Job nicht gemacht worden wäre, gäbe es ja auch nix nachzuzahlen.

So viel ich weiß, ist Reefshark mit der Anzeige bei der Krankenkasse gegen eine Wand gelaufen.


ZitatGenau mit so einem fall wurde dieser Thread doch begonnen .. da wurde nix verweigert, da wurde nach Absolvierung des Jobs geklagt, und die Entscheidung lautete auf "Tariflohn zahlen".

Genau darauf basiert doch dieser ganze Thread.


Soviel ich weiss, basiert dieser thread darauf, dass der Lohn von der ARGE bezahlt werden muss. Das setzt aber voraus, dass der Job bereits eindeutig "rechtswidrig" ist. Wer soll denn das beschließen, wenn du und dein Amt sich nicht einer Meinung sind?

zak

An diesem von Rudolf Rocker verlinktem Urteil kann man übrigens sehr schön erkennen, dass es unabhängige Gerichte  nicht gibt. Recht ist der Wille, ein jeweiliges Machtverhältnis zu verewigen. Sozusagen eine aufliegende Form der momentanen Herrschafts-Ideologie, es spiegelt unmittelbar das jeweilige ökonomische Verhältnis . Hier, aber auch in allen anderen Unrechtsstaaten, muß das Recht nicht nur das Interesse der herrschenden Klasse ausdrücken, sondern es muß dieses Interesse auch irgendwie widerspruchslos ausdrücken, was aber wg. der andauernden ökonomischen Widersprüche immer schwieriger wird. Die staatliche Jurisprudenz ist eindeutig nur Handlangerdienst, Schutz gewisser Interessen ist seine Aufgabe, ein ,,gerechtes" Rechtssystem jedenfalls sieht ja wohl eindeutig anders aus.

Beim Durchlesen des Urteils kommt mir das kalte Grausen, es würgt mich....
Darum hier auch nur der Schlusssatz aus diesem Urteil:

Zitat,,Ohnehin war die Klägerin keine arbeitnehmerähnliche Person, weil sie nicht wirtschaftlich von der Beklagten abhängig war (vgl. ausführlich zu der wirtschaftlichen Abhängigkeit als dem Wesensmerkmal arbeitnehmerähnlicher Personen Senat 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 64 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 41) , vielmehr lebte sie von Sozialleistungen."

....was für eine Erkenntnis, Millionen Menschen sind also von der Arge/Jobcenter wirtschaftlich nicht abhängig...

ich muß gleich kotzen


Rotkaeppchen

Du verwechselst hier etwas:

Natürlich muss das Jobcenter zahlen, wenn ein Job rechtswidrig ist.

Dazu musst du aber erst belegen, dass der Job auch rechtswidrig ist. Das kannst du nicht einfach behaupten.

Und bevor der Job nicht erwiesenermaßen "rechtswidrig" ist, wirst du wohl kaum einen Lohn einklagen können.

"Rechtswidrig" ist eine Feststellung, die nur dem Richter zusteht.

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