Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter

Begonnen von Rudolf Rocker, 13:37:24 Di. 30.August 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Rudolf Rocker

Zitat"Rechtswidrig" ist eine Feststellung, die nur dem Richter zusteht.

Naja, nehmen wir mal als Beispiel:

Arbeitgeber Hutzelmüller will den Arbeitnehmer Rudolf Rocker einstellen.
Hutzelmüller verlangt von Rocker das er die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) selber kauft.
Die Berufsgenossenschaft verlangt aber ausdrücklich, dass die PSA vom Arbeitgeber gestellt wird.
Daraufhin lehnt Rocker diesen Arbeitsplatz mit dieser Begründung ab und wird nicht sanktioniert!


Der Arbeitnehmer (also ich selber) hatte perönlich die Rechtswiedrigkeit erkannt und aufgrund dessen abgelehnt!


Beispiel zwei:

Arbeitgeber Hasentorte will Arbeitnehmer Rudolf Rocker einstellen und bietet ihm im einen Arbeitsvertrag mit einer Akkordlohnvereinbarung an.
Hasentorte ist aber im Arbeitnehmerverband und Aufgrund verschiedener Zertifizierungen an den Tariflohn gebunden. Der Tariflohn sieht keinen Akkordlohn vor, sondern ausschlielich Stundenlohn.
Rocker lehnt den Arbeitsvertrag ab, weil er offensichtlich rechtswiedrig ist und wird nicht sanktioniert!!

Rotkaeppchen

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:34:48 Mo. 10.Oktober 2011
Naja, nehmen wir mal als Beispiel:

Arbeitgeber Hutzelmüller will den Arbeitnehmer Rudolf Rocker einstellen.
Hutzelmüller verlangt von Rocker das er die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) selber kauft.
Die Berufsgenossenschaft verlangt aber ausdrücklich, dass die PSA vom Arbeitgeber gestellt wird.
Daraufhin lehnt Rocker diesen Arbeitsplatz mit dieser Begründung ab und wird nicht sanktioniert!


Der Arbeitnehmer (also ich selber) hatte perönlich die Rechtswiedrigkeit erkannt und aufgrund dessen abgelehnt!

In dem Fall hat dein Amt deine Behauptung, dass das rechtswidrig ist, ebenfalls so gesehen. Hätte das Amt das anders gesehen, hättest du zu Gericht ziehen müssen und der Richter hätte die Rechtswidrigkeit feststellen müssen.


ZitatBeispiel zwei:

Arbeitgeber Hasentorte will Arbeitnehmer Rudolf Rocker einstellen und bietet ihm im einen Arbeitsvertrag mit einer Akkordlohnvereinbarung an.
Hasentorte ist aber im Arbeitnehmerverband und Aufgrund verschiedener Zertifizierungen an den Tariflohn gebunden. Der Tariflohn sieht keinen Akkordlohn vor, sondern ausschlielich Stundenlohn.
Rocker lehnt den Arbeitsvertrag ab, weil er offensichtlich rechtswiedrig ist und wird nicht sanktioniert!!

Dito wie oben. Du bist zum Amt gegangen und hast behauptet, der Arbeitsvertrag sei rechtswidrig. Das Amt hat das vermutlich von deren Rechtsamt prüfen lassen und auch die kamen zu dem Ergebnis, dass der Vertrag rechtswidrig ist.

Wäre das Rechtsamt zu einem anderen Ergebnis gekommen, hättest du eine Sperrfrist bzw. eine Sanktion bekommen und hättest das einklagen müssen. Der Richter hätte dann festgestellt, dass der Vertrag rechtswidrig ist und die Sanktion zurückgenommen werden muss.

Manchmal sehen die Ämter auch etwas ein und machen es dir nicht so schwer. Sie verlieren nämlich, wenn es zu Gericht geht.


Ich würde dir auch dringend raten, keinem SB oder gar einem Richter zu sagen: "Das ist rechtswidrig". Das ist nämlich eine Behauptung und darauf reagiert keiner gut. Dann sage: "Ich habe erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität", oder "M.E. ist das rechtswidrig". Deine Meinung und deine Zweifel kann dir keiner verbieten.

Ein Richter fühlt sich regelrecht angepisst, wenn du ihm schreibst, dass der "VA rechtswidrig ist". Du nimmst ihm nämlich sein Urteil vorweg. Das entscheidet er.

Dearhunter

Irgendwie verstehen wir uns falsch .... du magst ja recht haben, aber die 2 Fälle wurden doch eindeutig NACH Annahme und NACH Absolvierung des EEJ vor das Gericht gebracht, das entschied, der Tariflohn muss nachgezahlt werden.

Oder ist das jetzt strittig? Mag ja sein, dass das selten und schwierig ist, aber es IST so gelaufen.

Bei den Tariflohn-Nachzahlungsfällen wurde nix verweigert, es war alles hinterher.

Oder wilst du das jetzt bestreiten?



DH

Rotkaeppchen

Die Zahlung des Tariflohns ist nicht strittig, sobald klargestellt wurde, dass der Job nicht zusätzlich ist, d.h. rechtswidrig ist.

Nicht das Einklagen des Tariflohns ist schwierig, sondern die Feststellung, dass der Job tatsächlich rechtswidrig ist. Deine Behauptung genügt nicht. Die der Krankenkasse auch nicht.

Dearhunter

Auch unstrittig .. aber das komplette Verfahren war dennoch hinterher, und das hast du bestritten. Der Job wurde gemacht.
Keine Verweigerung gewesen. Keine Sanktion gewesen. Kein Vorwurf, warum jemand einen "rechtswidrigen Job bewusst machte".

DH

Rudolf Rocker

Ja, das Verfahren war hinterher!
Wichtig ist wann die Klage eingereicht wurde!!
Und das war vermutlich noch während des EEJs!!
Aber genau diese Frage müssten wir klären!!


Rotkaeppchen

Also bevor man Lohn einklagt, muss erst richterlich festgestellt werden, ob der Job auch "nicht zusätzlich" ist. Dazu ist eine Feststellungsklage erforderlich, wenn das Amt nicht von allein nachgibt.

Die meisten Feststellungsklagen werden mangels Anordnungsgrund vom Gericht abgelehnt, weil man nicht glaubwürdig machen kann, weswegen man beschwert ist. Es mag sicherlich Fälle geben, wo man einen Richter davon überzeugen kann, dass man durch den bereits durchgeführten, nicht zusätzlichen EEJ einen Nachteil hatte. Es gibt auch einige ganz Patente Richter, die einen Elo nicht als Drückeberger betrachten. Letztendlich gibt es nun mal  gesetzlich geregelte Feststellungsklagen. Ich spreche aber von dem gängigen Fall. Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist tatsächlich schwer durchzuboxen. Deshalb mein Rat: Bitte suche dir einen ausgekochten Anwalt dafür.

  • Chefduzen Spendenbutton