Naaaa endlich taucht diesbezüglich Zoff auf.. In HH sind SBs so dreist drauf, das sich
Begleitpersonen im sinne des §13 Abs.4 genau so identifizieren lassen sollen. Ich werde
meine letzte Eskallation mit dem JC nicht vergessen, wo sich SB damit nicht abfinden
wollte, das Daten meiner Vertrauensperson in meiner E-Akte nichts zu suchen haben.
Gut, wenn sie meinen, das dies zu ihrem Hausrecht und Hausordnung gehört, muss halt
der Schriftverker des Verhandelns als Ersatzlösung dienen..
Nachdem ich beim nächsten Besuch so fürchterlich Mundfaul wurde, weil das rein gesagte
keinerlei Verlässlichkeit bot und ich nur 2 Sätze auf Lager hatte, "Auf Grund meiner Nachweis-
pflichten kann ich nur auf dem schriftlichen Wege darüber mit ihnen kommunizieren." oder
"Dazu muss ich erstmal mein Arzt befragen." hätte SB eine Kaffeepause mehr gebracht, als
mich vor zu laden.
Danach funzte es wieder, das meine Begleitpersonen nicht mehr angeranzt wurden
