DGB: Hartz IV-Regelsatz ist rechtswidrig

Begonnen von Rappelkistenrebell, 16:25:40 Mo. 17.Oktober 2011

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ManOfConstantSorrow

Zitat von: tleary am 02:43:07 Mi. 04.Mai 2022
...
Na, langsam kommen wir den notwendigen Erhöhungen schon näher. Wenn dann irgendein Verband es wagt, 500 € mtl. mehr zu fordern, trete ich dem bei. ;)

Ist doch wahr! Die Problematik betrifft an die 4 Millionen Menschen direkt und einen riesigen Anteil der Bevölkerung indirekt (durch Einfluß auch die Löhne) und wird dafür nur als Randproblem wahrgenommen. Es geht um das Leben und die Würde der Menschen und darum muß angemessen diskutiert und gekämpft werden.

Eine vernünfige Forderung wäre der 1.Schritt.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Onkel Tom

Jo. Und die Sozialverbände hatten ursprünglich 100 Euronen pro Monat statt pro Jahr gefordert.

Das macht nach Forderung = 1200 Euronen pro Jahr also fehlt da noch gegenwärtig ein Hunni,
um auf die "goldene Mitte" von 600 Euronen zu gelangen und das bitte mit der Option, das dem
Folgezuschläge nach Bedarf (abhängig von weiteren Preisteigerungen / Inflation). möglich sind.

Draußen ist es so scheiße ruhig..

Lass Dich nicht verhartzen !

Kuddel

100€ pro Monat sind ein Witz und fangen nicht einmal die gestiegenen Kosten auf.
Das nochmal zu halbieren ist sicherlich nicht die "golden Mitte", sondern Verarsche und kommt von Leuten, die keinerlei Ahnung haben, wie es ist, unter Hartz IV Bedingungen zu leben.

Onkel Tom

Das sehe ich genau so und doof, das nicht bemerkt werden will, das von der Regierung einfach nur das Wort
"monatlich" mit "jährlich" oder "einmalig" oder "pauschal" ersetzt wurde..

Das ist natürlich kein unbeabsichtigter Fehler und für diese Verarsche erst recht ein Grund draußen laut zu werden..

Lindner muss "Harzies" wohl für total Verblödete halten..  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Läuft gerade auf mdr "Einmal Hartz IV, immer Hartz IV?"
Due soll aber auch in der Mediathek sein.


tleary

Zitat von: Frauenpower am 20:53:15 Mi. 04.Mai 2022
Läuft gerade auf mdr "Einmal Hartz IV, immer Hartz IV?"
Habe ich mir gerade angetan. Dass die dortigen Hartz-IV-Empfänger nicht mit der Presse reden wollen, und sie als "Lügenpresse" sehen, halte ich für richtig. Die ganze Reportage hat zwar den Anschein von Neutralität. Streckenweise hält sie diese auch durch. Aber dann kam wieder sowas wie "Arbeit ist gut für die ELO's, weil sie ihnen Halt, Orientierung, Würde und 'Selbstbestimmung' bietet". - Immer wieder mantraartig diese Überhöhung von Lohnarbeit, weil sie "Sinn schafft", dem ELO wieder eine "Struktur in sein Leben bringt". Ist doch zum Kotzen, dass so etwas nicht einmal hinterfragt und - im Gegenteil - sogar propagiert wird. Die in der Reportage gezeigten, müssten ohnehin samt und sonders Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, weil sie einfach tatsächlich körperlich und psychisch krank sind. Stattdessen werden sie im Hamsterrad Hartz-IV schikaniert vermutlich mit Zwangsbewerbungen, die ohnehin nie erfolgreich sein könnten.

Darüber, wie der direkte Kontakt zum Jobcenter bei Wohnungslosen überhaupt abläuft, war in diesem Bericht auch überhaupt nichts zu erfahren. Gerade das wäre einmal interessant gewesen. Als Beispiel wie so ein "Beratungsgespräch" bei jener Gruppe überhaupt abläuft z.B.. Und was folgt, wenn sie die Meldetermine nicht wahrnehmen (was bestimmt oft vorkommt). Oder welche Streichungen von Amts wegen ihnen noch so widerfahren.

Ein erster Schritt um den Wohnungslosen wirklich zu helfen, wäre eben, dass sie bedingungslos eine Wohnung erhalten. Dann könnten sie sich auch langsam wieder körperlich und psychisch selbst stabilisieren. Wenn man wohnungslos ist, ist die Alkoholsucht zum Ertragen dieses Extremzustands, des Lebens auf der Straße, was ja eine permanente Stresssituation darstellt, zwangsläufig. Diese Sucht zieht dann den massiven körperlichen und geistigen Verfall im Zeitraffertempo nach sich. Irgendwann ist dann derjenige nicht wiederherzustellen, und er ist verloren.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Hartzhetzer

Ich habe mir die Doku gerade angeschaut. Am Interessantesten fand ich diesen Steffan da er das perfekte Psychologische Paradebeispiel dafür ist wie die Menschen sich mit dieser Gesellschaft identifizieren und ihr die treue halten, obwohl genau diese Gesellschaft auf sie scheißt und sie gar nicht haben will.
Er bekommt auf seine Bewerbungen eine Absage nach der anderen, einmal weil er zu viele Kinder hat, einmal weil er Einträge im Führungszeugnis hat. Beim Thema Selbstständigkeit weiß er das diese nur mit genügend Kapital möglich ist und er dieses Kapital nur von einer Bank als Kredit bekommen kann wenn das Geschäft seiner Selbstständigkeit für die Bank ein gutes Geschäft ist.
Er merkt also das die Entscheidung welche Geldquellen ihm zur Verwirklichung seiner Interessen und zur Finanzierung seines Lebens zur Verfügung stehen Willkürentscheidungen anderer Menschen sind auf die er weder Macht noch Einfluss hat und die davon abhängen ob diese anderen Menschen der Meinung sind in ihn eine gute Kapitalanlage-/ Investitionsmöglichkeit zu finden.
(Arbeiten gehen ist ja auch eine Kapitalanlage für den Unternehmer, ein Lohn wird vom Unternehmer in deine Arbeit in der Hoffnung investiert, das deine Arbeit ihm mehr Geld bringt als wie er für diese als Lohn bezahlen muss.)
Steffan kommt aber nicht auf die Idee das andere Menschen die gleichen Erfahrungen oder schlimmere Erfahrungen wie er gesammelt haben und daher resigniert sind und das Interesse am mitmachen wollen-müssen verloren haben.
Nein Steffan ist sich ganz sicher das die meisten Menschen denen es genau so geht wie ihm gar nicht mehr freiwillig machen wollen was sie machen müssen. Er ist indirekt stolz darauf das er weiterhin freiwillig bereit ist das zu machen was jeder in dieser Gesellschaft machen muss, sich einen Kapitalisten zu unterwerfen der ihn ausbeuten kann oder besser noch selber ein Ausbeuter zu werden. Steffan ist also auch so ein verlorener Mensch der höchstwahrscheinlich nie dahinter steigt das Marktwirtschaft einfach nur Verarschung ist, nein er denunziert lieber seinesgleichen um sich gedanklich selbst zu Erhöhen und so seine eigene Ohnmacht zu kompensieren.
Bei Menschen wie ihm fällt es mir besonders schwer ein Mitgefühl für seine missliche Lage zu haben.
Die Nazis vollzogen auf ihre Weise, was die Sozialdemokratie sich immer erträumt hatte: eine »ordentliche Revolution«, in der alles ganz anders wird, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Zitat Schwarzbuch Kapitalismus Seite 278

Frauenpower

Ich muss die Sendung ggf nochmal ansehen, weil ich die ganze Zeit damit beschäftigt war, auf die Sendung aufmerksam  zu machen.
Streckenweise  scheint sich die Reportage zu bemühen, ein realistisches Bild wiederzugeben, bspw dass der Krankenwagen 43 Minuten gebraucht haben soll, was bei einem Halberfrorenen problematisch werden könnte.

Seltsam fand ich einen Kindergeburtstag abends, im Dunkeln, im Freien.

Mir gefiel nicht, dass der Stadtteil als Problem-Stadtteil benannt wurde.

counselor

Zitat2. ,,Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz" und Anhörung im Bundestag
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Am 09.Mai 2022 hat die öffentliche Anhörung zum ,,Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz" im Ausschuss für Armut und Soziales stattgefunden. Für den 12. Mai ist die 2./3. Lesung dazu angesetzt.
Dabei wird die Einmalzahlung von 200 EUR im Juli 2022, der ,,Kindersofortzuschlag" von 20 € monatlich ab Juli 2022, der Wechsel der  Ukrainegeflüchteten ins SGB II/SGB XII, sowie verschiedene weitere Regelungen betreffend der Ukrainegeflüchteten entschieden. Die aktuellste Version des geplanten Gesetzestextes vom 06. Mai 2022 gibt es hier: https://t1p.de/2ds0x

Hier die Stellungnahmen der Sachverständigen, schriftlich und als Videobeitrag: https://t1p.de/kkug6

Dazu ein sehr passender Kommentar von Ulrich Schneider: Gezielte Hilfen statt Entlastung mit der Gießkanne! Link: https://t1p.de/l3fyc

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Zitatdem ELO wieder eine "Struktur in sein Leben bringt".

Naja, da ist schon was dran. Arbeit zieht soziale Kontakte, zum Teil Freundschaften nach sich. Viele Leute lernen ihren Partner auf Arbeit kennen. Das alles gehört auch zur Struktur.

Viele ELOs lassen sich ihre 1-Euro-Jobs wegen dieser Struktur immer wieder verlängern. Dass man für solche Maßnahmen nur Hungerlöhne erhält, ist ein Problem, das angegangen werden muss. Ich finde, jeder der arbeitet, soll den immerhin erkämpften Tariflohn erhalten. Aber das muss halt für den Maßnahmensektor noch erkämpft werden.
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Frauenpower

Das Wort "Struktur" müsste erst mal definiert werden, und zwar von jeder, m selbst nach eigener Vorstellung und im eigenem Sinne. (Stichwort "Freiheit" / Definitionsfreiheit)

Übrigens würde ich per Ferndiagnose als Zuschauerin nicht beurteilen wollen, wer alles psychisch krank ist und entsprechend einzuordnen ist.

Sich über systembedingte Probleme oder Hartz IV aufzuregen drängt eine,m ja auch schon schnell in die Ecke psychisch krank oder angeknackst zu sein.  Das Maul soll man dann erst wieder in der Psychotherapie aufmachen, sofern man einen Termin erhält.

Wichtig wäre es, den Menschen Wege zu ebnen / ebnen zu lassen, wie und wo sie sich  einbringen können - und wollen  ggf angepasst  an die persönliche  Situation, die selbstverständlich ein Dach über dem Kopf beinhaltet.

@Onkel Tom : ja, das ist die Sendung, habe das verlinken vergessen, aber mit dem jeweiligem  genau widergegebenen   Sendungstitel, findet man diese Sendungen im Netz.

Onkel Tom

Zitat von: counselor am 16:12:34 Mi. 11.Mai 2022
Zitatdem ELO wieder eine "Struktur in sein Leben bringt".

Naja, da ist schon was dran. Arbeit zieht soziale Kontakte, zum Teil Freundschaften nach sich. Viele Leute lernen ihren Partner auf Arbeit kennen. Das alles gehört auch zur Struktur.

Viele ELOs lassen sich ihre 1-Euro-Jobs wegen dieser Struktur immer wieder verlängern. Dass man für solche Maßnahmen nur Hungerlöhne erhält, ist ein Problem, das angegangen werden muss. Ich finde, jeder der arbeitet, soll den immerhin erkämpften Tariflohn erhalten. Aber das muss halt für den Maßnahmensektor noch erkämpft werden.

Der Ein-Euro-Job kann / soll nicht ständig verlängert werden können und eine einmalige Verlängerung nehmen
mittlerweile Elos an, weil sie in dem Zeitraum nicht vom Mobcenter terrorisiert werden.

Die Aussetzung von einem halben Jahr Wartezeit zwischen den EEJs liegt eher daran, das der Filz zwischen
Stadtvätern und EEJ-Klitschen wie geschmiert funzt.

Zur Alternative bietet sich ja 16e/i an, in dem Mindestlöhne bezahlt werden müssen, kommt jedoch noch was hinzu,
wo dem Teilnehmer das unterstellt wird, was Frauenpower hier beschrieben hat.

Für den Maßnahmensektor was erkämpfen ? Mehr wie Nö, will ich nicht, gibt es gesetzmäßig keine Möglichkeiten,
in dem Sektor Verbesserungen zu erkämpfen. Die Nummer ist rechtsmäßig festgezurrt.

Neue Spione braucht das Land und EEJ-Maßnahmenkriminalität ist der einzige wunde Punkt, wo Otto-Normal-
Bürger den Betreibern noch auf die Finger kloppen kann.
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatDer Ein-Euro-Job kann / soll nicht ständig verlängert werden können und eine einmalige Verlängerung nehmen
mittlerweile Elos an, weil sie in dem Zeitraum nicht vom Mobcenter terrorisiert werden.

Das kommt noch zur Struktur dazu. Und es gibt noch etwas mehr Geld, was in Zeiten von hoher Inflation auch was wert ist.

ZitatFür den Maßnahmensektor was erkämpfen ? Mehr wie Nö, will ich nicht, gibt es gesetzmäßig keine Möglichkeiten,
in dem Sektor Verbesserungen zu erkämpfen. Die Nummer ist rechtsmäßig festgezurrt.

Warum so legalistisch? Man könnte Demonstrationen veranstalten für den Tariflohn in solchen Maßnahmen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Was stellst Du dir unter "Struktur" vor ? Das sich der Körper innerhalb von ca. 3 Wochen auf das
regelmäßige Frühaufstehen gewöhnt hat ?

So, wie Du über EEJs schreibst, bist Du doch etwas weit weg zwischen Theorie und Praxis der EEJs.
In HH wurde wegen der "Sinnlosigkeit" der EEJ viele Maßnahmenträger zu 16e/i - Betreuungsanstalten
umfunktioniert. Das Teilhabechangsengesetz lässt sich gegenüber des Außenstehenden viel besser
verkaufen. ( Wir wollen doch nur helfen kaputt machen..)

Was man nicht alles machen könnte...  Lass dir mal das hier auf der Zunge zergehen (16d Abs.7) und
einfach nur vor den Orten auftauchen und zu demonstrieren, habe ich früher auch dran gedacht.

Zustimmung von Ein Euro Jobbern oder H4-Gegner_innen waren mehr als dürftig.
Eher wird davor Muffe geschoben, wieder zum JC zu müssen und diese 160 Euronen
mehr pro Monat, wovon Fahrkosten selbst bestritten werden müssen, geben den Rest,
alles so zu belassen wie es ist..  ::)

Letztendlich half es wirklich nur, subversiv vor zu gehen und Betreiber im Nachinein des
Betruges überführen zu können. Dauerte jedoch fast 2 Jahre, bis das fruchtete..
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Es stimmt, dass es ein paar Euro mehr im Monat mit einem EEJ gibt. Und die Jobs sind dafür gut  nach Wallraffs Art Einblick in Unternehmen zu bekommen wie man es bei anderen Jobs auch bekommt,  nur wechselt man da oft nicht so oft. . Sie  sind gut , um beruflich den Faden nicht ganz zu verlieren und es gibt sie auch nicht mehr soviel, weil es genug Klagen gab, dass sie eben doch einen Arbeitsplatz ersetzen, wie es bei mir mal der Fall war, und dann musste ich mich noch gedemütigt fühlen, weil bei einer Betriebsführung vor mir den Leuten gesagt wurde, dass ich einen EEJ mache.

Würde das heute passieren, würde ich sofort zu einem Vortag ansetzen und das mich die Einrichtung ja auch regulär einstellen könnte statt mich auszubeuten und dann noch derart bloßzustellen.

Ich finde die Haltung  "hauptsache  Struktur durch Arbeit" auch seltsam, sogar ablehnenswert.  Was soll das?

Soll das schon ein Vorgeschmack auf  die vorgegegebene Strukturierung durch ein ZK (Zentralkommitee) sein?
Die Linke fordert weniger Arbeit für vollen Lohnausgkeich und damit mehr Arbeit für viele und auch mehr Freizeit!
https://www.die-linke.de/start/detail/die-4-tage-woche-konkret-machen/
Außerdem:
Drei Mahlzeiten am Tag können meinen Tag auch strukturieren.

Nach einer letzten Maßnahme hätte ich mir eine Anti-Maßnahmendemo gewünscht, aber ich konnte es noch nicht umsetzen.

counselor

ZitatIch finde die Haltung  "hauptsache  Struktur durch Arbeit" auch seltsam, sogar ablehnenswert.  Was soll das?

Da gehörst Du aber zu einer Minderheit.

ZitatSoll das schon ein Vorgeschmack auf  die vorgegegebene Strukturierung durch ein ZK (Zentralkommitee) sein?

Nein. Die MLPD zB fordert eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (6-Stunden-Tag/30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich!). Ohne jedoch -wie Die Linke- Illusionen in die Reformierbarkeit des Kapitalismus zu schüren. Viele linke Forderungen sind halt erst im Sozialismus durchführbar, weil sie dem Kapitalvermehrungsprozess antagonistisch gegenüberstehen. Das Kapital strebt gesetzmäßig nach der Ausweitung des Arbeitstages und der Absenkung der Löhne. Das wußte Karl Marx schon vor 150 Jahren.

Übrigens muss ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Arbeit erbracht werden. Schließlich müssen ja unsere Bedürfnisse befriedigt werden.  D.h. jeder wird im Sozialismus einen Arbeitsplatz haben. Im Sozialismus entscheidet die Mehrheit im Rahmen demokratischer Prozesse, was wo wie produziert wird. Demgegenüber entscheidet im Kapitalismus über diese Punkte eine winzige Minorität von Kapitaleignern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Daran will die Partei Die Linke meines Wissens nach nichts ändern.
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Frauenpower

Vergiss bei der Arbeitszuteilung   die du schon vornimmst  aber nicht, dass wir nicht mehr zu Beginn des Industriezeitalters leben,
https://de.wikipedia.org/wiki/Industriezeitalter

sondern am Übergang  vom Automatik- zum Beginn  des Robotikzeitalters.

Sowie das Recht auf Faulheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Recht_auf_Faulheit

Von Marx gibt es auch die Theorie, dass bis Mittag alles produziert ist und danach nur noch für den Gewinn  gearbeitet wird.

counselor

Zitat1. Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungern zu den UkrainerInnen zu
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Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:

a. ,,Einmalzahlung" für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 €  im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels

b.  Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage:  § 6 Abs. 3 BKGG,  Infos: https://t1p.de/ymwn8

2. Kurze Bewertung zum Thema Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz-
Vorschlag eines Kürzungsmoratoriums
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind deutlich zu niedrig. Sie stellen schon lange  nicht mehr das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum da. Das Bundesamt für Statistik hat im April 2022 eine Inflationsrate von 7,4 % festgestellt.
Die Bundesregierung versucht diese Unterdeckung mit den 200 EUR aufs Jahr, aus Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz, also 16,66 EUR im Monat zu kompensieren. Es wird damit versucht die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen zu kaschieren, weil die Regierung davon ausgehen kann, dass kaum ein Gericht sich an das Thema dran traut und sie somit wieder einmal mit der planmäßigen Unterdeckung durchkommen. Mit den 16,66 EUR sind die Preissteigerungen nicht im Entferntesten gedeckt. Nicht ohne Grund wurde von der LAG der Jobcenterleiter in NRW Alarm geschlagen oder hat der Sozialdezernent der Stadt Essen eine Anhebung der Regelleistungen von 100 EUR pro Monat gefordert. Die Sozialverbände, Betroffenenorganisationen, die Gewerkschaften bis zum Kinderschutzbund schlagen Alarm und fordern, dass es eine deutliche Berücksichtigung dieser Preissteigerungsraten geben muss. 16,66 EUR faktische Regelsatzanhebung sind auf jeden Fall absolut unzureichend und ein Witz.

Dann kommt hinzu, dass ein ganzer Teil der Leistungsbeziehenden noch nicht mal sämtliche ihnen eigentlich zustehenden Existenzminimumsleistungen auch erhält. Rund 450.000 Haushalte bekommen rund 87 EUR monatlich nicht an Unterkunftskosten gezahlt, in einzelnen Kommunen beträgt die Unterdeckung weit mehr, so beim  Jobcenter Ebersberg durchschnittlich 234,84 EUR im Monat, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR werden pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt.  Hinzukommen noch nicht vollständig übernommene Heizkosten bei ungefähr 100.000 Haushalten. Auch finden 100.000-fach Aufrechnungen von Darlehen und Erstattungs- und Ersatzleistungen von bis zu 30 % des Regelsatzes, also bis 134,70 EUR, statt.
Diese Beispiele machen deutlich, dass vielmals noch nicht einmal das ,,Existenzminimum" zur Auszahlung gebracht wird. Durch diese Nichtberücksichtigung tatsächlicher Kosten, Aufrechnung und Geltendmachung sonstiger Forderungen wird die Existenz nicht mehr vertretbar drastisch unterschritten.

Hier ist die Politik gefordert, ein eindeutiges Kürzungsmoratorium einzuführen. Keine Kürzungen der Unterkunft und Heizung, ohne Ausnahme und in allen Fällen. Aussetzung aller  Aufrechnung von Darlehen und Aufrechnungen von  Ersatz- und Erstattungsansprüchen  und ein Moratorium bei der Geltendmachung von Forderungen über die Forderungseinzugsstellen der Bundesagentur für Arbeit und der Einzugsstellen der kommunalen Jobcenter und weiteren Leistungsträger .
Dieses umfassende Kürzungsmoratorium muss sofort einsetzen und sollte mind. bis Ende 2023 laufen. Das geht nur durch Gesetzesänderung, daher ist hier und heute die Politik gefragt.

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat1. Zum Sanktionsmoratorium bzw. dem Heraufbeschwören eines drohenden Untergangs des Abendlandes
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Das von der Ampel geplante ,,Sanktionsmoratorium" ist nun verabschiedet. Es enthält folgende Punkte:
- Wirksamkeit für 1 Jahr, ab dem Monat des Inkrafttretens des Gesetzes, vermutlich Juli 2022 – Juli 2023
- Aussetzen der Sanktionen nach §§ 31, § 31a, § 31b SGB II - also die 30 % Sanktionen - für ein Jahr
- Minderungen erst nach einem wiederholtem Meldeversäumnis, Bemessungszeitraum dafür ein Jahr.
- Minderung auf 10 % des Regelsatzes auch bei wiederholtem Meldeversäumnis begrenzt (§ 84 Abs. 3 SGB II n- N).

Den verabschiedeten Gesetzestext gibt es hier: https://t1p.de/b1har

Kommentar: Wenn man die Äußerungen aus dem Lager der Union, den Arbeitgeberverbänden,  ehemaligen BA-Chefs und sonstigen Freunden der Drangsalierung Erwerbsloser folgt, droht mit diesem Gesetz nichts weniger als die Gefahr des Untergangs des Abendlandes. Denn Sanktionen seien weiter nötig, um gegen ,,unkooperativer Leistungsbeziehende" vorgehen zu können (so z.B. Ex-BA Chef Scheele). Vieles mehr kann dazu man dieser Tage in der Presse lesen.

Es ist erfreulich, dass die Ampel nun doch weitgehend ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Die max. 10 % - Sanktionen bei Meldeversäumnissen sind überschaubar. Es ist zu hoffen, dass es zu einer vernünftigen Evaluierung zur Wirksamkeit dieses Moratoriums kommt. Allerdings macht eine solche Evaluierung nur Sinn, wenn Erwerbslose nicht nur nicht schikaniert werden, sondern gleichzeitig gefördert werden. Hier muss die Ampel Gas geben und die Mechanismen zur Förderung in Gang setzen.
Hierzu direkt ein Fall aus der Sozialberatung des Vereins Tacheles: es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die beispielsweise dringend eine Brille brauchen, um wieder arbeiten zu können, diese mit abstrusen Ablehnungsbegründungen wie ,,die Anschaffung einer Brille sei im Regelsatz enthalten und es gäbe keinen Anspruch darauf" versagt bekommen. Denn im vorliegenden Fall kann der Betroffene nicht arbeiten, wenn er nicht richtig sehen kann.

Genau das ist aber der Alltag für Hartz IV-Beziehende. Es gibt bisher oft eben keine notwendige Förderung, sondern lediglich unnötiges Schikanieren.   
Hier wurde jetzt ein überfälliger Schritt getan. Erst 2019 durch das BVerfG, nun von der Ampel. Die über die Jahrhunderte kultivierte reaktionäre Ideologie der Unterstellung des ,,faulen Arbeitslosen" wird hoffentlich Geschichte.  Das ist nötig, mutig und eine historische Chance mit diesem reaktionären Gedankenbild endlich zu brechen. 

Tacheles hatte im Rahmen seines Beitrages als sachverständiger Dritter im  Sanktionsverfahren beim BVerfG eine Onlinebefragung zu den Auswirkungen und Folgen von den damaligen Sanktionen getätigt und den Menschen, die Sanktionen alltäglich erleben und Angst vor Sanktionen erlebt haben, die Möglichkeit gegeben, diese Erfahrungen unmittelbar  und direkt dem Gericht, welches über diese Dinge entschieden hat, vortragen zu können. Daran haben sich über 8000 Menschen mit insgesamt 600 Seiten beteiligt.  Wer diese Not, diese Angst und die Wünsche nach Förderung und nicht Drangsalierung lesen will, sollte sich dieses Dokument der Zeitgeschichte und neuer Form der Beteiligung der Betroffenen in Gerichtsverfahren anschauen:  https://t1p.de/mqxew

Auch wirklich lesenswert Tacheles-Stellungnahme im Sanktionsverfahren vor dem BVerfG in der deutlich rausgearbeitet wurde das jede Unterschreitung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums sowie gegen den Grundsatz der Gewährung eines menschenwürdigen Daseins darstellt, der im Völkerrecht, im UN-Sozialpakt, in der UN-Behindertenkonvention und im Grundgesetz verankert ist (nähere Ausführungen unter: https://t1p.de/0v3m5 )

Wir haben eine einmalige bzw. historische Chance dieses unsägliche Drangsalierungssystem jetzt weitgehend abzuschaffen, nutzen wir sie!

Das nächste Brett was zu bohren ist, ist die Höhe der Regelleistungen. Diese müssen unverzüglichst deutlich angehoben werden. 

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

ZitatSozialverbände klagen für höhere Grundsicherung

Die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) klagen gemeinsam gegen die zum Jahresbeginn erfolgte Anpassung der Regelsätze für die Grundsicherung (,,Hartz 4") und die Grundsicherung im Alter. ,,Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut einer Mitteilung des Verbands. ,,Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten", ergänzte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: ,,Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten." (1 BvL 10/12 u.a - Urteile vom 23.7.2014).

Gesetzgeber darf bei extremen Preissteigerungen nicht zu lange warten

Die Bundesregierung aber, so die beiden Sozialverbände, habe zu lange gewartet, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz 4 um nur 0,76 Prozent anhob. Zu dieser Zeit sei die Inflationsrate bereits seit Monaten gestiegen und und habe damals bei knapp fünf Prozent gelegen. Inzwischen sei sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. ,,Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", kritisierte Bauer. Denn die Regelsatzerhöhung um drei Euro habe sich aus der niedrigen Preisentwicklung von Juni 2020 bis Juli 2021 ergeben. Damals hatte die Bundesregierung pandemiebedingt die Mehrwertsteuer reduziert.

,,Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt", erklärte Bentele. Nach Ansicht Bauers ist deshalb Eile geboten: ,,Inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist." Beide Verbände würden nun für ausgewählte Musterklägerinnen und Musterkläger Rechtsmittel einlegen, um eine höchstrichterliche Klärung zu erreichen.
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/sozialverbaende-klagen-fuer-hoehere-grundsicherung.html

Kommentar von Stefan Sell dazu:
https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/07/16/eine-deutliche-erhoehung-der-hartz4-leistungen/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatHartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums

Die anstehende Regelsatzanpassung zum 1.1.2023 droht ein weiteres Mal zu einer faktischen Kürzung der Leistungen bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen zu werden. Die Paritätische Forschungsstelle hat ermittelt, wie die Regelbedarfe ausfallen, wenn sich die Festlegung der Regelbedarfe 2023 ausschließlich an der aktuell gültigen Anpassungsformel orientiert. Auf der Grundlage mittlerweile vorliegender Daten wird dabei eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent ermittelt. Die Preise steigen aber schneller. Die Inflation beträgt im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bereits 7,5 Prozent. Die Menschen würden ärmer.
Die Ampelregierung stellt mit der angekündigten Bürgergeldreform eine grundlegende Reform der Grundsicherung in Aussicht. In dem bisher vorliegenden Referentenentwurf finden sich aber zu der zentralen Frage, wie hoch die Leistungen in Zukunft ausfallen sollen keine Aussagen. Das Ministerium warte noch auf Daten des Statistischen Bundesamts.

Die Daten, die zur Ermittlung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung benötigt werden, liegen nunmehr vor. Damit kann die Fortschreibung der Leistungen berechnet werden. Die Methode der Fortschreibung ist zunächst gesetzlich in § 28a SGB XII festgelegt. Die konkrete Berechnung wird in der Begründung zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung detailliert ausgeführt. Danach ergibt sich die Fortschreibung der Regelbedarfe aus einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung zusammensetzt. Nach den Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ergibt sich danach eine Preisentwicklung von 4,7 Prozent und eine Nettolohnentwicklung von 4,3 Prozent. Mit der genannten Gewichtung ergibt sich daraus eine Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 in Höhe von 4,6 Prozent (mehr Details werden weiter unten ausgeführt). Für eine alleinlebende Leistungsberechtigte in der Grundsicherung ergibt sich daraus rechnerisch ein Regelbedarf in Höhe von 470 Euro.

Wie ist eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent zu bewerten? Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein. Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent. Und auch die Preisentwicklung bei den regelbedarfsspezifischen Gütern und Diensten liegt im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,1 Prozent. Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer.

Im Grundsatz befinden wir uns damit in derselben Situation wie vor einem Jahr. Auch bei der Regelbedarfsanpassung zu 2022 übertraf die Inflation die Anpassung der Regelbedarfe. Im Auftrag des Paritätischen Gesamtverband hat Prof. Anne Lenze diesen Sachverhalt in einem kurzen
Gutachten verfassungsrechtlich bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Bundesgesetzgeber eingreifen muss, wenn eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums droht. Diese Situation ist heute wiederum gegeben: das menschenwürdige Existenzminimum wird nicht mehr gesichert, wenn die Preisentwicklung die reale Kraftkraft der Leistungen schmälert.
weiterlesen:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/hartz-iv-bei-der-regelbedarfsanpassung-2023-droht-erneut-reale-kuerzung-des-existenzminimums/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatRegelleistungshöhe: Paritätischer fordert armutsfesten Regelsatz von 725 Euro
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Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die zum Januar 2023 geplante Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf 502 Euro, über die der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit einer Reform von Hartz IV und der Einführung eines sogenannten "Bürgergeldes" berät, viel zu niedrig. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Leistungen auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. Der Verband fordert eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes um 276 Euro plus die vollständige Übernahme der Stromkosten und mahnt die Politik zur Eile: Angesichts der Notlage der Betroffenen sei keine Zeit zu verlieren.
Das Material des Paritätischen zum armutsfesten Regelsatz von 725 € und die Expertise der Forschungsstelle gibt es hier: https://t1p.de/4s2b2

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-45-2022-vom-13-11-2022.html
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dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatWährend Arbeitnehmer*innen derzeit Reallohnverluste verkraften müssen, sind Bezieher*innen von Grundsicherung von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Dies ist ein zentrales Ergebnis einer empirischen Studie von Dr. Irene Becker im Auftrag des DGB.
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++a1385226-8c0f-11ed-8704-001a4a160123

siehe auch:
https://aktuelle-sozialpolitik.de/2023/01/05/erhebliche-kaufkraftverluste-und-ungedeckte-stromkosten/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatIm Jahr 2021 wurden 1.9 Milliarden € an ALG II-Leistungen zurückgefordert
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Diese Rückforderungen sind begründet über Rückforderung wegen Überzahlung und Rückforderung wegen Darlehen. Es fällt dabei auf, dass die Darlehen bei unabweisbarem Bedarf, nach denen für Kautionen, mit 36,97 % den größten Anteil darstellen (Tabelle, S. 7).

Das belegt wiederum, dass die Regelleistungen im, SGB II (selbstverständlich auch im SGB XII und erst recht im AsylbLG) nicht bedarfsdeckend ausgestaltet sind. Wenn schon die bewilligten Darlehen fast 37 % sind, dann sind die beantragten und eben nicht bewilligten Darlehen um ein Vielfaches höher. Hier müssen dringend, trotz marginaler Anpassung der Regelleistungen zum Jahresbeginn massiv weitere Änderungen erfolgen! Genauso bezeichnend ist, dass im Jahr 2021 lediglich in 35 Fällen Gesamt- oder Teilerlassanträgen nach § 44 SGB II stattgegeben wurden. Nach diesem Paragraphen können nämlich Forderungen erlassen werden ,,wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre". Die Jobcenter sind gehalten soziale Rechte möglichst weit auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I), hier wird das Gegenteil sichtbar, maximalst restriktivste Auslegung.

Das Dokument der Zahlen über das Elend ist in der Drucksache 20/4987 ersichtlich, als Antwort  der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der LINKE ,,Schulden beim Jobcenter", hier zum Download: https://t1p.de/casu8

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2023-vom-08-01-2023.html
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counselor

ZitatEvident unzureichender Regelbedarf nach dem SGB II für die Jahre 2021 und 2022
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Rechtsanwalt Schulte-Bräucker berichtet über zwei Verfahren, die derzeit beim LSG NRW anhängig sind. Unter den Aktenzeichen L 12 AS 741/23 (Regelbedarf 2021 und L 12 AS 668/23 (Regelbedarf 2022) wird nunmehr durch das Landessozialgericht geprüft, ob die Regelsätze in den Jahren 2021 und 2022 noch ausreichend bemessen sind. Der Kollege trägt verschiedene (zutreffende) Gründe vor, nach denen die Höhe des Regelsatzes für die Jahre 2021 und 2021 als evident unzureichend anzusehen sind.

RA Schulte-Bräucker gibt den Hinweis, dass in Parallelverfahren, in denen es um die Höhe des Regelsatzes geht, ein Antrag auf Ruhendstellen gestellt werden sollte, bis diese beiden Verfahren entschieden sind.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass in einem Verfahren bei 4. Senat (!) des BSG, in dem es um eine Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf die Höhe der Pauschale von 150 EUR in der Coronapandemie ging, vom BSG Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Das bedeutet, die genannten Verfahren, einschließlich das beim BSG werden interessant. Weitere Infos unter: https://t1p.de/lx52t

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2023-vom-24-06-2023.html
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counselor

ZitatRegelleistungen im SGB II/SGB XII sind zu niedrig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags belegt: Gesunde Ernährung ist in der Grundsicherung kaum möglich
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Von den Beträgen, die bei der Regelsatzberechnung für Lebensmittel angesetzt werden, kann man sich nicht gesund ernähren. Für Kinder drohen sogar Störungen beim Wachstum und bei der Entwicklung des Gehirns. Jessica Tatti, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags einen Überblick über die Fachliteratur in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig:

Die Fachwelt ist sich fast komplett einig, dass der Regelsatz-Anteil nicht für gesunde Ernährung ausreicht. Von elf Studien und sonstigen Fachäußerungen, die der Wissenschaftliche Dienst dazu ausgewertet haben, kommt nur eine zu einem anderen Ergebnis, und diese Arbeit von 2008 ist extrem umstritten.

Zentrales Ergebnis dieser Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ist:

Fünf Studien, die sich auf das geltende Berechnungsmodell des Regelbedarfs beziehen und jeweils auf eigenständigen empirischen Untersuchungen basieren, kommen zu dem Ergebnis, dass der Regelbedarfs-Anteil für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährung ausreicht. Von allen Studien und sonstigen Fachäußerungen, die die Wissenschaftlichen Dienste ausgewertet haben, kommt nur eine Arbeit aus dem Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz-Anteil für Ernährung ausreicht4, und genau diese Arbeit ist extrem umstritten.

Zum Nachlesen der Überblick vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags: https://t1p.de/37p72

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-25-2023-vom-13-08-2023.html
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Hartzhetzer

Sinn der Regelleistungen von SGB II/ SGB XII ist es nicht die gesunde Ernährung der Leistungsbezieher zu gewährleisten, sondern dafür zu sorgen das das Überleben der Leistungsbezieher so wenig Geldzahlen wie möglich kostet und den Leistungsbeziehern auch noch der letzte Drecksjob wie ein Paradies auf Erden erscheint wenn er es ihnen ermöglicht sie aus der Abhängigkeit von diesen Leistungen zu befreien.

Denn Zweck für den diese Regelleistungen geschaffen wurden erfüllen sie doch. Es ist ein Hohn wenn eine Institution der Regierung über Missstände von/ bei Gesetzen klagt die sie doch selbst erlassen hat. Das ganze hat was von Dr. Jekyll und Mr. Hyde, Mr. Hyde tötet jemanden und Dr. Jekyll beklagt das Mr. Hyde jemand getötet hat, obwohl beides ein und dieselbe Person sind.

Ich werde künftig anderen Menschen mit einer Handkreissäge die Haare schneiden. Und jedes mal wenn ich einen Menschen dabei Lebensgefährlich verletze werde ich eine wissenschaftliche Studie anfertigen die belegt das Haareschneiden mit einer Handkreissäge zu tödlichen Verletzungen führen kann. Dabei werde mich gezielt dumm stellen indem ich mich bei all meinen Studien der Erkenntnis verweigere das Handkreissägen kein Werkzeug zum Haare schneiden sind.

Aber was solls, das der wissenschaftliche Dienst des Bundestages solche Studien betreibt und veröffentlicht zeugt zumindest von seiner Demokratischen Gesinnung. Insofern ist alles gut...
Die Nazis vollzogen auf ihre Weise, was die Sozialdemokratie sich immer erträumt hatte: eine »ordentliche Revolution«, in der alles ganz anders wird, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Zitat Schwarzbuch Kapitalismus Seite 278

counselor

ZitatInfo des BVerfG zum Vorlageverfahren des SGB Karlsruhe zur Höhe der Regelleistungen
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Das BVerfG gibt auf Anfrage eine Zwischenmitteilung zum Vorlageverfahren des SG Karlsruhe zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Regelsatzberechnung und Einmalzahlungen anlässlich der Covid-19-Pandemie bekannt, dass eine Entscheidung derzeit noch nicht absehbar sei. Wichtig ist daran zunächst, dass die Vorlage vom SG Karlsruhe nicht abgelehnt wurde.

Neben den grundlegenden Fragen zum Vorlageurteil beschreibt das SG Karlsruhe in der Entscheidung Versuche einer systematischen Einschüchterung des Gerichtsdurch Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter "ungeeignet"). Die Kammer berichtet von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff), rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw.  ,,kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft" ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).

Die Vorlageentscheidung des SG Karlsruhe gibt es hier: https://t1p.de/5nhvn, die aktuelle Mitteilung des BVerfG vom 18.01.2024 hier:  https://t1p.de/di473

Quelle: Thomé Newsletter
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