DGB: Hartz IV-Regelsatz ist rechtswidrig

Begonnen von Rappelkistenrebell, 16:25:40 Mo. 17.Oktober 2011

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Tiefrot

ZitatDaher sollen künftig nicht mehr 80 bis 100 Prozent, sondern nur noch 50 Prozent jedes zusätzlich verdienten Euros von der Sozialleistung abgezogen werden. Auch der Kinderzuschlag müsse reformiert werden, damit sich die Mehrarbeit für erwerbstätige Geringverdiener stärker lohne.

Aha. Träumt mal weiter.  :rolleyes:
Selbst wenn es so kommt, wird die Arbeit ihren Mann nicht ernähren, schätze ich.

Die Definition für ihren Mann (und Frau auch) ernährende Arbeit liefere ich gleich mit.
Die muß Mensch ermöglichen, sich vollständig selbst zu finanzieren.
Tut sie es nicht, brauchen wir uns über Arbeit nicht groß weiter zu unterhalten.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Fritz Linow

Eigentlich erstaunlich, dass die vom DGB genutzten Gewerkschaftshäuser noch nicht in Schutt und Asche gelegt worden sind.

Onkel Tom

Satiere on..

Woher willst Du dir den die Arbeitslosen her nehmen ?

Satiere off..

Solange geglaubt wird, das es besser werden könnte.. Immer das gleiche Spiel..
Verschlimmern, Falsche Hoffnungen verabreichen und dann eine weitere
Verschlimmbesserung.. Diese Vorgehensweise funzt ja prima, hauptsache
"Beton brennt nicht"..

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Wundert mich auch nicht, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad aller Lohnarbeiter unter 20% gefallen ist.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Das Kapital (& deren Protagonisten in der Politik) denkt sich halt: Grundeinkommen könnt ihr gerne haben, aber a) nur auf einem Niveau, das unter dem Existenzminimum liegt, sodaß der Ausgebeutete weiter Arbeit annehmen muß, um zu überlgeben.

ABER b) soll im gleichen Zug das Reallohnniveau weiter sinken, was durch nur minimale Steigerung des Mindeslohnns geschieht. Diejenigen, die diese soziale "Grund"sicherung erhalten, sind dann auch eher bereit, zum ML zu arbeiten, wenn sie noch zusätzlich staatlich bezuschusst werden. Langfristig spart das Kapital dadurch eine Menge an Lohnsumme ein (was noch weiter ihren Profit stiegert), weil dann kein Druck mehr vorhanden ist, für höhere Löhne zu streiken.

Aber das Spielchen mit den Reallohnsenkungen läuft ohnehin schon seit Jahrzehnten, und nimmt dann nur noch Fahrt auf.

Die Berechnung der Inflationsrate ist sowieso eine einzige große Fälschung mittlerweile, weil sie Preissteigerungen bestimmter Güter (z.B. bei Grund und Boden, Hausbau, Edelmetalle), die für einen "normalen Arbeiter" aufgrund seines niedrigen Lohns ohnehin nicht mehr erreichbar sind, unberücksichtigt lässt.

Aber auf lange Sicht lassen sich diese exorbitanten Preissteigerungen dann über die Statistik doch nicht ganz wegretuschieren, weil sie z.B. über explodierende Mieten und Heizkosten/Kraftstoffpreise auch in diesem "gefälschten Warenkorb" etwas zutage treten.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Ich war gerade im Kino. Der Film zeigt das Leben einer arbeitslosen Akademikerin mit Hartz IV. Er ist gut gelungen:
! No longer available

Reise Nach Jerusalem Trailer German Deutsch (Deutschland 2018)

In Reise nach Jerusalem begibt sich Eva Löbau auf eine neue Sinnsuche in ihrem Leben, auch wenn sie sich bei der Neuausrichtung nicht an die Anweisungen des Jobcenters halten will. Handlung von Reise nach Jerusalem Im Zentrum von Reise nach Jerusalem steht Alice (Eva Löbau), die die Schmach des Alltags einfach nicht mehr ertragen kann und sich weigert, den Formalien des Jobcenters nachzukommen. Trotzig hält sie sich mit Benzingutscheinen über Wasser, die sie durch einen Mini-Job bei einem Marktforschungsinstitut erhält. Schließlich versucht Alice, den Sinn des Lebens auszumachen. Reise Nach Jerusalem Trailer Deutsch © Filmperlen Filmverleih
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Onkel Tom

Danke für den Tipp.. Glaube das er sehenswert ist.
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatHartz IV Abschaffen - Reale Chance auf Veränderung

Dietmar Bartsch will nicht warten, bis SPD und Grüne der LINKEN Recht geben, sondern jetzt handeln

Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1106050.hartz-iv-abschaffen-reale-chance-auf-veraenderung.html
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BGS

Zitat
... 1977 wurde Bartsch Mitglied der SED... .
... .
Im September 2015 berichtete Die Welt über ihr zugespielte Dokumente, die Bartsch anlegen ließ und in denen er Mitglieder des eigenen, 44 Personen starken Parteivorstandes nach politischer Ausrichtung bzw. Gefolgschaft kategorisieren ließ. Dabei wurden den Personen drei verschiedene Buchstaben zugeordnet: Z für ,,zuverlässig", U für ,,unabhängig" und L für ,,Lafodödel", wobei Z für Loyalität zu Bartsch selbst oder eine akzeptierte politische Linie steht, und ,,Lafodödel" eine abwertende Bezeichnung für die Anhänger seines innerparteilichen Gegners Oskar Lafontaine darstellt. Die Anlage der Dateien durch einen Gefolgsmann soll Bartsch bereits vor drei Jahren initiiert haben. In der zugrundeliegenden Korrespondenz wurde außerdem Parteichef Bernd Riexinger mit dem Spottnamen ,,Ratzinger" belegt. Der Bericht sorgte nach Erscheinen für deutliche Irritationen und Kritik, nachdem Die Welt verschiedene Linken-Politiker auch direkt mit den Dokumenten konfrontiert hatte. Gregor Gysi soll die Dossiers direkt von Bartsch erhalten und ablehnend reagiert haben. (https://www.welt.de/politik/deutschland/article146991271/Lafodoedel-im-Visier-von-Dietmar-Bartsch.html)
... .
Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Dietmar_Bartsch

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Bla Blubber rababa lava blubb von DGB, um von ihren eigenen Schandtaten, die sie zum
"Aufblühen des Hartz-4-Syndrom" profitabel und massiv beigetragen haben..

Anfänglich konnte man noch diesem Geheuchel des DGB auf die falsche Spur geraten, das
der DGB ein Lobbyist gegen Hartz 4 sein könnte. Das hat sich jedoch schon sehr früh anders
entpuppt.

Heute muss man darüber spekkukieren, das es ein internes Vereinbarungs-Papier darüber gibt,
H4 nicht im Wege zu stehen, damit H4 weiter sein Unwesen treibt, schlimmer noch, das Widerstand
gegen H4 subtil aufgeweicht und zerstört wird.. Nun sind die Leiharbeiter_innen dran..

Gehe mal mit einem Jobcenter-Terror-Problem zu verdi oder dem DGB.. Ratsuchende werden ihr
blaues Wunder erleben, wie sie wirklich zum Thema H4 positioniert sind.. Hilfe ? Nada.. Irgendwie
findet es sich immer ein Grund abwimmeln zu können.. Ist leider so.

Viele DGB ler in HH haben das Parteibuch der Selbstsozialen Partei Deutschland (SPD) auf
Tasche und sind in der Erwerbslosenindustrie mafios verfilzt und verkrustet.

H4-Gegnerinnen in HH wollten das auch erst mal nicht wahr haben und testeten die Gewerkschaft
darin aus wie sie zu H4 stehen.. Das Ergebnis ist niederschmetternd und dokumentarisch im Bezug
Rechtsbeistand für erwerbslose Mitglieder_innen fest gehalten..

Wenn sie anhand von Vertrauensverlust der Arbeiterklasse und Mitgliederflucht verrecken haben sie
es sich auch redlich verdient..

Sie hatten ihre Chance, taten dies nicht und haben H4-Gegnerinen aufs Ganze nur verarscht.

Nun rum zu jammern, wie schlecht es Kindern geht die Eltern haben, die auf SGB-Leistungen angewiesen
sind, tragen sie viel Mitschuld daran, das das nun so geworden ist..

Sorry, ich mag das gelaber zu H4 vom DGB nicht mehr ertragen.. In der Beziehung sind sie falsche Brüder
und Schwestern..

Nu machen Sie es sich doch nicht so schwer und unterschreiben die EGV doch einfach. Dann haben sie
doch Ruhe vor dem JC..

Sie haben am Kopierer eine Kopie von einem Flugblatt gemacht und das ist Diebstahl und wir verteidigen
keine Diebe..

Alles nur Scheiße, was man da zu hören bekommt, wenn Erwerbslose mit JC oder Maßnahmenträger-Problemen
kommen..  Viele Ratsuchende müssen ihre Kinnlade vom Boden wieder einsammeln, wenn sie das Haus wieder
verlassen..

Wech damit und selbst was oder anders wuppen..  ;)

Der DGB deckelt H4.
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

@Onkel Tom, raus aus meinem Kopf !  ;D

Nee, Gewerkschaften die eigene Leihbutzen betreiben
und der Billiglöhnerei Vorschub leisten, sind nicht glaubwürdig.
Das denen das nie so wirklich klar wurde, lässt tief blicken.
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Onkel Tom

@Tiefrot

Nö, ich bin unschuldig, ganz ehrlich und dafür lege ich auch meine Hand ins Feuer..  :)

Ich will mit meinem lezten Beitrag auch nicht Dagobert auf die Füße treten, weil er den
Link rein gesetzt hat und so..

Der Anblick vom DGB-Logo in Verbindung mit H4-Kritik erzeugen bei mir immer so fette
grüne Pickel, die beim Lesen aufplatzen und dessen Inhalt in meinen Zeilen entsorgt
werden müssen, da ich mir sonst meiner Gesundheit schade..

Meine Erstbegegnung in eigener Sache mit dem DGB, war meine Strafanzeige gegen
ein SB wegen Nötigung.
Glaube mal nicht, das von denen oder auch anderen Jornalisten versucht wurde, mit
mir vorher Kontakt auf zu nehmen und mal danach zu fragen, was ich mir dabei denke..

Stattessen musste ich mir die veröffentliche Kritik "Mann kann doch nicht eine einzelne
Sachbearbeitung dafür verantwortlich machen" rein ziehen..  :Q

Das ich die Verantwortungsleiter im JC rauf klettern wollte, bis zur Standortleitung,
die dafür letztendlich verantwortlich war, fiel den Schreiberlingen wohl nicht ein..

Das ganze Getöse um die Strafanzeige, weil ich wohl der erste in HH war, der sich "sone
Frechheit a la die Hand zu schlagen, die mich füttert", gaben mir deutliche Warnhinweise,
das mein Umfeld, die sich um mir anklemmten, mir nicht gut tun..

Tut das gut, Frust zu H4 in Zeilen los werden zu können und es macht ja auch Sinn, andere
darauf aufmerksam zu machen, das sie sich mit ihren Anliegen beim DGB auch verlaufen
können..

M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Es ist auf jeden Fall interessanter Lesestoff.
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counselor

Zitat

1. Rechtsgutachten: SGB II- SGB XII- Regelbedarfe sind verfassungswidrig
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Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.
Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0

Kurze Bewertung: Anne Lenze und der Pari haben mit dem Gutachten absolut recht. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist genial, denn die Höhe der Regelsätze im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind in einer nicht mehr vertretbaren Höhe und müssen deutlich angehoben werden. Das ist Aufgabe der zukünftigen Bundesregierung. Dass sie in der Koalitionsvereinbarungsphase damit konfrontiert wird, ist strategisch ein richtig guter Schachzug.
Die zukünftige Bundesregierung wird nicht innerhalb kürzester Zeit ein Verfahren zur Änderung der Regelsätze festklopfen können, bis dahin wäre es aber möglich, und nötig, übergangsweise eine pauschale Regelleistungserhöhung einzuführen.


Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat

1. Zur Ampelkoalition / Sondierungspapier von SPD, Grüne und FDP
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Die Ampel konstituiert sich, sie haben ein erstes Sondierungspapier rausgegeben, in dem die Ziele der neuen Ziele formuliert werden.

Darin heißt es: ,,»Abschaffung« von Hartz IV


Anstelle der bisherigen Grundsicherung werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.

Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen.

Während der Coronakrise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen.

An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können.

Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen".

Das Papier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/o36e

Der Spiegel hat das ganz gut rausgearbeitet: https://t1p.de/cpea

Dazu ein paar Anmerkungen: Bürgergeld bleibt Hartz IV. Hartz IV ist erst dann abgeschafft, wenn die Sanktionen abgeschafft wurden. Alles andere ist Etikettenschwindel.   

Nicht enthalten ist die Frage der Höhe der Regelbedarfe, diese müssen aus 1000 Gründen deutlich erhöht werden, für alle Leistungsbeziehenden. Besonders aber für die Menschen, die auf lange Sicht auf SGB II-/SGB XII- und AsylbLG-Leistungen angewiesen sind.
500.000 Haushalte bekommen alleine im SGB II nicht die vollen KdU, hier muss sich deutlich etwas ändern.
Die Energiekosten gehen durch die Decke, diese müssen aus den Regelbedarfen rausgenommen und den KdU zugeordnet werden.
Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt muss wirklich im Mittelpunkt stehen und nicht die Erfüllung von ,,Integrationsquoten" der Jobcenter und das Bedienen von Beschäftigungsträgern.
Unter Achtung der Würde eines jeden Einzelnen fällt mir ein, das die Grundsätze des ,,Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" in Kombination der ,,Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion eingeführt werden könnte.   
Dann sind X Änderungen im SGB XII nötig: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.
Geplant ist ein ,,Neustart der Familienförderung und Kindergrundsicherung". Dies ist gewiss erfreulich, hier wäre auf jeden Fall wünschenswert, dass das Kindergeld der Förderung der Familie zugutekommt und nicht im Sozialleistungsbezug wieder angerechnet wird.
Die Ausbildungsförderungssysteme und das BAföG sollen reformiert werden, auch ein gutes Vorhaben, der erste Schritt sollte sein, deutliche Änderungen an den Anspruchsvorraussetzungen und eine deutliche Erhöhung vorzunehmen.
Das sind ein paar spontan rausgegriffene notwendige Änderungen. Hier hat die Ampelkoalition einiges zu tun, um ihre Versprechungen aus dem Sondierungspapier umzusetzen.

Der Pari reagiert hat seiner ersten Bedenken geäußert und seine große Sorge zum Sondierungspapier formuliert, mehr dazu: https://t1p.de/0tn2h


2. Stefan Sell zu den Regelbedarfen 2022 und zur juristischen Lanze in Richtung verfassungswidrige Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums

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Stefan Sell erklärt nochmal ziemlich deutlich die Unterdeckung bei den geplanten Regelbedarfen für das Jahr 2022 und die Maßgaben des BVerfG bei Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen.

Ein gut erklärender Artikel, den es hier gibt: https://t1p.de/s0a7


Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat

Bürgergeld" muss mehr sein, als ein anderes Wort für Hartz IV!

Bei den Ampel-Sondierungen haben SPD, Grüne und FDP beschlossen, Hartz IV zu überwinden und stattdessen ein "Bürgergeld" einzuführen. Doch die Gefahr ist groß, dass es sich dabei nur um einen Etikettenschwindel handelt und die eigentlichen Probleme bleiben: Sanktionen sollen nun "Mitwirkungspflichten" genannt werden und so kann die niedrige Grundsicherung weiterhin für kleinste "Vergehen" gekürzt werden; das Machtungleichgewicht zwischen Mensch und Behörde wird dadurch zementiert.

Auch mit einem neuen Namen reicht Hartz IV nicht für eine gesunde Ernährung, es reicht häufig auch nicht, um die Wohn- und Energiekosten zu decken und es reicht erst recht nicht für kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Auch rund 2 Mio. Kinder und Jugendliche leben so in Armut an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

Werden Sie Ihrem Auftrag gerecht und sorgen dafür, dass Ihr Bürgergeld ein Leben in Würde ermöglicht und nicht bloß eine Umbenennung ist! Dafür gehören die Sanktionen abgeschafft, der Regelsatz spürbar erhöht und die Wohn- und Energiekosten müssen gedeckt sein.


Zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/burgergeld-muss-mehr-sein-als-ein-anderes-wort-fur-hartz-iv
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counselor

Zitat

1. Anlässlich der laufenden Verhandlungen der Ampelkoalition hier ein paar Punkte, die zu berücksichtigen sind
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Angesichts der laufen Verhandlungen hinsichtlich der Existenzgrundsicherung und der Themen der Ampelkoalition möchte ich noch einige Punkte einbringen, die bitte zu berücksichtigen sind:


Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht die Sanktionen abgeschafft wurden und eine menschenwürdige Existenzsicherung von mind. 600 € eingeführt wird.
Die Strom- und Heizpreise explodieren und wird Grundsicherungsbeziehende und Niedriglohnhaushalte erheblich belasten, hier muss ein Sofortprogramm aufgelegt werden. Bezugspunkt sollte sein, dass alle SGB II/SGB XII/AsylbLG/Kiz und WoGG-Beziehenden vorab mit monatlichen Soforthilfen von mind. 50 € ausgestattet werden sollten.
Die Verwaltung ist als bürgerfreundliche Verwaltung auszugestalten, das betrifft gesetzliche Grundregeln wie den ,,Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" in Kombination der ,,Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion insbesondere im Grundsicherungsrecht, aber am liebsten im gesamten Sozialrecht.
Neunivellierung der Angemessenheitsregeln der KdU im SGB II/SGB XII. Eigenanteile von durchschnittlich 86 € pro Haushalt, als Wohnkostenlücke dürfen nicht mehr vorkommen.
Im SGB XII sind diverse Änderungen durchzuführen: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.
Wenn Kindergeld oder andere Sozialleistungen zurückgefordert werden, muss zumindest im SGB II/SGB XII/AsylbLG-Haushalten gesetzlich normiert die wiederholte Antragstellung von § 28 SGB X zulässig sein.
Eine Reihe von Vorschlägen zur ,,bürgerfreundlichen Verwaltung" hatte Tacheles bereits am 18. Nov.2020 gemacht, diese sind hier zu finden: https://t1p.de/wzyo
Es ist eine bundesweite Mietbremse einzuführen. Mieten sind vielerorts nicht bezahlbar, hier muss eine gesetzliche Begrenzungsregelung per Bundesgesetz eingeführt werden.
Gerne können diese Punkte im Bedarfsfall konkretisiert und ausgefüllt werden.

Wichtig ist: dem Kind lediglich einen anderen Namen zu geben und damit zu hoffen, die parteipolitische Verantwortung würde vergessen, reicht nicht.


Das System Hartz IV war und ist Teil der Agenda 2010. Diese umfasste eine Vielzahl von Regelungen: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe, verkürzte Dauer des Arbeitslosengeldbezugs, Kürzung des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlloser medizinischer Leistungen, Aufweichung des Kündigungsschutzes, Umlage der Kosten der Sozialversicherung auf die Beschäftigten, Senkung der sog. Lohnnebenkosten. Hartz IV bedeutet Massenverarmung, Zwangsarbeit und Sanktionen bis zur Existenzvernichtung, Gängelung und Bevormundung langzeitarbeitsloser Menschen, Regelbedarfe, die seit 17 Jahren das Existenzminimum nicht decken und Armut und einen stetigen Verstoß gegen die Menschenwürde bedeuten.
Aber auch Ausbau der Leiharbeit, Mini-Jobs, prekärer Beschäftigung und die gezielte  Schaffung eines riesigen Niedriglohnsektors.

Solange nicht mit diesem System gebrochen wird, bleibt Bürgergeld  »Hartz IV«, allenfalls kann man es Hartz V nennen.

Ich möchte auf einen einfach nur passenden Kommentar von Arno Luik aus dem Jahr 2004 verweisen: Wirtschaft und Politik bauen diesen Staat rücksichtslos um. Was der SPD gestern noch heilig war, ist heute Teufelszeug. Die Reformen zertrümmern das Land — es wird kalt in Deutschland, der Artikel hat immer noch Aktualität und ist hier zu finden: https://t1p.de/x21a


Quelle: Thomé Newsletter
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tleary

Zitat von: counselor am 19:44:22 So. 17.Oktober 2021
Während der Coronakrise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen.
Die Regelungen werden so "großzügig" ausgelegt, daß bei meinem Jobcenter seit letztem August nun alle 6 Monate ein Weiterbewilligungsantrag eingereicht werden muß - ausdrücklich als Begründung im Bescheid "wegen Corona".Zur Erinnerung: Vorher war's nur ein Mal im Jahr.

Widerspruch wurde von mir eingelegt, aber von der Rechtsabteilung des JC's als "unbegründet" abgewiesen. Klage beim Gericht eingereicht... Urteil wird vermutlich in 2 oder 3 Jahren erfolgen, weil die Sozialgerichte ja absichtlich von der Politik finanziell so schlecht ausgestattet werden, daß die Bearbeitungszeiten unerträglich lange für die Klagenden wurden.

Allein durch das späte Urteil kommt das einem Freispruch fürs Jobcenter gleich. Schließlich mußte ich bis dahin vermutlich schon 4 bis 6 WBA's abgeben.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Während meiner mehrjährigen Zeit in H4 hatte ich auch einmal geklagt. Es dauerte mehrere Jahre bis zur Hauptverhandlung.

Wenn Du dringend Geld brauchst, dann musst Du einen Eilantrag bei Gericht einreichen. Der wird dann innerhalb weniger Wochen entschieden.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatPREISE EXPLODIEREN! Ampel-Koalition streicht angekündigte Hartz IV-Erhöhung und kürzt Rentenerhöhung

Die offizielle Inflation wird im November vermutlich auf 6 Prozent steigen. Für Menschen mit geringem Einkommen liegt sie noch wesentlich höher.

Denn die Preissteigerungen in den Bereichen, die die größten Ausgabeposten bei Haushalten mit geringem Einkommen sind – Miete, Energie, Benzin, Lebensmittel – sind die höchsten: Energie +18,6 Prozent, Kraftstoff +35 Prozent, landwirtschaftliche Erzeugnisse +13 Prozent. Vor zwei Wochen verschickte das Münchner Ifo-Institut allen Ernstes eine Pressemitteilung unter der Überschrift: "Inflation trifft aktuell Reiche stärker als Arme". Der Armutsforscher Christian Butterwegge ist aufgebracht: "Ich finde es perfide und paradox, wenn man Reiche zu Opfern der Inflation erklärt". Tatsächlich ist es ja genau umgekehrt. Wer sich einen SUV leisten kann, den juckt eine Preiserhöhung von 500 Euro für diesen weniger als einen Hartz-IV-Betroffenen die Preissteigerung von fünf Euro für seine ÖPNV-Fahrkarte.

In dieser Situation bringt es die Ampel-Koalition fertig, die noch Ende Oktober in den Koalitionsverhandlungen angekündigte und ohnehin nur minimale Erhöhung des Regelsatzes um 31 Euro im jetzt beschlossenen Vertrag überhaupt nicht mehr zu erwähnen! Keinerlei verbindliche Erhöhung ist darin zu finden. Geradezu im Zeitraffer verabschiedeten sich SPD und Grüne von ihren Wahlkampfversprechen, ,,Hartz IV zu überwinden" oder eine Vermögenssteuer einzuführen. Dabei wollte die Ampel-Koalition mit dem "Bürgergeld" den sozialpolitischen Wurf landen, kündigte lautstark nicht nur ein anderes "Narrativ" an, also eine schöne neue Bezeichnung, die positive Emotionen wecken soll, sondern einen Neubeginn, finanzielle Verbesserungen und anderes mehr. Ein Wurf ist der Ampel im Koalitionsvertrag gelungen: Stillschweigend hat sie ihre Wahlversprechen über Bord geworfen. Der Regelsatz wird um Null Cent erhöht. Das wirft ein Schlaglicht darauf, was wir von der Regierung zu erwarten haben!

Ulrich Achenbach von der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo ist empört: ,,Das geplante Bürgergeld unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von Hartz IV. Zwar sind einige Verbesserungen im Gegensatz zu den jetzigen Regelungen im SGB II angekündigt wie die Aussetzung der Vermögensanrechnung für die ersten beiden Jahre, jedoch ändert sich nicht der Gesamtcharakter der Entrechtung der Langzeiterwerbslosen und dass die Regelsätze weiterhin unter dem Existenzminimum liegen. So sieht also der Umgang der neuen Regierung mit Hartz IV-Beziehern auf 'Augenhöhe' aus. Wir werden das nicht akzeptieren und auf unseren Kundgebungen und Demonstrationen den Widerstand organisieren."

Ähnliches spielt sich bei den Renten ab. ,,Die Ampel-Koalition hat die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors zur Rentenberechnung 2022 beschlossen. Das heißt, dass die noch Anfang November von der Deutschen Rentenversicherung angekündigte Erhöhung der Renten für 2022 im Westen um 5,2 Prozent und im Osten um 5,9 Prozent einfach auf-gehoben wurde. Eingeführt hat den Nachholfaktor übrigens Olaf Scholz 2007 als damaliger Sozialminister," führt Ulja Serway, eine der Sprecherinnen der Bundesweiten Montagsdemo aus. ,,Das Programm der neuen Regierung, die sich selbst als Bündnis für Gerechtigkeit bezeichnet, bedeutet angesichts der Inflation eine Kürzung der Hartz IV-Regelsätze und der Renten. 'Gerecht' sollen Löhne, Renten und Hartz IV-Sätze im gleichen Maß sinken. Nur die Großkonzerne und Superreichen bleiben selbstverständlich außen vor. Die Zahl der Milliardäre in Deutschland wuchs 2020 auf den Höchststand von 213 und ihr Vermögen 2020 um 18 Prozent. Aber von einem Nachholfaktor ihnen gegenüber keine Spur".

Die bundesweite Montagsdemo-Bewegung kämpft für die Abschaffung der Hartz-Armuts-Gesetze und die Zahlung des Arbeitslosengelds I für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit. Das ist weiterhin eine ihrer zentralen Forderungen. Angesichts der massiven Preissteigerungen fordert sie die sofortige und rückwirkende Anhebung der Regelsätze bei Hartz IV (bzw. des geplanten Bürgergelds), der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderungsrente, Asylbewerberleistungen, und Arbeitslosengeld um mindestens die Höhe der Inflation!

Den konkreten Forderungskatalog in ausführlicher Form findet ihr hier auf der Webseite der Bundesweiten Montagsdemobewegung

Die örtlichen Montagsdemos finden meist am ersten oder zweiten Montag im Monat statt. Weitere Informationen unter www.bundesweite-montagsdemo.de

Quelle: https://www.rf-news.de/2021/kw48/ampel-koalition-streicht-zuvor-angekuendigte-hartz-iv-erhoehung-und-kuerzt-die-rentenerhoehung-2022
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Onkel Tom

Hüstel.. Eilanträge werden dann befolgt / stattgegeben, wenn dadurch unmittelbare
Schäden (den Elo) abgewendet werden können (Sanktionsbescheid u.s.w.).
Anbei bimmelt die Glocke "Aussicht auf Erfolg" auch immer mit..

Ja, die H4-Paragraphen beweisen, das keine Gleichbehandlung praktiziert wird.
Da wird man ja zu einem Schelm, wenn einem Elo die Gegenargumennte der
JC-RA so begegnen und immer wieder von Kern des Rechtsstreites ablenken
zu versuchen.  :Q

Daumendrück, das es funzt und falls es anhand der Stellungsnahme der JC-RA an
"Kampfluft" mangelt, bitte Fachanwalt konsultieren.

Von einer autordidaktisch erstellten Klageschrift rate ich ab, sofern kein Klagekern
vorhanden ist, der ein "wichtigen Grund" als eindeutig sicher stellt.

Für sone Feinheiten neben dem "wichtiger Grund = ja" bin ich früher dann doch
lieber zum Fachanwalt gegangen und bekam als Autordidakt Kulleraugen über was,
was ich noch nicht wusste und mich ohne Anwalt glatt in die Pfanne gehauen hätte.

Sorry für das OT.

Zitat
...
An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können.
...

Mal auf der Zunge zergehen lassen..  ???
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Jetzt auch Kritik von Harald Thomé
Zitat1. Koalitionsvertrag: Bürgergeld bleibt Hartz IV
---------------------------------------------------
Der Koalitionsvertrag der Ampel liegt auf dem Tisch. Das, was in Bezug auf die Grundsicherung darinsteht, ist in Teilen katastrophal.

Das System ,,Hartz IV" soll nun in Bürgergeld umbenannt werden. Die beiden für die AGENDA 2010 verantwortlichen Parteien möchten diesen Volksmundbegriff unbedingt in einen neuen neoliberal klingenden und wirkenden umfirmieren und sich so aus der Verantwortung stehlen.

Allerdings Bürgergeld bleibt Hartz IV: denn es soll keine höheren Regelleistungen geben, die Sanktionen bleiben bestehen und es gibt keine Lösung zur Wohnkostenlücke.


a. Die Nichtanhebung der Regelleistungen
Der Koalitionsvertrag sagt ganz klar, dass die Regelleistungen nicht angehoben werden sollen. Es ist bekannt, die Regelleistungen sind deutlich zu niedrig. Die Wohlfahrts-, Sozial- und Betroffenenverbände stellen seit Monaten klar, dass sie auf mind. 600 € angehoben werden müssen und dass das jetzige System Armut und Elend per Gesetz bedeutet. Selbst die massiven Preissteigerungen der Lebenshaltungs- und Energiekosten führen weder zu einer Regelleistungserhöhung und noch nicht mal zu einem Solidarzuschlag. Hier nichts zu regeln ist schäbig!

Hier nichts zu regeln ist vermutlich auch verfassungswidrig, denn das BVerfG hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 bei kurzfristig ,,auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen" zwingend kurzfristige Anpassungen vorgeschrieben. Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze vor kurzem rausgearbeitet (siehe Nr. 3 dieses NL, Gutachten von Fr. Lenze: https://t1p.de/p9sgs). Eine solche Situation liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und die Ampel will keinerlei Änderungen bei den Regelleistungen. Die Ampel will noch nicht einmal einen Solidarzuschlag in der Coronazeit.

Solange die Regelleistungen im SGB II/ SGB XII/AsylbLG nicht angehoben werden, ist das Grundsicherungssystem Armut per Gesetz und bleibt Hartz IV, auch wenn es jetzt einen anderen Namen bekommen soll.

b. Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
In verschiedenen Veröffentlichungen wird nun von einem "Sanktionsmoratorium" gesprochen, so im Tagesspiegel (https://t1p.de/sz4kd), der Artikel basiert auf einem Papier von Sven Lehmann: https://t1p.de/wc3x
Sven Lehmann schreibt: ,,Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt" [....] ,,Kosten der Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen und Unter-25-Jährige nicht mehr verschärft sanktioniert" (Das neue Bürgergeld, Sven Lehmann MdB, 24.11.2021).

Zunächst sind erstmal die Begriffe zu klären: ein "Sanktionsmoratorium" bedeutet ein komplettes Aussetzen der Sanktionen.

In dem Lehmann- Papier und medial wird aber nur dargestellt, es gäbe keine ,,Sanktionen unter das Existenzminimum" und keine Sanktionen der ,,Kosten der Unterkunft und Heizung" sowie ,,Unter-25-Jährige [werden] nicht mehr verschärft sanktioniert".

Im Klartext bedeutet dies, dass weiter sanktioniert werden wird, nur nicht ,,unter das Existenzminimum". Im Ergebnis ist das aber der derzeitige Zustand. Sanktionen nur bis 30 % des Regelsatzes, keine Sanktionierung der KdU und keine verschärften Sanktionen für U-25'er. Das ist das, was das BVerfG in seinem Sanktionsurteil bereits vorgegeben hatte und wo Tacheles nach dem Urteil des BVerfG die Begrenzung der Sanktionen auf 30 % in den Weisungen festklopfen konnte (https://t1p.de/v1o2).

Diese auf 30 % begrenzten Sanktionen jetzt als Sanktionsmoratorium zu verkaufen entspricht einfach nicht der Realität.


Auch möchte ich anmerken: es bedarf zu einem Sanktionsmoratorium eine gesetzliche Regelung, das diese gewollt ist, ist auch nicht im Koalitionsvertrag enthalten. Dafür ist aus den Ampelpapieren zu entnehmen, dass in Zukunft Sanktionen unter ,,Achtung der Würde des Einzelnen" erfolgen sollen.
Ob Sanktionen von einer schwarz/roten oder rot/grün/gelben Regierung ausgesprochen werden, macht keinen Unterschied, die einen sagen "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen", die anderen sagen "Sanktionen mit Menschenwürde".

Man kann auf dieser Basis übrigens auch nicht von einer Beziehung ,,auf Augenhöhe" sprechen. Wenn eine beteiligte Person eine andere sanktionieren kann, ist weder Augenhöhe, noch ein Vertrauensverhältnis gegeben.


Dazu klare Position: Jede Sanktion bedeutet in jedem Fall einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Solange ein System mit Sanktionen und nicht mit positivem Anreiz agiert, ist es als ,,Sanktionsregime" abzulehnen und bleibt durch die Kombination der gezielten Unterfinanzierung mit Sanktionen faktisch Hartz IV.

Daran ändert auch ein neuer Name nichts.

c. Armut der Alten und Kranken
Dem Koalitionsvertrag sind in Bezug auf das SGB XII keinerlei Änderungen zu entnehmen. Was angedeutet wird, ist lediglich ein höherer Zuverdienst bei vorzeitiger Altersrente.
Es soll aber laut Koalitionsvertrag keine Änderungen bei den Regelleistungen, dem Schonvermögen, bei KFZ, dem Zuverdienst, zu den langlebigen Gebrauchsgütern oder Unterkunftskosten geben. 

Im Kern: Das ist ein beschämender Umgang mit den Alten und Kranken. Sie sind und bleiben damit verdammt auf lebenslange Unterfinanzierung und bittere Armut. Man könnte es auch durch die Ampel fortgesetzte planmäßige Organisation des ,,sozialverträglichen Ableben" nennen.



Gesamtbewertung: Wir hätten ,,Anwält*innen der Armen" und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag ,,Bündnis für Gerechtigkeit" so falsch ist.


Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden.
Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat

1. Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt!
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind um 0,76 % (bzw. 3 und sogar nur 2 EURO gestiegen).
Die Inflationsrate bzw. "Teuerungsrate" ist in Deutschland derzeit auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,3 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020. Eine höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit damals 5,8 Prozent, erklärte das Bundesamt für Statistik am 6.1.2022.
PM Destatis: https://t1p.de/7maa
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend.
Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Ganz zu schweigen von coronabedingten Mehrkosten, bis hin zu den Kosten für FFP2-Masken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig ,,auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen" sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.


Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.

Die Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr weiterhin die Lebenssituation von Millionen Menschen egal ist und sie deren Würde durch  Ignoranz und trotz der Vorgaben des BVerfG mit Füßen tritt oder ob sie jetzt etwas tut.

Dazu auch das LabourNet: https://t1p.de/q8ogb
und die Forderung von Tacheles: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft: https://t1p.de/bz7t


Quelle: Thomé Newsletter
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tleary

Zitat von: counselor am 19:27:58 Sa. 08.Januar 2022
Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.
100 €.... das reicht bei weitem nicht, weil sich dieser mickrige Betrag dann ohnehin auf bereits mehrere zurückliegende Monate verteilt werden müsste.

Diese Einmalzuschläge sind sowieso nicht geeignet, dauerhaft etwas an der Unterfinanzierung der Hartz-IV-Bezieher zu ändern. Wenn, dann muß sofort und dauerhaft der Grundsicherunssatz rauf. Und das um mindestens 200 € monatlich. Allein schon, damit künftige Ausgleichserhöhungen auch davon berechnet werden müssen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Zitat

1. Zum Heizkostenzuschuss im Wohngeld und den fehlenden Hilfen für SGB II- /SGB XII- und AsylbLG-Leistungsbeziehende
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Die neue Bundesregierung hat jetzt ihren Gesetzesentwurf zum Heizkostenzuschlag im WoGG veröffentlicht. Danach plant die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 135 € für eine Person, 175 € für zwei und weitere 35 € für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, insofern diese für mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31.März 2022 Wohngeld bezogen haben. Immerhin wurde geregelt, dass dieser einmalige Heizkostenzuschuss bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei zu bleiben hat (§ 8 HeizkostenzuschussG 2022 – E). Davon sollen laut Gesetzesbegründung 710.000 Haushalte profitieren. 
Den Gesetzesentwurf gibt es hier: https://t1p.de/cb60


Es stellt sich dabei die Frage, was passiert mit den SGB II/SGB XII und AsylbLG-Leistungsbeziehenden?

a. Gefahr der Unterdeckung im Bereich der Heizkosten für SGB II/SGB XII – Leistungsbeziehende
Hier müssen Heizkosten aufgrund der Regelungen über die jeweiligen Heizkostenregelungen nach § 22, 1 SGB  II und §35,1 SGB XII  und erst recht aufgrund des Sozialschutzpakets nach § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII zwar im Regelfall in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
Ausnahmen gibt es aber, und zwar bei den Haushalten, bei denen die Heizkosten schon zuvor wegen vorheriger Unangemessenheit gekürzt wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). Diese Regelung muss dringend korrigiert werden!

b. Gestiegene Energie und Lebenshaltungskosten
Überhaupt nicht berücksichtigt sind die massiv gestiegenen Kosten für Haushaltsenergie und Lebenshaltung.  Diese Kosten explodieren schier und das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf solch eine Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig ,,auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen" sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.


Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor: die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit für einen Sofortzuschlag von 100 € monatlich!

Das bedeutet, die Bundesregierung hat jetzt eine kurzfristige Lösung für diesen Personenkreis zu schaffen. Die eine Möglichkeit ist ein regelsatzerhöhender Sofortzuschlag für die SGB II/SGB XII und AsylbLG-Leistungsbeziehenden von 100 EUR zumindest für die erste Person. Die Alternative ist, die Höhe der Mehrkosten für Energie und Lebenshaltungskosten kurzfristig zu ermitteln und es gibt einen Zuschlag nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. als Regelsatzerhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII und nach § 6 Abs.1 AsylbLG. Diese Regelung könnte durch Dienstanweisung aus dem Arbeitsministerium getroffen werden.

Die Verpflichtung zu handeln besteht aufgrund der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, Vorschläge liegen auf dem Tisch, nun sind die Bundesregierung oder Herr Heil gefragt.


Quelle: Thomé Newsletter
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DoSsy

Weiß jemand, ob es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geben wird? Bereitet der Paritätische, der das Gutachten bei Anne Lenze in Auftrag gegeben hatte, auch eine Klage vor? Ich las bisher nur von "Appell"... :(


dagobert

Der Paritätische kann nicht klagen, da nicht betroffen.

Das müsste einer von den Elos hinbekommen, aber so wie die Sozialgerichte drauf sind ...  :Q
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Und der ELO braucht einen Anwalt mit Rückgrat.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

DoSsy

 :o
Ich hatte mir mal die Anforderungen für eine Klage vor dem BVerG durchgelesen. Das dauert dann ja wahrscheinlich viel länger - die Instanzen durchzugehen - als die Neu-Bemessung.

Irgendwie verstehe ich's nicht wirklich. Ist so ein Gutachten ohne weitere Konsequenzen dann einfach: Irgendetwas machen, damit keiner sagt, die haben nur zugeschaut? Oder beinhaltet es den (frommen) Wunsch, die Politik...

(edit: Post gekürzt)

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