DGB: Hartz IV-Regelsatz ist rechtswidrig

Begonnen von Rappelkistenrebell, 16:25:40 Mo. 17.Oktober 2011

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counselor

Zitat

1. Pari: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig – ein armutsfester Regelsatz müsste 678 Euro betragen
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Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich kleingerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.
So die Pressemitteilung des Pari vom 20. Jan. 2022 und die Kurzexpertise mit konkreten Zahlen


Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

Ich halte die Verteilung von Armut und Reichtum für das wohl größte gesellschaftliche Problem.
Bei linker Politik kommt das Thema Armut viel zu selten vor.
Bei der Erwerbslosenpolitik verbeißt man sich meiner Meinung nach viel zu sehr an Details im Regelwerk, statt grundsätzlich klarzustellen, daß die Sozialleistungen gänzlich inakzeptabel sind. Man kann von ihnen nicht leben, es ist nur ein Überleben.

DoSsy

Danke, Counselor.

Letztes Jahr hatte ich in einem anderen Forum gefragt, ob es angesichts der pandemie- und inflationsbedingten sowie rechenakrobatischen Unterschreitung des Existenzminimums wieder eine konzertierte Aktion geben werde wie schon einmal (auch wenn bei der anderen die Vorzeichen andere waren). Mit Formbrief zum Widerspruch.

Etwas später schrieb ich meine Frage nach den Widersprüchen gegen den 449-Euro-Bescheid direkt an den Paritätischen. Dort bekam ich die Antwort, dass diese hier keine Wirkung zeitigen können, weil die Jobcenter ausführen, was der Gesetzgeber vorgebe. Man setze sich im Paritätischen jedoch jetzt besonders für die Ausgestaltung des kommenden Bürgergeldes ein.

Als juristischer Laie frage ich mich immer auch, wen ich am besten (zuerst) frage. Und dann erscheint mir die Schwarm-Intelligenz eines Forums immer am naheliegendsten.

counselor

Letztlich müssen wir die großen Vermögen und die Produktionsmittel enteignen und unter demokratische Kontrolle stellen, um das Problem der Verarmung breiter Schichten von der Wurzel her anzugehen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Zitat von: DoSsy am 09:39:10 Mo. 24.Januar 2022Etwas später schrieb ich meine Frage nach den Widersprüchen gegen den 449-Euro-Bescheid direkt an den Paritätischen. Dort bekam ich die Antwort, dass diese hier keine Wirkung zeitigen können, weil die Jobcenter ausführen, was der Gesetzgeber vorgebe.
Der Weg wäre der hier:
(Wenn du zwischendrin irgendwo Fristen verpasst, ist der Zug abgefahren und du kannst beim nächsten Bewilligungsbescheid von vorne anfangen.)

1. Nach Zugang des Bewilligungsbescheids binnen 1 Monat Widerspruch beim JC. Wird vom JC garantiert abgelehnt, da laut Gesetz kein anderer Regelsatz möglich. Da können die nicht anders, egal wie der jeweilige SB drauf ist.

Der Widerspruchsbescheid eröffnet aber den Klageweg.
Eine Klage ohne vorheriges Widerspruchsverfahren würde vom SG als unzulässig abgewiesen werden.

2. Nach Zugang des Widerspruchsbescheids binnen 1 Monat Klage beim SG mit Begründung (!) der Verfassungswidrigkeit und Antrag auf Vorlage beim Verfassungsgericht.
Chancen sind gering, da a) kein Richter an dieses heiße Eisen ran will und b) eine solche Vorlage sehr viel Arbeit macht.
Wenn du Glück hast, folgt der Richter deinem Antrag und schreibt die Vorlage ans BVerfG. Dann wird dort entschieden.

Im Falle einer Klageabweisung:
3. Nach Zugang des SG-Urteils oder Gerichtsbescheids binnen 1 Monat Berufung oder Nichtzulassungsbeschwerde (abhängig vom Streitwert) beim zuständigen LSG.
Chancen sind auch hier gering, Gründe siehe oben.
Wenn du Glück hast, folgen die Richter deinem Antrag und schreiben die Vorlage ans BVerfG. Dann wird dort entschieden.

[Nachtrag]
Bei einer vom LSG abgelehnten Nichtzulassungsbeschwerde entfällt der nächste Punkt, da geht es dann direkt zur Verfassungsbeschwerde.
[/Nachtrag]

Im Falle einer Klageabweisung:
4. Nach Zugang des LSG-Urteils oder Gerichtsbescheids binnen 1 Monat Nichtzulassungsbeschwerde oder (wenn vom LSG zugelassen) Revision ans Bundessozialgericht. Hier besteht Anwaltspflicht. Bei diesem Thema überhaupt einen Anwalt zu finden ist bereits ein Problem. PKH-Antrag ist möglich und kann auch vorab gestellt werden (bei PKH-Bewilligung muss dann anschließend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, um die Revisions-/Beschwerdefrist wieder in Gang zu setzen, das ist dann aber Sache des Anwalts).
Chancen sind auch hier gering, Gründe siehe oben.
Wenn du Glück hast, folgen die Richter deinem Antrag und schreiben die Vorlage ans Verfassungsgericht. Dann wird dort entschieden.

Im Falle einer Klageabweisung oder Ablehnung der vorher beantragten PKH:
5. Verfassungsbeschwerde ans Bundesverfassungsgericht. Auch hier gilt eine Frist von 1 Monat.
Im schriftlichen Verfahren keine Anwaltspflicht, aber sehr hohe formelle Hürden, für juristische Laien kaum zu schaffen (siehe auch Merkblatt auf der Seite vom BVerfG).

Die Beschwerde muss als erstes durch das sog. Annahmeverfahren, wo die ganzen formellen Anforderungen geprüft werden. Hier kann die Beschwerde auch ohne Begründung abgelehnt werden ("wird nicht zur Entscheidung angenommen, von einer Begründung wird nach § sowieso abgesehen." - passiert bei über 90% aller Verfassungsbeschwerden).

[Nachtrag]
Hier läge der Vorteil einer Richtervorlage. Für die gelten zwar auch hohe formelle Anforderungen, eine Ablehnung ohne Begründung ist hier aber nicht möglich.
[/Nachtrag]

Hast du auch diese Hürde genommen, wird es irgendwann eine Entscheidung aus Karlsruhe geben.
Aber ohne Erfolgsgarantie.

Zitat von: DoSsy am 09:45:18 Do. 20.Januar 2022
:o
Ich hatte mir mal die Anforderungen für eine Klage vor dem BVerG durchgelesen. Das dauert dann ja wahrscheinlich viel länger - die Instanzen durchzugehen - als die Neu-Bemessung.
Wenn du durch alle Instanzen musst, sind 4-5 Jahre eine sehr optimistische Schätzung. Kann aber auch das Doppelte werden.
Deutlich abkürzen könntest du das nur, wenn du bereits in der 1. Instanz den Richter zur Vorlage bewegst. Das ist aber etwa so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

DoSsy, ich persönlich glaube nicht so sehr die Gerechtigkeit der Justiz. Ich will aber niemenden von diesem Weg abhalten. Hín und wieder soll es ja Erfolge da geben. ich glaube eher, in den Institutionen wird man zerrieben, nicht ernstgenommen, ignoriert. Die Briefe landen letztendlich in der großen Ablage.

Mir erscheint es sinnvoller, seinen Widerspruch, seine Wut öffentlich zu zeigen. Frauenpower hat schonmal vorgemacht, daß es geht. Man kann sich ein Pappschild malen und wenn man eine handvoll Leute zusammen hat, auch ein Transparent machen und ein paar Flugblätter ausdrucken. Dann baut man sich auf vor dem nächsten Jobcenter oder auch anderswo (Rathaus, Fußgängerzone, Marktplatz) auf, zeigt sich und redet mit den Leuten.

Das ist einerseits leicht zu machen, andererseits muß man sich selbst den Arschtritt dazu geben. Von sowas wird oft geredet, aber es passiert viel zu selten.

Ich finde auch Plakate und Wandzeitungen gut.

Und wenn man sowas hingekriegt hat, ruhig mal ein Foto davon machen und bei (u.a.) chefduzen posten. Das könnte auch andere inspirieren...

DoSsy

Auch Dir, @Dagobert, danke, dass Du Dir so viel Zeit genommen hast. Beim Lesen wurde mir buchstäblich schwarz vor Augen.

@Kuddel, ja, der lange Weg oben erscheint mir auch nicht der geeignete, schon gar nicht für eine Einzelperson. Mal ganz abgesehen von den schlechten Aussichten.

edit: gekürzt

Kuddel

Hey DoSsy,
du hast die Situation treffend beschrieben. Es ist nicht einfach. Die Maulhelden meinen, es müßten erstmal zehntausende auf die Straße gehen, dann seien sie auch dabei. Aber es kommt auf diejenigen an, die erstmal den ersten Schritt wagen, egal wie das politische Klima gerade sein mag.

Deshalb auch mein Riesenrespekt für Frauenpower, die sich sogar ganz allein mit einem Pappschild vor ein Jobcenter gestellt hat. Das erfordert mehr Mut, als aus einer größeren Gruppe heraus militant zu sein.

Greta Thunberg hat sich auch erstmal allein dazu entschieden, dem Unterrricht freitags fernzubleiben und sich allein mit einem Pappschild vor die Schule zu setzen...

counselor

Habe vorhin mit einem Kollegen über die Einschätzung von @dagobert zu einer Klage gesprochen. Er selbst stockt auf und war der Meinung, dass wir in einem Verbrecherstaat leben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Seht ihr, und genau DIESEN Klageweg, den Dagobert oben beschrieben hat, müssten die karitativen Verbände mit ihren Anwälten stellvertretend mit Hilfe eines betroffenen Hartz-IV-Empfängers einmal einschlagen und durchfechten. Ein einzelner Hartz-IV-Empfänger hat doch gar nicht die finanziellen Mittel (ja, auch bei Kostenfreiheit fallen trotzdem Kosten an), so etwas durchzufechten.

Anstatt immer nur die große Jammerei der Sozialverbände, daß Hartz-IV vorne und hinten nicht reicht, und dann irgendwelche sinnlosen Appelle an die Herrschenden zu richten, meist dann mit sogar sowas Kleinlautem wie "Einmalzahlung von xxx € würde es fürs erste tun". So eine Einmalzahlung hilft den verarmten Hartz-IV-Empfängern dann nämlich auch nur 1 oder 2 Monate über die Zeit. Danach ist das Geld wieder genauso knapp wie vorher schon.

Dieser Klageweg wäre wenigstens einmal eine konkrete Aktion der Sozialverbände, die evtl. sogar irgendwann etwas zum besseren ändern könnte. Ich würde sogar vorschlagen, daß 5 oder 6 Fälle gleichzeitig angestrengt werden, damit der "verkürzte Rechtsweg" dadurch vielleicht frei wird, wenn ein Richter der unteren Instanzen dann evtl. doch gleich das BVG anruft.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

DIE LINKE könnte so eine Klage auch finanzieren. Immerhin gibt diese Partei ja vor, für die H4-Bezieher zu streiten.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Wernichtsweissmussallesgl

Hy Zusammen, mal sehen was die neue Arbeitsamtschefin die Dicke Nahles dazu sagt. Die Dicke wird Scheele beerben. Stand im Videotext.

tleary

Zitat von: counselor am 21:17:31 Mi. 26.Januar 2022
DIE LINKE könnte so eine Klage auch finanzieren. Immerhin gibt diese Partei ja vor, für die H4-Bezieher zu streiten.
Die Linke... das ist ja sowieso immer ein Witz, was sich der Vorstand da an "Kampf gegen die Verarmung" einfallen lässt. Gegen die explodierenden Energiepreise, was lassen sie sich da einfallen? - Eine "Mehrwertsteuersenkung"! Das zeugt doch von Sachunverstand überhaupt! Da käme dann bestenfalls der verminderte Mehrwertsteuersatz zur Anwendung. Einsparung für den Endverbraucher: Gerade einmal 12 %. Und das bei Preiserhöhungen von teilweise 50 % bei der Energie.

Jedem Menschen mit klarem Verstand würde da spontan die Absenkung der Mineralölsteuer einfallen. Immerhin ist jeder Liter Benzin mit 65 Cent Mineralölsteuer belastet. Da würde eine Halbierung des Satzes dann immerhin 32 Cent Absenkung + 19 % Mehrwersteuer = 38 Cent bedeuten. Das wäre dann wenigstens einmal einen Ansage. Mit solch einer Forderung ließe sich dadurch etwas Druck auf die Regierung ausüben, die sich in der Richtung ja überhaupt nicht bewegt. Ländern wie Polen oder Frankreich machen es ja vor. In D dagegen volle Fehlanzeige der für viele Bürger mittelfristig existenzbedrohenden Inflation bei Energierohstoffe entgegenzuwirken.

Aber die Linke versagt da ja auf breiter Linie, hat auch schon den Kontakt zum Bürger verloren. Stattdessen: Coronamaßnahmen des Staates, Impfzwang - ja bitte, "wenn's denn sein muß und der Sache dient". - Soooo locke ich niemand vom Ofen hervor und gewinne Null Wähler.

Ich bin auch überzeugt, daß sie in 4 Jahren dann endgültig aus dem BT fliegt. Die Wagenknecht ist ja die einzige Ausnahme, die noch etwas Verstand in der Birne hat bei dem Verein.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Kuddel

Zitat von: tleary am 04:31:23 Do. 27.Januar 2022
Die Wagenknecht ist ja die einzige Ausnahme, die noch etwas Verstand in der Birne hat bei dem Verein.

Das ist eher deine persönliche Meinung. Für mich ist sie einfach eine Profipolitkerin mit außerordentlichem Talent bei Medienauftritten (talkshowtauglich), steht für Stellvertreterpolitik mit einem Schuß Rechtspopulismus.

Onkel Tom

Naja nicht nur den Regelsatz halte ich für rechtswidrig..

Schlimmer noch die künftigen Perspektiven der Arbeitsmarktpolitik, in der sich nun der
BA/JC-Organismus "feiner auf die Persönlichkeit von Erwerbslosen einstellen will"..

Rechtswidrig daran nicht nur das Recht auf informationeller Selbstbestimmung des
erwerbslosen Bürger_innen komplett missachten zu wollen und durch ihre
"Informationsbeschaffung via Maßnahmenträger und Coaching-Maßnahmen" die
Erwerbslosen in unausgesprochenen Schubladen von "zu allem zu gebrauchen" bis hin
zu "könnte Erziehungsmaßnahmen gebrauchen" zu selektieren..

Anbei ballern die Maßnahmenträgerschaft und die Vertragsbedingungen zwischen BA und
MTs scheinbar durch, das sie nur noch Diagnosebezeichnungen (ICD.Codes) respektieren,
ansonsten alles über ihre Elos und ihrem sozialem Umfeld wissen wollen.

Das die Elos "nach Bedarf" in "Versuchslabors" landen, Elos komplett auf die Erwartungen
des Arbeitsmarkt um zu krempeln, folgt.. MTs übernehmen die Drecksarbeit der Arbeitsmarkt-
politik und machen sich schuldig..
Die BA bis hin zum SB "verwalten nur" und waschen ihre Hände in Unschuld..

Ja, das wird der künftigen BA-Cheffin bestimmt gefallen, anbei die Rolle "Krankenschwester
für Arbeitslose" spielen zu können.. Hüstel.. Erinnert mich a bissel daran, wie sie das faule Ei
des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf dem Weg brachte..

Bei Kritik wird bestimmt von ihr noch sinngemäß "aber ich will doch nur helfen" kommen.. Wetten ?  ;)

Ich kann diese gegenwärtige Fortentwicklung im Bezug "Harz-4 Bürgergeld" nur noch mit der
Hoffnung ertragen, das der Tach kommt, wo der Schreibtisch ausgedient hat und auf der Straße
weiter kommuniziert wird..

Gut, das ich mir den Koalisationsvertrag in der Beziehung Mobcenter und Co. gleich den Spitzname
"KO-Vertrag" verpasste, geht mir dann auch weniger auf Emmotionen und Nerven.

Wer hätte vor 10 Jahren daran gedacht, das nur der Austausch eines Wortes erforderlich sei, um
"Friede Freude Eierkuchen" servieren zu wollen ? Die Mehrheit der Bevölkerung dürfte da auch noch
voll darauf rein fallen und wenn nicht, kann die Press ja noch a bissel nach helfen, wie es Exkanzler
Schröder das auch tat (Fördergeld für die Presse für Aufklärung Propaganda zu Harz-4)
Jo, dann macht Nahles "was ihr gefällt".

Passt doch und komme meinen Hoffnungen vieleicht schneller entgegen ? Hoffentlich  ;)

Die Verarsche "3 Euro mehr" und das neue Schafspelz für den Wolf H4 müsste dazu eigendlich reichen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Wernichtsweissmussallesgl


Wie wird denn der Strompreis angepasst? Ich habe eine Erhöhung von 63 Euro auf 104 bekommen. wie ich das stemmen soll weiss ich nicht.
Ein elektrischer Durchlauferhitzer ist des Stromkunden tot. Ich kenne auch Hartz4 Haushalte die mit Strom heizen. Das ist vor allen in Aachen Haaren in den Hochhäusern der Fall. Als Rentner zitter ich bereits vor der Nebenkostenabrechnung (Gas). Im nächsten Monat weiss ich mehr.
Ich habe wegen einer COPD auch noch einen PKW, den kann ich nicht eifnnach abschaffen kann. Die Energiekosten steigen täglich in unerschwengliche Höhe. Da nutzt es auch nicht in anderen Ländern tanken  zu gehen. NL oder B.
Es gibt bereits Fälle wo Bewohner sich aus der Not einen Petroliumofen gekauft haben und an einer CO Vegiftung gestorben sind, Das Petrolium ist in Belgien günstig zu haben. Zu 1/5 in der BRD.


counselor

Zitat

1. Zur Höhe der Regelleistungen und dem Beschluss des SG Oldenburg
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Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden.
PM und Beschluss des SG OL: https://t1p.de/yzilk

Stefan Sell zur Problematik: https://t1p.de/s68v

Kommentierung: Die Entscheidung des SG OL ist ein reines Durchwinken der bestehenden Rechtslage. Ansonsten hätten sich laut Ansicht des Gerichts im Wesentlichen die höheren Energiekosten preissteigernd ausgewirkt und sonstige ,,konkrete Bedarfsunterdeckungen" hätten die Antragsteller nicht hinreichend dargelegt.
Damit hat das SG OL aber auch aufgezeigt, wie es gehen kann: man errechne die Differenz zwischen den Energiekosten im RS (36,43 € für eine Alleinstehende Person) und den tatsächlichen Kosten, d.h. den Stromkosten des letzten oder diesen Jahres. Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden.


Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Und bis das Gericht entscheidet, bin ich schon abgemagert oder gar verhungert..

Es sollte langsam klar werden, das der Kampf gegen H4 über der Gerichtsbarkeit
so gut wie verloren ist !

H4-Widerstand muss neu gedacht werden statt in den SGB zu "vergammeln" und
letztendlich "Im Interesse der Allgemeinheit" verzichten zu sollen..

:-\

Sorry, nix gegen Dich persönlich  ;) Es tut Not an "sozialer Notwehr", die als
Einzelkämpfer_in nicht gewuppt werden kann.. Jo, bildet Banden  ;)

Ohne Protest auf der Straße wird das eh nix, das Erwerbslose auch mal entspannt
wieder aufathmen können..
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatSorry, nix gegen Dich persönlich   Es tut Not an "sozialer Notwehr", die als
Einzelkämpfer_in nicht gewuppt werden kann.. Jo, bildet Banden 

Sehe ich ähnlich. Der Widerstand gehört auf die Straße.
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counselor

Zitat

1. KdU in tatsächlicher Höhe / Typische rechtswidrige Verwaltungspraxis,
bzw. wie Jobcenter die Folgen der Energiekriese noch gegen Leistungsberechtigte auslegen
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Ich möchte auf einen Fall in einem Jobcenter hinweisen, in dem nach Aussagen der Hinweisgebenden eine Vielzahl vergleichbarer Fälle vorliegen.
Der Fall ist ganz einfach: die Leistungsberechtigte hatte dem Jobcenter im Dez. 2021 die Betriebskostenabrechnung (BK), die ihr Vermieter kurz vor Jahresende zugesandt hatte, weitergereicht. Das Jobcenter lehnte die Übernahme mit der Begründung der Unangemessenheit ab.
Diese Ablehnung ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich zunächst aus § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII, nach dem Unterkunftskosten, wozu auch die Nachforderung von BK Abrechnungen gehören, in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Von der Übernahme wäre das JC nur befreit, wenn es zuvor ein wirksam gewordenes Kostensenkungsverfahren im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II/§ 35 Abs. 2 SGB XII eingeleitet hat. Dies war ausweislich des Bescheides im vorliegenden Fall nicht der Fall.
Die Nichtübernahme der Betriebskostenabrechnung ist aber auch aufgrund der sog. ,,Angemessenheitsfiktion" nach § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II/§141 Abs. 3 SGBB XII rechtswidrig, denn nach dieser gelten alle Unterkunftskosten in unbegrenzter Höhe als angemessen, insofern sie in Bewilligungszeiträumen, die ab März 2020 bis, derzeit, März 2022 (§ 67 Abs. 1 SGB II/§ 141 Abs. 1 SGB XII) begonnen haben. Diese Regelung soll durch Verordnung auf Dezember 2022 verlängert werden, das Gesetzgebungsverfahren hierfür läuft noch ( https://t1p.de/zomb ).
Die Angemessenheitsfiktion soll nach Gesetzeszweck dafür Sorge tragen, dass sich SGB II - Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25). Genau das Gegenteil wird mit dieser Verwaltungspraxis geschaffen.
Dieser Versagungsbescheid der Betriebskostenabrechnung ist aus diesen zwei Gründen rechtswidrig.

In der Beratungspraxis bedeutet das, dass die Betroffenen und deren Berater*innen gegen eine solche Ablehnung in das Widerspruchs-/Überprüfungsverfahren gehen sollten und vielleicht auch die jeweiligen Landesarbeitsministerien als zuständige Fachaufsichtsbehörden für Unterkunftskosten mit einer Fachaufsichtsbeschwerde über diese  Vorgänge informieren sollten und um dringende Intervention bitten.

Ich habe in den Fall auch die Paragraphen des SGB XII reingenommen, weil diese Rechtslage exakt auch für das SGB XII gilt und damit auch den sog. analogberechtigten AsylbLG – Leistungsberechtigten.
Rechtswidriger Versagungsbescheid: https://t1p.de/v3cvn

Bewertung: Es ist schon ein ziemlicher Hammer, dass die Verwaltung in einer Zeit, in der die Energie- und Lebenshaltungskosten explodieren und dringendst die Regelleistungen angehoben werden müssen, hier solche Anträge auf Übernahme der Betriebskostennachzahlungen verweigern. Und dies trotz eindeutiger Rechtslage.


2. Überblick zum Heizkostenzuschuss
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In dem Artikel werden die wichtigsten Basics zum geplanten Heizkostenzuschuss dargestellt.   Diese gibt es hier: https://t1p.de/z19l

Die Verbraucherzentrale kritisiert deutlich die Höhe: Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte sollten durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt gezahlt werden. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt.
Hier zur PN und Infos der Vzbv: https://t1p.de/z2xo


Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat2. Inflation, Energiekosten, Corona und Krieg in Europa – monatlicher Sofortzuschlag von 100 € jetzt!
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Die Lebenshaltungs- und Energiekosten steigen immer weiter, durch den Krieg gegen die Ukraine und den daraus entstehenden Wirtschaftssanktionen und Handelsgüterknappheiten ist mit weiteren drastischen Preissteigerungen zu rechnen.   

Die Inflationsrate bzw. "Teuerungsrate" ist in Deutschland auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Januar 2022 lag sie bei 4,9 Prozent im Vergleich zum Januar 2021 (https://t1p.de/o5y7), gleichzeitig haben die Energiepreise um 20,5 % angezogen, die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte sind um 25 % gestiegen und die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte sind um 22,1 % gestiegen. (Alle Angaben destatis PM's 1+2/2022).

Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, nach diesen Preissteigerungen sind jetzt erst recht unzureichend. Die Lebenshaltungs- und Energiekosten müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Im Jahr 2022 sind die Regelsätze um 0,76 % gestiegen.



Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Regelsatzurteil von 2014 konstatiert, dass die Regelbedarfe ,,derzeit noch" verfassungsgemäß seien und für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:


Kommt es zu kurzfristig ,,auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen beim Haushaltsstrom" sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 111). Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs  hervorragend rausgearbeitet.



Diese vom BVerfG beschriebene Situation, dass der Regelsatz vorne und hinten wegen der in die Höhe geschnellten Lebenshaltungs- und Energiekosten nicht mehr reicht, liegt jetzt vor.
Daher ist es JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € monatlich geben muss.

3. Geplante Zuschläge / zum sog. Entlastungspaket
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Die Ampel hat ein milliardenschweres ,,Entlastungspaket" angekündigt. Darin sind grundsicherungsrelevant enthalten:

1. Eine ,,Einmalzahlung" von 100 EUR, vermutlich für das Jahr 2022. Das bedeutet also eine Unterstützung von 8,33 EUR im Monat.
Der alten Bundesregierung waren diese Menschen immerhin 150 EUR wert, rot/grün/Gelb reduziert das um 1/3.
Laut Papier des Koalitionsausschusses sollen Geflüchtete diese Leistung nicht erhalten.

2. Familien mit von Armut betroffenen Kindern sollen ab dem 1. Juli 2022 einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erhalten.
Nicht nachvollziehbar ist, warum dieser Sofortzuschlag nur für Kinder gelten soll ... aber es mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Hier die Eckpunkte der Vereinbarungen des Koalitionsausschusses: https://t1p.de/zqqe

Quelle: Thomé Newsletter
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tleary

Zitat von: counselor am 20:22:43 Mo. 28.Februar 2022
2. Familien mit von Armut betroffenen Kindern sollen ab dem 1. Juli 2022 einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erhalten.
Nicht nachvollziehbar ist, warum dieser Sofortzuschlag nur für Kinder gelten soll ... aber es mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
"Sofort" ist für mich nicht erst in 4 Monaten. Was ist mit dem Zeitraum März bis Juni '22? Außerdem: Diese Einmalzahlungen sind ohnehin nicht viel wert, weil die Grundsicherung dadurch nicht dauerhaft an die gestiegenen Kosten angepasst wird, sondern eben nur vorübergehend für ein paar Monate. Die gestiegenen Preise bleiben aber dauerhaft.

Zitat von: Rappelkistenrebell am 16:25:40 Mo. 17.Oktober 2011
DGB: Hartz IV-Regelsatz ist rechtswidrig
Weil ich's gerade im Titel lese (ja, jetzt nach 10 Jahren immer noch aktuell). Daß gerade diese "Kritik" kommt von einem Miterdenker und jahrzehntelangen Verteidiger von Hartz-iV kommt. Doppelzüngigkeit der deutschen Gewerkschaften ist das, mehr nicht. Statt die Abschaffung von Hartz-IV zu fordern, damals auch nur "ist etwas zu wenig", als Einwand.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Zitat3. Brief der LAG kommunale Jobcenter NRW an Arbeitsminister Hubertus Heil zur Explosion der Heiz- und Energiekosten
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In einem Brief vom 16.02.2022 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 16.02.2022 weist die LAG der kommunalen Jobcenter in NRW darauf hin, dass es aufgrund der enormen Preissteigerung zu einem bisher nicht gekannten Ausmaß von Energiearmut kommen wird. Die in den Regelleistungen festgesetzten Energiepreise in keiner Weise den Preisentwicklungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung tragen und es nicht gelingen wird, die Stromabschläge aus den Regelsätzen zu tilgen. Die wirtschaftliche Situation wird sich somit immer weiter zuspitzen und hier dringender Handlungsbedarf geboten ist. Die LAG argumentiert mit der Entscheidung des BVerfG zu den Regelsätzen aus dem Jahr 2014, in der das BVerfG gefordert hat, dass bei kurzfristigen Preissteigerungen vom Gesetzgeber gehandelt werden muss. Nach Einschätzung der LAG ist jetzt dieser Handlungsbedarf gegeben.

Dem Brief der LAG kommunaler Jobcenter ist nichts hinzuzufügen, er ist vollkommen zutreffend. Das BMAS muss JETZT handeln und Lösungen schaffen. Diese könnten lauten: Sofortzuschlag von 100 EUR für jeden SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungsbeziehenden oder Übernahme nach § 21 Abs. 6 SGB II für alle laufenden und einmaligen Energiekosten, die oberhalb des Betrages sind, der im Regelsatz enthalten ist. Ebenso eine komplette Anwendung der Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII auf alle Heizkosten und Betriebskostennachzahlungen, unabhängig davon, ob die KdU zuvor wegen Unangemessenheit oder fehlender Umzugserfordernis bereist gesenkt wurde.

Hier geht es nun zum (Brand)brief der LAG kommunale Jobcenter NRW: https://t1p.de/1oddb





4. Linke und Bundesregierung zu steigenden Heizkosten: Lücke bei den Heizkosten: Fast 100.000 Haushalte betroffen, durchschnittlich 36 Euro ungedeckt
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Die Linkspartei hat anlässlich des geplanten einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldbeziehende, leistungsbeziehende Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende nachgefragt, wie hoch die Unterdeckung bei den Heizkosten sei.

Die Antwort: zwischen November 2020 und Oktober 2021 hätten im Schnitt 95.000 Haushalte im SGB II nicht die vollen Heizkosten erstattet bekommen. Bei den betroffenen Haushalten läge der nicht erstattete Teil der Heizkosten bei durchschnittlich 36 Euro je Monat. Neuere Zahlen lägen nicht vor.

Ausgehend von unserer bundesweiten Wahrnehmung der Situation halten wir die Anzahl von ,,nur"  95.000 Haushalten, bei denen nicht die vollen Heizkosten übernommen wurden, für viel zu gering.  Aber jeder einzelne Fall stellt eine massive Unterdeckung des Existenzminimums, in vielen Fällen bestimmt auch rechtswidrig und auf jeden Fall in jedem Fall eine Menschenrechtsverletzung dar.

Hier nun die Anfrage und Antworten der Linken und Bundesregierung: https://t1p.de/ht8u

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Kommt selten vor, dass ich einem Jobcenter zustimme, aber was die da zu den Energiepreisen geschrieben haben trifft zu.
Ob aus Berlin wirklich eine Abhilfe kommt, bezweifle ich allerdings.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat

1. Gesetzesentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz
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Die Bundesregierung möchte eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 EUR je Person "für den Kauf spezieller Hygieneprodukte und Gesundheitsartikel (insbesondere FFP2-Masken), aber auch in Folge der pandemiebedingten Inflation" zahlen ("Einmalzuschlag"). Weiterhin möchte sie "bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro im Monat unterstützen" ("Sofortzuschlag"). Kinder von noch nicht anerkannten Geflüchteten, sollen diesen Sofortzuschlag nicht erhalten.

Tacheles wurde im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten, diesmal sollte die Stellungnahme immerhin ,,nur" binnen zwei Tagen vorgelegt werden.

Eckpunkte der Tacheles Stellungnahme:

Aufgrund der Preisentwicklung ist der Einmalzuschlag von 100 EUR im Jahr , also 8,33 EUR im Monat, viel zu gering und ein Witz. Der Zuschlag müsste 100 EUR im Monat betragen.

Der geplante Einmalzuschlag soll nur für die gelten, die im Stichmonat Juli 2022 Leistungen beziehen, gelten. Hier wird vorgeschlagen, dies auf einen Monat im Jahr 2022 zu ändern.

Beim 20 EUR Sofortzuschlag für Kinder sind die Kinder von nicht anerkannten Geflüchteten nicht enthalten, das wird scharf kritisiert.

Gesetzesentwurf und Tachelesstellungnahme hier: https://t1p.de/5904p


Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Zitat von: counselor am 18:58:37 So. 13.März 2022
...
Aufgrund der Preisentwicklung ist der Einmalzuschlag von 100 EUR im Jahr , also 8,33 EUR im Monat, viel zu gering und ein Witz. Der Zuschlag müsste 100 EUR im Monat betragen.
...

Sehe ich auch so.. Nu hat ja eine Politfresse gemeint, das alle den Gürtel enger schnallen müssten.
Jo, Wespentalie für Geringverdiener_innen und Erwerbslose wird zur Zwangsmode und damit es
richtig sitzt, sind Warmduschen passee.. Diese Anlaberei darauf verspricht nichts gutes..  :Q

Aber wie gehabt : Es funktioniert nur solange gut, wie man es zulässt..  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Zitat2.  Essen: Sozialdezernent fordert 100 Euro mehr Grundsicherung
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Aus der Stellungnahme: Derzeit liegt der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger bei 449 Euro pro Person und Monat. Während auch Haushaltsstrom davon bezahlt werden muss, trägt Miete und Heizenergie pauschal die Stadt. Letzteres trifft aber nicht automatisch auf die Bezieher kleiner Renten zu, die deshalb doppelt betroffen sind. ,,Die Rentnerinnen und Rentner, die knapp über dem Satz der Grundsicherung oder dem Wohngeldanspruch liegen, werden von den beschlossenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht sehr viel haben", so Renzel.

Während die Lebensmittelteuerung bereits jetzt für jeden notgedrungen Preisbewussten spürbar und bedrückend sei, werde das ganze Ausmaß der Energiekosten wohl erst bei der Nebenkostennachzahlung präsentiert. ,,Ich habe die Sorge, dass viele dann nicht mehr können und wir in den Beratungsstellen Tragödien erleben", so der Sozialdezernent. Die Essener Verbraucherzentrale berichtet bereits jetzt über erheblichen Andrang. ,,Hier droht sozialer Sprengstoff, deshalb komme ich früh mit diesem Thema." Mit den angedachten Einmalzahlungen sei es auf keinen Fall getan.

Zu finden in der WAZ vom 10.04.2022: https://t1p.de/phuv

Kommentar: Recht hat er, es muss einen Sofortzuschlag von 100 EUR monatlich geben!

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

Zitat

1. Änderungsbeschluss der Bundesregierung zum Covid-19 Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz und Regelung zum SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch von Ukrainegeflüchteten
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Nun liegt der abschließende Gesetzestext zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vor, damit dann u.a. die Entscheidung, dass die Einmalzahlung von nunmehr 200 EUR zum 01.Juli 2022 gezahlt werden soll und die Neuregelungen für Ukraine-Geflüchteten. Stichworte hierzu: SGB II/SGB XII statt AsylbLG, SGB II auch mit Ukraine-Fiktionsbescheinigung, BAföG, Wohnsitzregelung § 12a, Rechtsgrundlage für Zuweisungsenstcheidungen nach § 24 usw
Den kompletten Gesetzestext, mit Zusammenfassung der aktuellsten Änderungen zu den Ukrainer*innen: https://t1p.de/ho7a7
Bundestag dazu: https://t1p.de/41qj
BMAS dazu: https://t1p.de/zvi8

3. Pari kritisiert unzureichende Entlastung einkommensschwacher Haushalte und mahnt dringend Hartz-IV-Erhöhung an
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Der Pari kritisiert das ,,Entlastungpaket" als absolut unzureichend und fordert statt einer Einmalzahlung von 200 EUR eine Regelleistungserhöhung von 200 EUR pro Monat. Mehr hier: https://t1p.de/uqf51


Quelle: Thomé Newsletter
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dagobert

Angesichts der Preisentwicklung bei Strom und Lebensmitteln ist diese Einmalzahlung der blanke Hohn.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: counselor am 18:53:56 So. 17.April 2022
2.  Essen: Sozialdezernent fordert 100 Euro mehr Grundsicherung
Zitat von: counselor am 16:05:55 Di. 03.Mai 2022
Der Pari kritisiert das ,,Entlastungpaket" als absolut unzureichend und fordert statt einer Einmalzahlung von 200 EUR eine Regelleistungserhöhung von 200 EUR pro Monat. Mehr hier: https://t1p.de/uqf51
Na, langsam kommen wir den notwendigen Erhöhungen schon näher. Wenn dann irgendein Verband es wagt, 500 € mtl. mehr zu fordern, trete ich dem bei. ;)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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