Wer legt im ÖD die Job- Lohngruppe fest ? Ich zweifle an deren Verstand.

Begonnen von der große Zampano, 00:06:00 Sa. 17.Dezember 2011

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Codeman

Zitat von: DJ1980 am 08:44:48 Sa. 17.Dezember 2011
Und wieder ein Mechaniker mehr, der mit mir einer Meinung bezüglich der modernen Schrottkarren ist. Also kann ich ja eigentlich gar nicht so verkehrt liegen....
Und was den Tarif angeht: Du darfst eines nicht vergessen: EG 10 ist eine "Zwischenlohngruppe", d.h., dass es sich dabei um eine Lohngruppe handelt, die sowohl als höchste Lohngruppe für den Vergleichbaren Mittleren Dienst gilt, aber auch als "Einstiegslohngruppe" für den Gehobenen Dienst. (Man kann halt diese "Angestelltentarife" sehr gut mit denen der Beamten vergleichen, da sie in etwa Gleichgestellt sind).

Du kannst bei entsprechend langer Tätigkeit in der EG dann irgendwann (!!!) in die nächst höhere aufsteigen. Und: Du wirst, auch wenn du vorher schon mal etliche Jahre irgendwo in der EG XY gearbeitet hast, bei einer neuen Stelle trotzdem wieder in einer niedrigeren EG eingestellt. Deshalb habe ich auch nie diese "Dienstaltersstufen" verstanden, die sich dadurch nämlich irgendwie lächerlich ausnehmen.

Also ich hab ja schon viel Mist gelesen, aber das toppt echt alles:

1. Die höchste EG für den normalen mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst liegt in der EG 8. In besonderen Fällen, gerade wenn das Personal knapp ist in diesem Bereich gibs auch die EG 9. Aber das ist auch echt das höchste der Gefühle.

2. Man steigt in den Entgeltgruppen nicht auf. Wo man steigt, ist in den Stufen. Nach 15 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist man in der Stufe 6 angekommen. Weiter gehts nicht. Wenn man in eine andere EG will, dann muss sich auf einen anderen Arbeitsplatz bewerben, der eine höhere EG vorsieht.

3. Man fängt auch nicht wieder bei "0" an, wenn man die Entgeltgruppe wechselt. Neben wir an man hat in der EG 6 Stufe 4 2500 € brutto verdient und wechselt jetzt in die EG 8, die in der 1. Stufe nur 2200 brutto vorsieht, dann wird man automatisch so eingestuft, dass man keine Lohnverluste hat.

Zum Beispiel also in die Stufe 3....


Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

der große Zampano

Hab ich doch gerade wieder was "zum totlachen" bei ner öffentlichen Ausschreibung gefunden.

Der staatlich geprüfte Techniker kriegt neuerdings nur die Lohngruppe 6, anstatt sonst die 8 oder 9.

Irre ich mich, war ja auch selber mal im ÖD beschäftigt, oder ist die 5 bzw. 6 nicht eigentlich für Facharbeiter gedacht ?




Die üblichen Randkritierien wie lediglich ein Alter von 18 und 5000000 Jahre Berufserfahrung in passender Stelle sind eigentlich selbstverständlich und brauchen hier eigentlich nicht erwähnt zu werden.  kotz

Rudolf Rocker

ZitatIrre ich mich, war ja auch selber mal im ÖD beschäftigt, oder ist die 5 bzw. 6 nicht eigentlich für Facharbeiter gedacht ?

Jupp, ich hatte als Facharbeiter auch EG 5!
Und das war 2010!

der große Zampano

Es sollte doch aber auch den "merkbefreitesten Bürokraten" dort klar sein, dass sich der "Arbeitssklave" die Differenz über das Arbeitsgericht potentiell wieder holen wird.

Codeman

@großer Zampano

Nächste lustige Sache....

Gemeinde sucht SB für Schulverwaltung

Gewünscht: Verwaltungsfachwirt bezahlt nach EG 8 (mittlerer Dienst)  :o
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

der große Zampano

Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte doch mindestens die 9-10 bei Fachhochschule bzw. bis 13 bei Uniausbildung (wenn es sowas an der Uni gibt) drin sein.

Unser aller "Wiki" sagt dazu: "Beide Abschlüsse (A II und Verwaltungsfachwirt) werden jedoch meist in allen Kommunalverwaltungen berufsrechtlich identisch angewandt und berechtigen die Angestellten gleichermaßen zur Wahrnehmung von Aufgaben (vergleichbar gehobener Dienst) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD (analog den Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes A 9 bis A 13 g.D.)"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsfachwirt


Ergänzung:

Hab noch was gefunden. Jetzt steht gleich in so mancher Stellenanzeige, dass man nichts bezahlen will.
Z.B. ein Museum "einer großen deutschen Stadt" sucht anstatt zu bezahlenden Personen gleich nur Ehrenamtliche. Das nenn ich mal frech.

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