Rente, Wohngeld und Grundsicherung

Begonnen von counselor, 17:08:20 Sa. 21.Januar 2012

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counselor

Nachdem ich vor ein paar Tagen von der Deutschen Rentenversicherung den Bescheid erhalten habe, wonach mir rückwirkend zum 1.10.2011 unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht, ich aber von dieser Rente alleine nicht leben kann, muß ich ergänzende Sozialleistungen beantragen.

Meine Frage ist daher, ob ich neben dem Grundsicherungsantrag noch einen separaten Wohngeldantrag stellen muß und ob es noch -wie früher bei der Sozialhilfe- ein pauschaliertes Wohngeld gibt? Wie wirkt es sich auf das Wohngeld aus, dass die von mir bewohnte Wohnung meiner Mutter gehört? Was passiert mit der Grundsicherung, wenn Miete und Nebenkosten die Kosten für Haushaltsstrom und Kochenergie, Warmwasserbereitung und Schönheitsreparaturen enthalten, ich die Anteile aber nicht aufschlüsseln kann?
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

hanni reloaded

Falls du Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII bekommst, ist Wohngeld ausgeschlossen, da dies bereits dort als KdU läuft.

Falls deine Rente jedoch halbwegs ausreichend ist, könnte auch *nur* Wohngeld in Frage kommen.

Kannst du per I-net Rechner mal checken.

Verwandtenmietverträge müssen den Kriterien des normalen Mietvertrages standhalten.

counselor

Vielen Dank für die Antwort.

Grundsicherung schließt also Wohngeld aus.

Ich habe gerade mal die Sache durch einen Grundsicherungs- und einen Wohngeldrechner laufen lassen. Mit Wohngeld scheint es sogar ein paar Euro mehr zu sein, als mit Grundsicherung. Werde also nächste Woche zur Wohngeldstelle tapsen.

Aber auch hier das Problem, dass ich die Heizkosten (und Haushaltsstrom und Kochenergie) mangels separatem Strom- und Heizkostenzähler nicht aus den Nebenkosten herausrechnen kann.
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hanni reloaded

Da muß wohl auch nix rausgerechnet werden:

grad aktuell:

ZitatZahlen Hartz IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten werden, darf das Jobcenter die Leistungen für die Unterkunft trotzdem nicht um einen aus den Regelleistungen ermittelten Anteil für Haushaltsenergie kürzen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 24.11.2011

http://sozialberatung-kiel.de/2012/01/03/bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug/

Ich nehme mal an, daß es dann auch für SGB XII gilt.


counselor

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hanni reloaded


counselor

Der Stand ist jetzt so, dass das Jobcenter das ALGII bis zum 29.2.2012 bewilligt hat. Die erste Rente wird jedoch -infolge einer Gesetzesänderung durch die volksfeindliche SPD- für den Monat März erst am 30.3.2012 ausgezahlt.

Wenn dem so bleibt, dann muß ich doch für März Grundsicherung beantragen. Grr!
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hanni reloaded

Das schimpft sich Überbrückungsdarlehen, ist aber wohl üblich.

Strombolli

Was ja wieder "Verarscht in Deutschland" bestätigen würde!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

counselor

Vielen Dank für die Antworten.

Das bestätigt tatsächlich "Verarscht in Deutschland", zumal die Deutsche Rentenversicherung die Rentenansprüche vom 1.10.2011 bis 29.2.2012 gesperrt hat, da zunächst Ansprüche anderer Stellen (wie zB Jobcenter) zu klären sind.
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counselor

So. Nun fordert das Sozialamt trotz der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung ein ärztliches Attest wegen Erwerbsunfähigkeit und eine Schweigepflichtsentbindung. Volksfeindlicher kann man die Verwaltungsverfahren ja dann nicht mehr ausgestalten.
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hanni reloaded

Dann konter damit:

ZitatSGB XII

§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Der zuständige Träger der Sozialhilfe ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist für den ersuchenden Träger der Sozialhilfe bindend; dies gilt auch für eine Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung nach § 109a Absatz 3 des Sechsten Buches
........

counselor

Danke!

Ich hab diese bei uns von Menschen mit SPD-Parteibuch in der Tasche durchsetzte Drecksverwaltung so satt.
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hanni reloaded

Ich würde in einem (nachweislichen) Schreiben höflichst nach der Rechtsgrundlage ihrer Forderung fragen,
da ja das SGB XII folgendes: *mein Zitat* aussagt.

Sie mögen dir doch die Diskrepanz erklären :evil:

counselor

Danke.

Nachdem die erste Wut über das Schreiben verraucht ist, werde ich morgen ein Antwortschreiben aufsetzen.
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counselor

Ich habe mich vorhin mit meinem Rechtsanwalt über das Verhalten der Behörde unterhalten. Ich werde nun so verfahren, dass ich mir das medizinische Gutachten der Rentenversicherung besorge und es dem Grundsicherungsantrag mit dem Hinweis, dass sie an die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers gebunden sind, beifüge. Ein extra ärztliches Attest für die gibt es nicht. Der Anwalt sagte mir noch, dass die sowieso keinen Grund haben, die Grundsicherung zu verweigern und dass wir notfalls zu Gericht gehen werden.
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counselor

Folgendes Schreiben habe ich heute aufgesetzt und werde es in den nächsten Tagen beim Sozialamt abgeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Grundsicherung bei Erwerbsminderung ab März 2012. Für den Monat März beantrage ich Grundsicherung ohne Abzug der Rente zum Auszahlungstermin 29.2.2012, da die letzte Zahlung des Jobcenters XY zum 31.1.2012 erfolgte und die erste Rentenzahlung erst am 30.3.2012 erfolgt.

Ich verfüge über kein Vermögen und habe -abgesehen von der Rente- kein weiteres Einkommen. Entsprechend kann ich -abgesehen von den beigefügten Kontoauszügen- keine weiteren Nachweise über Einkommen und Vermögen vorlegen. Betreffend des Mietvertrages, der Nebenkosten und der Heizkosten verweise ich auf das Telefongespräch, welches Sie mit meiner Vermieterin geführt haben.

Ferner bin ich ledig und kinderlos, weswegen die Mitteilung einer Anschrift der Kinder bzw. getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten entfällt.

Leider kann meine Krankenversicherung keine andere Mitgliedsbescheinigung ausstellen, als die beigefügte

Mit freundlichen Grüßen

Counselor
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Ruby

Hallole, da können wir uns ja grade sie Hand geben. Ich habe das exakt gleiche Problem bis auf das meine Rente nur zeitbegrenzt ist. Am Montag war auch dem Sozialamt hier um bekam die Antwort das sie nicht für das Verhalten der Rentenversicherung auf kommen würden. Auch gar keinen Fall.
Dienstag habe ich dann mal dem Anwalt angerufen. Tja dabei wollte ich ned mehr als ein Überbrückungsdarlehen. Dies würde beim Übergang von Alg2 in Rente generell nicht gewährt im Kreis. Klar hier gilt nicht das gleiche Gesetz wie in Rest Deutschland.
Im Klartext die drücken sich mit allen Mitteln darum auch nur einen Euro raus zu tun.

Und setzen sich so sehr dafür ein das ich fast schon sicher bin das die Menschen da beim sparen mitverdienen müssen. Wo sollst sonst deren Interesse liegen? Das die so gegen einen kämpfen?

Hab dafür keine Nerven aber zum Glück noch Rechtschutz über Verdi.
Sollte ich weiter gekommen sein schreibe ich es in meinem Fred.

Drücke dir die Daumen das bei dir auch alles klappt.

lg Ruby


counselor

@Ruby,

ich habe heute zur Vorbereitung des Schreibens mit unserem Rechtsanwalt telefoniert. Das Sozialamt muß ganz klar für den März einspringen. Die Rentenzahlung, die am 30.3.2012 eingehen wird, wirkt sich erst im Monat April sozialhilferechtlich als Einkommen aus (obwohl der Zuflußmonat tatsächlich noch der März ist). Sollte das Sozialamt zicken und ich am 29.2.2012 kein Geld auf dem Konto haben, werden wir ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht anstrengen.

Drücke dir auch die Daumen!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Ruby

Danke Dir!
Gut zu wissen, denn man hat nie genug Informationen um sich durchzusetzen. ;-).

lg

Ruby

Hab in meinem Tread gepostet, was in einem Erstattungsschreiben des Jobcenters an die Rentenkasse steht. Das kam heute. Sieht das bei Dir ähnlich aus?

counselor

Zur Abrechnungsgeschichte zwischen Rentenversicherung und Jobcenter haben mich folgende Schreiben erreicht:

1) Schreiben des Jobcenters vom 1.2.2012 an die Rentenversicherung

Erstattungsanspruch gem. § 104 SGB X i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II
Leistungsempfänger: Counselor
Anschrift: X-Straße 123, X-Stadt
Versicherungsnummer XYZ


Sehr geehrte Damen und Herren,

von dem Jobcenter X-Stadt wurden Leistungen bewilligt.

Diese Leistungen werden bzw. wurden gezahlt bis 29. Februar 2012. Herr Counselor hat jedoch Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund ab 1. Oktober 2011. Es bestehen Erstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 2581,85 Euro. Nach meinen Unterlagen sind Sie für den genannten Zeitraum gem. § 103 SGB X erstattungspflichtig.

Gem. § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II besteht Anspruch auf Ersatz der Beiträge zur Krankenversicherung für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 29.Februar 2012 in Höhe von 446,65 Euro und zur Pflegeversicherung für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 29. Februar 2012 in Höhe von 63,40 Euro.

Ich bitte den nebenstehenden Gesamtbetrag in Höhe von 3091,90 Euro zu erstatten. Der Erstattungsbetrag ist von Ihnen wie folgt bis zum 19. Februar 2012 unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszwecks zu überweisen:

(Bankdaten etc pepe)

Beachten Sie bitte, dass ohne die korrekte Angabe des persönlichen Verwendungszwecks eine ordnungsgemäße Buchung der Zahlung nicht möglich ist.

(Es folgt noch eine tabellarische Gegenüberstellung der SGB-II-Leistungen mit der Rente und dem Erstattungbetrag).

Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter

2) Schreiben der Rentenversicherung vom 13.2.2012 an mich:

Abrechnung der Rentennachzahlung

Sehr geehrter Counselor,

die einbehaltene Rentennachzahlung beträgt für den Gesamtzeitraum vom 1.10.2011 bis 29.2.2012 2581,85 EUR. Davon haben wir zur Erfüllung des Erstattungsanspruches verrechnet bzw. überwiesen an Jobcenter X-Stadt vom 1.10.2011 bis 29.2.2012 2581,85 EUR. Summe der Erstattungsbeträge 2581,85 EUR. Rentennachzahlungsbetrag 0,00 EUR. Ein Rentennachzahlungsbetrag steht für Sie nicht mehr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rentenversicherung
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Ruby

Gut also der genau Vergleich ergibt das mein Argeleistungsmensch versucht mich haftbar zu machen, für einen eventuellen Betrag X für den die Rentenkasse nicht aufkommen will. Besonders schön das mir das in einem Abdruck mit der bitte um Kenntnisnahme mitgeteilt wird, der an die Rentenkasse adressiert ist. Dabei steht noch ich solle beachten das von mir keine Leistungen zu zahlen sind.

Oh man ich traue denen so wenig über den Weg.
Und irgendwie singe ich derzeit gern:
Grachmusikoff - Oiner isch emmer dr Arsch


lg Ruby

Ruby

Ok news ich war heute auf dem Sozialamt. Nun ist klar wo das Problem bei mir liegt, nämlich am Zuflussprinzip. Also die gute Frau auf dem Sozialamt wies mich daraufhin das sie schon Anfang März den Zufluss der Rente Ende März mit berechnen muß. Diese Handhabung des Zuflußprinzips hat aber das Sozialgericht Reutlingen bereits mehrfach gerügt bei dem Jobcenter hier. Denn eigentlich kann sie das zwar tun, aber erst zu dem Zeitpunkt wenn das Geld auf dem Konto ist. Und nicht schon im vorauseilendem Gehorsam. Letztlich werde ich das einklagen müssen.

Sodele noch was, Wohngeld soll man rückwirkend zum Beginn der Rente beantragen können. Das mach ich die Woche noch.

lg Ruby


Ruby

@ counselor

Gibt´s neues bei dir?

Lg Ruby

counselor

Zitat von: Ruby am 16:47:36 So. 26.Februar 2012@ counselor, Gibt´s neues bei dir? Lg Ruby
Bisher noch nicht. Außer, daß ich am 1.3.2012 einen Termin bei meinem Anwalt habe, da ich bisher weder auf meinen Wohngeldantrag, noch auf meinen Grundsicherungsantrag eine Antwort erhalten habe.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Ruby

Also Wohngeldanträge brauchen hier lockere 6 Monate zur Zeit, da kannst nur hoffen das sie bei euch schneller sind. Dort kann man sich nur eine etwae Vorausberechnung geben lassen. Grundsicherung müßte schnell gehen.

Weiter die Daumen drücke für euch!

lg Ruby

counselor

Ich habe heute auf Basis von Beratungskostenhilfe meinen Rechtsanwalt damit beauftragt, mit dem Sozialamt über eine zügige Verbescheidung meiner Anträge und schnellstmögliche Auszahlung von 724 EUR zu verhandeln.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Unser Rechtsanwalt hat heute folgendes Fax an das Sozialamt geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir unter Vorlage einer Vollmacht die Vertretung des Herrn Counselor an. Hierzu verweisen wir auf den Antrag unseres Mandanten vom 9.2.2012, den wir in der Anlage nochmals beifügen. Dieser wurde bis heute noch nicht beantwortet. Nachdem die Rentennachzahlung insgesamt vom Jobcenter vereinnahmt wurde, entsteht unserem Mandanten bereits daraus eine Notlage, dass die nächste Rentenzahlung erst wieder zum Ende März erfolgen wird.

Nachdem unserem Mandanten somit für den Monat März bisher keine Zahlung zur Verfügung steht, möchten wir Sie bitten, umgehend die Grundsicherungsleistung nachzuholen. Nach unserer Ansicht wäre die Grundsicherung im März bereits im Voraus zum Auszahlungstermin 29.2.2012 zu zahlen gewesen. Hierzu wurden Sie mit Schreiben vom 9.2.2012 aufgefordert. Wir möchten Sie nunmehr bitten, dies umgehend zu erledigen, da wir ansonsten unserem Mandanten wegen der dringenden Notlage die Einreichung einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht empfehlen müssten. Dies kann dadurch vermieden werden, dass Sie die Zahlung bis spätestens

7.3.2012

leisten. Später eingehende Zahlungen können dann wieder verrechnet werden, wobei es angemessen wäre, die Verrechnung der Rente mit der Leistung für April vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Gerade habe ich den Bewilligungsbescheid für die Grundsicherung erhalten. Für März 2012 wurde mir die volle Grundsicherung ohne Abzug der Rente bewilligt.
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