Rente, Wohngeld und Grundsicherung

Begonnen von counselor, 17:08:20 Sa. 21.Januar 2012

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Strombolli

"Die" versuchen es eben immer wieder und ich habe die Vermutung hochgerechnet auf das gesamte Land, wehren sich die Wenigsten und darin liegt dann der Profit für die "Gegenseite". Es bleibt nur der nachdrückliche Appell an Alle sich in allen nur möglichen Fällen drastisch zu wehren!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Ruby

Zitat von: counselor am 11:15:14 Mi. 07.März 2012
Gerade habe ich den Bewilligungsbescheid für die Grundsicherung erhalten. Für März 2012 wurde mir die volle Grundsicherung ohne Abzug der Rente bewilligt.

Gratuliere dir. Freut mich das für dich geklappt hat.

lg Ruby

counselor

Zitat von: Strombolli am 13:27:39 Mi. 07.März 2012"Die" versuchen es eben immer wieder
Im Detail versuchen sie es immer noch. Das Sozialamt hat nämlich ohne nähere Begründung einfach den Regelsatz um 28,35 € gekürzt. Dagegen werden wir noch vorgehen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Das nächste Schreiben an die Gegenseite:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihren Bewilligungsbescheid vom 5.3.2012. Laut dem beigefügten Berechnungsbogen wird vom Grundsicherungsbedarf eine Kürzung in Höhe von 28,35 € abgezogen. Bitte erläutern Sie uns, aus welchen Gründen die Kürzung vorgenommen wird, da dies aus dem Bescheid nicht ersichtlich ist. Wir gehen davon aus, dass sich die Frage klären läßt. Andernfalls möchten wir Sie bitten, dieses Schreiben als Widerspruch zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Das Sozialamt hat geantwortet:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die Wohnung von Herrn Counselor ist inklusive Möblierung vermietet, dies wurde auch nochmals von der Vermieterin von Herrn Counselor auf Nachfrage am 14.2.2012 ausdrücklich bestätigt.

Für die Ersatzbeschaffung bei eigener Wohnungseinrichtung ist im Regelsatz jedoch gem. SHR Nr. 27a 03, Abs. 1 Satz 1, ein Anteil von 7,58% -28,35 €- enthalten und wird daher aufgrund der Bereitstellung der Möblierung durch die Vermieterin, vom Regelsatz in Abzug gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Sozialamt

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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