Frisch gebackene Eu Rentnerin

Begonnen von Ruby, 12:05:49 Sa. 04.Februar 2012

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Ruby

Hallole,
bin nun ganz frisch berentet seit gestern. Erstmal für 3 Jahre, aber für Dinge an denen sich nichts ändern wird.

Heute denke ich das war ganz gut, weil ja seit 2010 von der Arge eh nichts mehr eingezahlt wird, ich einfach nicht mehr so gesund bin um dem ganzen Tag zu arbeiten. Also würde das immer weniger was ich von der Rente bekomme. Ich bekommen nun so viel Geld wie ich von der Arge hatte und kann noch 400 euro dazu verdienen. Was ich auch mache zur Zeit.

Den einen Monat den ich nun abdecken muss für den Übergang von der Arge zur Rente, werde ich nun eben auf dem Sozialamt holen. Da das ja wohl nur als Darlehen zu bekommen scheint, Oder???

Sodele nun habe ich aber mal wieder eine heftig komplizierte Frage an alle hier.
Ok bis gestern habe ich Alg 2 und 400 Euro Job gehabt. Die Arge hat also einiges Geld einbehalten jeden Monat, von meinem 400 euro Job.
Meine Rente wurde nun rückwirkend ab 1.6. 2011 bewilligt. Nun bekommt die Arge ja eine Nachzahlung von der Rentenkasse für die Zeit.
Ergo hätte ich seit 1.6.2011 ja alles einkommen meines 400 Jobs behalten dürfen normalerweise.
 
Muß da also das gegengerechnet werden? Oder verfällt das einfach? Wo kann ich das nachrecherschieren?

Bloß nix dem Amt schenken und wenn ich nun schon für die Übergangszahlung Schulden machen muß, rechne ich dabei auch mit spitzer Feder.

Kann mir da bitte jemand helfen? ^^

(Und grins, ein letztes mal noch Ärger mit dem Amt, kanns noch gar nicht glauben *party*)

Lg Ruby

counselor

Sicher steht in deinem Rentenbescheid drinnen, dass du Anspruch auf eine Nachzahlung hast, welche. aber zwecks Abrechnung von Ansprüchen des Jobcenters und anderer Stellen vorläufig nicht ausgezahlt wird. Ferner wirst du ein Schreiben des Jobcenters in Kopie vom Jobcenter erhalten, in dem das Jobcenter seinen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X iVm. § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II abrechnet. Warte dieses Schreiben ab, und ob danach etwas von deinem Anspruch auf Nachzahlung übrig bleibt. Dann kannst du jedenfalls vergleichen, ob du genauso dastehst, wie wenn du ab 1.6.2011 Rente erhalten hättest.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Pinnswin

Ich würde auf jeden Fall schriftlich eine Rückzahlung
beantragen (wenn möglich: Anwalt, SoVD einschalten)
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

cyberactivist

Ich wünsche Dir, dass Du durch den neuen Status in erster Linie Ruhe vor den Ämtern hast. Das ist, denke ich, der größte "Gewinn" in der Sache.
Nur Exhibitionisten haben nichts zu verbergen.

Ruby

Dankeschön. Ja nicht mehr auf das Jobcenter zu müssen oder überhaupt auf ein Amt, das freut mich sehr.

Heute habe ich mich schön etwas darum gekümmert wie das mit meinem Job nun ist genau. Also ich darf 400 euro jeden Monat dazu verdienen und dazu auch noch die 175 Euro Übungsleitergeld. Ausserdem zweimal im Jahr darf man noch doppelt so viel wie 400 euro dazu haben.

Ok das mit der Nachzahlung habe ich heute auch schon außrechnet, da bliebt nix übrig. Schade aber war ja fast klar.

Zitat von: Pinnswin am 17:18:01 So. 05.Februar 2012
Ich würde auf jeden Fall schriftlich eine Rückzahlung
beantragen (wenn möglich: Anwalt, SoVD einschalten)

Hm das überlege ich mir noch. Denke aber das bringt nix.


lg Ruby

BakuRock

Moin @Ruby :)

erstmal Glueckwunsch zur Rente, auch wenn eine EU-Rente keinen guten Ursprung hat.
Lehne dich erstmal zurueck, sei relaxt und werde wieder souveraen wie vor dem ALG II-Stress.
Wie lange musstest du "kaempfen" um die Rente?

Bei der Rueckerstattung hast du aber schon darauf geachtet, dass die Gesamtsumme lediglich auf sechs Monate verteilt werden darf und die Unterkunft- und Heizkosten nicht voll zurueck verlangt werden koennen? Der evtl. verbleibende Rest geht in dein Vermoegen ueber.

Auf welche Paragrafen beruft sich das JC? Auf § 40 SGB II? Dann duerfen sie wohl nur 44 % zurueck verlangen, da du evtl. in dieser Zeit Anspruch auf Wohngeld gehabt haben koenntest. (das ist kein Rechtstipp, sondern nur ein Tipp).

Alles Gute :)
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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

Eigentumsfragen stellen!

Wer sind FAUistas

Ruby

Kämpfen?
Nee nur beantragen, drei Gutachter über mich ergehen lassen und schwupps Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das ging jetzt 9 Monate der Prozess. Und als der Brief kam dachte ich erst was wollen die nun wieder, udn war völlig perplex das es der Bescheid war im positiven Sinn.

Tja geht mir wohl doch schlechter als alle mir einreden wollten. Ts in deinem Alter Rente beantragen, das klappt doch niee und solche Texte kamen zur genüge.

Nur zu immer her mit Informationen, von dem Thema habe ich schlicht keinerlei Ahnung. Bin ja schließlich ned Jesus, mir wächst kein Gras aus der Tasche.

Also warum 6 monate? Heiz- und Unterkunftskosten können in wie fern nicht voll rückerstattet werden?

lg Ruby

Ruby

Also ich bekomme ne Nachzahlung von der Rentenkasse für den Zeitraum vom 01.06.2011 - 28.02.2012. Der Betrag ist niedriger als die Summe die ich vom Jobcenter im selben Zeitraum bekommen habe.

Meine Rente ist genehmigt worden für den Zeitraum 01.06.2011 - 31.05.2014 ist also befristet.

Ruby

Heute kam ein Schreiben mit der Aufrechnung vom Jobcenter das an die Rentenversicherung geht. Das habe ich nur bekommen zur Kenntnisnahme.

Darin rechnen die Erstattungsansprüche in Höhe 5632,89 Euro auf gegen die Rente und wollen nun aber 6745,60 Euro von denen.

Komisch finde ich folgendes:
" Nach meinen Unterlagen sind Sie für den genannten Zeitraum gem. § 103 SGB X erstattungspflichtig. Soweit die Erstattung nicht in gleicher Höhe erfolgen kann, ist Frau XXXX zur Erstattung des Differenzbetrages gem. § 50 SGB X verpflichtet. Für diesen Fall ermächtige ich Sie, den Differenzbetrag gem. § 52 des Ersten Buches SGB zu verrrechnen.

Hm ich denke das muß ich doch einem Anwalt geben. Für alle Fälle, den ich habe ja nicht falsches Geld bekommen mit Absicht, sondern das ging nunmal ned anders.

Oder was denkt ihr?

counselor

Von §§ 50, 52 SGB I steht bei mir nix drinnen. Ich poste das Schreiben mal in meinem Thread!
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Ruby

Sodele hab mal eben den Brief on gestellt, denn ich bin viel zu faul zum tippen.

http://www.file-upload.net/download-4119415/verrechnung_netzversion1.pdf.html

@ counselor
Ist schon ein Unterschied. Mein Argemensch wirft ja gradezu mit Gesetzen um sich, wenn man es mit Deinem Brief vergleicht. Hm sehr seltsam.

lg Ruby

counselor

Scheint so, als ob das Jobcenter dir hier eine Aufrechnung nach § 51 SGB I erklärt. Das würde ich an deiner Stelle mit einem Rechtsanwalt besprechen, da die dich auf keinen Fall in die Hilfebedürftigkeit nach SGB XII treiben dürfen.
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Ruby

Jo das werde ich auch tun, mal prophylaktisch. Nur das Anschreiben an mich ist dann doch echt reine Volksverarschung? In Ihrer reinsten Form sogar.

Einen Anwalt werde ich dann eh brauchen. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, würde selbst wenn man mir die Haftung aufdrücken kann, ja das Sozialamt in diesem Fall zur Kasse gebeten werden. Ergo liegt dann wohl ein klassischer Ämterstreit vor. Um so wichtiger mir einen Anwalt zu nehmen denn da muß ich klar stellen, das mich das mal goar nix angeht.

lg Ruby

Ruby

Ok news ich war heute auf dem Sozialamt. Nun ist klar wo das Problem bei mir liegt, nämlich am Zuflussprinzip. Also die gute Frau auf dem Sozialamt wies mich daraufhin das sie schon Anfang März den Zufluss der Rente Ende März mit berechnen muß. Diese Handhabung des Zuflußprinzips hat aber das Sozialgericht Reutlingen bereits mehrfach gerügt bei dem Jobcenter hier. Denn eigentlich kann sie das zwar tun, aber erst zu dem Zeitpunkt wenn das Geld auf dem Konto ist. Und nicht schon im vorauseilendem Gehorsam. Letztlich werde ich das einklagen müssen.

Sodele noch was, Wohngeld soll man rückwirkend zum Beginn der Rente beantragen können. Das mach ich die Woche noch.

lg Ruby

Vollhonk

Vorsicht mit dem 400 Euronen-Job!
Achte peinlich darauf, dass Du nicht mehr als 15 Wochenstunden,  bzw. 3 Stunden täglich arbeitest. Eine volle EM-Rente, ob befristet oder unbefristet, kann jederzeit auch wieder entzogen werden! Der Rentenversicherungsträger wird von Deinem Nebenjob erfahren und garantiert vom AG die Tätigkeitsmerkmale und die tägliche/wöchentliche Stundenzahl per Fragebogen erheben. Arbeitest Du "auf Kosten Deiner Gesundheit" ist alles paletti, ansonsten gibts Stress.  Dasselbe gilt für die Übungsleiterpauschale. Lass dich auf jeden Fall beraten, z.b. SovD oder ähnliches. Nehme unbedingt deine Unterlagen mit, nur vor Ort kann beurteilt werden, ob "Gefahr" droht.

Gruß

counselor

Zitat von: Ruby am 17:47:45 Mo. 20.Februar 2012Diese Handhabung des Zuflußprinzips hat aber das Sozialgericht Reutlingen bereits mehrfach gerügt bei dem Jobcenter hier. Denn eigentlich kann sie das zwar tun, aber erst zu dem Zeitpunkt wenn das Geld auf dem Konto ist. Und nicht schon im vorauseilendem Gehorsam. Letztlich werde ich das einklagen müssen.
Genauso hat es mir mein Rechtsanwalt auch erklärt, nämlich dass die Rente für März erst im April als Einkommen angerechnet werden kann, man das aber notfalls im Eilverfahren vor Gericht einklagen muß. Das ist so typisch die Methode, die dieser "Rechtsstaat" anwendet. Rechte auf dem Papier garantieren, sie in der Verwaltungspraxis für die breite Mehrheit aushebeln und die Rechte erst im Nachhinein im Einzelfall zugestehen, wenn Klage erhoben wird.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Eivisskat

Zitat von: Vollhonk am 04:03:40 Di. 21.Februar 2012
Vorsicht mit dem 400 Euronen-Job!
Achte peinlich darauf, dass Du nicht mehr als 15 Wochenstunden,  bzw. 3 Stunden täglich arbeitest. Eine volle EM-Rente, ob befristet oder unbefristet, kann jederzeit auch wieder entzogen werden! Der Rentenversicherungsträger wird von Deinem Nebenjob erfahren und garantiert vom AG die Tätigkeitsmerkmale und die tägliche/wöchentliche Stundenzahl per Fragebogen erheben. Arbeitest Du "auf Kosten Deiner Gesundheit" ist alles paletti, ansonsten gibts Stress.  Dasselbe gilt für die Übungsleiterpauschale. Lass dich auf jeden Fall beraten, z.b. SovD oder ähnliches. Nehme unbedingt deine Unterlagen mit, nur vor Ort kann beurteilt werden, ob "Gefahr" droht.

Gruß

ZitatSodele noch was, Wohngeld soll man rückwirkend zum Beginn der Rente beantragen können. Das mach ich die Woche noch.

Wohngeld und selbst ein noch so kleiner Nebenjob geht auch nicht gut.

Sämtliche Nebeneinnahmen werden mit dem Wohngeld verrechnet, so dass wesentlich weniger übrig bleibt und sich der kleine Job wirklich kaum lohnt...




Ruby

Zitat von: Eivisskat am 07:09:18 Di. 21.Februar 2012


ZitatSodele noch was, Wohngeld soll man rückwirkend zum Beginn der Rente beantragen können. Das mach ich die Woche noch.

Wohngeld und selbst ein noch so kleiner Nebenjob geht auch nicht gut.

Sämtliche Nebeneinnahmen werden mit dem Wohngeld verrechnet, so dass wesentlich weniger übrig bleibt und sich der kleine Job wirklich kaum lohnt...


Ja kann gut sein zicken tun die immer. Das mal klar. Nee im Prinzip will ich eh auf gar kein Amt mehr. Nur eben der Übergang muß nun noch geregelt werden. Mit Rente und meinem 400 Euro job komm ich gut über die runden. Hab keine Nerven mehr für unsre Ämter.

Ohne bin ich weit besser dran so generell.

Hm also wenn ich da richtig informiert bin sind die Geldgrenzen beim Wohngeld relativ hoch (Also für jemandem der Alg leistungen bekommt) und das meiste bei mir war ja Aufwandsentschädigung und kein Verdienst. Volle 400 Euro werde ich erst jetzt verdienen. Denn nun darf ich diese ja auch behalten.

lg Ruby

Ja beraten regel ich grade, brauche aber erst einen Bescheid dazu.

Ruby

Hm heute morgen sagte man auf einer Beratung das die Arge zahlen muss für den März. Sagte aber ein Anwalt. Aber klar nur als Darlehen. In Reutlingen macht man das wohl so sagte der. Montag gehen ich da mal hin.

Lg Ruby

Ruby

Fundstück zum  Thema:
B 7b AS 10/06 R 07.11.2006

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...rds=&sensitive=

Randnummer 20:

Dies legt bereits der Wortlaut der Vorschrift nahe, ergibt sich jedoch letztlich aus Sinn und Zweck der Regelung. § 44a SGB II soll verhindern, dass sich der Streit über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen für diesen so auswirkt, dass er weder von den Leistungsträgern des SGB II noch denen des SGB XII Leistungen erhält. Denn ist ein Hilfebedürftiger erwerbsfähig, fällt er in die Zuständigkeit des SGB II, ist er nicht erwerbsfähig, in die des SGB XII. Damit der Hilfebedürftige, bildlich gesprochen, nicht "zwischen zwei Stühlen sitzt", darf die in § 44a SGB II angeordnete Regelung der Zahlung von Alg II durch die Träger des SGB II nicht erst einsetzen, wenn zwischen den Leistungsträgern des SGB II und des SGB XII tatsächlich Streit über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit besteht. Vielmehr muss § 44a Satz 3 SGB II mit seiner endgültigen Zahlungspflicht der Leistungsträger des SGB XII bis zur Entscheidung der Einigungsstelle auch für den Fall gelten, dass die Leistungsträger des SGB II von einer fehlenden Erwerbsfähigkeit ausgehen, sich aber nicht um eine Klärung der Angelegenheit mit dem zuständigen Leistungsträger des SGB XII bemüht haben (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 44a RdNr 15; ders, SGb 2005, 377, 379). Wie bei § 125 SGB III (s dazu Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 125 Rz 32 f, Stand August 2004) erwächst dies aus der Pflicht zur engen Zusammenarbeit beider Leistungsträger (§ 86 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)); dadurch wird die Rechtsposition des Leistungsempfängers - anders als bei Annahme einer nur vorläufigen Leistung (s zur fehlenden Bindungswirkung für die endgültige Leistung: Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 328 Rz 47 und 60, Stand August 2003 bzw 2006 mwN) - angemessen geschützt. Der Hilfebedürftige ist auf diese Weise nicht nur bei einem schon bestehenden Streit zwischen den Leistungsträgern bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle nach deren Anrufung, sondern bereits im Vorfeld so zu stellen, als wäre er erwerbsfähig. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung darf die Beklagte fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben.


Gut zu wissen.

Ruby

Update
Mittlerweile war ich auf der Wohngeldstelle und auf dem Sozialamt, bzw. hatte ich ein Telefonat mit dem Leiter des Kreissozialamtes hier. Auf Schriftliches warte ich immer noch.

Ergebnis mal soweit, also rein bürokratisch gesehen habe ich ja durchgehende Leistungen. Da ich ja Anfang Februar Geld bis 29.2.2012 erhalten habe und Ende März das Geld für 1.3.- 31.3.2012 erhalten werde. Somit vermutlich keinerlei Chance etwas zu erreichen, denn möglich wäre nur ein Darlehen und das ist eine freiwillige Leistung worauf es keinerlei Rechtsanspruch gibt.

Gut was bleibt ist das Problem mit dem Zuflußprinzip. Welches ja wissentlich falsch ausgelegt wird von den Ämtern.

Auf gut deutsch ich könnt kotzen grad.

lg Ruby

Vollhonk

Bevor Du dich da in etwas verrennst, nochmals zur Info:

Das Zuflussprinzip wird schon vom "Amt" schon richtig angewandt!
Die Rentenzahlung, egal ob EM oder Altersrente, ist immer zum 01. eines jeden Monats fällig zu stellen - der Zahlungsbeginn ist ebenfalls immer in Voraus, wie bei den Beamtengehältern bzw. Pensionen! An diesem Tag hat der Rentner über die Zahlbetrag zu verfügen. Entweder Giro oder per Zahlungsanweisung durch den Postboten. Auskehrende Stelle ist der Rentenservice der deutschen Post AG.

Diese Handhabung wurde auch Jahrzehnte so durchgeführt bis das Schw.. Müntefering seinerzeit meinte: die Rentenkassen sind leer!
Der Rechtsanspruch auf die im Voraus zu zahlende Rente wurde zwar beibehalten! aber die Auszahlung wurde zum letzen Bankarbeitstag eines Monats verschoben. D. h.: Du hast Anspruch auf Zahlung einer EM-Rente zum ersten eines Monats, bekommst diese Rente aber erst zum letzten Bankarbeitstag des Monats ausbezahlt, also rückwirkend! Das machte damals für Münteferings Amt eine Zahlpause von 30 Tagen zu Gunsten der DRV. Ein klassischer Taschenspielertrick!
Durch diese Trickserei entstand erst diese Zahlungslücke zwischen dem SGB II und der EM- oder Alters-Rente.

Wenn das Sozi also erklärt, dass es den Monat März mit berechnen muss, so ist das korrekt! Denn theoretisch/gesetzlich ist die Rente zum 01. eines Monats zahlungsfällig gewesen und praktisch wird sie zum letzen Bankarbeitstag auf deinem Girokonto gutgeschrieben - der Zufluss erfolgt also im Monat März.

Um diese Zahlungslücke zu überbrücken gibt es bei EM-Renten 2 Möglichkeiten:

1. bei voller EM-Rente auf Dauer: Du erhälst eine Überbrückungszahlung (in Höhe des ALG II-Regelsatzes) als nicht zurückzahlbaren Zuschuss.

2. bei voller EM-Rente befristet: Du erhälst auf Antrag ein rückzahlbares Darlehen in Höhe des ALG II Regelsatzes. Das Darlehen kann eigentlich   nicht verwehrt werden, handelt es sich doch um einen unabweisbaren Bedarf.

Was die Verrechnung anbelangt:
Reicht die Rentenzahlung nicht aus um evtl. Ansprüche des "ALG-Amtes" zu tilgen, so verfällt der Anteil des Anspruches, der über die gewährte Rentenhöhe hinaus offen bleibt. Also keine Panik, persönlich werden sie schon nicht bei Dir anklopfen - es sei denn in rechtswidriger Art. Dagegen kannst Du dich wehren.
Aufpassen musst Du auf jeden Fall mit den Erstattungsansprüchen durch die Krankenkasse, die hauen gern dick auf die Kacke! Also schön alles nachrechnen, den Bescheid haste ja schon hier als link eingestellt.

Also, mach den Rücken gerade und harre der Dinge, das wird schon. >:D
In 3 Jahren siehst Du dann zu, dass endlich der Status "auf Dauer" im nächsten Bescheid steht.




counselor

Hallo Ruby,

nimm dir auf Basis von Beratungskostenhilfe einen Rechtsanwalt. Den brauchst du zur Durchsetzung deiner Ansprüche.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Ruby

Zitat von: Vollhonk am 16:27:38 Do. 01.März 2012
Bevor Du dich da in etwas verrennst, nochmals zur Info:

Das Zuflussprinzip wird schon vom "Amt" schon richtig angewandt!


Nein das stimmt nicht. Also noch mal auch für dich. Zuflussprinzip heißt das man Geld erst anrechnen kann wenn es auf dem Konto ist. Nicht schon 3 Wochen vorher. Die Ämter legen das nur so auch damit sie Geld sparen und nicht immer wieder neu rechnen müssen. Aber richtig ist das in keiner Weise, die legen nur das Gesetz falsch aus.
Ausserdem kann es nicht sein das ich Schulden machen muss, weil die Ämter alle Leute heute nur bescheissen. Ich habe Schulden genug auch ohne die.
Jeder Anwalt sieht das so.

Wie kommst du drauf das die das richtig machen?

@ counselor

Ab Montag habe ich einen Anwalt dafür.

lg Ruby


Ruby

Heute kam vom Sozialamt der schriftliche Ablehnungsbescheid. Geht auch gleich an Verdi.

Das seltsame an der Ablehnung vom Sozialamt ist, das die nur ablehnen weil ich ja genug Geld habe, weil ist am Anfang März mir schon das Geld anrechnen was Ende März kommt.
Die hier wissen wohl nicht das sie gar nicht zahlen müssten. Was hier klar herausgeht.

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=100&Freigabe==1&cmd=all&Id=499

Mein Rechtsschutz ist genehmigt.

Noch was dazu warum ich auf Verdi gewartet habe, hier sind die normalen Rechtsverdrehern sehr seltsam. Die blicken noch weniger und sind sehr heftig konservativ drauf. Da weiß einer von der DGB mehr was wirklich ab geht in Deutschland das ist mal sicher.
Da habe ich in einem ähnlichen Fall mal die Erfahrung machen dürfen, das mein Anwalt meinte: Was wollen sie eigentlich? Das Amt macht alles richtig bei Ihnen. Und das von einem "Spezialisten" auf Sozialrecht.  ::)

Lg Ruby

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