Jobcenter und Selbstständigkeit

Begonnen von coffeeka, 13:26:55 Di. 06.März 2012

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coffeeka

Hallo alle mit einander,

Ich habe mich vor längerem selbstständig gemacht, weil ich nicht schwarz Arbeiten will.
Bis auf Kleinigkeiten hat dass auch alles mit dem Jobcenter geklappt. Ich bin Kleinstunternehmer und habe ein Nebengewerbe, welches nicht mal die 100 € Grenze übersteigt. Kann jetzt der Jobcenter mich zur Abmeldung des Gewerbes zwingen, weil es ja zu wenig einbringt? Dann müsste ich aber, die wenigen Aufträge die ich habe schwarz machen. Oder kann ich das Gewerbe so weiter führen? Eben so, das nur der Zusatz von 100 € erreicht wird. Auf dem Jobcenter sagte man mir nämlich: "Das Geld aus der Selbständigkeit soll zum Leben reichen, so das wir kein ALG 2 mehr auszahlen müssen. Und nicht dazu, dass sie zum Hartz 4 dazuverdienen". Nun, dann frage ich mich aber auch, warum der Jobcenter Stellen vermittelt, in denen man trotzdem Stütze braucht! Das wäre ja im Prinzip das Gleiche!

Danke schonmal

Ärgere dich nicht über eine Sanktion, denn Freizeit ist unbezahlbar!

schwarzrot

Nein, sie können dich nicht zur abmeldung zwingen.

Was sie aber können, behaupten dass dein gewerbe sinnlos ist und dich wieder als normalen erwerbslosen sehen (mit den nachteilen, sinnlosbewerbungszwang und fulltime-blödsinnsmassnahmen). D.h. sie müssen dann keine rücksicht mehr auf deinen 'nebenerwerb' nehmen.
Dies müssten sie aber auf nachfrage schriftlich entsprechend begründen und warum sie meinen, dass dein gewerbe auch auf mittelfristige, zukünftige sicht, dich nicht aus dem hartzIV bezug bringt.

Das 'JC' soll darauf hinwirken, dass deine 'bedürftigkeit' sich verringert. Es kommt darauf an, ob du die besseren argumente hast und argumentieren kannst, dass dein gewerbe in zukunft höhere gewinne bringt, oder dass dies deiner 'eingliederung in den 1. arbeitsmarkt' dienlicher ist als ihre schwachsinnsmassnahmen.

Mit 400eus jobs und anderen aufstockern ist es langfristig ähnlich.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bowie

Das Jobcenter möchte am liebsten jeden in die Selbstständigkeitsfalle locken, der es nicht vorzieht vor dem Ämterterror in einen Dumpinglohnjob zu flüchten.

Damals gab es noch ne Menge Geld, wenn man sich selbständig machen wollte. Dann kam irgendwann die Ich-AG. Da gab's zwar kein vernünftiges Geld mehr, aber erstmal hatte man seine Ruhe und es ging halbwegs unbürokratisch ab. Dann wurden die Daumenschrauben für die ganzen "Selbständigen" immer weiter angezogen. Die aus ALG1 wurden noch halbwegs erträglich behandelt, die von ALG2 wie Dreck. Es galt auf jeden Fall zu vermeiden, daß Leute ihre Ruhe suchen und finden. Sie sollten nunmehr unter völliger Aufsicht der Behörde stehen bzw. unter der ihrer privatisierten Handlanger. Es gibt eine riesige Maßnahmen- und Übewachungsindustrie, an der der DGB aktiv beteiligt ist und Millionenbeträge verdient. So gibt es die GARAGE, da müssen die frischen "Selbstständigen" an einem eigenen Schreibtisch in einem verlassenen Gewerbegebiet jeden Tag ihre "Arbeitszeit" unter Überwachung absitzen. Das Konzept sieht in den Worten eines Mitarbeiters einer solchen Einrichtung etwa so aus:
"Im ersten Monat entwerfen Sie Ihre Visitenkarte. Im 2. Monat Ihr eigenes Briefpapier." Wenn man sich dann an der Pinwand umsieht, wo die Vistenkarten hängen, wird einem schlecht! Dienstleister, die einem das Fahrrad reparieren wollen, oder die Fingernägel lackieren, Webseiten designen oder Klangschalentherapie anbieten.

Und es gibt nicht ein Fünkchen von einem Zuschuß. Selbst wenn man ein brilliantes Konzept hat. Die Überwachenden Institutionen sahnen richtig ab, und denen geht es um nichts anderes, während die "Selbständigen" ihre Freiheit und Freizeit verloren haben. Dann wurden die bürokratischen Hürden immer höher geschraubt. Inzwischen ist die Abrechnung, die man dem Jobcenter vorlegen muß, 100x so nervig, wie die, die das Finanzamt sehen will. Mit der korrerkten Abrechnung für's Finanzamt kommt man einfach nicht durch.

Aber auch das ist noch steigerbar. Die haben ja eh schon ein System mit Detektiven, die für die Jobcenter arbeiten aufgebaut. Jetzt gibt es noch zusätzlich privatiwirtschaftlich organisierte Spitzel, die werden geschickt um einem am Arbewitsplatz (zuhause) zu besuchen, die Bücher durchzugehen und "über die Zukunftsfähikeit der Geschäftsidee zu sprechen". Dafür kriegen die 80 Euro pro Stunde.

Blockwarte und Stasi war gestern.

What's next?

Rudolf Rocker

Lustig ist auch das das JC hellseherische Fähigkeiten von einem verlangt!
Da soll mensch schon Monate im vorraus angeben wie hoch das Einkommen wird und wie hoch die Ausgaben sind!
Wie soll das gehen?



Pfiffi

@Bowie, sehr nahe an der Realität. wobei ich das konkret noch differenzieren könnte. Selbständig seid 2 Jahren im Haupterwerb, ohne Förderung oder Geldern von anderen, das war einer der Punkte die im Konzept ganz oben standen, und glaube mir wer irgendwelchen Behörden, Institutionen oder anderen Sachen glaubt, kann von vornherein gleich sagen, ich lasse es lieber. Punkte wie Finanzamt und JC gehen nicht zusammen, die Rechnungen des JC mit vorrausschauender EKS und abschließender EKS ist ein Aufwand der Wahnsinn ist. Allerdings ein gutes hatt es wirklch ich beschäftige mich sehr intensiv mit der Materie, das dies natürlich noch Zeit braucht die man die Selbständigkeit eher in eine Gewinnzone fahren könnte muss ich nicht extra erwähnen.
Konkrete Punkte die einer Selbständigkeit entgegenstehen gibt es mehr als genug, zum einem und auch die größte Schwierigkeit ist, das praktisch jeden Monat der "Gewinn" verfressen werden muss und man dadurch null Mittel zur Verfügung hatt um vernünftig zu investieren oder Rücklagen zu bilden, das ist den meisten vorher nicht klar, viele Fehlauskünfte und Falschberatungen seitens der druchführenden Behörde kommen noch erschwerend hinzu.

Aussagen wie Investitionen über eine Höhe von mehr als 150 € sind vorher mit dem JC immer abzuklären, bzw. sich von diesem genehmigen zu lassen, diesen Zahn zum Beispiel kann man dem JC sehr schnell ziehen, indem man den SB schriftlich natürlich, gratuliert das er Mitinhaber der Selbständigen Geschäftsform geworden ist mit seinem Schreiben (Aufforderung Investitionen vorher zu melden und genehmigen zu lassen) und erklärt ihm auch das er hiermit nach dem BGB dann auch der entsprechenden Haftung unterliegt, ihr solltet mal sehen wie schnell solche Sätze aus den Bescheiden gestrichen werden. Es gibt natürlich Schwierigkeiten aller Art in der Selbständigkeit, und ich kann von glück reden, das meine Leistungen nach dem Termine erledigt sind, sofort und in Bar oder mittels EC-Karte sofort beglichen werden müssen, damit ist mir zumindest der Unsicherheitsfaktor, Zahlungseingang und Zahlungsmoral genommen.

Aber Kopf hoch, wenn Du das nächste mal aufgefordert wirst Deine Selbständigkeit zu beenden, dann frage (schriftlich vorformuliert) auf welcher Gesetzesgrundlage diese Forderung besteht, und ich würde auch noch weiter gehen, das diese schriftlich zu ergehen hatt, danach hast Du nach §§ 13 - 15 SGB I i.v. §§ 33 u. 35 SGB X ein Recht. Wenn man diesem nicht nachkommt, gilt es als nicht gesagt bzw. hatt dies dann so nie stattgefunden.

Aufgeben gilt nicht.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

inline

Zitat von: BowieEs gibt eine riesige Maßnahmen- und Übewachungsindustrie, an der der DGB aktiv beteiligt ist und Millionenbeträge verdient. So gibt es die GARAGE, da müssen die frischen "Selbstständigen" an einem eigenen Schreibtisch in einem verlassenen Gewerbegebiet jeden Tag ihre "Arbeitszeit" unter Überwachung absitzen. Das Konzept sieht in den Worten eines Mitarbeiters einer solchen Einrichtung etwa so aus:
"Im ersten Monat entwerfen Sie Ihre Visitenkarte. Im 2. Monat Ihr eigenes Briefpapier." Wenn man sich dann an der Pinwand umsieht, wo die Vistenkarten hängen, wird einem schlecht! Dienstleister, die einem das Fahrrad reparieren wollen, oder die Fingernägel lackieren, Webseiten designen oder Klangschalentherapie anbieten.

Da würde ich gerne mehr drüber erfahren, ist das nur für die "frischen" selbstständigen oder auch die schon länger dabei sind,
Irgendwas haben die mit mir auch vor, bzw. die wollen die Ausgaben und Einnahmen überwachen bzw. es soll mich einer  coachen den sie dazu bestimmen oder was auch immer, aber ich weiß nicht was es werden soll... vielleicht die ja auch noch nicht.

Nun muss ich jeweils 3x eine EKS vorrausschauend und abschließende also 6 im halben Jahr schreiben, weil die meinen es in 3 Tätigkeitsbereiche splitten zu müssen. Das sieht dann so aus. Es kommt kurz vor (Folge)Antragsstellungsfristbablauf  eine EKS zurück (den Antrag) haben sie erst Wochen liegen gelassen) und es muss auf die Schnelle noch mal gesplittet werden, weil  ja laut JC nun noch unterlagen fehlen. Der Antrag wird somit nicht pünktlich barbeitet.

Die GEZ will so auch schon was abbuchen, weil das beim vorsorglichen Antrag  nun mal so sei.
Außerdem kann ich mich nebenbei auch noch mit der exotischen Heizkostenberechnung des JC rumschlagen bzw. muss das auch noch geraderücken.
Das sind wieder Papiermonster und der Typ vom JC meint noch sinngemäß. Er wolle nicht, dass er mit der Bearbeitung der Anträge  so viel Arbeit habe.



dagmar

Ich kann mich leider nur anschließen, mit diesen Spielchen. Ich bin seit kurzem ALG 2 Bewerber, mittlerweile sogar mit Bescheid - schon langjährig aber nebenbei "selbständig tätig".

Ich "darf" Fahrtenbuch führen. Wie Du alle 3 Monate neue Papierfluten ausfüllen. 3 Monate im Voraus kalkulieren und 3 Monate rückwirkend belegen. Auch sollte ich Kassenbuch führen. Ausgaben ab dem 15. des Monats bitte schön mit dem JC abstimmen.....

Super fand ich Pfiffis Kommentar bei den Anschaffungen - super lieber Miteigentümer JC - dann trage mal die Haftung ;-) Gott, ich glaube, alleine bei dem Gedanken daran sind schon die Sanktionen am Rollen.

Lieben Gruß von Dagmar
die sich auch durch diesen Jungel kämpft

schwarzrot

Zitat von: dagmar am 00:33:10 Di. 01.Mai 2012Ich "darf" Fahrtenbuch führen. Wie Du alle 3 Monate neue Papierfluten ausfüllen. 3 Monate im Voraus kalkulieren und 3 Monate rückwirkend belegen. Auch sollte ich Kassenbuch führen. Ausgaben ab dem 15. des Monats bitte schön mit dem JC abstimmen.....

...super lieber Miteigentümer JC - dann trage mal die Haftung ;-) Gott, ich glaube, alleine bei dem Gedanken daran sind schon die Sanktionen am Rollen.
Nein, trotz aller scheisse in diesem bereich, bitte trotzdem locker beiben (versuchen zu ...) !.

->Es gibt in diesem bereich keine 'sanktionen' im gesetz, es sei denn, mensch ist so blöd in einer 'EGV', das gerichtsfest(!) zuzusichern (dreimal überlegen bitte, bevor mensch was 'freiwillig' unterschreibt!).
Dieses '3 monate' und pipapo, kassendbuch und was-sonstnoch ist verhandlungssache.

Da einfach mal hart verhandeln: Ihr Spart dem 'JC' haufenweise kohle und zusätzlich statisik!
Und seid dem '1. arbeitsmarkt' näher als alle ihre (kostenden) sinnlosmassnahmen.
Also etwas mehr selbstvertrauen und verhandlungshärte, genossen!

EKS 'vorausschauend' kommt wohl kaum eine(r) drumrum, allerdings geht es einige zeit auch mit 0-., 0-.,0-.,0-., weil wir sind ja nicht als hellseher freiberuflich tätig. Leider berechnen sie DANACH ihre ALGII.raten, also aufpassen. :(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagmar

Ach klar, lieber Schwarzrot, auch wenn es oft schwer fällt: ich behalte meinen "guten Ton" und den Versuch sachlicher Überlegungen. Ansonsten würde ich mich nämlich in selbige Reihe stellen und ebenso unsinniges von mir gehen.

Ich habe ja morgen ein Gespräch mit einer Anwältin, da werden solche Dinge mal durchgesprochen. Davon einmal abgesehen kann ich mir vorstellen, daß die Sachbearbeiter dort sehr erfreut sind wenn ich mit meinem großen Ordner im Büro stehe, den sie kopieren müssen - und das für die Minibeträge, wo sich eigentlich Aus- und Eingaben gegenseitig aufheben.

Weißt Du, ich denke mir oft: mir wollen sie es schwer machen, treffen sich dabei aber auch selber.

Ich denke auch, meine EGV's werde ich zukünftig - wenn sie mir nicht klar erscheinen - mitnehmen, in Ruhe durchlesen und erst dann unterschrieben zurück geben. Derzeit siind sie klar und ohne viel Extras, aber ich denke mal, das wird mit zunehmender Zeit anders.

lieben Gruß von Dagmar


schwarzrot

Zitat von: dagmar am 07:12:20 Mi. 02.Mai 2012Ich habe ja morgen ein Gespräch mit einer Anwältin, da werden solche Dinge mal durchgesprochen. Davon einmal abgesehen kann ich mir vorstellen, daß die Sachbearbeiter dort sehr erfreut sind wenn ich mit meinem großen Ordner im Büro stehe, den sie kopieren müssen - und das für die Minibeträge, wo sich eigentlich Aus- und Eingaben gegenseitig aufheben.
Jup, die schiessen sich ins eigene knie mit dieser bevormundung/gängelung und ihrem sinnlospapierkram.
Zitat

Ich denke auch, meine EGV's werde ich zukünftig - wenn sie mir nicht klar erscheinen - mitnehmen, in Ruhe durchlesen
DAS sollte mensch sowieso immer so machen.
Immer erstmal mitnehmen. Prüfung 14 tage, kein wenn und aber!
Nach etlichen jahren kämpfe haben die mir inzwischen einen ganz lieben SB verpasst, aber trotzdem unterschreib ich nix, nehme alles erstmal mit.
Mein SB hat's inzwischen kappiert, ich mach das aus prinzip so, geht alles.
Zitat
Derzeit siind sie klar und ohne viel Extras, aber ich denke mal, das wird mit zunehmender Zeit anders.
Muss ja nicht schlimmer werden, denk dran, ist alles verhandlungssache und solange du denen geld sparst, hast DU die besseren argumente.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagmar

Bisher spare ich ja noch kein Geld... leider...

Ich habe einiges an Homepages gebaut, die auch ganz gut Besucher haben, aber ich habe das nie richtig kommerziell betrachtet. Es waren meine Hobbies und Interessen, über die ich geschrieben habe. Teilweise kommen auf eine Seite 600 Besucher am Tag. Aber ich habe nie darauf geachtet Umsatz machen zu können.

Ich muss nun "umstricken" und das aber so, dass ich weiterhin in den Spiegel sehen kann. Ich will keine blink... blink... kauf mich ... Seite. Es sollen ja schon "meine" Seiten bleiben.

Aber gut, ich kann nun vielleicht dafür nutzen und es lässt sich schon was spüren, aber vermutlich nicht in der Höhe, welche den Damen und Herren dort vorschwebt.

Dein letzter Satz hinterlässt mir ein gutes Gefühl - vielleicht habe ich Glück im Unglück und nicht immer die "Arsch-Karte" gezogen.

lieben Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker


Pfiffi

Da lese ich was die JC für Spielchen treiben, einige Gedanken mal dazu, das ja die Förderung allgemein, nicht nur für Existenzgründer massiv zurückgefahren wurde. Muss nun genau kontrolliert werden. Die Arten der versuchten Einmischung in die Selbständigkeit sind vielgestaltig.
Dabei werden vorallem die §§ 13 - 15 SGB I aussen vor gelassen. Den wenn ein Arbeitsvermittler (nicht Leistungsabteilung) möchte das ich monatlich oder aller 3 Monate irgendwelche EKS oder andere Unterlagen bringen soll, dann möchte ich darrüber aufgeklärt werden warum, in welchen §§ es steht das ich dazu verpflichtet bin, wenn er dies nicht benennen kann dann möchte er bitte vorab die Bestätigung der Kostenübernahme für den zusätzlichen Aufwand an Buchhaltung schriftlich geben.

Kann er dies nicht, ist also nix mit irgendwelchen Beschäftigungsintensiven Zeiten zu seinen Gunsten.
Wichtig, alle für die Leistungsberechnung relevanten Unterlagen sollten natürlich für den entsprechenden Zeitraum vorliegen, bzw. sollte bei Antragstellung, Antragsabgabe immer ein Termin für die Behörde festgesetzt werden, ebenso wird darin die Behörde aufgefordert nach Sichtung eventuell fehlende Unterlagen zu benennen damit diese beigebracht werden können.

Thema EGV bei Selbständigen, diese sollten von seitens des JC mit erwerbslosen Hilfebedürtigen geschlossen werden, als eine, so versteht es das SGB II, Zielintegration um wirklich dem Grundsatz des Fördern und Forderns gerecht zu werden, die Realität ist nicht nur weit davon entfernt, die EGV wird als Instrument der Sanktionen (Disziplinierung und Leitungskürzung) betrachtet nicht mehr und nicht weniger. Aber mal weiter im Text, ein Selbständiger ist erstens nicht Arbeitslos, und bei entsprechendem Gewinn auch nicht hilfebedürftig, er ist konkret "Aufstocker". So und hier ist es einfach der SB kann vorschlagen was er will, es steht auf jedenfall im SGB I - XII, und muss daher nicht extra in einer EGv mit freiwilliger Unterschrift festgehalten werden.

Wer meinen etwas älteren Beitrag nun genau gelesen hat, wird auch die Punkte sehen unter denen ein VA absolut angreifbar ist, also hier heißt es EGV zur Prüfung mitnehmen, entspannt zurücklehnen überlegen wie die eigene Selbständigkeit weiter ausgebaut werden kann, und wenn wirklich ein VA kommen sollte den Weg des Widerspruchs und notfalls Klage gehen. Denn jetzt auch für mitlesende SB, was kann in einem VA für einen Selbstständigen stehen?

Außer vorgefertigte Textelemente welche sich nicht allzuweit vom einer EGV entfernen? Nichts kann drin stehen, was wirklich hilft. Übrigends auch die Mitwirkungspflichten haben Grenzen bzw. sind genau aufgezeigt. Wenn Ihr der Meinung seid, der SB sollte diese einmal genau und verständlich erklären (was er nicht kann), dann soll er dies bitte auch schriftlich tun. 
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

Yup, seh das genau so wie Pfiffi.
Das schlimmste was dir als 'selbstständige' drohen kann, ist dass dein SB dich wieder als 'normalen' ALGII-'kunden' einstuft. Mit den nebenwirkungen bewerbungszwangsschwachsinn und 'massnahme'müll:
All das kostet sie mehr, als wenn sie dich in ruhe lassen und nimmt ihnen (und dir) die option, dass es mit deiner 'selbstständigkeit' was wird ('integration in den 1. arbeitsmarkt'  ;D ) und sie damit (zumindest in absehbahrer zeit) geld (und statistik!) sparen.
Also eine sehr starke position.

Wer damit als selbstständige(r) nicht mal gegen einen SB bestehen kann, sollte besser malocher bleiben, statt die arbeitsstundenpreise als 'freier' selbstausbeuter zu untergraben.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagmar

Wißt Ihr, dass ich diese Selbständigkeit ursprünglich sogar als Problempunkt ansah ;-) Ich dachte nämlich, weil ich nicht genügend Umsatz mache, der sich "lohnt" würden sie mir das aberkennen wollen.

Komischerweise wurde mir dann im Eingangsgespräch gesagt "nun gut, wir wollen schon mehr als 50 Euro Monatsumsatz sehen, aber wir sind froh über jede Aktion die dem Selbstunterhalt dienen kann". Ich kenne vom normalen ALG eben auch noch die Beschränkung ja nicht mehr als 15 Stunden. Da wurde mir seitens der Jobagentur gesagt, das ist bei uns nicht so...

Ich habe nachgefragt warum jetzt alle 3 Monate der Spaß einer Formularflut einsetzt, ob das wieder sei damit ich aus den Statistiken verschwinde.

Das Argument war "bei einem Selbstständigen könn(t)en sich die Vermögensverhältnisse ganz schnell ändern." Da hat die Lady leider recht - oder Gott sei Dank. Ein größerer Auftrag und für diesen Monat ist man/frau dann raus aus der "Anspruchszeit".

Gut, ich denke, den Papierkram - Einnahmen-/Ausgaben-Geschichten, Kassenbuch, Fahrtenbuch ect. sind alles Dinge, die nebenbei laufen. Das Rückrag gegen den Sachbearbeiter ist eine Sache des Informiert seins. Ich war es beispielsweise nicht. Ihr habt mir hier eine ganz andere Denkweise vermittelt, die aber nur zuuuuu logisch ist. Denn ob viel oder wenig Gewinn, ich bin - wie ihr jetzt vielleicht an meiner Zeit seht - früh aktiv und versuche so viel umzusetzen wie möglich ist, so lange die Zeit dafür da ist.

Lieben Gruß von Dagmar

Rudolf Rocker

Zitatich bin - wie ihr jetzt vielleicht an meiner Zeit seht - früh aktiv und versuche so viel umzusetzen wie möglich ist, so lange die Zeit dafür da ist.

Um 5:00 Uhr geht die Magd grade zum Kühe melken, bei uns! ;D
Und Ratsnachtwächter Heinrich dreht seine letzte Runde!
Der Hahn kräht, die Vögel zwitschern und das grau der Nacht verschwindet zugunsten eines rotglühenden Sonnenaufgangs!


..ähh, was ich eigentlich sagen wollte:


Ich hatte ja auch mal so ein Nebenerwerb angemeldet, dies dann aber ganz schnell wieder sein gelassen!
Selbstständigkeit zeichnet sich ja meist durch ein unregelmäßiges Einkommen aus.
Habe ich keine Aufträge, verdiene ich nichts, habe ich viele Aufträge verdiene ich auch mehr!
Wenn dann das JC im vorraus wissen möchte wie hoch meine Einnahmen sind (ich glaube von den Ausgaben wollten die das auch wissen) dann spricht doch einiges dafür, das es hier nur darum geht uns noch mehr Steine in den Weg zu legen!

Ist die Willkür der JC/ BA Mitarbeiter im Normalfall schon exorbitant Eklatant (will sagen undurchschaubar rechtsverschwurbelt) so erfährt dies bei der Berechnung und Anrechnung von Ausgaben und Einnahmen noch mal eine deutliche Steigerung!
Hier verzweifeln sogar Fachanwälte für Sozialrecht und Steuerfachangestellte!

Der alltägliche bürokratische Wahn- und Unsinn dieses Systems reichte mir auch so schon und brachte mich um die Chance mir eine Alternative aufbauen zu können.





hanni reloaded

*gnihihi*

Heiliger Bimbam *raushusch*

Rudolf Rocker

Zitat von: hanni reloaded am 12:29:40 Fr. 04.Mai 2012
*gnihihi*

Heiliger Bimbam *raushusch*


Nöö, der schläft um diese Zeit noch!! ;D ;D

hanni reloaded

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:32:03 Fr. 04.Mai 2012



Nöö, der schläft um diese Zeit noch!! ;D ;D


Manchmal wär Schlafen fast sinnvoller *jaja*

Ich wär auch gern ein emsiges Bienchen *gacker*

Rudolf Rocker

ZitatIch wär auch gern ein emsiges Bienchen *gacker*

Zu emsig ist auch nicht gut!
Für sowas gibt´s bestimmt auch eine Therapie!! ;D ;D ;D

Pfiffi

Ja, lieber RR das bringt die Selbständigkeit so mit sich, und wer hier verzweifelt, sollte sich, ich möchte niemanden zu nahe treten, fragen ob er die "Nötige Härte" hat solchen Stress durchzustehen.

Persönlich sehe ich bei vielen Selbständigen schon die "Flucht nach vorn" weniger Bevormundung durchs Amt ein selbstbestimmtes Leben, natürlich mit den Risiken der Selbständigkeit. Es ist schwierig und auch nie pauschal zu beantworten. Nachdem die damalige SB anfing solche Sachen auf Darlehensbasis abzuziehen, war es vollens aus, denn in Ihrer Meinung zur Selbständigkeit, "alles easy, alles leicht", kam nur der Hinweis, wenn einfach und leicht warum Sie dann nicht selbständig wäre, kurz verkniffener Mund und Ruhe. ein solches Ansinnen ist aus betriebswirtschaflicher Sicht einfach nur völlig daneben. Fakt ist kein Betroffener hat an der Gesetzgebung mitgewirkt gescheige dann im Zuge der Weiterentwicklung irgend einen Vorschlag machen dürfen. Alle Betroffenen werden aber für den Mut, die Initiative welche von ihnen ergfriffen wird, unter Aufsicht eines "Insolvenzverwalters" gestellt. Welche leider (das leider betone ich) nicht einmal nachweisen müssen das sie im Umgang mit Menschen und deren persönlichen, beruflichen und gegebenenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Problemen zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig zu werden.

Leider deshalb, weil man sich den § 6 SGB XII einmal ansehen sollte der für das SGB II nicht gilt. Jeder also sagen wir mal ehemalige "Postbeamte" darf sich ohne entsprechende Qualifikation auf die eHB und auch Aufstocker und Selbständige welche aufstocken, stürzen und diese "betreuen".
nächster konkreter Punkt ist allgemein bekannt, das kein Geld für Ausbildung und Qualifikatin der SB von seiten des zuständigen JC oder der Agentur zur Verfügung gestellt wird. Personalrotation mit befristeten Verträgen führt zu einem Klima, welches einer per Gesetz dafür vorgehsehenen Institution nicht würdig ist, wei soll ein eHB Achtung entwickeln wenn er sich nicht anders vorkommt, als entmündig, bevormundet, während wir versuchen unsere Kinder zu unterstützen Bürger eines Landes zu werden und ihnen Begriffe, wie Gerechtigkeit und viele andere positive Sachen beizubringen, wenn die eltern unter einer Fuchtel eines "diktators" stehen, mal bildlich gesprochen. Wir sollen zwar verantwortlich für unsere Erwerbslosigkeit gemacht werden, aber im gegenzug haben wir das zu tun was uns vorgeschrieben wird.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

inline

Zitat von: dagmarDas Argument war "bei einem Selbstständigen könn(t)en sich die Vermögensverhältnisse ganz schnell ändern." Da hat die Lady leider recht - oder Gott sei Dank. Ein größerer Auftrag und für diesen Monat ist man/frau dann raus aus der "Anspruchszeit".

Das habe ich auch mal gedacht. So ist es ebend nicht. Der größere Auftrag bzw. der Gewinn wird auf 6 Monate aufgeteilt. Man kann dem JC  nicht einfach in dem Monat Tschüß sagen, Gewinn verprassen und dann wiederkommen.

dagmar

Ach Inline,
da besteht auch keine Chance, dass das bei mir der Fall ist. Ich dachte da eher an "erfolgreiche" Mitstreiter.

Lieben Gruß von Dagmar

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