30 Stunden Vertrag und 40 Stunden arbeiten?

Begonnen von toterpudding, 09:09:13 So. 27.Mai 2012

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toterpudding

Hallo

Ich bin seit Anfang Mai bei einem großen Konzern über Leiharbeit tätig. Eigentlich habe ich einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden unterschrieben, also 5 Tage Woche a 6 Stunden. Nun hat uns unser Abteilungsleiter alle miteinander gefragt ob wir im Juni 8 Stunden pro Tag arbeiten würden, alle willigten ein (natürlich sagt da keiner nein, man will ja nicht als Sündenbock dastehen), aber ich hatte kein gutes Gefühl bei der Sache. In meinem Vertrag steht das bis auf Weiteres 30 Stunden vereinbart werden und das Wörtchen "individuell" dieses "Bis auf Weiteres" was soll das bedeuten? Ich muss dazu sagen das ich zum ersten Mal bei einer Leihbude angestellt bin und 6 Stunden pro Tag reichen mir auch aus, bei dem was ich da machen muss. Wir sind zur Zeit auch noch in der Schulungsphase die bis Ende Juli läuft. Frei nach dem Motto "Ich schließe mich der Mehrheit an." hab ich auch zugesagt und völlig vergessen, dass ich ja regelmäßig Termine habe die ich wahrnehmen muss und wenn ich da bis nach 16:00 Uhr bleiben muss ist mir das nicht mehr möglich. Auf jeden Fall hab ich bei der Sache ein ganz ungutes Gefühl und ich bin gewiss nicht arbeitsscheu, nur lässt sich das mit meiner derzeitigen Situation nicht vereinbaren. Was soll ich jetzt tun? Bei der Leihbude nochmal nachhaken? Bin etwas ratlos. Danke schon mal :)

schwarzrot

Zitat von: toterpudding am 09:09:13 So. 27.Mai 2012
Was soll ich jetzt tun? Bei der Leihbude nochmal nachhaken?
Ja, natürlich. Du willst doch schliesslich wissen, wie diese stunden verrechnet werden, oder?
Da ist doch nichts dabei und wer soll das wissen, ausser der betrieb der dich diese zusatzstunden arbeiten lässt?
Zitatund ich bin gewiss nicht arbeitsscheu,
Das ist in diesem forum scheissegal.
Wir arbeiten hier alle um zu leben, leben nicht um zu arbeiten.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

toterpudding

Okay danke dir, wir haben ja jemanden von der Leihbude vor Ort sitzen, ich werde den mal anhauen. Und dann ist ja da noch die Sache mit dem JC, ich muss nämlich aufstocken, aber das würde ja für Juni wegfallen. In meiner Einkommensbescheinigung steht, dass das Monatseinkommen gleichbleibend ist, ist es aber nun für Juni doch nicht! Ich hab ehrlich gesagt keinen Bock auf ein Hin und Her mit dem JC, weil ich in dem einen Monat aufstocken muss und im nächsten nicht -.- Ich hab jetzt schon die Schnauze voll, ganz ehrlich kotz

bürgernr.12345

Hmm ich hab Irgendwo mal gehört oder gelesen das  einer
Die Überstunden eingeklagt hatte und auch recht bekommen
hat  wo du genau aufpassen musst ist das du es klar beweisen musst
und auch nur für ein halbes Jahr rückwirkend  also schön Stundenzettel sammeln und kopieren o.ä
für den Fall das ich was falsches erzählt habe verbessert mich
Gruß ein Bürger

Endii

@toterpudding

Was machst du denn da genau und läuft die Schulung über die ZAF?

Alle hatten einen Vetrag über 30 Stunden und schon einen Monat später wurden alle gefragt ob sie nicht 40 Stunden arbeiten wollen? Alle haben zugestimmt? Das hört sich fast nach Methode an.

Ziggy

Wenn du regelmäßig Termine hast, die es dir nicht erlauben, mehr als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, bist du auch nicht vollzeitjobtauglich. Demzufolge würde ich zu meiner Bude marschieren, denen sagen, da hab ich einen unterschriebenen 30-Stunden-Vertrag, der gilt. Wenn ich 40 Stunden regelmäßig arbeiten soll, ist das eine einseitige (!) Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung von 33%, damit ist der Vertrag völlig wertlos. Ich hab den aber unterschrieben in dem Glauben, daß das ein Vertrag ist, an den sich beide Parteien gebunden fühlen.

So in etwa würde ich das anfangen.

Jetzt kommt das ABER.

Wenn du nur 30 Stunden arbeiten kannst, werden sie dich (wahrscheinlich) nicht mehr brauchen, kannst also wieder im Jobcenter antanzen, da steht dann als Kündigungsgrund "Will nur 30 Stunden in der Woche arbeiten". Den Rest kannst du dir denken.

ZitatAlle hatten einen Vetrag über 30 Stunden und schon einen Monat später wurden alle gefragt ob sie nicht 40 Stunden arbeiten wollen? Alle haben zugestimmt? Das hört sich fast nach Methode an.

Tschulligung, aber jetzt bin ich ja beinahe vom Stuhl gefallen. Ich hab das noch nie anders erlebt, daß du einen Vertrag über 35 Stunden kriegst und 40 oder mehr arbeiten sollst. Ich lasse mir da immer einen Passus dazuschreiben, daß der Vertrag jeweils zeitnah an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wird. Sonst unterschreibe ich das nicht.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Rudolf Rocker

Zitat"Will nur 30 Stunden in der Woche arbeiten".

Ja, da müsste dann der Nachweis erbracht werden, das er tatsächlich nur 30 Std./Woche arbeiten kann.
Kommt natürlich drauf an was das für Termine sind.
Bei medizinischen Gründen dürfte es kein Problem sein hier ein ärtzl. Attest zu bekommen.
Ehrenamtliche Tätigkeit oder Kegelverein sind dagegen eher schlechte Argumente!

Sir Vival

Der Stress mit dem Amt wg. Aufstockung und dann wieder nicht......reicht doch als Begründung?
Ich kenne das von einem Kollegen, der über eine Leihbude bei uns angestellt ist. Sein Vertrag ist ein 35h-Vertrag (wir alle in der Firma haben aber einen 37h-Vertrag), arbeiten soll er aber , wenn möglich, 70h. Wir alle arbeiten eh mehr, bekommen aber ÜS-zuschläge. Wie das bei ihm ist...k.A.
Es ist aber ein Wirr-Warr und die Leihbuden sollten sich verdammt nochmal darüber im Klaren sein, daß es reell keine 35, 37, 38 oder 40 Stundenwoche gibt, außer bei Beamten oder Behörden.
Ich finde das zu den unmöglichen Umständen in Leihbuden noch eins obendrauf, weil die das wissen! Und wie das bei Leihbuden geregelt wird, ist auch wieder unterschiedlich. Die zahlen eher nicht, sondern lassen ÜS sammeln auf ein "Zur-Zeit-keine-Arbeit-Stundenausgleichskonto"
Da hat nur die Leihbude und der Entleiher was davon. Der Arbeiter nie, denn er könnte ja steuerlich wenigstens was mehr für die Rente o.ä. tun. Das soll aber nicht sein.

Wenn es aber diese 33% mehr sein sollen, dann ist das ja ein Vertragsbruch und ich würde verlangen (!), daß mein Vertrag auf 40h geändert wird.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

dejavu

ZitatAuf jeden Fall hab ich bei der Sache ein ganz ungutes Gefühl und ich bin gewiss nicht arbeitsscheu, nur lässt sich das mit meiner derzeitigen Situation nicht vereinbaren.
Nun, ich denke du hast zunächst einen Vollzeitjob gesucht, aber nur einen Teilzeitjob gefunden und dir dann die Zeit irgendwie anders eingeteilt. Das kann dir keiner verdenken, meine ich.
ZitatIn meinem Vertrag steht das bis auf Weiteres 30 Stunden vereinbart werden und das Wörtchen "individuell" dieses "Bis auf Weiteres" was soll das bedeuten?
Das soll bedeuten das du da flexibel sein sollst. Das kann allerdings auch heissen das die Firma die Entlohnung anpassen muss (hängt vom Rest des AV ab).
Gehe also hin und verlange für 40 Stunden Lohn,. Beim Überstundenkonto machstu nur Verlust oder hast Ärger an der Backe, zum Beispiel dadurch das sie dich in verleihfreien Zeiten mit deinem eigenen Geld bezahlen (Nach AÜG verboten).
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Rudolf Rocker

Jupp, das seh ich auch so!
Ohne Vertragsänderung würde ich weiterhin 30 Std./ Woche arbeiten!
Damit hasdt Du Deinen Vetrag erfüllt!
Überstunden ohne Bezahlung? Würde ich nicht eine einzige machen!

Ziggy

ZitatÜberstunden ohne Bezahlung? Würde ich nicht eine einzige machen!

Es sind keine Überstunden. Überstunden sind erst dann, wenn die vertraglich vereinbarte mtl. Stundenzahl um 15% überschritten wird. Ab da gibt es dann auch den entsprechenden Zuschlag. Ansonsten ist das ganz normal bezahlte Mehrarbeit. Von "ohne Bezahlung" kann keine Rede sein, die "überzähligen" Stunden werden zwar auf dem ZK geparkt, bei Ausgleich aber ganz normal vergütet. Und wenn man nicht völlig verblödet oder voll der Hosenscheißer ist, können die mit dem ZK auch nichts anfangen, was ich nicht will, Stichwort "Einsatzfreie Zeit" usw. Aber das hatten wir hier schon gefühlt hunderttausend mal.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

dejavu

ZitatAber das hatten wir hier schon gefühlt hunderttausend mal
Und wir werden es auch immer und immer wiederbekommen, nicht nur gefühlt!
Wo verdammt war noch mal der Lehrfilm zum Thema mit dem Arbeitsrechtler Schüren? Ich find dem irgendwie nicht mehr.

Edith: endlich hab ich ihn wiedergefunden:
Frontal 21 ausgenutzte Leiharbeiter
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Endii

Zitat von: Ziggy am 09:57:34 Sa. 07.Juli 2012
Wenn du nur 30 Stunden arbeiten kannst, werden sie dich (wahrscheinlich) nicht mehr brauchen, kannst also wieder im Jobcenter antanzen, da steht dann als Kündigungsgrund "Will nur 30 Stunden in der Woche arbeiten". Den Rest kannst du dir denken.

ZitatAlle hatten einen Vetrag über 30 Stunden und schon einen Monat später wurden alle gefragt ob sie nicht 40 Stunden arbeiten wollen? Alle haben zugestimmt? Das hört sich fast nach Methode an.

Tschulligung, aber jetzt bin ich ja beinahe vom Stuhl gefallen. Ich hab das noch nie anders erlebt, daß du einen Vertrag über 35 Stunden kriegst und 40 oder mehr arbeiten sollst. Ich lasse mir da immer einen Passus dazuschreiben, daß der Vertrag jeweils zeitnah an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wird. Sonst unterschreibe ich das nicht.

Wieder etwas Neues dazugelernt. Soetwas ist also durchaus üblich? Leute mit wenig Stunden "locken" um daraus dann einen 40-Stunden Vertrag zu machen? Und wenn sie nicht parieren, bekommen sie eine Sanktion?

Für mich ist das noch immer ein Vertrag, der nicht einseitig verändert werden kann. Und nach meinem bisherigen Wissen bin ich verpflichtet genau diesen Vertrag (bei ihm 30Stunden/Woche) zu erfüllen und nichts anderes.

Er MUSS länger arbeiten wenn sein AG das will?

Rudolf Rocker

Es kommt auch darauf an, wie das mit der Mehrarbeit in Deinem Arbeitsvertrag geregelt ist

Ziggy

In der Regel bekommt man einen Arbeitsvertrag mit 35-Stunden-Woche, das sind monatlich 151,67 Stunden. Die Stunden errechnen sich folgendermaßen: 35 Stunden x 52 Wochen : 12 Monate, so bekommst du diesen Schnitt. Nun gibt es ja Monate mit mehr Arbeitstagen, andere mit weniger, und um das jeweils auszupegeln, dazu gibt es nun mal das Zeitkonto. Das - um das nochmal deutlich zu sagen - ist der einzige Sinn des ZK! Man kriegt jeden Monat, gleich ob Februar oder August, dieselbe Kohle, Differenzen werden ducrh das ZK ausgeglichen. Ich persönlich habe dagegen nichts einzuwenden. Wenn die ZAF aber meint, das ZK mißbrauchen zu müssen, kriegen sie massiven Ärger mit mir. Punkt.

Wenn man regelmäßig mehr arbeitet als 35 Stunden, sollte man darauf drängen, daß der Arbeitsvertrag angeglichen wird. Ansonsten kann man sich natürlich auch von Zeit zu Zeit 20 oder 30 Stunden aus dem ZK auszahlen lassen (oder abfeiern, wenn möglich), ganz nach Belieben.

Eines ist aber auch klar: Wenn dein Arbeitgeber - egal ob ZAF oder jemand anders! - 40 Stunden Woche von dir verlangt, und du sagst, ich habe einen Vertrag über 30 Stunden, zu mehr bin ich nicht bereit, werden sie dir höchstwahrscheinlich kündigen. Jeder Arbeitgeber würde das, nicht nur ZAF.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Rudolf Rocker

ZitatJeder Arbeitgeber würde das

Nö, bei meinem letzten AG hätten mich die Kollegen erschossen!
Außerdem hätte da auch erst der Betriebsrat zustimmen müssen! ;D ;D
Überstunden waren nicht zulässig! Nur im absoluten Notfall!

Und natürlich schmeißt ein AG jede_n raus der dem Chef nicht tief genug in den Arsch kriecht und die meisten Arbeitnehmer machen Überstunden bis der Arzt kommt!
Das heißt aber noch lange nicht, das das zulässig ist!

Wenn ich 30 Stunden im AV stehen habe und regelmäßig 40 Std. arbeiten soll ist das nicht zulässig!
Es sei denn es gibt eine entsprechende Klausel im AV!

Ziggy

ZitatNö, bei meinem letzten AG hätten mich die Kollegen erschossen!
Außerdem hätte da auch erst der Betriebsrat zustimmen müssen!  
Überstunden waren nicht zulässig! Nur im absoluten Notfall!

Wann war das denn? In den 1970ern?

ZitatWenn ich 30 Stunden im AV stehen habe und regelmäßig 40 Std. arbeiten soll ist das nicht zulässig!

Es IST zulässig. Und wenn das ZK voll ist, gibt's eh alles raus.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Rudolf Rocker

ZitatWann war das denn? In den 1970ern?

2010




ZitatEs IST zulässig. Und wenn das ZK voll ist, gibt's eh alles raus.


Dazu müssten wir

a) den Arbeitsvertrag kennen,
b) den TV
c) den RTV
d) Betriebliche Vereinbarungen.

Dann erst können wir das genau sagen!



Rudolf Rocker

Zitat...hab ich auch zugesagt und völlig vergessen, dass ich ja regelmäßig Termine habe die ich wahrnehmen muss und wenn ich da bis nach 16:00 Uhr bleiben muss ist mir das nicht mehr möglich.

Okay, okay, okay!
Hab mir grade noch mal den Start- Thread durchgelesen!

Wenn toterpudding dem ganzen zugestimmt hat, brauchen wir hier gar nicht weiterdiskutieren!
Er hat ja freiwillig zugesagt!
Damit hat sich das erledigt!
Ich bin raus..

Ziggy

b) und c) kenn ich, a) wird Standard sein, d) wird's wohl keine geben. Also ist der Fall für mich klar.

2010? Glückwunsch! Und da hat's dir nicht mehr gefallen?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

bodenlos

Per Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit ist grundsätzlich bindend. Hin und wieder Mehrarbeit seitens des AG
zu verlangen ist wohl legal. Man müsste mal nachscuen, wo da die Grenzen sind, vermutlich im Einzelfall auch nach
Rechtssprechung.

bodenlos

Hier einige links


http://www.finanztip.de/web/troeger-wuest/ueberstunden.htm

http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html

http://www.rechtslexikon-online.de/Mehrarbeit.html

http://www.gm-arbeitsrecht.de/Wissen/2004_07.html


Sofern eine Arbeitszeit als Teilzeit zu verstehen ist, sind mehr Stunden überhaupt nicht zulässig.
Was ich jetzt nicht weiß, ob das wort Teilzeit ausdrücklich im Vertrag stehen muss. Wenn aber die reguläre
Arbeitszeit (vollziet) mehr Stunden beträgt z-B. 39 Std., müsste  ein Vertrag mit 30 Stundeneigentlich automatisch
in Teilzeitvetrag sein, Überstunden sind dann gar nicht zu verlangen. Wie gesagt, wann ein Arbeitstvertrag als
Teilzeitvetrag gilt, wäre nochmal genau zu klären.

Stimmt man einer Änderung des Vertrages, ist natürlich alles hinfällig. Wenn du noch nicht unterschrieben hast... .

Grundsätzlich hat man nach einem halben jahr rechtlichen Anspruch auf Teilzeit. Ablehnung muss der Betrieb begründen.

Solange du nicht vom JC aufgestock wirst, kannst du so viel Stunden vereinbaren wie es dir passt und wie es der AG zulässt.
sanktionieren weil der AG kündigt mit der Begründung "AN wollte keinen Vertrag mit mehr Stunden machen" wird wohl nicht
duchkommen.

Anders sieht es swohl bei ArbeitsAUFNAHME aus dem Transferbezug aus: hast du keine  medizinische oder andere Begründung
(kleine Kinder etc.) für Teilzeit, könnte eine daraus resultierende Jobablehnung dir als Arbeitsvereitelung augelegt werden.


Wichtuge Nebenbemerkung für ALG I Bezieher:

Mich wollte die BA mal ablinken: als ich in den Formularen Angaben zu Teilzeit oder Vollzei machen sollte.
Ich kreuzte beides an. Scheinheilig nötigte mich der Sachbearbeiter zu einer Entscheidung. Ohne zu dem Zeitpunkt
noch den Hintergrund zu kennen -  ich ahnte nur Böses - sagte ich schließlich (weil auf Nachfragen beides einzutragen nicht akzeptiert wurde):
"Vollzeit".

Hinterher erfuhr ich - von jemandem anderen - das die Antwort "Teilzeit eine Leistungskürzung nach sich gezogen hätte.
ich wäre dann wohl noch gefragt worden wieviele Stunden ich mir vorstellte, dann hätte man prozental entsperchend gekürzt.

Ist schon absurd: im ALG 2 wird verlangt, dass du Teilzeit und Vollzeit-Bereitschaft zeigst, im ALG I wird genau das nicht erlaubt bzw sanktioniert









Rudolf Rocker

Zitat2010? Glückwunsch! Und da hat's dir nicht mehr gefallen?

Die Stelle war leider nur befristet für ein halbes Jahr!
Ich sag nur: ÖD! ;D


@bodenlos:

War oder ist das nicht so, das Leute die in Teilzeit gearbeitet haben auch nur den "Teilzeitsatz" an ALG I bekommen?

bodenlos

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:07:31 Mi. 11.Juli 2012
...
War oder ist das nicht so, das Leute die in Teilzeit gearbeitet haben auch nur den "Teilzeitsatz" an ALG I bekommen?


Sicher, das war gar nicht der Punkt: ich hatte Vollzeit gearbeitet und TROTZDEM hätte man mir nur anteilig das ALG I
auszahlen wollen, sofern ich mich zukünftig (!) nur für TZ entschieden hätte.

vampyrella

Die ZAF haben im Arbeitsvertrag meist schon dafür gesorgt, das man gegen Mehrarbeit nix machen kann. Da steht dann meist etwas von "durchschnittlicher wöchentlicher/monatlicher arbeitszeit " drin, undf durch dieses "durchschnittlich" bist du sozusagen an die Mehrarbeit gebunden, insofern sie den gesetzl. Vorgaben ( nicht mehr als 10 h z.B.) entsprich.
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Sir Vival


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Da steht´s. Ist aber nur so ein richtungsweisender "Rat", denn eigentlich können die AG machen, was sie wollen.
Ich wurde gekündigt, nachdem ich bei weit über 9h/Tag, manchmal 10 bis 11 Stunden (und teils illegal noch mehr) nicht mehr wollte und konnte.
Außerdem wurden die ÜS nicht bezahlt........und auch nicht irgendwie durch Freizeit anders vergütet.
Endeffekt war die fristlose Kündigung mit anschl. KüSchuKla meinerseits, die vor Gericht offensichtlich "ganz normal" mit Lohnfortzahlung bis zur offiziellen Kündigungsfrist geahndet wurde. Keine Strafe für den AG, keine Mitschuld des AG, nichts!

Toll, oder? Der AN ist der gelackmeierte, egal, was man macht. Man bekommt zwar sein Recht vor Gericht (denn so steht´s ja geschrieben), hat aber trotzdem die rote Karte bekommen, sprich, man ist AL. Fertig.
Man kann Gesetze eben so niederschreiben, daß sie sich super anhören. So auf die Art: "Da seht, da steht´s geschrieben. Das darf der AG nicht."
Und wenn er es doch macht, kann er dich ganz legal normal loswerden, denn wenn mal eine Kündigung ausgesprochen ist, ist einem nicht mehr zuzumuten, dort weiter zu arbeiten und man ist weg vom Fenster. Das sind unsere dt. Gesetze. Das ist unser dt. Arbeitsrecht.
Und nach einem Jahr AL wissen wir ja, was passiert.

Das scheint bei den großen mittelst. Konzernen oder Unternehmen nicht der Fall zu sein, denn dort ist es alles meistens "geregelt" und der Betriebsrat ist da schon hinterher (naja, es gibt Ausnahmen.....bei Schöller war´s die Hölle!).
Der größte Anteil der AG (kleine bis mittelgroße Betriebe) macht das aber so, bzw. kann es so machen. Es sind ja nicht alle Kleinchefs Drecksäue. Es gibt auch noch Menschen darunter. Da reicht es auch aus, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten und dann geht´s erst rund. Habe ich schon bei 2 Firmen so erlebt. Freies Mittelalter! Faschistische und gutsherrenartige Gepflogenheiten herrschen da.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Nestor

Zitat

Wenn ich 30 Stunden im AV stehen habe und regelmäßig 40 Std. arbeiten soll ist das nicht zulässig!
Es sei denn es gibt eine entsprechende Klausel im AV!


"Soweit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig, leistet der Arbeitnehmer weitere Arbeitsstunden auf Anweisung."

wie viele Stunden das wohl seien dürfen - nach dem Arbeitszeitgesetz?  :'(

vampyrella

Maximal 220 Stunden, dächte ich mich zu erinnern.
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Sir Vival

220 Stunden wären 22 Arbeitstage. Du darfst nicht mehr als 10 Stunden/Tag arbeiten.
Vor allem, wenn man "draußen", also auf Baustellen o.ä. arbeitet, ist man nach 10 Stunden Arbeit nicht mehr versichert. Plus/Minus natürlich. Da wird nicht mit der Stoppuhr gestoppt.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

vampyrella

Da ich ja für die BG arbeite kann ich sagen: selbst Schwarzarbeiter sind gesetzlich unfallversichert- nur werden die Kosten bei einem angezeigten Unfall natürlich dem Arbeitgeber in Rechnung + Strafe+ Verfahren wegen Schwarzarbeit gestellt bzw. auferlegt.
Der Arbeitnehmer, der 13-15 h arbeitet ist trotzdem unfallversichert. Genauso, wenn er an einem Tag arbeitet wenn er eigentlich krank geschrieben ist.

Das sind so Gerüchte, die halten sich immer hartnäckig und jeder will einen kennen, der einen kennt, der einen kennt, bei dem das schonmal so gewesen ist- es stimmt aber tatsächlich nicht. Habe jeden Tag mit solchen Fällen zu tun.

Im übrigen sind sogar bis 260 h erlaubt http://m.limburgweilburgerleben.de/ueberregionales/rechtstipp-bis-zu-260-arbeitsstunden-pro-monat-sind-erlaubt

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