Schadensersatz für Streik

Begonnen von Kuddel, 13:15:50 Do. 21.Juni 2012

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Kuddel

ZitatVerdi muss Schadensersatz für Streik zahlen
Arbeitsrichter erlauben ,,Blitzaustritt" aus Tarifvertrag

20.06.2012 ·  Das Bundesarbeitsgerichts hat ein ungewöhnliches Urteil gefällt: Die Gewerkschaft Verdi muss Schadenersatz an ein Unternehmen für einen unrechtmäßigen Warnstreik zahlen. Das Unternehmen hatte während der Tarifverhandlungen seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gekündigt.


Von Corinna Budras


Unternehmen können sich während laufender Tarifverhandlungen durch einen ,,Blitzaustritt" aus der tariflichen Bindung ihres Arbeitgeberverbandes vor zu hohen Lohnsteigerungen flüchten. Die Gewerkschaften können in diesem Fall ihre Forderungen nicht mit Hilfe eines Warnstreiks durchsetzen, sonst müssen sie dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstagabend in einem ungewöhnlichen Fall gegen die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi entschieden (Az.: 1 AZR 775/10). Üblicherweise verzichten Unternehmen nach einem Arbeitskampf darauf, Schadensersatz von den Gewerkschaften zu fordern, selbst wenn der Streik offensichtlich unzulässig war.

Im Streitfall war der Hersteller für Arzneimittelverpackungen Chesapeake Neu-Isenburg Mitglied des Arbeitgeberverbands Druck und Medien Hessen e.V., der mit Verdi im Jahr 2009 Tarifverhandlungen führte. Während dieser Tarifverhandlungen kündigte das Unternehmen seine normale Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und wechselte in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft). Diesen Status bieten inzwischen viele Arbeitgeberverbände an, damit Betriebe in den Genuss der bloßen Dienstleistungen der Arbeitgeberverbände kommen können, ohne zugleich selbst Tarifvertragspartei werden zu müssen.

Chesapeake informierte Verdi über diesen Wechsel, gleichwohl rief die Gewerkschaft später zum Streik auf. Mit Hinweis auf die Unzulässigkeit des Arbeitskampfes forderte der Verpackungshersteller Schadensersatz für den erlittenen Produktionsausfall in Höhe von 35000 Euro. Dem gab das Bundesarbeitsgericht nun dem Grunde nach statt. ,,Der vorherige Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft war für Verdi hinreichend transparent und damit tarifrechtlich wirksam", betonten die Erfurter Richter. Sie sahen in dem Arbeitskampf auch keinen Sympathiestreik zur Unterstützung des eigentlichen Arbeitskampfes zur Durchsetzung der Forderungen. Dieser wäre nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig gewesen. Allerdings muss nun noch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die genaue Schadenshöhe ermitteln.

Die Arbeitgeber zeigten sich erleichtert nach dem Urteil. ,,Dass eine Gewerkschaft wegen rechtswidriger Streikmaßnahmen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wird, ist in Deutschland sehr selten", sagt Utz Andelewski, Arbeitsrechtler der Kanzlei Salans, der das Unternehmen im Verfahren gegen die Gewerkschaft vertreten hat. ,,Arbeitgeber scheuen häufig den Konflikt mit den Gewerkschaften." Außerdem werde beim Abschluss von Tarifverträgen oft vereinbart, dass Schadensersatzansprüche nicht erhoben werden.

Allerdings sind den Gewerkschaften damit nicht völlig die Hände gebunden. In solchen Fällen fordere die IG Metall meist den Abschluss eines Firmentarifvertrages, berichtet Justiziar Thomas Klebe. ,,Einen solchen Blitzaustritt nehmen wir nicht hin", sagt er. Damit werde die Planbarkeit von Tarifauseinandersetzungen deutlich erschwert. Fürchte ein Unternehmen zu hohe Lohnabschlüsse, müsse es vorher austreten, forderte er.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verdi-muss-schadensersatz-fuer-streik-zahlen-arbeitsrichter-erlauben-blitzaustritt-aus-tarifvertrag-11792962.html

Kuddel

ZitatFluglotsen werden Millionenforderung nach Streik nicht los

Frankfurt/Main (dapd). Entscheidung vertagt: Im Streit um eine Millionenentschädigung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) für den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, die Lufthansa und Air Berlin wird das Urteil erst am 25. März fallen. Nach der Prozesseröffnung am Freitag vertagte sich das Frankfurter Arbeitsgericht in der Frage, ob die Lotsenvereinigung den drei Konzernen 9,5 Millionen Euro für entgangene Umsätze beim Vorfeldstreik auf dem Rhein-Main-Airport Anfang 2012 zahlen muss.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article113669687/Fluglotsen-werden-Millionenforderung-nach-Streik-nicht-los.html

Kuddel

Zitat Droh-Schreiben an Mitarbeiter
Lufthansa will Streikenden das Gehalt kürzen

Die Lufthansa geht beim für Sonntag angekündigten Ausstand des Kabinenpersonals auf Konfrontationskurs mit der Gewerkschaft Ufo. Streikenden droht der Konzern in einem internen Schreiben mit Gehaltskürzungen und rechtlichen Konsequenzen.
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/schreiben-an-mitarbeiter-lufthansa-will-streikenden-das-gehalt-kuerzen,lufthansa-streik-124.html

BGS

Wie ist es nur möglich, dass die ihre Mitarbeiter, auf die sie schlicht angewiesen sind, wie Feinde behandeln?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

  • Chefduzen Spendenbutton