Beratungskosten- + Prozesskostenhilfe + ein prima Urteil...

Begonnen von Grissom, 23:37:34 Sa. 10.Januar 2004

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Grissom

Hallo,

Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe werden oft durcheinandergeworfen.

Beratungskostenhilfe erhält man, wenn man arm ist, und eine anwaltliche Beratung braucht. Man sucht sich einen Anwalt aus, möglichst ein Fachanwalt für das Sachgebiet, zu finden z.B. unter www.anwalt24.de, und bittet ihn gleich zu Beginn des Termins darum, die Beratung über Beratungskostenhilfe abzurechnen. Der Anwalt lässt sich dann ein Formular unterschreiben, das er dann mit einer Kopie Eures Einkommensnachweises (Lohnabrechnung, Bescheid vom Sozial- und/oder Arbeitsamt, Rentenbescheid, Krankengeldbescheid usw.) beim örtlich zuständigen Amtsgericht einreicht und von dort dann bezahlt wird. Es gibt aber auch Anwälte, die verlangen, daß man sich so einen Schein erst beim Amtsgericht holt - diese Anwälte taugen nichts, haben kein Interesse daran, auch armen Menschen rechtlich beizustehen.

Wissen muß man aber auch, daß Anwälte bei der Beratungskostenhilfe nur einen Teil ihres üblichen Honorars vom Amtsgericht bezahlt bekommen - daher lohnt es sich, gut vorbereitet und mit sauber geordneten Papieren beim Anwalt vorzusprechen, denn wenn die Papiere okay sind, und man kurz und knapp ihm erzählen kann, was man will (oder man nimmt jemanden mit, der/die das kann), kann die verfügbare Zeit besser genutzt werden, als wenn der Anwalt erst nen Schuhkarton voller Papiere durchwühlen muß, was Anwälte extrem ungern machen...

Prozesskostenhilfe bekommt man, wenn man arm ist, und einen Rechtstreit am Backen hat, und es gute Aussichten gibt, daß man ihn gewinnen kann. Man beauftragt einen Anwalt (möglichst Fachanwalt für das Sachgebiet) mit der Verteidigung oder Klage, legt ihm die geordneten Papiere vor, erzählt ihm, um was es geht und bittet ihn, Prozesskostenhilfe für das Verfahren beim zuständigen Gericht zu beantragen. Wie das geht, weiß der Anwalt. Das Gericht entscheidet dann, ob es Prozesskostenhilfe gewährt oder nicht.

ABER:

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin des höchsten deutschen Gerichtes aus 2001, das besagt, daß Prozesskostenhilfe nahezu immer gewährt werden muß, um der die Hilfe beantragenden Person die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vernünftig bei Gericht vortragen zu können (mittels eines Fachanwaltes), ggf. Gutachten bezahlen zu können und vieles mehr.

Das Urteil hat das Aktenzeichen

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2 BVR 569/01

Viele Anwälte kennen es nicht, viele Richter auch nicht.

Im Internet findet man es hier..

und kann es dann ausdrucken und dem Anwalt sicherheitshalber mitnehmen. Natürlich lohnt es sich im Rahmen der eigenen Sachkunde, wenn man sich das Urteil selber mal durchliest, auch, wenn es recht schwer zu lesen ist.

Das Urteil betrifft an sich ein Verwaltungsgerichtsverfahren. Ich selbst und andere Leute bei uns hier haben jedoch schon aufgrund dieses Urteils (die Richter bezogen sich darauf oder wurden darauf hingewiesen) vor Sozialgerichten, aber auch Zivilgerichten Prozesskostenhilfe gewährt bekommen, was sehr wichtig ist bei Fällen, wo es ggf. etwas schwierig ist, die Falllage klar dazustellen.

Viel Spaß beim Lesen und Anwenden :)

flipper

... allerdings ignorieren die amtsgerichte das üblicherweise genauso wie die steuerbehörden solche urteile.

bis zum OLG werdet ihr damit kaum gehör finden.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Poldi

Ey Flipper,

es ist tatsächlich so, daß Gerichte auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Prozeßkostenhilfe ablehnen.

Dies geschieht in den Fällen, in denen ein für das Gericht nachvollziehbarer Klageantrag in einer Klageschrift oder ein vernünftiger Klageabweisungsantrag in einer Verteidigungschrift nicht gestellt wurde.

Leider gibt es immer wieder Leute, die meinen, daß sie, wenn sie selbst bei Gericht vortragen, es nicht nötig haben, sich vorher sachkundig zu machen, z.B. über die Rechtslage, um die es geht, z.B. wie eine Klageschrift auszusehen hat, wie man Anträge stellt und Beweise vorträgt.

Ich z.B. habe mich seit Jahren mit all diesen Dingen befasst, habe mehrfach vor Sozial- und Amtsgerichten selbst Klage eingereicht oder eine Verteidungsschrift verfasst, zweimal sogar auch Anträge auf Einstweilige Anordnung gestellt.

Jedesmal habe ich Prozeßkostenhilfe mit beantragt, und jedem PHK-Antrag wurde jedesmal statt gegeben mit dem einzigen Vorbehalt, einen Anwalt zu beauftragen. Das habe ich dann getan, und gut war es.

Bei den Anträgen auf Einstweilige Anordnung hat das Gericht sogar mir selbst die PKH gewährt und meinen Anträgen auf EA sogar vollumfänglich statt gegeben.

Es liegt nicht so sehr an den Gerichten oder Richtern, sondern an der Einhaltung der juristischen Spielregeln und der technisch wie inhaltlich ordnungsgemäßen Abfassung der Schriftsätze.

Das können auch Nicht-Juristen lernen, sie müssen es bloß wollen...

P.

milkchocolate

Hallo.. ich hätte da ma eine Frage... bin neu hier und weiss nicht, ob ich im richtigen thread bin.

Ich bin Chris und 20 Jahre alt.

Folgendes ist mein Problem.. vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen:

Ich wohne zusammen mit meiner Mutter und meinen drei Geschwistern in der so hoch gelobten Bedarfsgemeinschaft zusammen.

Das ganze Funktioniert hinten und vorne nicht.

Das tückische ist, dass wenn ich selbst Vollzeit arbeiten würde, ich kaum von dieser Gemeinschaft weg kommen würde, da ich dann des meiste meiner Mutter abzwicken müsste.

Wenn ich es dennoch schaffen würde und nach München ziehen würde (wir wohnen momentan in nem Vorort) und es bekannt wäre, dass ich diesen Job aber später dann gegen eine Ausbildung tauschen würde, könnten die mich dann aus meiner neuen Wohnung in die Bedarfsgemeinschaft zurückschiffern, weil ich diese nun nicht mehr ganz bezahlen kann, oder wie läuft das ungefähr ab?? Gibt es in meiner Nähe evtl. Beratungsstellen... ich weiss echt nimma weiter, geschweige denn was ich machen könnte... Ich kann mir einfach nix eigenes aufbauen um aus dem mist einigermaßen raus zu kommen und Kohle wird auch immer knapper...

schon mal vielen lieben dank im Voraus..

Chris :-)

Codeman

ZitatDas tückische ist, dass wenn ich selbst Vollzeit arbeiten würde, ich kaum von dieser Gemeinschaft weg kommen würde, da ich dann des meiste meiner Mutter abzwicken müsste.

Das ist so nicht richtig.Würdest du Vollzeit arbeiten gehen und weiterhin bei deinen Geschwistern und deiner Mutter wohnen bleiben,würdest du aus dieser Bedarfsgemeinschaft rausfallen.Du bildest dann nur noch mit Ihnen eine so genannte Haushaltsgemeinschaft und könntest frei über dein Geld verfügen.

ZitatWenn ich es dennoch schaffen würde und nach München ziehen würde (wir wohnen momentan in nem Vorort) und es bekannt wäre, dass ich diesen Job aber später dann gegen eine Ausbildung tauschen würde, könnten die mich dann aus meiner neuen Wohnung in die Bedarfsgemeinschaft zurückschiffern, weil ich diese nun nicht mehr ganz bezahlen kann, oder wie läuft das ungefähr ab??

Nein.Du bist ja bereits dann schon raus aus dieser Bedarfsgemeinschaft.Du verdienst dein eigenes Geld.Das wars.Du musst dann natürlich auch die Miete und alles selber tragen.Würdest du dann in München wohnen und eine Beschäftigung nachgehen,so könntest du dort ergänzendes ALG II beantragen.Du bist dann eine alleinige BG und hast nix mehr mit der anderen BG deiner Familie zu tun.Du könntest natürlich auch wohngeld beantragen,was ich dir eher raten würde.

Bei der Ausbildung muss ich hier nachfragen.Ist dies eine Zweitausbildung oder deine Erstausbildung.Schulisch oder Betrieblich ?

Zu deinen weiteren geschriebenen.S.o. Vollzeit arbeit

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

milkchocolate

Hi :-))))

danke für die prompte Antwort :-))

neee.. es wäre eine Erstausbildung... Ich wollte auf die Kinderpflegeschule gehn.. die Dauert nur zwei Jahre... allerdings geht des wohnen auf Dauer zu Hause gar nimmer...

Und was ich mich halt Frage ist, wenn ich denen des so sage.. ob die mir nicht Vorsatz unterstellen könnten, da ich ja nur die Zeit Vollzeit arbeitete, bis ich mir die Wohnung bis zur Ausbildung selbst bezahlen kann und danach aber auf Zuschüsse angewiesen bin... ????

gglg Chris :-)

Codeman

Also wäre also eine schulische Erstausbildung ? Da greift dann evtl. BAB.BAB ist die so genannte Berufausbildungsbeihilfe.Diese greift dann,wenn du einen eigenen Haushalt hast und eine Erstausbildung absolvierst.

Nein ich würde da kein vorsatz sehen.Schliesslich tust du ja alles um eine Hilfebedürftigkeit zu verringern.Das man von einen Azubi-Geld nicht leben kann,ist auch in der Arge schon angekommen.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

bohemian

Halllo Pkh-Experten,
hattet Ihr den Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht in Euren Erstanträgen oder erst im Verlauf der schriftlichen Bewillgungsverfahrens angebracht?

ToniB23

@Poldi hat schon zum Teil recht. Wenn die juristischen Spielregeln eingehalten werden, klappt es in den meisten Fällen. Nichtsdestotrotz können und werden Anträge mangels hinreichenden Erfolgsaussichten, Mutwilligkeit, und/oder der finanziellen Lage des Antragstellers(ausreichendes Einkommen) verweigert.

Und jetzt kommts, wird de Antrag auf PKH abgelehnt, müssen die Kosten für den Anwalt, die bislang entstanden sind, vom Kläger selbst gezahlt werden. https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-abgelehnt/#unter-welchen-voraussetzungen-kann-der-pkh-antrag-abgelehnt-werden Da hat man dann den Salat. Deshalb nicht blind einfach Prozesskostenhilfe beantragen, sondern die eigenen Chancen abwägen und sich einlesen!

Onkel Tom

Hüstel.. Muss hier erst den Staubwedel bei diesen Asbach-Uralt-Thread benutzen ;)

Im allgemeinen korrekt.. Hamburg hat da ihre eigenen Wege gefunden, die Prozesskostenhilfe "etwas" ein zu dämmen..

Ist man Mitglied bei der Gewerkschaft, gibt es keine Pkh und muss Glück mit dem Anwalt vom Rechtschutz bei der Gewerkschaft haben.
In Hamburg sieht das bei der Gewerkschaft schlecht aus, wenn es um SGB-Streitigkeiten geht.

Dann gibt es noch die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), bei der bis zu drei mal im Jahr eine Beratung kostenlos erfolgen kann.
Aber auch hier ist Lotteriespiel angesagt, das Ratsuchender auch einen Ehrenamtlichen findet, der im Bezug SGB richtig fit ist..

In Hamburg scheint es besser zu sein, wenn man sich ein Sparschwein für Anwaltskosten pflegt. Ohne Knete schaut es verdammt mau aus  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

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