1.November

Begonnen von Eastblock, 20:00:20 Mi. 03.Oktober 2012

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Schimmelreiter

Zitat von: Ziggy am 13:23:54 Do. 01.November 2012Warum sollte ein engagierter Gewerkschafter etwas für mich tun, wenn er immer wieder erleben muß, daß die Leute, sobald sie ihre persönlichen Wünsche erfüllt haben, sich wieder abwenden und sich einen  Dreck um die anderen scheren? Solidarität einfordern, ja, aber selber solidarisch sein, neee ...

Wenn ich Sachen lese - und das habe ich! - wie "Mach's gut, liebes Leiharbeiter-Forum, ich hab jetzt ne feste Anstellung! ...", da springt mir der Draht aus der Mütze.
Tjor, vielleicht auch ein Resultat daraus, daß die meisten LAN kuschen und sich eh nicht wehren.

Tiefrot

Jaja, kaum aus dem Sumpf raus, heißt es "Wiedersehn, ich bin jetzt was Besseres !"  X(  kotz
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

dagobert

Zitat von: Ziggy am 13:23:54 Do. 01.November 2012
Aber nachdem hierzulande grade mal gefühlte 1 % LAN sich trauen, dagegen aufzumucken, arschgefickt zu werden, sind die Verhältnisse nun mal so, wie sie sind.

Mit 1% liegt deine Schätzung wohl eher noch zu hoch. Ich würde sagen das sind nicht mal halb so viele.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Es ist die reine Kotze mit der ganzen Leiharbeit, was soll das? Ausser uns Ausgebeutete noch weiter zu vereinzeln, erniedrigen und zu spalten, natürlich auch "beschäftigt zu halten", kann so eine Sauerei wirklich gewollt sein?

Menschen "vermieten" andere Menschen, damit diese oft die unerträglichsten Jobs ohne jede anständige Entschädigung machen, und abkassieren dafür... .

Und die Belohnung des "LAN":

-Geld von der Arschagentur
-Geld von den "Verleihfirmen"
-als erstes rausfliegen, egal aus welchem Grund

das nicht einmal für eine menschenwürdige Existenz ausreicht? Alle Chefs sollten den Anstand haben, einzusehen, daß die ihnen "unterstellten" Arbeitskräfte ganz genau so viel wert sind, wie sie selbst. Unabhängig von sonstigen Faktoren.

Geht´s noch in Deutschland?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Tiefrot

Zu diesem Beitrag hab ich endlich den zugehörigen Artikel gefunden.
Äußerst interessanter Lesestoff.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Jonny79

Zitat von: dagobert am 20:46:15 Do. 01.November 2012
Zitat von: Ziggy am 13:23:54 Do. 01.November 2012
Aber nachdem hierzulande grade mal gefühlte 1 % LAN sich trauen, dagegen aufzumucken, arschgefickt zu werden, sind die Verhältnisse nun mal so, wie sie sind.

Mit 1% liegt deine Schätzung wohl eher noch zu hoch. Ich würde sagen das sind nicht mal halb so viele.

Problem ist halt auch, dass innerhalb der Probezeit ein LAN beliebig kündbar ist. Und wenn nach einem Jahr ALG1 kein Hartz gewährt wird, z.B. wegen einem "reichen" Partner hat man die Scheiße. So viel zum Thema Kundigungsschutz bei Wahrnehmung der Rechte. Denn wenn beim gekündigten LAN wieder mal das ALG 1 ausläuft, so er es denn bekommt, interessiert sich keiner dafür, warum der einst seinen Job verloren hat. Da heißt es oft simpel: "Verspartes jenseits des geringen Schonvermögens aufbrauchen!" Wenn ein LAN solche Ängste hat, wäre es allerdings sinnvoll, diese auch offen anzusprechen.

Ich bin da allerdings auch in einer bequemen Position: Bekomme Hartz 4, hab keine Kinder welchen ich ein Vorbild sein sollte und auch die Verwandschaft steht hinter mir, wenn ich mal wieder nen VV ablehne.
Mit den Leuten, welche sich nur nicht wehren, weil sie lieber nen Billigjob haben als zu Hause rum zu sitzen, oder den "Das funktioniert eh nicht, also lass mich in Ruhe mein Bier trinken" Typen habe ich allerdings wenig Mitleid.
Ich bin arm, aber sexy!

Jonny79

Zitat von: Ziggy am 13:23:54 Do. 01.November 2012
Meine persönliche Erfahrung ist die, daß "die Gewerkschaften" erst mal gar nichts für mich tun. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte der Wahrheit ist, daß die hiesige IG Metall mich sehr wohl bei meinen diversen Scharmützeln gegen meine Ausbeuter unterstützt hat. Daraus folgt für mich der Lehrsatz: "Tu du erst mal was, dann tun auch andere etwas für dich!" "Die Gewerschaften", das sind für mich auch nicht die Lautsprecher Sommer und Bsirske, sondern die Leute an der Basis, und da kenne ich - zum Glück! - richtig gute Typen, mit denen man auch was reißen kann.

In Bezug auf das Mobcenter kann ich das voll bestätigen. Leider :'( :'( :'( liegen meine letzten ZAF Erlebnisse knapp 4 Jahre zurück. Habe daher noch keine"regionale" Erfahrungen in Bezug auf Bude/Gewerkschaft machen können. ;D ;D ;D
Ich bin arm, aber sexy!

dagobert

Zitat von: hqisaf3 am 21:47:26 Fr. 05.Oktober 2012
die zaf euregio macht das auch mit änderungen beim arbeitsvertrag.übertarifliche zulagen dürfen dann mit dem neuen branchenzuschlag verrechnet werden.

Wie ist diese Leihbude eigentlich sonst so? Kann man sich da wenigstens halbwegs auf die Abrechnungen verlassen? (Außer einem VG vor ein paar Jahren hatte ich mit denen bisher nichts zu tun.)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pandorum

Also wir bekommen gerade alle neue Arbeitsverträge untergeschoben, die dann Rückwirkend ab dem 1. November zählen sollen. Ich habe noch keinen neuen untergeschoben bekommen, wird wohl bis zum Ende des Monats aber noch kommen bzw. folgen, ist einer nach dem anderen dran.

Ist dafür überhaupt ein neuer Vertrag dafür von Nöten?
Bekommen wir dann 1,51€ pro Stunde mehr.
Im gleichen Atemzug entfällt die Einsatzdauerbezogene Zulage
Und auch die 12€ Fahrgeld pro Tag entfallen ersatzlos

Wenn ich das ganze dann mal durchrechne, habe ich am Ende des Monats etwas weniger auf dem Konto als jetzt, jeppie  Okay, ich kann mir Ende des Jahres bissl mehr von der Steuer wiederholen. Na ob es das bringt.

Das Problem ist, die Leihbude wird einen gleich wieder auf die Straße setzen wenn man sich weigert. Der Entleiher ist da nicht besser, kein Rückhalt von diesem. Hat der Entleihbetrieb doch auch noch fix paar LANs übernommen, und mit bedeutend geringeren Lohn eingestellt, damit die Branchenzuschläge nicht so hoch ausfallen, exakt nur die erste Stufe.

EDIT: Wie ist denn das eigentlich bei Krankheit und Urlaub? Entfällt da der Branchenzuschlag auch, wie alle anderen Dinge auch und nur Grundlohn zählt?

dagobert

Zitat von: pandorum am 10:47:54 So. 18.November 2012
Ist dafür überhaupt ein neuer Vertrag dafür von Nöten?
Bekommen wir dann 1,51€ pro Stunde mehr.
Im gleichen Atemzug entfällt die Einsatzdauerbezogene Zulage
Und auch die 12€ Fahrgeld pro Tag entfallen ersatzlos
Aha, ihr sollt also die Branchenzuschläge selber bezahlen. Deshalb der neue Vertrag.  kotz

ZitatDas Problem ist, die Leihbude wird einen gleich wieder auf die Straße setzen wenn man sich weigert.
Bist du noch in der Probezeit? Falls ja, musst du dir überlegen ob du den Job behalten willst.
Falls nicht, nichts unterschreiben, bei Kündigung ab zum Anwalt oder zur Gewerkschaft.
Fahrtkosten könntest du dir evtl. auch einklagen (je nach Entfernung zum Büro und zum Einsatzbetrieb). Ist aber erst nach Ablauf der Probezeit ratsam.

ZitatDer Entleiher ist da nicht besser, kein Rückhalt von diesem. Hat der Entleihbetrieb doch auch noch fix paar LANs übernommen, und mit bedeutend geringeren Lohn eingestellt, damit die Branchenzuschläge nicht so hoch ausfallen, exakt nur die erste Stufe.
kotz kotz kotz Mensch, soviel kann ich gar nicht fressen ....  kotz kotz

ZitatEDIT: Wie ist denn das eigentlich bei Krankheit und Urlaub? Entfällt da der Branchenzuschlag auch, wie alle anderen Dinge auch und nur Grundlohn zählt?
Theoretisch muß weitergezahlt werden,  ob das in der Praxis funktioniert bezweifle ich.
BZ-TV §2 Abs.2
ZitatDer Branchenzuschlag wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Unterbrechungszeiten einschließlich Feiertage, Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitstage, die die Dauer von 3 Monaten unterschreiten, sind keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne.
Außerdem könnte der Einsatzbetrieb den LAN auch zu Urlaubsbeginn abmelden. Dann bleibt bei Urlaub nur noch der Durchschnittslohn gemäß BUrlG.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pandorum

Ja, wir sollen so zusagen unseren Zuschlag selber finanzieren. Das lustige ist, die ZAF stellt dem Entleiher trotzdem mehr Kosten in Rechnung, erg, verdient die wieder mehr und wir haben wieder nichts davon  >:D

Meine Probezeit ist schon vorbei und mein Vertrag bei der ZAF geht auch noch bis 2014. Nur werde ich da bestimmt wieder auch bei der Entleiherbude herausfallen und das will ich nicht gerade. War bis jetzt jedes mal so und hab kein Bock dann wieder nen Tag in ne Matratzenbude zu gehen, den nächsten Tag wieder wo anders und nen Sinnlos Job zu machen. Irgendwie scheiß Situation  :'(

EDIT: mal ne ganz andere Frage und will nicht extra was neues machen. Kann ich in der unbezahlten Pause das Firmengelände verlassen beim Entleiher?

jobnomade

Zitat von: pandorum am 14:58:04 So. 18.November 2012
Kann ich in der unbezahlten Pause das Firmengelände verlassen beim Entleiher?

Sicherheitshalber ausstechen, damit die "Pause" rechtsgültig dokumentiert ist.
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

dagobert

Richtig, hat mit dem Versicherungsschutz zu tun.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pandorum

Hab da gleich noch eine Frage hinterher, wenn ich dann meinen Termin zu einem Personalgespräch bekomme, der ja nur einen Zweck hat, Änderungen des Arbeitsvertrages, muss ich ja nicht hin gehen und hab keine Folgen zu erwarten (Abmahnung), zählt das noch? Zählt so ein Personalgespräch eigentlich als Arbeitszeit?

Wenn ich dann mal den neuen Av vor mir legen habe, habe ich ja nur 2 Möglichkeiten, unterschreiben oder nicht. Wenn nicht kommt ja bestimmt die Änderungskündigung, die ich mit Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt entgegen trete oder sehe ich das falsch?

sand

@pandorum

Versuche den AV ohne Unterschrift mitzunehmen.
Die ZAFen mögen das nicht.
Ich bin der Sand im Getriebe der Leiharbeit

dagobert

Theoretisch ist ein Personalgespräch einschl. der Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu bezahlen. In der Praxis wirst du das wohl einklagen müssen.

Wenn die mit einer Änderungskündigung kommen wird es Zeit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Du kannst die Änderung zwar unter Vorbehalt akzeptieren, aber warum? Du willst es doch nicht.
Außerdem ist es m.E. ein Unterschied, ob du 'unter Vorbehalt' akzeptierst oder ob du 'nicht' akzeptierst. Da bei Arbeitsverträgen grundsätzlich die Vertragsfreiheit gilt, würde ersteres dir in diesem Fall vermutlich eher schaden als nützen. Die Änderungen sind zwar für dich nachteilig, aber nicht von vornherein illegal.

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung ---> Frist für Kündigungsschutzklage drei Wochen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pandorum

Es geht mir darum, ich akzeptiere nicht -> bekomme dann die Kündigung (Änderungskündigung) -> Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt und Kündigungschutzklage und das Gericht entscheidet. Wenn es für mich entscheidet, gelten die alten Bedingungen, gewinnt der AG zählen die neuen Bedingungen und ich kann wenigsten weiter arbeiten, also nicht Arbeitslos aber halt zu schlechteren Bedingungen. Oder sehe ich das falsch?

Ich bin schon in der GW, die den ganzen scheiß mal wieder verzapft hat  ::)

Dearhunter

Nicht ganz, du verwechselst da 2 Dinge.

Ein neuer Vertrag wird von beiden Seiten unterschrieben und ist prinzipiell gültig. DAS wäre das Angebot. Unter Vorbehalt ist da so eine Sache ...

Eine ÄnderungsKÜNDIGUNG kommt vom Arbeitgeber, die wird eh von dir nicht unterschrieben. Gegen eine solche kannst du wie bei jeder Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.

Neuer Vertrag - beidseitig.
Änderungskündigung - einseitig.
Du bekomst ein ÄnderungsANGEBOT, keine ÄnderungsKÜNDIGUNG.


Praxis:

Du wirst keine Änderungskündigung bekommen, da du in dem Fall SEHR gute Chancen hast, dagegen vorzugehen.

Du bekommst das Angebot zu einem neuen Vertrag, nimmst du das nicht an, wirst du unter mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen, die scheinbar nichts mit dem Angebot zu tun haben, früher oder später komplett gekündigt.


DH

prica

So ich probiere mal etwas Licht ins Dunkeln zu bekommen....ich zitiere den mir in Kopie vorliegenden Änderungsvertrag nur Teilweise  ;) ( bei Fragen werde ich diesen ggf. ergänzen ).

Die Zitiere nur die mir wichtig erscheinenden Punkte.

Es beginnt mit:
§ 1 Einbeziehung der Tarifverträge und § 2 Vertragsgegenstand des Arbeitsvertrages werden ersetzt durch folgende neue Regelungen:

2. Abänderungen des § 8 Vergütung und Fälligkeit / Aufwandsersatz:
Folgender Teil des Absatzes 8.2 ist Bestandteil des neuen § 31: Die außertarifliche Zulage mindert sich, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung der Firma bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen Erhöhung des tariflichen Entgelts, einer Umgruppierung des Mitarbeiters in eine höhere Entgeltgruppe, als in Abs. 1 Satz 1 genannt, oder einer Erhöhung des tariflichen Entgelts zum Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung. Die Vertragsparteien vereinbaren, das die außertarifliche Zulage als freiwillige, stets widerrufliche Leistung der Firma erbracht wird. aus deren auch bei wiederholter Zahlung keine Ansprüche für zukünftige Zeiträume hergeleitet werden können.  

3. Abänderung des § 9 Zuschläge:
9.7 Die Höhe etwaiger Branchenzuschläge, die sich für den jeweiligen Einsatz im Kundenbetrieb ergeben, richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag üer Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeiter, wenn er diesen in einen Kundenbetrieb einsetzt, der dem Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages unterfällt.

§ 31 Anrechnungsvorbehalt/ Widerrufsvorbehalt
31.1. Jede über- bzw. außertarifliche Zulage (z.b. arbeitsvertragliche außertarifliche Zulage, Leistungs-, Einsatz-, Produktiv-, Schmutz-, Erschwerniszulage etc. ) mindert sich, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen oder rückwirkenden Erhöhung als Ergebnis von Tarifverhandlungen, auch im Falle von Einmalzahlungen, Wechsel des Einsatzgebiets, Anspruch auf einen Branchenzuschlag. Einer Umgruppierung des Mitarbeiters in eine höhere Entgeltgruppe als § 8 Absatz 1 genannt, oder einer Erhöhung des tariflichen Entgelts mindert sich die übertarifliche Zulage rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erhöhung.
31.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass jede über bzw. außertarifliche Zulage, als widerrufliche Leistung des Arbeitgebers erbracht wird. Das Widerrufsrecht besteht auch für alle über bzw. außertarifliche Zulage, die befristet auf einen bestimmten Einsatz bei einem Kundenunternehmen gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist zum Widerruf aller über bzw. außertariflichen Zulagen aus betriebsbedingten Gründen berechtigt. Inbesondere folge Gründe kommen in Betracht: Ausgleich wirtschaftlicher Verluste, Senkung der Betriebskosten, Wegfall des Intresses bestimmter Arbeitnehmergruppen mit der über bzw. außertarifliche Zulage an das Unternehmen binden, gefährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit des Unternehmens iSv § 2 Absatz 1 Beschäftigungssicherungsvertrag igz, im falle einer Massenentlassung isv § 17 KschG.
Blablabla blubb........steht noch mehr unter dem Absatz am ende noch Intressant: Der widerrufliche Teil ist begrenzt auf 24,5% der Gesamtvergütung.

dagobert

Weiter oben hatten wir schon mal so einen Fall.
@hqisaf3: Liest du hier noch mit? Mich würde mal interessieren ob da noch was nachgekommen ist.

Zitat von: Dearhunter am 21:10:19 So. 18.November 2012
Ein neuer Vertrag wird von beiden Seiten unterschrieben und ist prinzipiell gültig. DAS wäre das Angebot. Unter Vorbehalt ist da so eine Sache ...
Exakt.

Zitat
Eine ÄnderungsKÜNDIGUNG kommt vom Arbeitgeber, die wird eh von dir nicht unterschrieben. Gegen eine solche kannst du wie bei jeder Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.

Neuer Vertrag - beidseitig.
Änderungskündigung - einseitig.
Du bekomst ein ÄnderungsANGEBOT, keine ÄnderungsKÜNDIGUNG.
Stimmt nicht ganz. Der Vertrag wird gekündigt mit dem Angebot zu geänderten Bedingungen (deshalb Änderungskündigung) weiterzuarbeiten. Zu diesem Änderungsangebot muss @pandorum sich dann äußern (annehmen oder ablehnen). Hier wäre ein Vorbehalt wohl doch keine so schlechte Idee um den Job zu behalten, denn das Arbeitsgericht entscheidet ja nicht sofort. Aber im KSchG steht als möglicher Grund für einen Vorbehhalt nur drin, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, ob das reicht? Wenn es so weit kommt, besser ab zum Anwalt.

[edit] Bei einer Änderungskündigung gilt die Kündigungsfrist nicht nur für die Kündigung, sondern auch für die angebotene Änderung des AV! Eine rückwirkende Vertragsänderung ist mit einer Änderungskündigung nicht möglich.[/edit]

ZitatPraxis:

Du wirst keine Änderungskündigung bekommen, da du in dem Fall SEHR gute Chancen hast, dagegen vorzugehen.

Du bekommst das Angebot zu einem neuen Vertrag, nimmst du das nicht an, wirst du unter mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen, die scheinbar nichts mit dem Angebot zu tun haben, früher oder später komplett gekündigt.
Glaube ich auch. Und wenn da sowas drinsteht wie in dem Post von @Prica (danke, geh ich gleich noch drauf ein), dann werden die sich wohl keine Änderungskündigung trauen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat von: prica am 21:34:15 So. 18.November 2012
2. Abänderungen des § 8 Vergütung und Fälligkeit / Aufwandsersatz:
Folgender Teil des Absatzes 8.2 ist Bestandteil des neuen § 31: Die außertarifliche Zulage mindert sich, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung der Firma bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen Erhöhung des tariflichen Entgelts, einer Umgruppierung des Mitarbeiters in eine höhere Entgeltgruppe, als in Abs. 1 Satz 1 genannt, oder einer Erhöhung des tariflichen Entgelts zum Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung. Die Vertragsparteien vereinbaren, das die außertarifliche Zulage als freiwillige, stets widerrufliche Leistung der Firma erbracht wird. aus deren auch bei wiederholter Zahlung keine Ansprüche für zukünftige Zeiträume hergeleitet werden können.
Außertarifliche Zulage jederzeit widerrufbar? Wird ja immer schöner, bisher kannte ich das nur bei den Einsatzzulagen.. (Zu Vergleichszwecken wäre evtl. die vorherige Fassung dieser Passage interessant.)

Zitat3. Abänderung des § 9 Zuschläge:
9.7 Die Höhe etwaiger Branchenzuschläge, die sich für den jeweiligen Einsatz im Kundenbetrieb ergeben, richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag üer Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeiter, wenn er diesen in einen Kundenbetrieb einsetzt, der dem Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages unterfällt.
Ergibt sich aus den BZ-TV. Aus meiner Sicht überflüssige Klausel, schadet aber auch nicht.

Zitat§ 31 Anrechnungsvorbehalt/ Widerrufsvorbehalt
31.1. Jede über- bzw. außertarifliche Zulage (z.b. arbeitsvertragliche außertarifliche Zulage, Leistungs-, Einsatz-, Produktiv-, Schmutz-, Erschwerniszulage etc. ) mindert sich, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen oder rückwirkenden Erhöhung als Ergebnis von Tarifverhandlungen, auch im Falle von Einmalzahlungen, Wechsel des Einsatzgebiets, Anspruch auf einen Branchenzuschlag.
Schweinerei. Damit wird der BZ-TV praktisch ausser Kraft gesetzt. Die Branchenzuschläge sollen die Lohndifferenz zwischen Stammis und LAN reduzieren und nicht als Ersatz für andere Zulagen dienen. Ganz offensichtlich ist das der Grund für die Änderungsverträge.  Nach meiner Meinung grob rechtswidrig. Das sollte sich mal die GW ansehen. Wer das schon unterschrieben hat (und aus der Probezeit raus ist), ab zum Anwalt. Meines Erachtens dürfte eine AGB-Kontrolle gute Erfolgsaussichten haben.

ZitatEiner Umgruppierung des Mitarbeiters in eine höhere Entgeltgruppe als § 8 Absatz 1 genannt, oder einer Erhöhung des tariflichen Entgelts mindert sich die übertarifliche Zulage rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erhöhung.
Das mit der Anrechnung bei Umgruppierung ist scheisse, aber es würde mich wundern, wenn das nicht schon vorher so dringestanden haben sollte.

Zitat31.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass jede über bzw. außertarifliche Zulage, als widerrufliche Leistung des Arbeitgebers erbracht wird. Das Widerrufsrecht besteht auch für alle über bzw. außertarifliche Zulage, die befristet auf einen bestimmten Einsatz bei einem Kundenunternehmen gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist zum Widerruf aller über bzw. außertariflichen Zulagen aus betriebsbedingten Gründen berechtigt. Inbesondere folge Gründe kommen in Betracht: Ausgleich wirtschaftlicher Verluste, Senkung der Betriebskosten,
"Senkung der Betriebskosten" durch willkürliche Lohnkürzungen? Haben die jetzt völlig durchgedreht?
ZitatWegfall des Intresses bestimmter Arbeitnehmergruppen mit der über bzw. außertarifliche Zulage an das Unternehmen binden
Klartext: Wen sie loswerden wollen, dem streichen sie nach Belieben die Zulage(n). Unangemessene Benachteiligung, das ist Willkür des AG. Wie oben: ab zum Anwalt, AGB-Kontrolle.

Zitatam ende noch Intressant: Der widerrufliche Teil ist begrenzt auf 24,5% der Gesamtvergütung.
Knapp unter 25%. Ich glaub da gibt's ein BAG-Urteil zu (werd bei Gelegenheit mal suchen).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatAusgleich wirtschaftlicher Verluste, Senkung der Betriebskosten, Wegfall des Intresses bestimmter Arbeitnehmergruppen mit der über bzw. außertarifliche Zulage an das Unternehmen binden, gefährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit des Unternehmens iSv § 2 Absatz 1 Beschäftigungssicherungsvertrag igz, im falle einer Massenentlassung isv § 17 KschG.
Blablabla blubb........

Da wird das Risiko des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer abgewälzt.
Sehr bedenklich!


ZitatDie Vertragsparteien vereinbaren, das die außertarifliche Zulage als freiwillige, stets widerrufliche Leistung der Firma erbracht wird. aus deren auch bei wiederholter Zahlung keine Ansprüche für zukünftige Zeiträume hergeleitet werden können.

Das würde ja sämtliche vertragliche Vereinbarungen ad absurdum führen!
Da könnten dann z.B. in einem Vorstellungsgespräch Fahrtkosten und Zulagen aller Art versprochen werden und wenn der AV unterschrieben wurde, werden die Zulagen einfach wieder gestrichen!
Geht ja gar nicht!

prica

Zitat von: dagobert am 00:40:45 Mo. 19.November 2012
Das sollte sich mal die GW ansehen. Wer das schon unterschrieben hat (und aus der Probezeit raus ist), ab zum Anwalt. Meines Erachtens dürfte eine AGB-Kontrolle gute Erfolgsaussichten haben.
Der Betriebsrat hatte den Vertrag vorliegen aber sich nicht dafür Intressiert......das die zu Blöd sind Verträge bzw. Abrechnungen zu überprüfen war mir ja eh klar, andernfalls würde es Mehrarbeit für die jeweiligen Personen bedeuten und das ist nun wirklich unzumutbar.

Ich kann mir nicht vorstellen das die Änderungsverträge von den anderen Leihbuden anders aussehen.......auf dem Dokument ist ganz offensichtlich ohne  viel mühe, nur Name, Datum und Firmenstempel geändert wurden.

Die Änderungsverträge werden einen anscheinend bei den Unregelmäßigen Besuchen in der Niederlassung unter die Nase gerieben.....schließlich will man ja nicht das sich Mensch vorher schlau machen kann. Lustig das bis jetzt alle die dort waren, nicht wirklich wussten was Sie dort überhaupt unterschrieben haben. Aber Hauptsache Ärger vermieden und Arbeitsplatz behalten  ::)

dagobert

Der Vertrag war doch von Meteor, oder? Ich wusste noch gar nicht, dass die einen Betriebsrat haben. Aber wenn ich an den Betriebsrat vom Stadtrand denke ... da liegt die Messlatte sehr niedrig.

Zitat von: prica am 12:13:06 Mo. 19.November 2012
Ich kann mir nicht vorstellen das die Änderungsverträge von den anderen Leihbuden anders aussehen.......auf dem Dokument ist ganz offensichtlich ohne  viel mühe, nur Name, Datum und Firmenstempel geändert wurden.
Da haben sich wohl die Rechtsverdreher der Leiharbeitsverbände austoben dürfen.

ZitatAber Hauptsache Ärger vermieden und Arbeitsplatz behalten  ::)
Hmm, wer noch in der Probezeit ist, hat null Kündigungsschutz und damit eigentlich kaum eine andere Wahl. Nicht ohne Grund wurde auf politischer Ebene vor einigen Jahren schon mal eine Verlängerung der Probezeit auf volle zwei Jahre diskutiert. Ich glaube das kam damals von der "allseits beliebten" FDP. (Oder wars der Schröder-Clement-Clan? Egal, ist eh dasselbe.)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

prica

Zitat von: dagobert am 13:12:31 Mo. 19.November 2012
Der Vertrag war doch von Meteor, oder? Ich wusste noch gar nicht, dass die einen Betriebsrat haben. Aber wenn ich an den Betriebsrat vom Stadtrand denke ... da liegt die Messlatte sehr niedrig.

Ja der Vertrag war von Meteor....ich sprach aber vom Kundenbetriebsrat ( schließlich arbeiten die im Metall und Elektrogewerbe....man hat diese Vereinbarungen ja nicht zum spass ausgehandelt sollte man meinen ).

ZitatAber Hauptsache Ärger vermieden und Arbeitsplatz behalten  ::)
Hmm, wer noch in der Probezeit ist, hat null Kündigungsschutz und damit eigentlich kaum einen andere Wahl. Nicht ohne Grund wurde auf politischer Ebene vor einigen Jahren schon mal eine Verlängerung der Probezeit auf volle zwei Jahre diskutiert. Ich glaube das kam damals von der "allseits beliebten" FDP. (Oder wars der Schröder-Clement-Clan? Egal, ist eh dasselbe.)[/quote]
Nö, niemand ist mehr in der Probezeit.....alle sind langfristig auf den Dienstplänen eingeteilt und arbeiten schon Mindestens ein Jahr da. Es mischen übrigens noch zwei weitere Leihbudden in dem Betrieb mit die auch alle Änderungsverträge angefertigt haben ( die Namen nenne ich jetzt aber nicht, und ein entsprechendes Dokument liegt mir auch nicht vor  ;) )

dagobert

Zitat von: prica am 23:11:54 Mo. 19.November 2012
ich sprach aber vom Kundenbetriebsrat ( schließlich arbeiten die im Metall und Elektrogewerbe....man hat diese Vereinbarungen ja nicht zum spass ausgehandelt sollte man meinen ).
Der Kunden-BR hat da nichts zu melden. Für die LAN ist der nur zuständig wenn es um dir Beziehung LAN-Kunde geht, also z.B. Arbeitszeiten oder Sicherheitsvorschriften. Die Verträge zwischen LAN und Leihbude gehen den Kunden und dessen BR i.d.R. nichts an. Abweichendes müsste im ANÜ-Vertrag stehen, das ist aber wohl nur selten der Fall. Andererseits sagt dieses totale Desinteresse auch etwas aus (über den BR).

ZitatNö, niemand ist mehr in der Probezeit.....alle sind langfristig auf den Dienstplänen eingeteilt und arbeiten schon Mindestens ein Jahr da. Es mischen übrigens noch zwei weitere Leihbudden in dem Betrieb mit die auch alle Änderungsverträge angefertigt haben ( die Namen nenne ich jetzt aber nicht, und ein entsprechendes Dokument liegt mir auch nicht vor  ;) )
Klingt fast so, als ob die Änderungsverträge auf Wunsch des Kunden abgeschlossen wurden, um die Stundenverrechnungssätze stabil zu halten. Der Kunde wünscht billige Leiharbeiter und der Kunde ist König.  kotz

Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben, und ich wiederhole es: Die BZ-TV sind eine Mogelpackung, die taugen nur dazu daß die Leihbuden damit Werbung für sich machen können und sonst nichts.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pandorum

Einige andere LAN sind bei uns auch aufgewacht, und wollen die Vertragsänderung nun widerrufen, laut Entleiher BR wäre das innerhalb von 3Wochen möglich. Davon habe ich ja noch nie gehört, hab ich dazu was verpasst.

Mumpitz

ZitatDavon habe ich ja noch nie gehört, hab ich dazu was verpasst.

Da hast Du nichts verpasst. Wer einen geänderten Vertrag unterschrieben hat, der hat kein 3-wöchiges Widerrufsrecht. Totaler Unfug, den der BR da verbreitet. Wenn die Äusserung tatsächlich von diesem kommt, was dann mehr als bedenklich wäre. ::)

pandorum

ZitatDie Parteien vereinbaren ab 1.11.2012 für den Einsatz bei xyz, dass der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall & Elektro Branche gilt.

Befristet für den Einsatz bei xyz erhalten Sie ab dem 1.11.2012 eine zusätzliche übertarifliche Zulage einsatzbezogen in Höhe von xyz brutto pro Stunde.

Die Lohnart übertarifliche Zulage einsatzbezogen kann mit dem Traiflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV, zukünftigen Tariferhöherungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV verrechnet werden.

Die Auszahlung erfolgt mit der auf dem Leistungsmonat folgenden Abrechnung.

Nach Beendigung des Einsatzes bei xyz gilt wieder der ursprünglich vereinbarte Vergütungsregelung des Mitarbeitervertrages.

Alle weiteren Modalitäten des Mitarbeitervertrages bleiben unverändert.

----

In Abänderung der getroffenen Vereinbarung schlieen die Parteien einvernehmich folgede Vereinabrung:

1) Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dassmit Wirkung zum 1.11.2012 die Zahlung der im Mitarbeitervertrag unter Punkt 4. genannten Aufwandserstattungen für Tätigkeiten am Ensatzort xyz entfallen.

2)Soweit in dieser Vereinbarung nicht abweichend geregelt, gilt im Übrigen der Mitarbeitervertrag mit alle dokumentierten Nachträgen fort.
Statt den Branchenzuschlag wird natürlich eine übertarifliche Zulage bezahlt, die natürlich mit allem verrechnet werden kann. Angeblich auch bei Urlaub/Krank bezahlt wird (Aussage mündlich), schriftlich steht dazu aber nichts drinnen. Also wissen wir alle was passiert, es wird bei U/K überhaupt nichts von dem Zuschlag bezahlt. Aber Hauptsache Fahrgeld/VMA ist weg und der LAN bleibt bei +/- null, ich komme Stellenweise auf Minus 50€ im Monat gegenüber dem alten un ganz selten mal auf plus 5€ :-/

dagobert

Beispielrechnung:
Annahme: EG1, AZ=7h/Tag
alt: VMA 6,-€/Tag, Fahrgeld 4,-€/Tag
neu: VMA + Fahrgeld ersetzt durch ÜT-Zulage 1,80€/h

ohne Branchenzuschläge:
alt
Fahrgeld+VMA 10,-€/ Tag
---> Gesamtaufwand für ZAF = 10,- € pro Tag

neu:
ÜT-Zulage 1,80€ /h = 12,60€ /Tag ---> Kosten für ZAF 12,60€ + AG-Anteil SV (ca. 20%) 2,52€ = 15,12 €
---> Gesamtaufwand für ZAF = 15,12€ pro Tag

Mehraufwand 5,12€, sieht erst mal aus wie ein schlechtes Geschäft für die ZAF, aber das ändert sich gleich.

nach 6 Wochen mit Branchenzuschlägen:
alt:
Fahrgeld+VMA 10,-€/ Tag ---> Aufwand für ZAF = 10,00€
Aufwand für Branchenzuschläge: 1,23€ (15% von 8,19€) = 8,61€/Tag + AG-Anteil SV 1,72€ = 10,33€
---> Gesamtaufwand für ZAF = 10,- € + 10,33 = 20,33€ pro Tag

effektiver Mehraufwand für Branchenzuschläge: 10,33€ pro Tag.

neu:
Aufwand für ÜT-Zulage (gekürzt wegen Branchenzuschlag): (1,80€-1,23€=) 0,57€ = 3,99€/Tag + AG-Anteil SV 0,80€ = 4,79€
Aufwand für Branchenzuschläge: 1,23€ (15% von 8,19€) = 8,61€/Tag + AG-Anteil SV 1,72€ = 10,33€
---> Gesamtaufwand für ZAF: 4,79€ +10,33€ = 15,12€ pro Tag

effektiver Mehraufwand für Branchenzuschläge: 0,00€, gegenüber der Variante mit VMA + Fahrgeld spart die ZAF sogar.

Einziger Vorteil für LAN: minimal höhere Ansprüche auf Alg und Rente, da höhere SV-Beiträge
Den Nettolohn des LAN rechne ich jetzt nicht aus, sonst  kotz hier gleich alle. :rolleyes:
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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