HEIMKINDER FRAGEN: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?

Begonnen von Martin Mitchell, 03:48:01 So. 07.Oktober 2012

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Martin Mitchell

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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«

HEHLEREI

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz, muß es eine natürliche PERSON sein, oder kann es auch eine FIRMA sein, gegen die Strafanzeige wegen ,,Hehlerei" erhoben wird ? – Warscheinlich aber muß man wohl den / die FIRMENBESITZER persönlich oder die jeweiligen DIREKTOREN / GESCHÄFTSFÜHRER wegen ,,Hehlerei" anzeigen, wenn es sich um eine FIRMA, ein GESCHÄFT oder eine BANK handelt die ,,Hehlerei" begeht ? – Und wie verhält es sich im Falle der ,,Hehlerei", wo diese beweisbar von der REGIERUNG selbst gegen bestimmte Teile der Bevölkerung oder gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen begangen wird und der Großteil der Bevölkerung sogar weiß dass dem so ist ?

ZitatDEUTSCHLAND @ http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html

Deutsches Strafgesetzbuch – Paragraph 259

Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.
ZitatÖSTERREICH @ http://www.jusline.at/164_Hehlerei_StGB.html

Österreichisches Strafgesetzbuch – Paragraph 164

Hehlerei

(1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft.

(3) Wer eine Sache im Wert von mehr als 3 000 Euro verhehlt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Wer eine Sache im Wert von mehr als 50 000 Euro verhehlt oder wer die Hehlerei gewerbsmäßig betreibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Hehler zu bestrafen, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung, durch die die Sache erlangt worden ist, aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die fünf Jahre erreicht oder übersteigt, und der Hehler die Umstände kennt, die diese Strafdrohung begründen.
ZitatSCHWEIZ @ http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a160.html

Schweizerisches Strafgesetzbuch – Artikel 160

Hehlerei

1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.

Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.
Wann ist die Straftat der ,,Hehlerei" beendet wenn sie andauert und weitergehend und auch gegenwärtig fortgeführt wird ? – Wer begeht wann und unter welchen Umständen ,,Hehlerei" und wann und zu welchem Zeitpunkt ist diese ,,Hehlerei" verjährt wenn ,,das fremde Vermögen" auch ,,weiterhin gewerbsmäßig verwertet" bzw. ,,verhehlt" wird ?
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«

Die jeweiligen Gesetzestexte in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ( wo die ,,Hehlerei" stattfand und fortgesetzt wird !also nicht verjährt ist ! ) sind klar und deutlich vom Gesetzesgeber formuliert worden und sprechen für sich selbst.

Das ganze – in diesem Fall – bezieht sich auf uns Heimkinder ( ,,Bevölkerungsgruppe" ! ) und auf UNSERE GESTOHLENEN LÖHNE, d.h. ,,das fremde Vermögen" dass auch ,,weiterhin gewerbsmäßig verwertet" wird.

Und genauso auch sind die Gesetzestexte bezüglich ,,Hehlerei" im Strafgesetz aller Länder der Europäischen Union verankert, sowohl wie auch im Internationalen Recht und Gesetz formuliert und überall gleichmäßig anwendbar.

Wer ein klein wenig nachdenkt versteht es sofort. Es ist sehr leicht verständlich.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«


Zur Frage der Verjährung bei ,,Hehlerei"

Zitat@ http://www.stgb.de/78a.html  

§ 78a StGB - Beginn

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«

Fassen wir es mal ganz kurz wie folgt zusammen:

Alle Vortäter hätten angemessene Löhne an ihre unfreiwilligen Arbeitnehmer zahlen müssen, bzw. das von ihnen verdiente Geld für sie anlegen und gesetzesgemäß verwalten müssen. Stattdessen haben alle involvierten Vortäter dieses verdiente Geld ( das ,,Vermögen" ihrer ihnen Anvertrauten ) auf diese oder jene Weise gestohlen und unterschlagen und für sich selbst angelegt. All diejenigen die ihnen wissentlich, oder auch nur ahnend, dabei geholfen haben dieses gestohlene und unterschlagene Geld ( das ,,Vermögen" ) – und in diesem Falle auch gewerbsmäßig – gewinnbringend anzulegen sind die ,,Hehler"; sie waren damals die ,,Hehler" und sind heute immer noch die ,,Hehler". Und eine Bank, z.B., handelt immer gewerbsmäßig und macht das nicht als Hobby. Und jede Bank hat ja auch eigene Juristen deren Aufgabe es ist auf solche Tatbestände hinzuweisen.

Übrigens reden wir hier von Gesamtsummen in Milliardenhöhe --- viele, viele Milliarden ( das ,,Vermögen" ) heute, weiterhin, nicht nur in den Händen der Täter und Vortäter, aber ebenso, weiterhin, in den Händen der ,,Hehler" !
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«

In den Gesetzestexten aufgeführt im einleitenden Beitrag zu diesem Thread – Beitrag 1 – steht doch klar und deutlich wer ein ,,Hehler" ist --- und das ist in allen Ländern der Erde und in jeder Sprache genau das Gleiche und trifft auf jeden Menschen auf der Welt der sich zum ,,Hehler" macht und somit der ,,Hehlerei" schuldig macht, gleichermaßen zu:

DEUTSCHLAND: »Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,« ist ein ,,Hehler" und macht sich der ,,Hehlerei" schuldig !

ÖSTERREICH: »Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten,« ist ein ,,Hehler" und macht sich der ,,Hehlerei schuldig !

SCHWEIZ: »Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft,« ist ein ,,Hehler" und macht sich der ,,Hehlerei" schuldig !

Daran ändert auch Skeptizismus, Spot und Häme, und Anmache und Beleidigung mir gegenüber, wie von den Anspruchsgegnern und all denjenigen die die Verbrecher gerne decken immer wieder angwandt wird, nichts.

Und wenn jemand Anzeige wegen ,,Hehlerei" gegen solch einen ,,Hehler" wie vom Gesetz identifiziert, erstattet, muß und wird – in einem Rechtsstaat – eine diesbezügliche polizeiliche und staatsanwaltliche Untersuchung der angezeigten Straftat ,,Hehlerei" eingeleitet werden und stattfinden.

Und wenn die Gewaltenteilung – in einem Rechtsstaat – auch wirklich funktioniert und aufrecht erhalten bleibt, kann auch ein Staat, eine Kirche und auch Big Business nichts gegen solch eine Untersuchung tun und diese verhindern.
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«

re ,,Vermögen" / ,,Reichtum" / ,,Besitz" / ,,Sachen" = property / riches / wealth / goods

re ,,Diebesgut" / ,,illegale Bereicherung" = stolen property / unlawfully obtained property / enrichment by unlawful means ||| receiving / handling / knowingly dealing in stolen property

Ich sehe die Sache so, dass gemäß den überall klar und deutlich formulierten ,,Hehlereigesetzen", und auch in Deutschland, vorgesehen ist:

Jede Person die dem Dieb oder Betrüger ( d.h. dem ,,Vortäter" – irgend einem der involvierten ,,Vortäter" ), auf welche Weise auch immer, HILFT seine sich immer weiter vermehrende Diebesbeute zu erhalten und zu behalten und / oder zu veräussern, und jede Person die auch Dritten hilft an dieser sich immer weiter vermehrenden Diebesbeute teilzuhaben, und aktiv daran beteiligt ist dafür zu sorgen, dass der Dieb oder Betrüger ( d.h. der ,,Vortäter" – irgend einer der involvierten ,,Vortäter" ), so wenig davon, von diesem ,,Vermögen", an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt, ist ein ,,Hehler" !Und jeder Befehlsausführer der Befehle und Anweisungen eines solchen ,,Hehlers" in Zusammenhang mit solcher ,,Hehlerei" macht sich ebenso selbst zum ,,Hehler" und der ,,Hehlerei" schuldig !

Und warum reite ich auf dem ,,Hehler" herum? - Weil der ,,Hehler" seine ,,Hehlerei weiterhin fortführt und somit die Straftat seiner ,,Hehlerei" nicht beendet ist und NICHT VERJÄHRT ist. Verjährung hat noch nicht einmal begonnen einzusetzen !
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Adaptiert für diese Darstellung aus Fallbeispielen aufgeführt @ http://lawww.de/Library/257_259/skript.html

ZitatBEGÜNSTIGUNG UND HEHLEREI

Die Vortat eines anderen: Der Vortäter muß eine rechtswidrige Tat begangen haben. Hierdurch muß er sich einen öffentlich- oder zivilrechtlichrechtlich entziehbaren Vorteil verschafft haben.
Der Vortäter durch seine Tat hat eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt über fremdes Vermögen erlangt. Es liegt also eine rechtswidrige Tat vor, durch die sich der Vortäter einen Vorteil verschafft hat.

Hilfeleistung: Jedes Verhalten, das objektiv geeignet ist, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, daß sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden.

1. Vorsatz: (+) 2. Absicht der Vorteilssicherung: (+)
Der Sicherungserfolg muß nicht tatsächlich erreicht werden, es reicht aus, daß es dem Begünstiger gerade hierauf ankommt. Die Absicht muß sich darauf beziehen, daß im Interesse des Vortäters die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes erschwert oder verhindert wird. Der beabsichtigte Vorteil muß unmittelbar aus der Tat stammen. Der Begriff der Unmittelbarkeit wird hier allerdings weiter ausgelegt als bei der Hehlerei.

Was DARAN ist also nicht zutreffend auf die Situation in Bezug auf den Lohn der an das Heimkind zahlbar war aber von dem Betrüger/Vortäter entwendet wurde und wissentlich von einem ,,Hehler" für den Betrüger/Vortäter angelegt und von dem ,,Hehler" auch heute noch weiterhin für den Betrüger/Vortäter verwaltet wird, woraus der ,,Hehler" durch die Anlegung und Verwaltung ebenso fortdauernd profitierte und auch weiterhin profitiert ( ,,Perpetuierung des durch den Vortäter geschaffenen rechtswidrigen Zustand" ) ?


Interessant ist in diesem Zusammenhang auch VERFALL (RECHT) @ http://de.wikipedia.org/wiki/Verfall_(Recht) ( wobei, hier, aber auch Verjährung eine Rolle spielt und beachtet werden muß; Verjährungsunterbrechungen sind hier jedoch ebenso möglich ).


Und – bezüglich HEHLEREI / GELDWÄSCHE – zum studieren für all diejenigen die sich wirklich richtig mit Jurisprudenz befassen und die auch wirklich ein Verständnis dafür haben und willens sind es zu verstehen: @ http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=4170
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In Bezug auf den nachkriegsdeutschen HEIMKINDERSKANDAL in Ost und Westwo »Heimkinder-Zwangsarbeit« an der Tagesordung war.

Der ein oder andere wird beim Nachdenken von sich selbst aus der Sache näherkommen, denke ich. Ich jedoch sage ja noch nicht einmal wer in der ganzen Sache tatsächlich TÄTER war und wer HEHLER war. Viele Straftaten – bezüglich ,,fremden Vermögen" ( ,,Vermögen" des Heimkindes ) – wurden begangen, und es ist für die Untersuchungsorgane festzustellen wer was begangen hat, auch wenn keine Anzeige erstattet wurde oder wird.

Man konzentiert sich auf das für was man die verschiedenen VERBRECHER auch heute noch belangen kann, nicht auf das was verjährt ist oder aus welchem Grund auch immer nicht mehr möglich ist zu ahnden.

Der amerikanische Gängster Alphonse Gabriel "Al"Capone, z.B., wurde auch nicht wegen seiner vielen Morde belangt, sondern der ,,Steuerhinterziehung" überführt.


Was den HEIMKINDERSKANDAL betrifft, wenn man das gestohlene Gesamtvermögen sicherstellt, kann daraus eine ,,gerechte und angemessene Entschädigung" an alle Heimopfer gezahlt werden.
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Es ist schwierig für einen Laien, der auch ich nur bin, Ehemaligen Heimkindern – Laien die auch sie alle nur sind – juristische Auslegungen eines Gesetzes und verwandter Gesetze adäquat in Laiensprache zu erklären, zumal zusätzlich auch noch meine tägliche Sprache Englisch ist.
Ich habe GENAU DIESES THEMA schon mal vor vielen Jahren, nicht in Deutsch, aber in Englisch studiert, und ich bin mir sicher, dass ich genau richtig liege mit meinem Verständnis und meinen Auslegungen DER JURISTISCHEN ASPEKTE IN DIESER SACHE.

Die jeweilig Schuldigen einer bestimmten Straftat genau zu identifizieren und zu überführen ist natürlich viel schwieriger, besonders dann wenn ein politisches System – die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist gemeint – einschließlich der Bevölkerung selbst da einfach nicht mitspielen will.
Es ist daher durchaus möglich, dass man in Deutschland ( sowohl wie auch in Österreich und in der Schweiz ) auch DAMIT nicht weiter kommt, weil man die damaligen VERBRECHER Täter und Mittäter und alle die vom Beutekuchen etwas abbekommen haben nicht bereit ist zur Rechenschaft zu ziehen und in die Pflicht zu nehmen. Wo kein Wille ist ist auch kein Weg.

Die Gesamtgesellschaft in allen drei dieser Länder, in Deutschland, in Östereich und in der Schweiz, ist nicht wirklich bereit sich ihrer Vergangenheit bezüglich ihren jeweiligen HEIMKINDERSKANDALEN zu stellen und allen Opfern ,,gerechten und angemessenen Schadenersatz" / ,,gerechte und angemessene Entschädigung" zu leisten. Die Politiker sind nicht bereit dazu, die Kirchen sind nicht bereit dazu, die Nutznießer-Firmen sind nicht bereit dazu, die Medien sind nicht bereit dazu, die Strafverfolgungsbehörden sind nicht bereit dazu und die Gerichte sind ebenso nicht bereit dazu.
Die meisten Privatanwälte sind nicht bereit dazu den Opfern zu helfen. Und der gewöhnliche Bürger ist nicht bereit dazu sich der Sache anzunehmen und sich auf die Seite der Opfer zu stellen.
Und viele der Betroffenen und Geschädigten selbst und ihre ebenso geschädigten Familien sind nicht bereit dazu oder nicht in der Lage dazu sich zu bemühen ihre Rechte durchzusetzen.

Man sieht es ja tagtäglich in jedem Heimkinder-Diskussionsforum. Die Opfer werden bekriegt und bekriegen sich selbst untereinander und und DIE VERBRECHER WERDEN GESCHÜTZT UND IN SCHUTZ GENOMMEN. Der Großteil der Gesamtgesellschaft will letztere einfach alle davon kommen lassen und somit ein und für alle male die VERBRECHEN – diesen gesellschaftlichen Schandfleck – aus der Welt schaffen, zudecken und vergessen, bzw. so schnell wie möglich wieder in Vergessenheit geraten lassen.
Darum hat ja auch Antje Vollmer, was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, ihre kleine Wahrheitskommission, den bundesdeutschen »Runden Tisch Heimerziehung« (2009/2010) auf Anweisung der Bundesregierung so klein wie möglich gehalten und keine Anwälte auf Opferseite zugelassen.

Seit dem Bestehen den Bundesrepublik Deutschland gilt: Je größer die Macht der Mächtigen und je größer ihre Verbrechen und der Umfang ihrer Verbrechen die Bürger auszubeuten und auszurauben – besonders die Schwächsten unter ihnen – je geringer die Chancen der Opfer etwas zurückzufordern. Niemand wird sich mit den Mächtigen anlegen wollen – und tatsächlich niemand will es versuchen. Das ist Deutschland heute.
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Noch einmal genaustens erklärt worum es bei ,,Hehlerei" geht.

Umfangreiche Definition von ,,Hehlerei" aus dem DUDEN online !

Alle Möglichkeiten der ,,Hehlerei" / des ,,Verhehlens", d.h. jegliches ,,hehlerisches Handeln" und ,,hehlerisches Verhalten" das kriminell und strafbar ist undgemäß der überall bestehenden ,,Helereigesetzgebung" – geahndet werden kann und könnte, solange wie die Tat anhält und so lange wie sie nicht verjährt istDUDEN @ http://www.duden.de/suchen/dudenonline/verhehlen ( m.E., also endlose Möglichkeiten der diesbezüglichen weitergehenden Strafverfolgung – wenn man nur wollte ).
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Der Thread »Betrüger, Diebe und Hehler gezwungen Vermögen herauszurücken. – Wer ist dagegen?« und dieser dazugehörige Thread »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt ?« wurde von mir, dem seit 1964 in Australien ansässigen Australier Martin MITCHELL ( ehemaliges Heimkind der 1960er Jahre in Westdeutschland – einer von ca ingesamt 800.000 solcher Heimkinder in den meistens von den Kirchen betriebenen ʹSozialeinrichtungenʹ wo »Heimkinder-Zwangsarbeit« an der Tagesordnung war ) ganz speziell in Bezug auf die damalige masiv gewinnbringende und auf Gewinnmaximierung ausgerichtete westdeutsche HEIMERZIEHUNG eröffnet um erneut aufzuzeichnen und noch einmal hervorzuheben worum es hier eigentlich geht:

Es geht um die aus ARBEITSAUSBEUTING / ZWANGSARBEIT masiv gewinnbringende und gewinnmaximierende WertschöpfungWertschöpfung durch ARBEITSAUSBEUTING / ZWANGSARBEIT die eingesperrte unentlohnte Kinder und Jugendliche in vielen hunderten geschlossenen Einrichtungen unter Anwendung von massivem Druck und Gewalt gezwungen wurden zu verichten.

Die Einnahmen aus dieser ArbeitZWANGSARBEIT !gingen einzig und allein in die Taschen, Bankkonten und Tresore aller beteiligten Ausbeuter / Sklavenhalter / Sklaventreiber und ihre beteiligten Hehler und dieses daraus erlangte ,,rechtswidrig und widerechtlich erlangte Vermögen" ( unlawfully acquired and accumulated assests and wealth ! ) wird auch noch heute von diesen Betrügern, Dieben und Hehlern verwertet.

Ehemalige Heimkinder verlangen ,,eine gerechte und angemessene Entschädigung für das ihnen angetane Unrecht und Leid --- und das dazu notwendige Vermögen sie ,,gerecht und angemessen zu entschädigen" ist vorhanden, weiterhin in den Händen der Verbrecher, der Verursacher des ihnen angetanen Unrechts und Leids. – Darum geht es hier in diesem von mir eröffneten Thread, sowohl wie auch in dem anderen kürzlich von mir eröffneten Thread. – Darum geht es in allen meinen Threads !

Und was diese Debatte / Diskussion selbst betrifft, um Denkanstöße zu geben, dazu brauche ich keinen Anwalt. ( So kommt's nämlich hin und wieder von Kontrahenten und Anspruchsgegnern – wenn nicht sogar von diesen Verbrechern und ihren Agenten [ offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern ] selbst – die meinen: ,,Nimm Dir 'nen Anwalt und belästige uns hier in den Foren nicht fortdauernd mit Deinen Problemen." oder so ungefähr ).

Anwälte sind für formelle Verhandlungen über die Höhe der Entschädigung da, aber das wollen die Verbrecher ja nicht: Entschädigung zahlen oder mit Anwälten auf Opferseite verhandeln. Die Verbrecher selbst wollen weiterhin den Ton angeben und wie eh und jeh die Opfer weiterhin ausbeuterisch bevormunden und über sie bestimmen.

Wollt Ihr mir sagen ,,Da ist einfach nichts zu machen gegen diese Verbrecher." ?
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HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt?«


Dieser Beitrag gehört, m.E., genau in diesen Thead »Wer begeht wann ,,Hehlerei" und wann ist ,,Hehlerei" verjährt ?« sowohl wie natürlich auch in den anderen Thread »Betrüger, Diebe und Hehler gezwungen Vermögen herauszurücken. – Wer ist dagegen?« ( @ http://www.chefduzen.de/index.php?topic=26297.0 ).

In Bezug auf das von den Kirchen ,,rechtswidrig und widerrechtlich erlangte Vermögen" ( unlawfully acquired and accumulated assests and wealth ! ) aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« haben Kirchenobere schon mehrmals über die letzten paar Jahre, obwohl nicht öffentlich, so jedoch unter Zeugen, folgende Ausrede geäussert:

,,Ja wir können dieses Geld doch nicht wieder zurückgeben. Dann hätten wir ja kein Geld mehr unsere guten Taten fortzusetzen."

Die Nutznießer Firmen der »Heimkinder-Zwangsarbeit«, hingegen, sagen überhaupt nichts dazu. Ihr diesbezügliches Schweigen ist ohrenbetäubend.

Und was sagt die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland dazu ?

Und was sagen die jeweiligen Länderregierungen der Bundesrepublik Deutschland dazu ?

Und was sagen die Medien dazu ?

Und was sagt die Gesellschaft dazu ?
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