Christliche Scheingwerkschaft ALEB heult

Begonnen von Jonny79, 20:39:11 Mi. 07.November 2012

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Jonny79

http://www.cgb.info/aktuell/pressemitteilungen/leser/items/145.html


ALEB: Missbrauch der Gerichte durch gewerkschaftliche Konkurrentenklagen

Bonn, den 05.11.2012 Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 31.10.2012 auf Antrag von ver.di, NGG sowie den Ländern Berlin und NordrheinWestfalen festgestellt, dass unsere Gewerkschaft ,,seit dem 1. Januar 2010 keine tariffähige Gewerkschaft ist".

,,Wir verstehen nicht, dass den Anträgen von Gewerkschaften, ohne eigene betroffene Mitglieder, und von Landesbehörden, ohne ein einziges Indiz für Missbrauch von Tarifverträgen, stattgegeben wurde. Unsere Gewerkschaft ist zwar nicht so groß, wie die klagende Konkurrenz, aber auch wir nehmen unsere Arbeit ernst und Verantwortung wahr", sagte PaulHeinz Pung, Bundesvorsitzender des ALEB.

Es ist zwar richtig, dass konkurrierende Gewerkschaften in der Arbeitnehmerschaft im Wettkampf stehen. Aufgabe der Gewerkschaften ist es jedoch, sich für ihre Mitglieder und deren Rechte einzusetzen. Die antragstellenden Gewerkschaften haben jedoch im Verfahren keine eigenen Mitglieder angeben können, die von der langjährigen Tarifarbeit des ALEB betroffen sein können und somit das Verfahren rechtfertigen würden.

,,Daraus wird klar, dass das Verfahren nur dem Ziel dient, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu nehmen. Wir sind der Überzeugung, dass für diesen Zweck das gerichtliche Verfahren vom Gesetzgeber nicht geschaffen worden ist", so Pung weiter. ,,Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob sich sowohl ver.di als auch NGG bewusst darüber sind, dass sie Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder für kostenintensive Konkurrentenklagen verwenden, die offensichtlich von deren Mitgliedern nicht gewollt sein können, da es in dem Zuständigkeitsbereich so gut wie keine Überschneidungen gibt."

Zwar haben die obersten Landesbehörden ein Antragsrecht für derartige Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit, aber dies berechtigt sie nicht, zu Gunsten eines Konkurrenten Partei zu ergreifen, um einen Mitbewerber vom Markt zu drängen. Dieses Klagerecht dient, so das Gericht, zur Überwachung der Tarifautonomie und der Abwehr von Missbrauch. ,,Missbrauch durch uns wurde aber weder behauptet oder gar bewiesen. Bezeichnend ist, dass der Prozessvertreter des Landes NordrheinWestfalen im Termin vor dem Arbeitsgericht Bonn offen zu verstehen gegeben hat, dass das Land seiner Aufsichtspflicht nachkommen muss. Seltsam, dass es dies ausgerechnet jetzt, gemeinsam mit den antragstellenden Gewerkschaften tut, obwohl es sich die vergangenen Jahrzehnte nicht nur für diese Frage nicht interessiert hat, sondern auch unsere Tarifverträge unbeanstandet im Tarifregister registriert hat. Nach unserer Meinung ist das ein Akt politischer Willkür, der nicht legitimiert ist", erklärt Pung.

,,Wir werden jetzt die Beschlussbegründung des Arbeitsgerichts Bonn abwarten und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen", unterstreicht PaulHeinz Pung, ,,denn der ALEB verwehrt sich dagegen, als ,,DumpingGewerkschaft" in eine Ecke gestellt zu werden, wo er nicht hingehört". ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
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