Frage zur Entfristung von Arbeitsverträgen nach wiederholter Befristung/ Tücken

Begonnen von xyu, 21:26:09 So. 28.Oktober 2012

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xyu

hallo,

ich habe von folgendem Fall Kenntnis: jemand hat über einen Zeitraum von mehreren Jahren vier mal den Arbeitsvertrag befristet verlängert bekommen. Eigentlich ist ja der Fall, dass bei wiederholter Verlängerung der Befristung (ich glaube mit der dritten Verlängerung) man seinen Arbeitsvertrag rechtlich als  einen unbefristeten Vertrag auffassen darf.
Nun sagt im spezifischen Fall der Arbeitgeber: Nein, hier ist das nicht der Fall, weil nämlich immer ein sachlicher Grund für die Verlängerung der Befristung angegeben worden sei (dieser besteht z.B. im Ersatz für Schwangerschaftsurlaub, befristete Stundenreduzierung oder längere Krankheit von KollegInnen).
Auch der Betriebsrat sagt, dies sei leider so rechtens.
Mich würde aber mal eine Zweitmeinung interessieren.

Dearhunter

Bei SACHLICHEN Gründen stimt das wirklich.

Ist übel, aber leider wahr.

Möglicherweise kann man aber die Sachlichkeit anzweifeln ... oder darauf bestehen, dass es bei mehreren Personen in Befristungen eine Art Sozialauswahl gibt, WENN andere unbefristet übernommen wurden.


DH

bodenlos

Zitat von: xyu am 21:26:09 So. 28.Oktober 2012
hallo,

ich habe von folgendem Fall Kenntnis: jemand hat über einen Zeitraum von mehreren Jahren vier mal den Arbeitsvertrag befristet verlängert bekommen. Eigentlich ist ja der Fall, dass bei wiederholter Verlängerung der Befristung (ich glaube mit der dritten Verlängerung) man seinen Arbeitsvertrag rechtlich als  einen unbefristeten Vertrag auffassen darf.
Nun sagt im spezifischen Fall der Arbeitgeber: Nein, hier ist das nicht der Fall, weil nämlich immer ein sachlicher Grund für die Verlängerung der Befristung angegeben worden sei (dieser besteht z.B. im Ersatz für Schwangerschaftsurlaub, befristete Stundenreduzierung oder längere Krankheit von KollegInnen).
Auch der Betriebsrat sagt, dies sei leider so rechtens.
Mich würde aber mal eine Zweitmeinung interessieren.

Die haben die sogenannte Zweckbefristung angewandt. Tatsächlich KÖNNEN die bei den o.a. Gründen die Befristung über die 2 Jahresfrist verlängern.

Aber ob die angebenen Gründe rechtens bzw. ausreichend waren, sollte ein Fachanwalt für Arbeitrecht analysieren. Ich weiß nicht wie eng da die Maßstäbe von seiten des Arbeitstrechtes oder der Rechtsprechung angelegt werden. Das sollte auf jeden Fall von einem Profi untersucht werden.



dagobert

Zitat von: xyu am 21:26:09 So. 28.Oktober 2012
ich habe von folgendem Fall Kenntnis: jemand hat über einen Zeitraum von mehreren Jahren vier mal den Arbeitsvertrag befristet verlängert bekommen. Eigentlich ist ja der Fall, dass bei wiederholter Verlängerung der Befristung (ich glaube mit der dritten Verlängerung) man seinen Arbeitsvertrag rechtlich als  einen unbefristeten Vertrag auffassen darf.
Die Anzahl der möglichen Verlängerungen kann durch Tarifvertrag geändert werden. Außerdem gilt diese Höchstanzahl nur bei "sachgrundlosen" Befristungen.
Bei Sachgrund- / Zweckbefristungen gibt es keine Höchstanzahl.

ZitatNun sagt im spezifischen Fall der Arbeitgeber: Nein, hier ist das nicht der Fall, weil nämlich immer ein sachlicher Grund für die Verlängerung der Befristung angegeben worden sei (dieser besteht z.B. im Ersatz für Schwangerschaftsurlaub, befristete Stundenreduzierung oder längere Krankheit von KollegInnen).
Ersatz für Schwangerschaftsurlaub ist ein sachlicher Grund, Krankheitsvertretung m.E. ebenfalls.
Was allerdings mit "befristete Stundenreduzierung" gemeint sein soll verstehe ich nicht. Wer hat da Stunden reduziert und warum?
Im Zweifel wäre der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

xyu

@ dagobert befristete stundenreduzierung = jemand mit festvertrag reduziert für eine bestimmte zeit auf eigenen wunsch seine reguläre wochenarbeitszeit, gründe kann es dafür viele geben.

dagobert

Ob das dann ein Sachgrund für die Befristung eines anderen AV ist bezweifle ich.
Aus Sicht des AG vielleicht, nach Teilzeit- und Befristungsgesetz wohl eher weniger.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BEA51

Hi Leutz, hi xvu,

bin in einer ähnlichen Zwickmühle, bei mir geht es allerdings um bezuschusste Arbeit nach § 16 e bis nochwas (SGB II). Ich war 2009-2010 in BEZ und hab mich anschließend anwaltlich beraten lassen. Sowohl bei Anfang als auch Ende der BEZ-Stelle konnten wir jedoch keinen Befristungsfehler nachweisen.

Aber meine RAin hat mich gut geschult, die gleiche Stelle habe ich jetzt wieder als FAV bezuschusst und befristet seit August diesen Jahres angetreten - und wir haben sie erwischt!  :evil:

Unabhängig von der Tatsache, dass ich die Stelle jetzt im 6. Jahr inne habe (Vorzimmer Schuldnerberatung, gemeinnütziger Träger mit Kronenkreuz im Briefkopf) und alle Massnahmen durch habe, (1.-€, 1,50.-€, Ehrenamt) ist die Befristung des Arbeitsvertrages lt. der Anwältin ungültig. ;D

Weil ein befristeter Arbeitsvertrag vor Antritt der Arbeitsstelle vom Arbeitgeber unterschrieben vorzuliegen hat

Am besten nachzulesen bei folgenden Link, Abschnitt C

http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html

Also prüf doch mal die Anfänge Deiner jeweiligen Befristungen, ob das - nachweislich - so gelaufen ist .Mein neuer AV hat den handschriftlichen Vermerk "erhalten und unterschrieben am...! und das war nicht am 1. Arbeitstag meiner neuen Arbeitsstelle. sondern ne gute Woche später *pfeif*.

Fallss Du das rückwirkend auf Deinen ERSTEN unterschrieben hast, jedoch belegen könntest, dass Du den Vertrag erst nacht dem Ersten unterschrieben und erhalten hast, z. B. weil Urlaub, Krankenstand oder wie auch immer, sehe ich Chancen für Dich.

Meine Entfristung werde ich dann zuversichtlich im nächsten Sommer angehen - und auch dafür sorgen, dass es für den Träger keine weiteren Fördermittel geben wird - und bin dann auch gespannt, ob und wie eine korrekte tarifliche Einstufung erfolgt.

Mit optimistischen Grüssen aus Südwest
BEA
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